Im Sekundarbereich I bekommen Schülerinnen und Schüler die Kosten der tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung sowie Fahrtkosten im Rahmen von Werkstattphasen und Betriebspraktika oder zu den Förderzentren erstattet, wenn es sich um eine entgegen der Elternwahl zugewiesene Schule handelt, deren Entfernung vom Wohnort die dem jeweiligen Alter entsprechend zumutbaren Kilome tergrenzen überschreitet.
Im Sekundarbereich II werden bei Überschreiten der zumutbaren Entfernung die Kosten für die Schülerbeförderung für den Besuch von allgemeinen Schulen und den Besuch von Vollzeitbildungsgängen an Berufsbildenden Schulen erstattet. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im Rahmen von Betriebspraktika zu Betrieben innerhalb der Stadtgemeinde Bremen.
Zu Frage 2: Die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen bei der Schülerbeförderung wird in der Stadtgemeinde Bremen nur in den Fällen verweigert, in denen die Erziehungsberechtigten eine andere als die nächstgelegene Schule mit der gleichen Berechtigung am Ende des Bildungsgangs angewählt haben. Zwischen den Schularten „durchgängiges Gymnasium“ und „Oberschule“ wird dabei nicht unterschieden, da beide Schularten zur gleichen abschließenden Berechtigung am Ende des Bildungsgangs führen. Dies gilt nicht, wenn die Erreichbarkeit einer Schule der gleichen Schulart in zumutbarer Entfernung mit der Bewältigung besonderer verkehrstechnischer Probleme verbunden wäre, die Aufnahme in eine in zumutbarer Entfernung liegende Schule der gleichen Schulart nicht möglich ist, weil die Aufnahmekapazität erschöpft ist, oder die Schülerin oder der Schüler einer Schule außerhalb der zumutbaren Entfernung zugewiesen worden ist.
Zu Frage 3: Die zumutbaren Entfernungen vom Wohnort zur Schule betragen in der Stadtgemeinde Bremen im Primarbereich zwei Kilometer, in den Jahrgängen 5 und 6 drei Kilometer, in den Jahrgängen 7 bis 10 vier Kilometer und in der Sekundarstufe II 7,5 Kilometer. Bei der Berechnung der Länge des Schulwegs wird der jeweils kürzeste Fußweg berücksichtigt.
In der Stadt Bremerhaven ist das Jobcenter für die Bewilligung von Maßnahmen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Vom Schulamt wird jedoch das Vorliegen der Voraussetzungen der Konditionen zur Gewährung von Fahrkarten für den Schulbesuch geprüft. Diese decken sich mit den vorgenannten Angaben. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, danke für die informativen Antworten! Trotzdem stellt sich mir einfach zur Klärung noch folgende Frage: Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder mit entsprechenden Beeinträchtigungen, dort gelten doch andere Richtlinien?
Bei ihnen gelten andere Richtlinien. Ich habe Ihnen soeben die Richtlinie über das Verfahren der Berücksichtigung der tatsächlichen erforderlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistung für Bildung und Teilhabe in der Stadtgemeinde Bremen vom 15. Juli 2011 vorgelesen, die meines Erachtens auch in der Deputation behandelt wurde.
Für die von Ihnen genannten Kinder gelten andere Richtlinien, darüber musste ich Ihnen dann in der Deputation Auskunft geben.
Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:
Keine Toleranz bei Gewalt gegen Polizeibeamte – Polizeiarbeit anerkennen und politischen Rückhalt geben
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat ganz aktuell einen Bericht vorgelegt. Aufgrund einer Studie hatte es den Auftrag von zehn Bundesländern – Bremen hat sich leider nicht daran beteiligt –, Polizeibeamte zu befragen, welche Auswirkung die Gewalt gegen Polizisten auf den Einzelnen gehabt hat. Dabei ging es dem Kriminologischen Forschungsinstitut insbesondere um die physische und die psychische Auswirkung dieser Gewalt. Ich möchte kurz aus diesem Bericht zitieren, weil es im Übrigen auch aus meiner Sicht eine sehr überraschende Auswirkung gibt!
