Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war nicht einfach für Sozialdemokraten, dem Koalitionsvertrag in Berlin zuzustimmen, weil der Vertrag auch viele Dinge enthält, die uns schwerfallen. Die SPD hat die Koalitionsverhandlungen aufgenommen, und es war allen bewusst, dass auf der anderen Seite, der Seite der CDU, Haushaltspolitiker dominieren, die eine klare Vorstellung und andere Punkte als die SPD auf der Agenda haben. Die Zustimmung der SPD zum Koalitionsvertrag war neben dem Mindestlohn auch davon abhängig, welche Schwerpunkte es im Bereich Bildung und Wissenschaft geben wird. Aber es hat sich gelohnt, meine Damen und Herren. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Länder und Gemeinden sollen bei der Finanzierung von Krippen, Kita, Schule und Hochschule unterstützt werden. Damit wurde ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung eingelöst.
Es gibt mehr Geld für Kitas, es gibt mehr Geld für Schulen, es gibt auch mehr Geld für Hochschulen. Darüber sind wir als SPD außerordentlich froh. Das war eine notwendige und richtige Entscheidung, meine Damen und Herren.
Natürlich – darüber sind wir uns hier im Haus einig – darf das Geld nicht im Haushalt versickern. Für uns ist klar: Das Geld soll da hinfließen, wofür es vorgesehen ist. Die freiwerdenden Mittel aus der BAföG-Entlastung sollen zur Verbesserung der Situation an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bremen und Bremerhaven und zur Verbesserung der Lehre an unseren Hochschulen eingesetzt werden. Klar ist auch, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung ein Schwerpunkt bleibt. Auch hier wird der Bund die Kommunen entlasten. Auch das Geld soll dafür eingesetzt werden, wofür es vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, wenn wir in Deutschland den Anschluss nicht verlieren wollen, muss erkannt werden, dass Ganztagsausbau und Inklusion große Aufgaben sind.
Nur wenn der Bund – wie jetzt im Bildungspaket – Mitverantwortung übernimmt, können diese Herausforderungen bewältigt werden: Fachkräftemangel, Pädagogenmangel sind nur mit guter Schule, guter Ausbildung, guter Hochschule zu bewältigen. Machen wir uns als Bremer nichts vor: Die berufliche Bildung muss sowohl investiv als auch personell Unterstützung erfahren.
Ein Erfolg der beruflichen Schulen ist kein Selbstläufer, wenn wir die Bedarfe nicht zumindest regelmäßig abdecken oder gewisse neue Investitionen tätigen.
Meine Damen und Herren, wir alle haben eine Vorstellung davon, in welche Bereiche eine Investition Sinn macht. Ich entnehme der bisherigen Debatte, dass wir nicht so weit auseinanderliegen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion macht auch einige Vorschläge, die man unterschiedlich deuten könnte – ob Sie zum Beispiel die Vorschule wieder einführen möchten. Ich möchte das gar nicht im Einzelnen abarbeiten, denn keine der von Ihnen vorgeschlagenen Zahlen ist am Bedarf orientiert oder mit entsprechenden Berechnungen hinterlegt. Ich will nicht von Willkür sprechen. Aber warum sehen Sie zum Beispiel zwei Millionen Euro für die Unterrichtsversorgung vor und nicht 1,5 Millionen Euro oder 2,5 Millionen Euro?
Was ich damit nur sagen will, ist: Es macht jetzt keinen Sinn, mit etwaigen Angaben eine Verteilung vorzunehmen. Das gilt insbesondere für den Bildungsbereich. Ihr Antrag ist in diesem Zusammenhang gewiss gut gemeint, aber nicht hilfreich und zielführend. Wir wollen jetzt mindestens genauso ausführlich und gründlich wie in den Haushaltsberatungen abarbeiten, was wir programmatisch noch vor uns haben. Jetzt sind die einzelnen Fachressorts gefordert vorzuschlagen, in welchem Bereich wir wie viel nachsteuern sollten und nachsteuern können. Wir haben mir der Verstetigung der Schulsozialarbeiter eine Verpflichtung. Wir wissen aber auch: Mit dem Bildungspaket können wir inklusive Schule noch besser gestalten. Wir wollen weiter in den Ganztag investieren. Wir wollen die Lehrerversorgung weiter unterstützen. Wir wollen die Unterrichtsreserve gern weiter aufstocken. Lassen Sie uns auch darüber reden, ob wir Langzeitausfälle an den Schulen nicht zu 100 Prozent ersetzen können. Das sind Vorschläge, die wir beraten sollten.
Für die Sozialdemokraten kann ich noch einmal ganz deutlich sagen: Wir wollen auch den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorantreiben, insbesondere im U3-Bereich, und zwar auch da, wo die Eltern ihre Kinder bisher nicht angemeldet haben, genau in den
Wir können vieles gemeinsam diskutieren, wenn die Vorschläge aus den Fachressorts auf dem Tisch liegen.
