Mit diesem Antrag, den Sie jetzt vorliegen haben, wollen wir einfach nur erreichen, dass wir selbst über die zusätzlichen Fraktionsgelder für die Vorstände bestimmen können, sie der politischen Arbeit zuführen und sie nicht an die Vorstände privatisiert werden. Das ist alles! Wir wollen nicht gezwungen werden, Fantasiegehälter zu zahlen, wir wollen dieses Geld umwidmen. Das ist, was wir hier wollen.
Darin steht, dass wir das Geld, das praktisch zusätzlich an Diät gezahlt wird, für uns als Fraktionszuschuss verwenden können. Das ist das, was wir möchten. Das ist eine vergleichsweise bescheidene Forderung, wenn man sich anschaut, wie Sie mit dem Geld umgegangen sind. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine solche Rede, wie Sie sie soeben gehalten haben, Frau Bernhard, kann man nur dann halten, wenn man an dem gesamten Verfahren nicht nur nicht beteiligt gewesen ist, sondern es auch nicht nachgelesen hat, weil es wirklich konfus war, was Sie vorgetragen haben.
Deswegen begreife ich es auch ein bisschen als meine Aufgabe, Sie jetzt über das aufzuklären, was wir in der letzten Legislaturperiode miteinander beraten haben – übrigens über ganz weite Strecken mit Beteiligung Ihrer Fraktion vom ersten bis fast zum letzten Tag –, warum wir das eigentlich gemacht haben. Wir haben das Abgeordnetengesetz, wie ich finde, in einer großen Operation einer vollständigen Novelle unterzogen, die aus meiner Sicht im Wesentlichen drei Gesichtspunkten gefolgt ist. Erstens, wir wollten, dass im neuen Abgeordnetengesetz eine Gleichbehandlung aller Abgeordneten sichergestellt wird, dass die Einkommen der Abgeordneten nicht davon abhängig sind, was sie neben dem Abgeordnetenmandat noch für eine andere berufliche Tätigkeit ausüben – innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes oder sonst wo –, und dass jeder Abgeordnete, der hier im Haus sitzt, den gleichen Anspruch auf Vergütung hat wie sein Nachbar, unabhängig davon, welcher anderen beruflichen Alternative er tatsächlich nachgeht. Ich sage in einer ersten Evaluation: Jawohl, das ist uns gelungen! Wir haben es uns nicht leicht gemacht mit der Inkompatibilität, aber wir haben es geschafft.
Übrigens hat schon damals die Abgeordnete Frau Nitz gegen die Höhe dieser einfachen Aufwandsentschädigung eingewandt, sie würde sich verbessern. Wir konnten ihr übrigens im Rahmen der Debatte nachweisen, dass sie sich unter Berücksichtigung von Ausgleichsbeträgen und Pensionsansprüchen, die wir alle abgeschafft haben, und dem, was dafür noch eine Rolle spielt, eben nicht verbessert hat. Insbesondere diejenigen, die vorher im öffentlichen Dienst waren, haben einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leisten müssen, dass das Gesetz überhaupt erst möglich geworden ist. Der zweite Punkt, den wir mit dem Gesetz erreichen wollten, war Transparenz, und deshalb wundert es mich jetzt allerdings sehr, weil das nämlich auch der
Kern Ihres Anliegens ist: Was Sie vorhaben, führt dazu, dass wir die hergestellte Transparenz wieder in Heimlichtuerei verwandeln. Wir haben ausdrücklich Wert darauf gelegt – ich leide persönlich selbst darunter, dass mein Gehalt in regelmäßigen Abständen in der Zeitung steht –, dass die Menschen in Bremen und Bremerhaven wissen, welche Funktionszulagen man für bestimmte herausgehobene Funktionen in diesem Parlament bekommt. Das war bis dahin intransparent, im Übrigen auch uneinheitlich geregelt. Das war das zweite Anliegen: dass wir gesagt haben, wir wollen, dass alle Entschädigungstatbestände im Gesetz stehen, und zwar nicht nur diejenigen, die der Abgeordnete selbst bekommt, sondern auch diejenigen, die für besondere Funktionen gezahlt werden. Das soll nicht im Belieben einer Fraktion stehen, sondern das soll Transparenz und im Übrigen auch Gleichbehandlung für alle sicherstellen. Das war das zweite ganz wesentliche Anliegen. Wenn wir Ihrem Antrag heute folgen würden, dann würden wir dieses Anliegen wieder aufgeben.
Ich bin trotz aller schmerzhaften öffentlichen Debatten dafür, dass wir weiter völlige Transparenz darüber bekommen, wie viel ein Abgeordneter, auch neben der Grunddiät, noch zusätzlich an Vergütung bekommt und wie viel nicht. Das ist der zweite, ganz wesentliche Gedanke gewesen.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Das steht doch im Antrag!)
Zu einer solchen linken Dunkelkammer, in der Sie dann sozusagen selbst untereinander regeln können, wer wie viel Geld bekommt, wird die CDU ihre Hand nicht reichen. Deswegen werden wir Ihren Antrag heute auch ablehnen, um es so deutlich zu sagen!