Aus diesem Bericht ergibt sich, dass fast 10 Prozent aller angegriffenen Polizisten oder Polizistinnen stationär behandelt werden mussten und 3,2 Prozent dauerhaft eine Außendienstunfähigkeit attestiert bekommen haben. In 4,4 Prozent der Fälle musste es aufgrund des Übergriffs zu einer anderen Verwendung innerhalb der Polizei kommen. Befragte mit mehr als zweimonatiger Dienstunfähigkeit hatten länger als vier Wochen nach dem Übergriff noch zu ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
40 Prozent Schlafprobleme und in 26 Prozent der Fälle Schwierigkeiten mit sozialen Kontakten, bis hin zu Trennungen vom Lebenspartner oder Scheidungen bei Ehepaaren. Bei 18,4 Prozent gab es zudem innerhalb von vier Wochen nach dem Gewaltangriff den Verdacht auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Diese Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, welche Auswirkungen die zunehmende Gewalt auf Polizeibeamtinnen und -beamte haben. Bremen hat sich zwar an dieser Studie nicht beteiligt, worauf ich schon hingewiesen hatte,
aber die jüngsten Ereignisse in Bremen-Nord sowie die gewalttätigen Krawalle auf der Sielwallkreuzung, das Problem mit den stadtbekannten Hooligans auf dem Freimarkt sowie die Gewalt am Rande von Fußballspielen lassen das Ergebnis eins zu eins auf Bremen übertragen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das keineswegs hinnehmbar.
Vielmehr bedarf es aus unserer Sicht einer umfangreichen gesellschaftlichen Diskussion zu den Ursachen dieser Gewalt gegen Polizeibeamte und natürlich deren Beseitigung. Gleichzeitig fordern wir eine konsequente Sanktionierung der Gewalt gegen Polizeibeamte.
Meine Damen und Herren, Polizeibeamte handeln im Auftrag und als Vertreter des Staates, das bedeutet, dass Angriffe gegen Polizisten immer auch Angriffe gegen den Staat sind. Das staatliche Gewaltmonopol – wir haben es heute Morgen schon einmal von Herrn Günthner gehört – dient dafür maßgeblich als Legitimation für den Einsatz der Polizei. Als Vertreter des Staates müssen sie die Versammlungsfreiheit selbst von Nazis schützen, auch wenn das vielen – und das geht mir auch so – manchmal gegen den Strich geht, aber ich denke, das gehört zu einem Rechtsstaat dazu, und den wollen wir uns ja erhalten. Im Übrigen geht es natürlich bei einem weiteren Beispiel um ein ähnliches Phänomen, nämlich, wenn zigtausend Beamte einen Castortransport nach Gorleben begleiten müssen und dort Störungen beseitigen sollen. Auch gibt es im Übrigen durchaus bei vielen Polizisten eine Ambivalenz hinsichtlich des Einsatzes. Die Beispiele in Augsburg, wo, wie Sie wissen, ein Polizeibeamter durch Schussverletzungen getötet worden ist, und in Bremen-Nord – allerdings wurde dieser Beamte glücklicherweise nicht getötet, aber verletzt – zeigen, dass viele Gewalttaten gegen Polizisten in Alltagssituationen auftreten. In Augsburg war es eine Verkehrskontrolle, der sich die Täter
entzogen haben und dabei von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben, in Bremen-Nord war es ruhestörender Lärm und lautes Feiern in der Öffentlichkeit, bei dem die Polizeibeamten eingeschritten und dabei massiv angegriffen worden sind, bis hin zu der Tatsache, dass ein Polizeibeamter auf dem Boden liegend von anderen festgehalten worden ist und ein weiterer Täter mit Füßen auf diesen Polizeibeamten eingetreten hat.