Meine Damen und Herren, noch ein Satz zum Kooperationsverbot. Bund und Länder müssen kooperieren, um von einer Bildungsrepublik sprechen zu können. Das Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich aufzuheben und den Bund stärker in die Verantwortung zu nehmen, ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Aber lassen Sie uns bitte gemeinsam weiter dafür streiten, das unsinnige Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern auch im Bildungsbereich aufzuheben, denn gute Bildung kommt allen im Land zugute.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesbildungsministerium hat zusammen mit dem Bundesfinanzminister ein Absichtspapier zur Übernahme der vollen BAföG-Kosten durch den Bund veröffentlicht.
Wie der Kollege Dr. Kuhn eben erwähnt hat, liegen die Gesetzesvorlagen dazu vor. Die Länder sollen damit um insgesamt 1 Milliarde Euro jährlich entlastet werden. Für Bremen geht es um insgesamt 17 Millionen Euro, wobei 3 Millionen Euro tatsächlich nur die Darlehen betreffen. Gleichzeitig haben sich die Länder verpflichtet, die frei werdenden Mittel zweckgebunden zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen zu nutzen. Parallel wurden zusätzlich investive Mittel für den Neubau von Kitas bereitgestellt.
Die CDU will mit dem vorliegenden Antrag diese Mittel im Detail verteilen. Richtig ist, dass sich die Bürgerschaft und der Senat Gedanken machen müssen, wie genau diese Summer verteilt wird. Klar ist für DIE LINKE, aber auch das wurde jetzt durch die Koalition bestätigt, die Mittel müssen zu 100 Prozent den Schulen und den Hochschulen zugutekommen beziehungsweise den Kitas, keinesfalls dürfen die Mittel zweckentfremdet werden oder im Haushalt versickern.
Die CDU macht jetzt einen Vorschlag, den wir ablehnen werden, und zwar nicht nur im Detail. Ich möchte jedoch eines einmal erwähnen, unter Punkt 3 des Vorschlags, sagt die CDU: Die vom Bund übernommenen BAföG-Kosten sollen zum Teil an die Privatschulen überwiesen werden. Ich finde, ehrlich gesagt, wir ringen hier seit Jahren um eine vernünftige Finanzierung des öffentlichen Bildungswesens und
die öffentlichen Bildungseinrichtungen brauchen dringend jeden Cent. Die Stärkung von Privatschulen kann und darf nicht Ziel der BAföG-Reform sein.
Der Senat und auch die Bürgerschaft vertreten bisher den Standpunkt, das ist von den beiden Regierungsfraktionen hier auch noch einmal bestätigt worden, dass das Grundgesetz geändert werden müsste. Hier kommen wir wieder auf ein Problem, das die Bürgerschaft immer wieder diskutiert hat. Im Grundgesetz steht das sogenannte Kooperationsverbot, das die Bildungsfinanzierung als alleinige Aufgabe der Länder definiert und eine Beteiligung der Bundesregierung verhindert. Momentan verhandelt der Bundesrat die konkrete Formulierung des Paragrafen 91 b Grundgesetz. Es wird, so habe ich es gehört, vermutlich noch in diesem Jahr zu einer Einigung kommen. Aber die Zeit wird langsam knapp, denn bis zum 1. Januar 2015 muss eine Lösung vorliegen.
DIE LINKE steht, genauso wie die SPD und Bündnis 90/Die Grünen, für die komplette Streichung des Kooperationsverbotes. Auch einige rot-grün regierte Bundesländer streiten dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung der Schulen, beispielsweise für den Ausbau der Ganztagsbildung oder der Inklusion, beteiligt. Das finden wir richtig!
Nun hat die Bundesregierung konkret versprochen, ab dem 1. Januar 2015 die Länder beim BAföG zu entlasten. Bremen ist auf dieses Geld besonders angewiesen, und alle Fraktionen in der Bürgerschaft hätten das Geld lieber gestern als heute.
Von daher stellt sich hoffentlich demnächst die Frage, was wir als Haushaltsgesetzgeber tun wollen, wenn das Geld da ist. Einen konkreten Verteilungsschlüssel möchte ich allerdings, anders als die CDU, hier heute nicht vorschlagen. Wichtig ist aber, dass mit den Mitteln eine verlässliche und dauerhafte Aufstockung der jeweiligen Haushalte gewährleistet wird, Sonderprogramme und Projektmittel helfen unserer Meinung nach nicht weiter.
Wir sind als Fraktion DIE LINKE auch der Meinung, dass wir, wenn die Mittel da sind, einen Nachtragshaushalt vorlegen sollten, in dem die Details festgelegt und geregelt werden. Uns ist auch wichtig, dass es eine breite Beteiligung der Schulen und der Hochschulen am Aushandlungsprozess zur Verteilung der Mittel gibt. Der Kollege Güngör hat es schon erwähnt, der CDU-Vorschlag ist da ein bisschen willkürlich und durch keine Berechnungen und Zahlen hinterlegt.