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Das steht doch in unserem Antrag! Das wird in geeigneter Form be- kannt gemacht!)
Der dritte Punkt ist, und das hat bei der damaligen Beratung schon eine Rolle gespielt: Wir wollten sicherstellen, dass der Haushalt, auch künftige Haushalte durch die Reform des Abgeordnetengesetz nicht zusätzlich belastet werden. Die Belastung hat im Übrigen in der Vergangenheit ganz wesentlich durch die Pensionen stattgefunden. Dieser Schnitt – das mögen die neuen Kolleginnen und Kollegen bedauern, sie sind die Ersten, die in Zukunft keine Pension mehr für die Zeit als Abgeordnete hier im Parlament bekommen werden – führt in der Summe dazu, dass wir die öffentlichen Haushalte auf Dauer nachhaltig von solchen zusätzlichen Aufwendungen entlastet haben.
Diese drei Punkte, finde ich, haben sich bisher bewährt. Natürlich werden wir irgendwann noch einmal auf das Abgeordnetengesetz schauen müssen, ob das wirklich alles so richtig ist. Das wäre ja das erste Gesetz, das 30 Jahre lang unverändert bleibt, aber wer diese drei Maßstäbe anlegt, sehr geehrte Frau Vogt, der kann Ihren Antrag nur ablehnen. Deswegen will ich auch noch einmal sagen, die wahre Motivation für Ihren Antrag haben wir in den letzten Wochen und Monaten gehört.
Im Übrigen ist das ein völlig transparentes Verfahren, Frau Bernhard, das wissen Sie nicht. Wir haben öffentliche Anhörungen zu diesen Themen durchgeführt, wir haben nichts mit einem Handstreich gemacht, wir haben monate- und jahrelang intensiv unter Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Der Bund der Steuerzahler hat von seinem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht und am Ende gesagt, jawohl, so ein fortschrittliches Abgeordnetengesetz gibt es nirgendwo anders in der Bundesrepublik Deutschland. Da können Sie doch nicht so tun, als ob das jetzt eine Geheimniskrämerei gewesen wäre! Das Gegenteil ist der Fall!
Auch das Verfahren war völlig transparent. Deswegen sage ich jetzt: Ich lasse mir das Gesetz auch durch Ihre Beiträge nicht verunglimpfen. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass wir das alles im Wesentlichen richtig gemacht haben. Dass wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle irgendwann noch einmal nachschauen müssen, will ich nicht ausschließen, aber ich finde, es hat sich bewährt.
Ich weiß, Herr Präsident, aber diesen Gedanken würde ich eben gern noch zu Ende führen mit dem Versprechen, mich heute nicht mehr zu melden!
Die Situation war so, dass wir natürlich darüber nachgedacht haben, was das Gesetz eigentlich in der Gerechtigkeit bedeutet, was die Anzahl von Funktionsträgern betrifft. Eine Fraktion wie die SPD, die – ich weiß gar nicht, wie viele – eine Menge Abgeordnete hier im Parlament hat, hat einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Vorsitzenden und
zwei Stellvertreter und die CDU-Fraktion auch. Man kann dann natürlich darüber nachdenken, ob eine Fraktion wie DIE LINKE, die nur fünf Abgeordnete hat, drei Funktionsträger haben muss. Das haben wir damals im Übrigen auch schon diskutiert und sind dann aus Rücksichtnahme auf die damals im Parlament vertretenen kleinen Fraktionen zu den Ergebnis gekommen: Wir wollen sie nicht benachteiligen, obwohl wir uns damals auch schon ein anderes Modell vorstellen hätten können, bei dem die Anzahl der Stellvertreter von der Anzahl der Gesamtmandate abhängig ist. Das war die damalige Überlegung.
Im Hinblick auf die FDP, die das Reformpaket mitgetragen hat, haben wir gesagt, das machen wir nicht, aber wir könnten uns das im Prinzip vorstellen. Das ist genau das, womit wir jetzt auch wieder auf Sie zugekommen sind, weil es eben auch wahrheitswidrig ist, wenn Sie behaupten, auf Ihre Fraktion würden jetzt weniger Mittel entfallen als in der Vergangenheit. Wenn Sie die Funktionszulagen hinzurechnen und übrigens auch Ihr Wahlergebnis in Ansatz bringen, dann haben Sie sich nicht verschlechtert. Sie bekommen jetzt eine Funktionszulage, die Sie früher aus Fraktionsmitteln bezahlen mussten, plus die Zuschüsse für Ihre Fraktionsarbeit.
Hören Sie doch einmal zu, Frau Vogt! Sie können selbst dazu sprechen, Sie verstehen doch viel davon!
Deswegen war unsere Zusage seit den Monaten, seit Ihr Antrag vorliegt, auch zu sagen: Wenn es Ihr ernst gemeintes Anliegen ist zu sagen, Sie verzichten auf einen Stellvertreter und machen das in Abhängigkeit von der Größe der Fraktionen, dann gibt es unsere Bereitschaft, Ihnen das dadurch eingesparte Geld nicht nur eins zu eins zurückzugeben, sondern für Ihre Fraktionsarbeit zur Verfügung zu stellen. Das war die Zusage, die der Kollege Tschöpe, Herr Dr. Güldner und ich Ihnen gegeben haben. Das könnten wir heute so beschließen.