Verkehrskontrollen, Familienstreitereien, ruhestörender Lärm, häusliche Gewalt, das sind die Einsätze, bei denen Polizeibeamte eigentlich nicht unbedingt damit rechnen müssten, massiver Gewalt ausgesetzt zu werden, und trotzdem ist es die gängige Praxis. Deshalb ist es natürlich für viele Polizeibeamte, die eigentlich aufgrund ihrer Ausbildung zur Deeskalation verpflichtet sind – natürlich nicht nur aufgrund ihrer Ausbildung, sondern auch aufgrund der Gesetzeslage, aber auf die Ausbildung will ich an der Stelle besonders eingehen, weil jedem Polizeibeamten quasi eingebläut wird, dass Deeskalation und Verhältnismäßigkeit die tägliche Praxis des Einschreitens sein sollen –, umso überraschender, wenn sie dann aus einer solchen Situation heraus angegriffen und dabei verletzt werden.
Der Polizeipräsident hat nach einem Einsatz auf der Sielwallkreuzung im Juli deutlich gemacht, dass viele junge Polizeibeamte nach dem Einsatz in der Dienststelle so emotional betroffen waren, dass sie geweint haben. Man muss dazu allerdings wissen, dass dies junge Polizeibeamte waren, die gerade ihre Ausbildung beendet hatten, aber das zeigt, glaube ich, ganz deutlich, wie tief die Betroffenheit über die Gewaltanwendung in diesem Zusammenhang war.
Natürlich ist auch uns von der CDU-Fraktion klar – und ich glaube, vielen von Ihnen auch –, dass die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft insgesamt zugenommen hat. Dafür gibt es viele Beispiele. Wir konnten heute alle ein Beispiel im „Weser-Kurier“ lesen, bei dem in einer Straßenbahn in Bremen eine Frau angegriffen worden ist und viele Menschen – das hat mich sehr betroffen gemacht – nicht geholfen haben. In diesem Zusammenhang gibt es aber weitere Beispiele, glücklicherweise nicht aus unserer Stadt, sondern aus anderen Städten, bei denen in U- und S-Bahn-Stationen und in öffentlichen Verkehrseinrichtungen Menschen durch massive Gewalt halb totgetreten worden oder dabei sogar zu Tode gekommen sind.
Am Rande von Fußballspielen – auch das ist ja eine aktuelle Diskussion, die wir in ganz Deutschland führen – gibt es mittlerweile an fast jedem Wochenende gewaltsame Auseinandersetzungen; zunächst häufig zwischen den Fans, aber in dem Moment, in dem die Polizei auftritt, um die Situation zu beruhigen, verbünden sich plötzlich alle Seiten –, und dann ist es egal, aus welcher politischen Richtung die Seiten besetzt werden, um dann massiv Front gegen die Polizei zu machen.
Ich wiederhole es noch einmal: Deswegen ist es aus Sicht der CDU-Fraktion der Sache keineswegs dienlich, wenn der Polizei insbesondere aus bestimmten politischen Bereichen unberechtigterweise immer wieder Vorwürfe dahin gehend gemacht werden – dazu gehören im Übrigen auch die Gruppen der Fußballfans und teilweise deren Verantwortliche –, dass sie allein durch ihr Erscheinen die Gewalt provozieren. Meine Damen und Herren, es ist ein Unding, dass wir in der Gesellschaft eine Diskussion führen, dass die Polizei allein durch ihr Erscheinen Gewalt verursacht.
An der Stelle ist es auch nicht dienlich, wenn der Polizei vorgeworfen wird, sie würde von bestimmten Einsatzmitteln, wie zum Beispiel Pfefferspray, Gebrauch machen und dabei erst die Gewalt provozieren. Der Einsatz von Pfefferspray ist wie bei jedem anderen Einsatzmittel der Polizei sehr stark reglementiert und vom Polizeigesetz genau vorgeschrieben. Also, wenn die Polizei dieses Mittel einsetzt, dann hat es seine Berechtigung, und wenn es einmal außerhalb des Gesetzes geschehen sollte, dann gibt es dafür den Rechtsweg, das zu überprüfen. Der Polizei aber zu untersagen, dieses Mittel einzusetzen, weil sich damit die andere Seite erst provoziert fühlt, diese Diskussion halten wir doch für nicht hinnehmbar.
