Bei öffentlichen Vergaben ist hinsichtlich der Angebote ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung gegeben. Ich bin mir nicht sicher, ob das notwendig ist. Ich finde, man kann einmal darüber nachdenken, welcher Schaden eigentlich entsteht, wenn jene, die ein Angebot für eine öffentliche Leistung abgeben, dieses Angebot auch öffentlich zugänglich machen, damit nicht nur jene, die Auftraggeber oder Auftragnehmer sind, sondern auch andere, die sich mit diesem Projekt auseinandersetzen, beispielsweise ganz normale Leute, die sich dafür interessieren, vergleichen können. Ich bin mit meinen Überlegungen noch nicht ganz zu Ende, aber ich glaube, wenn man Korruption vollständig ausschalten will, dann muss man über neue Formen von Transparenz nachdenken. Das ist über das jetzige Gesetz hinaus, einen Gedanken wert. Vielleicht reden wir an anderer Stelle einmal darüber. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die effektive Bekämpfung von Korruption in allen ihren Erscheinungsformen ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für eine funktionsfähige und akzeptierte Verwaltung und für eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Korruptionsbekämpfung ist viel mehr als nur das strafrechtliche Verfolgen aufgedeckter Taten. Hierbei geht es zu allererst auch um eine gemeinsame Haltung, dass man nämlich keinen Zweifel daran lässt, dass es uns ernst ist und dass wir wissen, dass es große Standortvorteile für Deutschland gibt, wenn es uns gelingt, Korruption, soweit das nur möglich ist, zu unterbinden.
Deshalb habe ich auch die Haltung der CDU nicht so recht verstanden. Der Senat soll doch den Auftrag erhalten, auf der Basis der bestehenden Gesetze eine Lösung voranzutreiben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Diskussion, was ComplianceRegeln in Unternehmen betrifft, in den letzten Jahren große Fortschritte erbracht hat. Ich bin Aufsichtsratsvorsitzende der Bremer Landesbank. Wenn man sich die dortigen Compliance-Vorschriften und die selbstverständliche Praxis anschaut, wenn man sieht, dass sich die Wirtschaftsprüfer ihren Kaffee mitbringen und dass sehr strenge Vorschriften für das Verhalten
des Vorstands gelten, so erkennt man, dass es ganze Branchen gibt, die denken, dass auf das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Stäubchen fallen darf, so wie das der Staat von seinen Beamtinnen und Beamten ja auch verlangt, und dass dies dort gängige Praxis ist. Wir müssen dafür sorgen, dass das für alle Branchen gilt und dass wir gerade in der Baubranche, in der die Probleme vielleicht am größten sind – im internationalen Vergleich stehen wir trotzdem sehr gut da –, ebenfalls vorankommen.
Für die Unternehmen wird es immer wichtiger, dass ihr Handeln von jedem Verdacht frei ist, es könnte mit unrechten Dingen zugehen. Das gilt auch für den Staat. Wir müssen das mit unserem Agieren weiter fördern.
Korruptionsbekämpfung muss immer mehrdimensional angelegt sein. Prävention, also die Verhinderung von Korruption, ist mindestens genauso wichtig wie deren strafrechtliche Ahndung. Dabei sind diese beiden Säulen der Korruptionsbekämpfung ganz eng miteinander verknüpft, sodass eine isolierte Betrachtung dem Thema ohnehin nicht gerecht würde.
Mit vielen guten Gründen und vor allem unterstützt durch die Bremische Bürgerschaft, hat sich Bremen entschlossen, diese enge Verzahnung auch organisatorisch abzubilden, und die Zentrale Antikorruptionsstelle, die bundesweit mit ihrer Kurzform ZAKS bekannt ist, eingerichtet. In der ZAKS sind für das Land Bremen die Aufgaben der Beratung und der Prävention einerseits sowie der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von Korruptionsdelikten andererseits zusammengefasst.
Fortschrittlich war Bremen auch vor drei Jahren mit der Einrichtung des Korruptionsregisters. Damals wie heute bin ich davon überzeugt, dass die von einer Eintragung in dieses Register ausgehende Drohung ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Korruption ist. Inzwischen haben Hamburg und Schleswig-Holstein nachgezogen und ein gemeinsames Korruptionsregister errichtet. Dass mit der heute beratenen Änderung des bremischen Registers die Möglichkeit eröffnet wird, ein gemeinsames Register mit anderen Ländern zu führen, ist ein richtiger und konsequenter Schritt. Korruption ist keine Frage von Landesgrenzen. Im Gegenteil. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung ist perspektivisch unabdingbar.
Selbstverständlich werden vor der tatsächlichen Errichtung eines gemeinsamen Korruptionsregisters noch zahlreiche Detailfragen zu klären sein. Die Grundausrichtung, ein solches gemeinsames Register voranzutreiben und zu führen, ist jedoch vollkommen richtig. Hieran werden wir konsequent arbeiten und versuchen, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu erreichen. Aber uns allen muss klar sein, dass es sich hierbei wieder nur um einen Durchgangsschritt handelt.
Die Konferenz der Justizminister der Länder hat sich inzwischen für die Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters ausgesprochen.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium will dies noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Das wäre wirklich sehr gut. Bremen wird das im Bundesrat selbstverständlich unterstützen. Ein solches bundesweites Korruptionsregister ist dringend erforderlich, um dieses Instrument wirklich sinnvoll einsetzen zu können. Wie man sehen kann, fördern Pioniertätigkeiten – auch die in Bremen – den Prozess.
Lassen Sie mich noch einen Schritt weitergehen – das schließt an den Redebeitrag von Herrn Rupp an –: Danach muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, ein europaweites Register einzurichten. Gelingt das, so wird es für den Standort Europäische Union ein ganz wichtiger positiver Faktor sein. Wenn man weiß, dass man hier steuerehrlich ist und dass hier das Geld, das man für einen Auftrag zahlt, wirklich dort landet, wo es landen soll, dass es für Rohstoffe, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Firmenkosten verwendet wird und nicht in den Taschen derjenigen verschwindet, die sich unrechtmäßig Vorteile verschaffen, dann ist das für einen Wirtschaftsstandort ein nicht zu unterschätzendes hohes Gut. – Schauen Sie sich an, welch unvorstellbar hohen volkswirtschaftlichen Schaden es für Länder anrichtet, wenn sie auf dem Korruptionsindex schlecht dastehen! – Wir haben daran ein großes gemeinsames Interesse. Sie können sich auf den Senat verlassen. Er wirkt mit Ihnen zusammen daran mit.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters, Drucksache 18/1450, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über den Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses abstimmen, den Senat aufzufordern, dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vor Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit anderen Ländern über dessen Inhalt zu informieren.
Nun lasse ich über den Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses abstimmen, den Senat aufzufordern, dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vor Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit anderen Ländern über dessen Inhalt zu informieren.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/1589, Kenntnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vereinbart, dass wir uns um 13.00 Uhr zur Veranstaltung der Aktion „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ auf dem Marktplatz einfinden.
Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung des Jobcenters Bremen“ und Senioren der IG Metall begrüßen.
Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt „Abfallimporte einschränken und die illegale Ausfuhr von Elektroschrott effektiv bekämpfen“ für die November-Sitzung auszusetzen.