Das Problem ist aber, dass wir uns am Ende – dazu waren Sie auch bereit – über die Frage unterhalten haben, was eigentlich Aufrunden bedeutet. Wir als CDU-Fraktion waren der Auffassung, Aufrunden von über 3 800 Euro bedeutet vielleicht auch 4 000 Euro. Sie waren der Auffassung Aufrunden bedeutet auf 4 500 Euro. Da sage ich ganz ehrlich, das finde ich nicht richtig rund. Sie sollen sich durch die Gesetzesnovelle – wir wollen die Finanzverteilung nicht verschieben – nicht bereichern, um es so deutlich zu sagen.
Ich stehe zu dem Angebot zu sagen: Wenn es Ihnen ein Herzensanliegen ist, auf einen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden zu verzichten und das dadurch eingesparte Geld für Ihre Fraktionsarbeit zu verwenden, dann reiche ich Ihnen unverändert die Hand, das können wir so machen.
Ich weigere mich aber dagegen, unter dem Eindruck der wochen- und monatelangen Debatte jetzt zu sagen, wir brauchen generell mehr Geld für DIE LINKE. Das brauchen wir nicht!
Sie sind bisher fair und gerecht behandelt worden, und mit dem von uns vorbereiteten und mit Ihnen diskutierten Vorschlag wären Sie auch in Zukunft gerecht behandelt worden. Meine herzliche Bitte wegen Ihrer persönlichen Interessenlage ist: Denunzieren Sie bitte nicht dieses vorbildliche Abgeordnetengesetz, meine Damen und Herren! – Danke!
Herr Röwekamp, ich habe noch einmal eine Nachfrage! Sie wissen ganz genau: Wenn Sie das Angemessene der Funktionsträgerzulagen berücksichtigen, die wir im Übrigen zu hoch finden, das haben wir auch immer gesagt – –. Es geht nicht um die Anzahl der Stellvertreter, sondern um die Frage, ob sie bezahlt werden müssen, und da sind wir sehr flexibel, das müssen sie nicht. Die Frage ist doch nur: Wenn man den Sockelbetrag bundesweit einmalig derart absenkt – der Sockelbetrag ist nämlich die Grundfinanzierung der Fraktionen, und nicht die Kopfpauschale oder der Oppositionszuschlag –, dann wird bei uns die Funktionsträgerzulage proportional wesentlich höher abgezogen als bei Ihnen, bei den Grünen und bei der SPD. Deswegen haben wir gesagt: Es geht nicht um eins zu eins, wir müssen aufgrund der Sockelfinanzierung diskutieren. Da ging es nicht darum, um ein paar Euro aufzurunden, sondern es ging darum, dass wir auf die Finanzierung zurückkommen, die nach dem alten Modell gerecht gewesen wäre.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das passiert mir auch nicht oft, in Wirklichkeit eher selten während meiner Zeit im Parlament: Ich kann dem Abgeordneten Röwekamp in allen Punkten, die er heute hier vorgetragen hat, zustimmen und will das nur noch einmal kurz ergänzen!
Mir ist wirklich vollkommen unklar, Frau Bernhard, wenn Sie einen Prozess, der über Jahre hinweg läuft, der vom Steuerzahlerbund, der nun wirklich alles kritisiert, was im Staat gemacht wird, aber der diese ––––––– *) Von der Rednerin und dem Redner nicht überprüft.
Reform ausdrücklich hoch gelobt hat und der bundesweit in den Medien, von den anderen Parlamenten und so weiter gelobt wurde – eine solche Reform, die Sie gar nicht begleitet haben und die Sie ganz offensichtlich auch nicht verstanden haben – heute in einer Rede hier einmal einfach aus dem Parlament wischen wollen. Das ist mir vollkommen schleierhaft.
Wenn es dem dienen soll, mit dieser Attacke darüber hinwegtäuschen zu wollen, dass Sie ganz erhebliche Probleme in der Fraktion, in der Partei in diesem ganzen Zeitraum hatten und wahrscheinlich auch noch heute haben, dann mag das angehen. Missbrauchen Sie aber uns mit diesem Antrag nicht, um Ihre Probleme, die Sie in Ihrer Fraktion oder in Ihrer Partei möglicherweise mit den Finanzen gehabt haben, hier heute dem ganzen Parlament vor die Füße zu kehren! Das scheint ganz offensichtlich der Fall zu sein.
(Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Wir ha- ben in der Fraktion Schwierigkeiten, weil die Funktionsträgerzulagen zu hoch sind!)
Wir haben Ihnen ein Angebot gemacht, CDU, SPD und Grüne haben Ihnen eine Angebot gemacht: Fraktionsmittel herauf, Funktionsträgerzulagen herunter! Wenn es Ihnen wirklich darum ginge, dann könnten wir das heute mit Mehrheit des ganzen Hauses in erster und zweiter Lesung verabschieden. Warum machen Sie es denn nicht?