sagt, für die CDU-Fraktion war die Anhörung damit ohne Zweifel eine Bestätigung unserer bisherigen Ablehnung.
pe! Sie haben in der ersten Lesung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass es ein Urteil aus BadenWürttemberg zur Kostenbeteiligung gibt. Sie haben nur unterlassen, Herr Tschöpe, darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil sich auf das Polizeigesetz von Baden-Württemberg
in der Fassung vor 1992 bezog und der entspre chende Paragraf im Jahr 1992 wegen vorhandener Ungerechtigkeiten beseitigt worden ist.
gesagt haben! Herr Tschöpe, ist das für Sie eine seriöse Aufklärung des Parlaments? Für die CDUFraktion eindeutig nicht! – Vielen Dank!
werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hinners, in der letzten Debatte sind schon so einige Sachen durcheinandergebracht worden, unter anderem auch Polizei- und Gebührenrecht munter in die eine oder andere Richtung, so wie es passte.
war leider bei der Anhörung nicht dabei. Das stimmt, mein Kollege Rupp war im parlamentarischen Un tersuchungsausschuss, ich konnte ihn leider aus nahmsweise einmal nicht vertreten. Gleichwohl habe ich mir natürlich den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses durchgelesen, habe mich auch bei anwesenden Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses erkundigt, habe natürlich die Berichterstattung verfolgt und komme zu dem Schluss, dass sich durch die Anhörung, zumindest auch durch das, was in dem Bericht steht, meine Haltung im Vergleich zu vor vier Wochen nicht we sentlich geändert hat.
eigentliche Ziel muss immer noch sein, dass wir Ge walt in und um Fußballstadien verhindern. Das würde dann natürlich auch in der Folge die Polizeikosten reduzieren, weil wir weniger Einsätze nötig hätten. Das wird durch eine Umverteilung im Gebührenrecht nicht erreicht. Das habe ich aber auch schon deutlich in der letzten Runde vor vier Wochen hier gesagt.
auch wenn Sie das immer noch anders suggerieren. Ich kann hier noch einmal erwähnen, die Körper schaftssteuer lag 1998 bei 40 Prozent und liegt jetzt inzwischen bei nur noch 15 Prozent. Wäre das nicht der Fall, dann hätten wir auch erheblich mehr Ein nahmen und bräuchten uns über Gebühren in einer Größenordnung von 250 Euro nicht zu unterhalten.
finde ich immer noch höchst zweifelhaft. Inzwischen sagt der Senat beziehungsweise geht der Innense nator davon aus, dass er eine Million Euro darüber einziehen kann. Herr Rettig und Herr Filbry haben gesagt, dass Werder Bremen wahrscheinlich Rück stellungen in dieser Größenordnung jährlich vor nehmen muss, um die Klageverfahren abzuwarten. Das ist mir nicht ganz einleuchtend, muss ich ganz ehrlich sagen, weil insgesamt der Senat die letzte Saison mit einer Größenordnung von 1,4 Millionen Euro für den Polizeivollzug beziffert hat. Wir haben zurzeit zwei Bundesligaspiele, die man in die Ka tegorie Risikospiele einordnen könnte. Wieso jetzt auf einmal diese mögliche Summe von einer Million Euro im Spiel ist und nicht 500 000 Euro, finde ich dann schon ein bisschen irritierend, denn da kommt man auch schon zu dem richtigen Punkt: Wir haben eben keine Bunderegierung und keine Verhältnisse, die die Steuer einmal wieder erhöhen, damit haben wir weniger Einnahmen, und diese Gebührendebatte führt nicht zu einer gerechten Verteilung von Einnah men im Vergleich zu den Ausgaben der öffentlichen Hand, sondern es ist, das muss man fairerweise sagen, keine Summe, die dazu geeignet ist, die Polizei hier in Bremen in irgendeiner Art und Weise zu entlasten.
