Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Antrag der Fraktion der CDU vom 19. November 2014 (Drucksache 18/1616)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Härtl.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Zigaretten, das stellen Jugendforscher fest, waren gestern, E-Shishas und E-Zigaretten sind heute angesagt. Vor allem auf den Schulhöfen erfreuen sich diese elektronischen Wasserpfeifen großer Beliebtheit. Einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums nach hat im Jahr 2014 jeder vierte Jugendliche die elektronische Rauchvariante mindestens einmal ausprobiert.

Was sind eigentlich E-Shishas? Kurz: Eigentlich sind es Wasserpfeifen für die Hosentasche! Sie bestehen aus einem Mundstück, in dem sich dann ein Fluid befindet, das mittels einer Batterie und eines Glimmstängels zum Verdampfen gebracht wird. Diese Fluids werden vorrangig in China hergestellt, unterliegen keinen wirklichen Qualitätskontrollen, und es finden sich extrem viele unterschiedliche Chemikalien in diesen Fluids. Das ist Formaldehyd, Nickel, Chrom, das kann aber genauso gut auch eine andere Substanz sein, wie Propylenglykol, die zu allergischen Reaktionen und Atemwegsreizungen führen kann. Wenn jemand nicht weiß, dass er eine Duftstoffallergie hat und diesen chemischen Cocktail einatmet, kann das ernste Folgen haben, meine Damen und Herren.

Ich selbst bin Duftstoffallergikerin, wusste davon nichts. Ich kann Ihnen versprechen, die Auswirkungen sind doch etwas stärker, als man es sich vorstellen kann. Gott sei Dank habe ich es nicht gleich mit einer E-Shisha probiert, sondern habe auf anderer Art und Weise von dieser Beeinträchtigung erfahren.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Aha, wie denn?)

In dem Fall war es eine Kontaktallergie auf ein Waschmittel.

Es gibt auch an dieser Stelle immer mehr Forscher, die vor den Gefahren warnen und die sehr deutlich sagen, es läge eine Gesundheitsgefährdung vor. Auch der Senat hat in seiner Antwort auf unsere Anfrage die Einschätzung der CDU-Fraktion bezüglich der Gesundheitsgefährdung geteilt.

Jetzt denkt man, wenn alle einer Meinung sind, sind wahrscheinlich auch schon konkrete Maßnahmen in die Wege geleitet worden. Leider ist das nicht

der Fall, denn der Senat ist der Auffassung, dass das Phänomen noch etwas zu aktuell sei. Wer sich allerdings mit dem Thema etwas genauer beschäftigt, stellt fest, dass dieses Thema so aktuell nicht ist. Der Senat bezeichnet also Entwicklungen, die sich seit dem Jahr 2006 vollziehen – seit dem Jahr 2006 gibt es den freien Verkauf der E-Shishas – immer noch als aktuell. Jetzt haben wir das Jahr 2014. Jeder, der mathematisch grundbegabt ist, weiß, dass das schon ein paar Jahre sind. Bundesweit ist das Thema auch schon etwas länger ein großes Thema, und die Anzahl der E-Shishas-Bars in Bremen nimmt auch stetig zu, in denen man sich zu solch einem Rauchen zusammentreffen kann.

Jetzt stellt sich also die Frage: Wie gehen wir an dieser Stelle mit dem Thema um? Wir als CDU-Fraktion fordern ganz klar ein Verbot von E-Shishas auf allen Bremer Schulhöfen, und zwar möglichst schon ab dem kommenden Schuljahr. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, es geht hier darum, dass dieses Verbot zum Schutz unserer Kinder notwendig ist, denn was passiert denn mit einer solchen E-Shisha, die im Übrigen meistens kein Nikotin enthält, aber in den Geschmacksrichtungen Gummibärchen, Marshmallow oder anderen netten Geschmacksrichtungen gekauft werden kann, die sich in einer bunten Verpackung befindet, die eben insbesondere Kinder anspricht, und im Übrigen nach derzeitiger Gesetzeslage ab dem sechsten Lebensjahr auch frei gekauft werden kann.

Die Geschmacksrichtungen dieser E-Shishas, dieser elektronischen Wasserpfeifen, werden mittels Saugen aktiviert, und sie sorgen natürlich ganz klar dafür, dass das Rauchen an sich eingeübt wird. Deswegen warnen sehr viele Forscher davor, dass damit auf Dauer auch wieder der Zigarettenkonsum ansteigen wird, weil eben dieses Moment des Einübens des Rauchens und die damit verbundene nicht körperliche, sondern geistige Abhängigkeit – man kann sich nur an bestimmten Stellen entspannen, wenn man auch Entsprechendes tut – eingeübt wird. Deswegen warnen Experten klar davor, dass es hier große Schwierigkeiten gibt.

Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass unsere Kinder und Jugendlichen umfassender informiert und auch an der Stelle geschützt werden müssen. Es ist ganz klar, dass die Geschmacksrichtungen Gummibärchen oder auch Marshmallows nicht explizit die Zielgruppe 18 plus ansprechen soll, sondern sie sind eindeutig auf ein wesentlich jüngeres Klientel ausgelegt. Deswegen sind wir der Auffassung, es muss entsprechend etwas getan werden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an dieser Stelle dem Antrag der CDU folgen würden.

Ich habe vernommen, dass dieser Antrag an die Gesundheitsdeputation überwiesen werden soll, dem können wir uns anschließen. Mir ist wichtig, dass wir am Schluss eine tragfähige Lösung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen auf den Weg bringen, denn jeder vierte Jugendliche hat inzwischen dieses

Medium schon probiert. Der Schritt vom Rauchen ohne Nikotin zum Rauchen mit Nikotin ist klein, und ich glaube, wir wollen doch eine vernünftige Aufklärung der Kinder und Jugendlichen leisten. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tuncel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich will mich kurz halten: DIE LINKE wird diesem Antrag der CDU nicht zustimmen!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Auch nicht?)

Was Sie da in der letzten Minute in die Bürgerschaft eingereicht haben, ist unausgegoren. Sie wollen nur E-Shishas von den Schulhöfen verbannen, da frage ich mich schon: Wenn es Ihnen so ernst ist mit dem Jugendschutz, warum verbieten Sie dann nicht die E-Zigaretten? Der einzige Unterschied zwischen EShishas und E-Zigaretten ist, dass die Zigaretten zum Wiederbefüllen sind, die E-Shishas sind nur für den einmaligen Gebrauch, ansonsten gibt es beides mit und ohne Nikotin. Auch hier ist Ihr Antrag absolut unsauber!

(Beifall bei der LINKEN)

Wollen Sie die E-Shishas verbieten, nur weil sie bunt und orientalisch aussehen?

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Nein!)

So ein Eindruck entsteht beim Lesen Ihres Antrags, denn die Shishas sind tatsächlich meistens ohne Nikotin. Die E-Zigaretten gibt es aber auch mit nikotinhaltigen Liquids, also Füllungen. Wenn Sie ein Verbot des elektrischen Dampfes wollen, dann kann man nur die nikotinhaltigen Stoffe verbieten. Auch dazu gibt es ein OVG-Urteil aus Köln und EU-Recht, die den freien Verkauf vorschreiben. Was Sie hier veranstalten, ist daher reine Schaufensterpolitik, meine Damen und Herren von der CDU!

(Beifall bei der LINKEN – Abg. B ö d e - k e r [CDU]: Es klatschen immer weniger!)

Natürlich muss man sich Gedanken darüber machen, wie Sucht bei Jugendlichen verhindert werden kann.

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Darum geht es an dieser Stelle nicht!)

Schon jetzt versuchen Schulen und Freizis, den Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten zu unterbinden.

Eine rechtliche Handhabe dafür gibt es aber nicht, das hat auch der Senat in seiner Antwort gesagt. Die CDU pocht doch immer auf Gesetzestreue, hier wollen Sie auf einmal, dass der Senat dies bricht!

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Nein, wir wollen, dass das Schulgesetz geändert wird, dann ist es nämlich gesetzestreu!)

Wir finden es richtig, dass das Jugendschutzgesetz und das Nichtrauchergesetz um nikotinhaltige ESmokes ergänzt werden. Nicht sinnvoll finden wir Verbote nikotinfreier Produkte. Da muss die Qualität besser kontrolliert werden, zum Beispiel sollten die Inhaltsangaben Pflicht sein. Auch die Verbraucherschutzbehörde sollte verstärkt Inhaltsstoffe kontrollieren. Die gesundheitlichen Langzeitwirkungen müssen untersucht werden, denn auch Warnungen in Bezug auf Gesundheitsschäden dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hier setzen wir aber auf das Prinzip Aufklärung, denn Verbote nützen meistens nichts. Ich denke, wir reden hier über viel Dampf um nichts. Wahrscheinlich wird dieser Trend sowieso in zwei Jahren vorbei sein. Wer hat schon Lust, permanent zehn Euro für einen einmaligen Spaß auszugeben? Wir werden der Überweisung zustimmen, aber dem Antrag nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Kollegin Dr. Kappert-Gonther.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ahrens, ich finde auch, man muss so ein bisschen aufpassen, dass man nicht in eine Geschichte gerät wie das Mädchen und der böse Wolf, das kennen ja hier bestimmt alle. Das Mädchen geht in den Wald, langweilt sich und ruft „Hilfe, der böse Wolf kommt!“, und alle kommen herbei und retten sie, aber der böse Wolf kam nicht. Das machte sie dreimal, und der böse Wolf kam nicht, und als der böse Wolf dann kam, wurde sie nicht gerettet. Was ich damit sagen möchte: Man muss etwas aufpassen, was man für sehr bedrohlich und was man eventuell für problematisch hält. Meine Fraktion hält die Verbreitung von E-Shishas, so wie es im Moment ist, nicht für ein so sehr dramatisches gesundheitspolitisches Problem. Wir glauben, es gibt weit größere Probleme, auch was den Kinder- und Jugendschutz angeht, wenn man an Alkohol, aber auch wenn man an mangelnde Bewegung, schlechte Ernährung und so weiter denkt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Das zur Einordnung zu Beginn!