Die CDU-Fraktion fordert den Senat auf, die Arbeit der Polizei stärker als bisher anzuerkennen und ihr den nötigen Rückhalt zu geben.
Deswegen haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir nämlich das Gefühl haben, dass dieser Senat diesem Anspruch nicht gerecht wird.
Aus unserer Sicht sind die vom Senat und der Bremischen Bürgerschaft mehrheitlich beschlossenen Maßnahmen nicht geeignet, diese Unterstützung und Anerkennung zu dokumentieren. Ich will Ihnen dazu einige Beispiele liefern: Wir haben gestern über die Videoanlage auf der Sielwallkreuzung diskutiert, und ich habe deutlich gemacht, dass sie unter anderem auch ein Wunsch der Polizei ist, das ist in der Innendeputation durch den Polizeipräsidenten dokumentiert. Sie haben hier mehrheitlich beschlossen, diese Videoanlage solle es nicht geben, aus Gründen, die man möglicherweise nachvollziehen kann. Sie haben dabei aber meiner Meinung nach die polizeiliche Sicht völlig außer Acht gelassen.
Der Hinweis des Senators für Inneres und Sport auf das Videofahrzeug ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar: Es würde sehr schnell beschädigt werden. Wenn Sie sich die Sielwallkreuzung ansehen, dann wissen Sie, dass aus der Sicht hinter den Polizeilinien eine Aufnahme in die Seitenstraßen gänzlich unmöglich ist. Im Übrigen sind dort überall
die Leitungen der Bremer Straßenbahn, die man mit einer solchen herausgefahrenen Kamera möglichst nicht berühren sollte. Die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte ist ein weiteres Thema, bei dem Sie den Polizeibeamten mehrheitlich – DIE LINKE fordert sogar die namentliche Kennzeichnung – eine Verpflichtung auferlegen wollen, ohne dabei zu berücksichtigen, welchen Gefahren, welchen Gewaltanwendungen und welchen psychischen und physischen Belastungen die Polizeibeamten damit ausgesetzt sind.
Mein abschließender Satz ist deswegen: Die Arbeit der Polizei sollte aus unserer Sicht sehr viel größere Beachtung und Anerkennung finden. Wir unterstellen nicht nur, sondern wir wissen, dass dieser Bremer Senat und die Bremische Bürgerschaft diesen Ansprüchen nicht gerecht werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ein bisschen enttäuscht, Herr Hinners, weil Sie nicht richtig informiert sind, aber dazu werde ich gleich etwas sagen. Bremen war an den Erhebungen des kriminologischen Instituts beteiligt, und es hat sie sogar mit initiiert, das sollten Sie vielleicht wissen. Die Aktuelle Stunde hat den Titel „Keine Toleranz bei Gewalt gegen Polizeibeamte – Polizeiarbeit anerkennen und politischen Rückhalt geben“. Auch für uns als SPD-Fraktion ist das eine Selbstverständlichkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland ist sicherer geworden und gehört zu den sichersten Ländern der Welt, das sagt der Bundesinnenminister. Der Anteil der Gewaltkriminalität an der Gesamtkriminalität beträgt 3,7 Prozent. Die Aufklärungsquote liegt bei nahezu 70 Prozent, bei gefährlichen Körperverletzungen bei circa 80 Prozent, bei Tötungsdelikten bei über 90 Prozent. Ganz großer Dank und Respekt an unsere Polizei, der wir dies verdanken!
Umso schlimmer ist es, dass Polizei und Rettungsdienste in den vergangenen Jahren selbst vermehrt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
und verstärkt gewalttätigen Angriffen aus der Bevölkerung ausgesetzt sind. Im Jahr 2011 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik für Bremen bisher 26 Körperverletzungsdelikte, 20 Bedrohungen, Nötigungen, 182 Widerstandshandlungen, 163 Beleidigungen und 4 sonstige Delikte gegen Bremer Polizistinnen und Polizisten erfasst. Das sind 395 erfasste Straftaten gegen die Polizei, und ich kann nur sagen, das sind 395 Straftaten zu viel!