Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt „Abfallimporte einschränken und die illegale Ausfuhr von Elektroschrott effektiv bekämpfen“ für die November-Sitzung auszusetzen.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes und des Bremischen Abgabengesetzes

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 7. Oktober 2014 (Drucksache 18/1577) 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Bürgerschaft Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer 68. Sitzung am 22. Oktober 2014 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Senkal.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2011 haben wir das Bremische Spielhallengesetz beschlossen. Als zweites Bundesland nach Berlin haben wir die Notwendigkeit dieses Landesgesetzes erkannt und damit viele wichtige Schritte in Richtung eines effektiven Spielschutzes und zum Schutz vor den Gefahren der Spielsucht gemacht. Im Hinblick auf die doch relativ weit verbreitete Problematik dieser Sucht haben wir damit Einschränkungen für den Betrieb der Spielhallen geschaffen. Nach nunmehr über drei Jahren haben sich in diesem Bereich Anpassungsbedarfe ergeben, diesen wollen wir heute nachkommen.

Das Gesetz wurde im Hinblick auf Spielerschutz erlassen, betrifft jedoch zu einem Großteil auch die Betreiber selbst. Die Abstandsregelung, die eine Mindestdistanz von 250 Metern vorsieht, wird im nächs

ten Jahr bei auslaufenden Konzessionen dazu führen, dass viele bestehende Konzessionen nicht erneuert werden können. Die Betreiber benötigen Planungssicherheit, soweit das hier möglich ist, sollte diese den Betreibern auch gewährt werden. Die Vergabe beziehungsweise Versagung der Konzession muss durchsichtig und nachvollziehbar sein.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Daher haben wir objektive Kriterien erlassen, die den Betreibern verbesserte Möglichkeiten der Einschätzung bieten. Dabei spielen langjährige Zuverlässigkeit und die Erfüllung der Steuerpflicht eine herausragende Rolle. Aus dem gleichen Grund wurde der Antragszeitraum vorverlegt, auch das ermöglicht eine bessere Planbarkeit für die Betreiberinnen und Betreiber.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht erst seitdem Studierende der Universität Bremen kürzlich getestet haben, inwiefern der Spielerschutz greift oder leider nicht greift, ist uns bewusst, dass Kontrollen elementarer Bestandteil der Durchsetzung wirksamer Maßnahmen sind. Wir brauchen Kontrollen in diesem Gewerbe, das ist den Spielern, den redlichen Betreibern und der Gesamtbevölkerung geschuldet, die mittelbar oder unmittelbar von Verstößen betroffen sind. Diese Kontrollen beschränken sich hier bisher im Wesentlichen auf Steuerprüfungen der Finanzbehörden vor Ort. Werden dabei durch die eingesetzten Beamten dann straf- und ordnungsrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen das Spielhallengesetz erkannt, können sie diese nicht an die zuständigen Stellen weitergeben. Würden sie Hinweise weitergeben, könnte das ohne entsprechende gesetzliche Grundlage gegen das Steuergeheimnis verstoßen.

Der Staat, verkörpert durch seine Beamtinnen und Beamten, erfährt also von Verstößen und kann gleichzeitig nichts mit diesen Informationen anfangen. Die zu beschließende Gesetzänderung fängt das Problem auf und wird in diesem Bereich eine Klarheit schaffen. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich mache es kurz, aus diesen von mir genannten Gründen bitte ich Sie, unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen

und Herren! Das Geschäft mit den Spielhallen boomt, gerade die Großstädte leiden unter eine stetig wachsende Anzahl dieser Zockerbuden, die das Stadtbild und das Bild in einigen Stadtteilen insgesamt negativ prägen.

Die Koalitionsfraktionen schlagen Ihnen heute eine weitere Reglementierung dieses Marktes vor. Bei der Frage, wer im Jahr 2017 eine Konzession erhält, wenn das Abstandsgebot von 250 Metern auch für die schon bestehenden Spielhallen greift, geben wir den Behörden nun Kriterien an die Hand. Wir wollen, dass denjenigen Vorrang gewährt wird, die seit langer Zeit vom selben Inhaber geführt werden und eben nicht, wie wir es aus eigener Erfahrung in unseren Stadtteilen wissen, durch einen häufigen Wechsel des Betreibers auffallen. Nicht selten ist eben dieser Betreiberwechsel auch auf Auflagen beziehungsweise Verstöße gegen die geltenden Gesetze zurückzuführen. Auch diejenigen, die ordnungsgemäß, korrekt und pflichtschuldig ihre Steuern rechtzeitig und in vollem Umfang zahlen, sollen Vorrang vor denen haben, die alles tun, um dem Staat das anerkanntermaßen notwendige Geld nicht zu geben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und der SPD)

Der zweite Teil des Gesetzentwurfes stärkt die Kontrolle der Spielhallen. Die Steuerprüfer der Finanzbehörden – regelmäßige dienstliche Besucher dieser Läden – durften ihre Beobachtungen bisher leider nicht weitergeben, sondern nur Dinge, die im Rahmen ihrer Aufgaben liegen. Wenn also ein Steuerprüfer in einer Spielhalle beispielsweise ein Kind erblickt hatte, so durfte er dies bisher nicht den zuständigen Behörden melden. Dies wollen wir nun ändern und damit den Druck auf die Einhaltung eben dieser Regularien weiter erhöhen.