dass das ganz grundsätzlich bedenklich ist. Ich werde jetzt nicht auf die rechtliche Würdigung eingehen, darauf bin ich beim letzten Mal schon eingegangen. Ich kann aber noch einmal eines ganz grundsätzlich sagen: Werder Bremen oder andere Fußballverei ne wie auch im Übrigen andere Veranstalter von Großveranstaltungen haben per se kein Interesse an gewaltbereiten Menschen – ich würde sie nicht einmal Fans nennen –, die randalieren und andere Menschen verletzen. Daher ist für mich nach wie vor das große Problem, wenn man hoheitliche Auf gaben – und das betrifft nun einmal die Polizei und die Frage der inneren Sicherheit – zu privatisieren beginnt, indem man sagt, hier müsst ihr aber zahlen, dann öffnet man eine Büchse der Pandora, die ganz weitreichende Folgen haben kann.
aber ich habe auch schon im letzten Beispiel gesagt, was ist denn, wenn sich die Haushaltslage weiter ver schärft und man auf einmal auf die Idee kommt, mit den drei Gs, Großveranstaltung, Gewinnorientiertheit, Gewaltbereitschaft, noch einmal zu schauen, was es noch in der Stadt gibt? Man kommt dann automatisch auf den Freimarkt, und das ist eine Situation, die ich nicht möchte! Ich möchte keine Situation in Bremen, in der die Polizei im Falle tätlicher Auseinanderset zungen nicht gerufen wird, weil diejenigen, die sie
rufen, Angst haben müssen, dass sie für die Einsätze bezahlen. Ich finde das nach wie vor gefährlich.
auf! Dieses Fass möchte ich in der Frage der Wahr nehmung hoheitlicher Aufgaben gar nicht öffnen! Ich möchte schon sagen, klar möchte ich einen Staat haben, der seine Aufgaben ordentlich wahrnehmen kann! Das ist aber eine Frage der Steuergerechtig keit. Ich möchte keine Tür in Richtung Privatisierung hoheitlicher Aufgaben öffnen, und ich möchte innere Sicherheit gewährleistet sehen, unabhängig davon, ob da ein Fußballverein ein Fußballspiel veranstaltet oder die swb einen Marathon oder vom Freimarkt. Ich möchte einfach, dass das eine hoheitliche Aufgabe bleibt und nicht dem Zufall beziehungsweise über die Gebühren dann auch noch – –. Jetzt habe ich den Faden verloren. Es ist jetzt auch egal.
nach wie vor nicht, dass wir dieses Fass hier aufma chen und sagen, wir ermöglichen, für hoheitliche Aufgaben ein privates Preisschild anzuheften, ich bleibe dabei! – Ich danke Ihnen!
und Herren! Die rechtliche Auseinandersetzung mit der Kollegin Vogt möchte ich nicht führen, ich verweise nur auf den „Weser-Kurier“ von heute und die Ausführungen zum Luftsicherheitsgesetz, das ist eigentlich plastisch genug, um zu erklären, warum es sehr wohl eine Haftung gibt.
einmal gemeldet, weil Sie eben gesagt haben, dass es doch selbstverständlich ist, dass die DFL das an die Vereine weiterreichen kann. Das ist eine inte ressante These von Herrn Rettig, und Sie haben ja schon einmal die These von Herrn Rettig, dass das verfassungsrechtlich alles gar nicht funktioniert,
weitergetragen. Es ist aber ja immer ganz schön, wenn man sich selbst mit den Materialien beschäftigt.
siert ist, und nach Paragraf 29 Absatz 3 GmbH-Gesetz die Verpflichtung hat, nach Gesellschafteranteilen auszuzahlen, es sei denn, es ist ein anderer Vertei lungsschlüssel festgelegt. Schaut man einmal in die Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte des Ligaverbandes, darin ist alles beschrieben, was die DFL macht, hinein – und ich habe das gemacht –, ist im Paragraf 17 ein anderer Verteilungsschlüssel aufgeführt. Darin steht – Herr Hinners, das kann man ja einmal gemeinsam lesen –, der Ligaverband zahlt den lizensierten Klubs der Lizenzligen für die Teilnahme am Spielbetrieb einen einheitlichen So ckelbetrag und einen Betrag, der leistungsbezogen ist.