Nun aber zu dem Antrag: Wir haben es gehört, EZigaretten verdampfen eine Flüssigkeit, diese Flüssigkeit enthält diverse Chemikalien und Aromastoffe, und es gibt sie eben mit und ohne Nikotin. In diesen E-Shishas als Einmalprodukte, die aussehen wie kleine Wasserpfeifen, ist in der Regel eben kein Nikotin enthalten, im Gegensatz zu E-Zigaretten, in denen in der Regel Nikotin enthalten ist, und weil es nur verdampft und nicht verbrennt, werden beide Produkte bisher nicht von den Nichtraucherschutzgesetzen erfasst.

Wir haben es mit einem relativ neuen Phänomen zu tun, das heißt, wir wissen tatsächlich noch ziemlich wenig über die Auswirkungen. Ganz sicher ist aber, dass die aktuellen Gesetze noch nicht ausreichend auf E-Zigaretten und ganz sicher auch nicht auf E-Shishas eingestellt sind. Es stimmt auch, darauf haben Sie ja zu Recht hingewiesen, dass die WHO sich zumindest mit dem Phänomen der E-Zigarette schon beschäftigt und die Deutsche Krebsgesellschaft auch entsprechende Empfehlungen ausgesprochen hat, die Nichtraucherschutzgesetze auch auf diese Produkte auszuweiten.

Darüber, wie gefährlich E-Zigaretten mit Nikotin wirklich sind, gibt es allerdings auch schon wieder unterschiedliche Auffassungen. Es gibt auch Forscher, die sagen, dass sie sogar zur Nikotinentwöhnung taugen. Ich halte beides für möglich, je nachdem, ob Raucher oder Nichtraucher, das Phänomen ist noch relativ neu, und endgültig können wir noch nicht beurteilen, wie es mit den E-Shishas weitergeht.

Ich persönlich finde das jetzt nicht besonders attraktiv, irgendwelche dampfenden Stoffe einzuatmen, die nach Marshmallows schmecken, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das wirklich so ein Trend wird, dass Jugendliche für ein Einmalprodukt zehn Euro ausgeben. Ich glaube, da kann man weit Besseres mit zehn Euro anfangen, als es für diese Produkte auszugeben. Das sind jetzt aber erst einmal persönliche Einschätzungen.

Dennoch halten wir, meine Fraktion und ich, es für sinnvoll, diese Angelegenheit und auch Ihre Empfehlung zur Ausweitung des Nichtraucherschutzgesetzes, zur Veränderung des Schulgesetzes und zur Einschränkung der Werbung in der Gesundheitsdeputation noch einmal ausführlich zu erörtern, und dann kann die Deputation eine Empfehlung aussprechen, wie wir mit diesem Antrag umgehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über E-Shishas und über

Elektro-Zigaretten. Bisher gibt es hierzu noch keine wirksamen Studien, die nachweisen, dass diese schädlich sind.

(Unruhe – Abg. F e c k e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das sind die Folgen!)

Das sind die ersten Auswirkungen einer E-Shisha.

(Heiterkeit)

Eltern sind verunsichert, Frau Ahrens hat es gesagt, Lehrer oft hilflos, weil man die Geräte nicht erkennen kann, sie sehen aus wie kleine Füllhalter, und man kann sie gut im Federmäppchen verstecken. Daher sind solche gesetzlichen Regelungen, wie etwa im Schulgesetz, schwierig in der Umsetzung, da muss man erst einmal abwarten. Es sind auch keine Tabakprodukte, somit fallen sie auch nicht unter Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes. Wie gesagt, juristisch haben sie noch den Status von Gummibärchen oder Lakritzstangen. Laut dem Krebsforschungszentrum gibt es natürlich schon Kurzzeitfolgen wie Augenreizungen, Husten, Lungenfunktionseinschränkungen, Zahnfleischbluten und Schlaflosigkeit, aber es gibt hierzu noch keine grundlegenden Studien.