Professor Meyer, Suchtexperte an der Universität Bremen, hat vor kurzem eine Studie vorgestellt, nach der die Gesetze in einer Vielzahl von Spielhallen eben nicht eingehalten werden. Dies bestätigt Aussagen, die uns auch immer wieder aus den Beiräten und der Bevölkerung erreichen. Es nützt das beste Gesetzeswerk nicht, wenn es nicht kontrolliert wird, und da kann die jetzt vorgelegte Gesetzesänderung ein Bestandteil davon sein, sie ersetzt aber nicht die notwendigen Kontrollen durch die zuständigen Behörden. Hier müssen wir aus grüner Sicht noch besser werden, ich bin mir aber auch sicher, dass dem Senat dies in Zukunft gelingen wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bremischen Spielhallengesetz werden von der CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Wir begrüßen sehr, dass Spielhallen zukünftig ein Abstandsgebot von mindestens 250 Metern einhalten müssen, um ein Überangebot zu vermeiden. Auch die gesetzlichen Anpassungen, zum Teil wurde schon darauf hingewiesen, bei der Lizenzerteilung tragen wir mit, denn es ist für uns sehr wichtig, dass die Betreiber einer Spielhalle ihre Eignung in besonderem Maße nachweisen müssen. Darüber hinaus, Kollege Senkal hat schon darauf hingewiesen, gehört dazu neben der Steuerehrlichkeit und der Einhaltung von Gesetzen natürlich auch die Übermittlung entsprechender Daten an die lizenzerteilende Dienststelle, das muss entsprechend geregelt werden.

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion hat allerdings auch die Bekämpfung der Spielsucht eine herausragende Bedeutung, denn nicht zuletzt führt sie zu erheblicher Verschuldung und stürzt ganze Familien mit vielen und ganz erheblichen sozialen Folgen in die Armut. Auch im Rahmen der Kriminalitätsentwicklung spielt die Spielsucht eine ganz erhebliche Rolle, denn nicht selten wird die Spielsucht durch Einbrüche oder Raubüberfälle finanziert.

Anhand der Kontrollen der Spielhallen – auch darauf haben die Kollegen Senkal und Fecker schon hingewiesen –, die vor einigen Wochen im Rahmen einer von der Universität Bremen durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchung durchgeführt wurden, hat sich ein erschreckendes Bild ergeben. Viele Spielhallenbetreiber beziehungsweise deren Mitarbeiter haben trotz erkennbarer Spielsucht die Spieler nicht daran gehindert weiterzuspielen, sondern in Einzelfällen habe sie sie geradezu dazu animiert, dies zu tun.

Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir den Senat auf, die Kontrollen der Spielhallen, die offensichtlich bisher nur steuerrechtlicher Art waren, insbesondere zur Verhinderung der Spielsucht deutlich zu verstärken. Wir haben in diesem Zusammenhang auch eine Anfrage für die Fragestunde der nächsten Bürgerschaftssitzung eingereicht. Dazu gehört für uns natürlich auch eine intensive Prävention, die unserer Ansicht nach schon in der Schule beginnen sollte und verstärkt in der Öffentlichkeit mit dem Slogan „Spielsucht macht arm“ durchgeführt werden sollte. Nicht zuletzt gehören zur Verhinderung der Spielsucht Therapieangebote für die Betroffenen.

Meine Damen und Herren, dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu. Wir erwarten allerdings vom Senat – Herr Senator, Sie persönlich müssen es nicht machen, aber Sie werden sicherlich Mitarbeiter finden! –, dass die Kontrollen und die Präventionsarbeit zur Verhinderung der Spielsucht erheblich verstärkt wird. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich aufgrund der reichhaltigen Ausführungen meiner Vorredner relativ kurz fassen.

DIE LINKE ist auch der Meinung, dass der richtige Zeitpunkt mit dem Auslaufen der Lizenzen gegeben ist, dass man einmal nachfassen kann. Dass wir im Sinne der Süchtigen hier versuchen, weitere Regulierungen für Spielhallen und Spielhallenbetreiber einzuführen, empfinden wir als LINKE insgesamt als eine gute Sache.

Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Günthner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bei dem großen Elan, mit dem wir versuchen, Spielsucht zu bekämpfen und regulierend einzugreifen natürlich nur beipflichten. Insofern finden Sie den Senat auch bei diesem Thema natürlich an Ihrer Seite.

Wir werden alles dafür tun, dass wir das, was Sie vorschlagen, entsprechend dann auch zügig in die Tat umsetzen. – Insofern herzlichen Dank für diese Initiative!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes und des Bremischen Abgabengesetzes, Drucksache 18/1577, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Rauchen kann tödlich sein – Kinder und Jugendliche vor den Gefahren von E-Shishas schützen!

Antrag der Fraktion der CDU vom 19. November 2014 (Drucksache 18/1616)