Erste Ansprüche sind bereits formuliert worden, und wenn man das anschaut, dann werden natürlich 17 Millionen Euro allein sicherlich nicht reichen, um alle Wünsche zu befriedigen. Ich bin daher der Meinung, dass wir mit dem CDU-Vorschlag hier heute nicht weiterkommen. Eine entsprechend breite Diskussion mit den Beteiligten und Betroffenen müsste in einem anderen Rahmen geführt werden. Dafür eignet sich nach unserer Auffassung eher eine gemeinsame Sitzung der Bildungsdeputation mit dem Wissenschaftsausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da meine Vorredner das Stichwort Kooperationsverbot angesprochen haben, lassen Sie mich für meine Fraktion an dieser Stelle auch noch einmal dazu Stellung nehmen, weil Sie möglicherweise darauf aus sind, dass wir das hier wie die tibetanische Gebetsmühle noch einmal bekennen sollen.
Wir haben hier, glaube ich, in mehrfachen Debatten klar gemacht, dass wir als Bremer CDU, als CDUFraktion in der Bremischen Bürgerschaft auch für eine Negierung, für eine Beseitigung des Kooperationsverbotes auch für den Bereich Bildung gewesen wären. Dies ist aber nach Lage der Dinge, so haben sich die Verhandlungen und das Gesetzgebungsverfahren im Bund ergeben, im Bund nicht durchsetzbar.
Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, und diese Meinungen haben möglicherweise gar nicht so viel mit der parteipolitischen Farbe zu tun, sondern sie haben damit zu tun, aus welchem Herkunftsbereich, Süd-Nord oder Ost-West, man gerade herkommt. Vorwiegend ist das keine parteipolitische Frage. Wir wissen, dass in Hessen und in Baden-Württemberg andere Regierungskonstellationen mit anderen Mehrheiten möglicherweise auch zu anderen Ergebnissen kommen, als Sie hier in Bremen, Herr Dr. Kuhn. Deshalb bekenne ich hier freimütig: Wir hätten es auch gut gefunden, das Kooperationsverbot für beide Bereiche, für den Wissenschafts- und den Bildungsbereich, zu beseitigen, um damit hier einen Weg zu ebnen, den wir gemeinschaftlich, glaube ich, mehrfach für richtig befunden haben.
Soweit zu den Gemeinsamkeiten! Nun kommt der Teil, bei dem wahrscheinlich weniger Gemeinsamkeit am Ende stehen wird. Herr Kollege Güngör, Sie haben sinngemäß kritisiert, und bei der Frau Abge
ordneten Vogt war das auch herauszuhören, dass Sie an unserem Antrag im Wesentlichen vielleicht gar nicht einmal so sehr das Prinzip zu bemängeln haben, sondern die eine oder andere Maßnahme, den einen oder anderen Betrag, den wir dort zugeordnet haben. Ja, vielleicht kann man darüber an geeigneter Stelle unterschiedlicher Meinung sein, vielleicht ist das so. Wenn das aber so ist, Herr Kollege Güngör, dann wäre es doch hier an dieser Stelle sachgerecht, wenn Sie endlich einmal mit einem eigenen Vorschlag kämen,
wenn Sie hier einmal konkret werden, nicht nur in irgendeiner Form bildungspolitische Allgemeinplätze vertreten, wenn der Kollege Dr. Kuhn hier für den Wissenschaftsbereich irgendetwas bekennt,
sondern dann hier sagen: Erstens, wie Sie es dann halten wollen, wie Sie den zukünftigen Dialog konkret auch im Sinne der Betroffenen und Beteiligten, hier organisieren wollen und bis wann Sie sich endlich in dieser Angelegenheit lösen wollen.
Vor diesem Hintergrund finde ich Ihre Kritik an unserem Vorschlag etwas pharisäerhaft. Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie selbst hier sagen, wir befinden uns hier in einem Prozess, und Ihr Vorschlag ist ein Vorschlag, der in diesem Prozess stattfindet, dass wir an dieser Stelle einen Prozess, einen Beratungsgang organisiert hätten, der möglicherweise auch beinhaltet hätte, dass man einen Antrag, der zunächst erst einmal besteht, zu dem Sie sich äußern, ohne einen eigenen Vorschlag zu haben, in die zuständigen Ausschüsse und in die Deputationen überweist und dort sagt: Dort reichern wir diese Vorschläge mit unseren eigenen Vorstellungen an, und dann machen wir etwas Vernünftiges, vielleicht sogar etwas Gemeinsames daraus. Das wäre für mich der richtige Weg gewesen, Herr Kollege Güngör!
Ich sage auch Herr Kollege Dr. Kuhn, ich finde es ein bisschen eigenartig: Sie sagen zu je zur Hälfte 7 Millionen Euro in den einen Bereich und 7 Millionen Euro in den anderen Bereich. Wie das in irgendeiner Form mit irgendwelchen sachlichen Erwägungen