Korruptionsbekämpfung intensivieren – Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 18. Juni 2014 (Drucksache 18/1450) 2. Lesung
Korruptionsbekämpfung intensivieren – Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters
Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 20. Oktober 2014 (Drucksache 18/1589)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer 65. Sitzung am 17. Juli 2014 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1589 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion unterstützt die Errichtung eines Korruptionsregisters, sieht aber in dem Antrag einige Fehler, die sie so nicht mittragen kann. Aus diesem Grunde möchte ich ein paar Anmerkungen zur Korruption machen.
Das Strafrecht – das behaupte ich hier – ist nicht in der Lage, eine Moral, die es vielerorts nicht gibt, zu ersetzen. Strafrecht kann nur eine Leitlinie sein und ziehen, wo aus fehlendem Anstand ein krimineller Missstand wird. Natürlich ist zur Bekämpfung der Korruption nicht nur die Vorbeugung wie mit diesem Register vonnöten; die Strafverfolgung ist genauso wichtig. Allerdings gestaltet sich die Beweislage schwierig; denn bei Korruption gibt es keine direk
ten Opfer, nur zwei Täter: den, der besticht, und den, der sich bestechen lässt. Täter schotten sich ab, und Anzeigen werden kaum erstattet. Zeugen sind nicht zu finden, und schriftliche Unterlagen sind nicht vorhanden. Für unsere Medien ist es immer wieder ein gefundenes Fressen, die aktuellen Korruptionsaffären zu verallgemeinern und den Eindruck zu erwecken, dass Korruption Staat und Wirtschaft durchsetzt hätten. Ich sage das hier noch einmal ganz deutlich für die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, ob es Angestellte, Beamte oder Firmenangehörige in der Privatwirtschaft in Bremen und in Bremerhaven sind, sie handeln redlich und verdienen unser Vertrauen. Im Interesse dieser redlich Handelnden ist es darum wichtig, so ein Korruptionsregister zu installieren, um entschieden gegen diejenigen vorzugehen, die unser Vertrauen missbrauchen, um sich zu bereichern und anderen zu schaden. Wir werden uns als CDU-Fraktion, ich habe es schon erwähnt, aber leider enthalten, weil Sie von der Großen Koalition in diesem Gesetz handwerkliche Fehler eingebaut haben, die wir so nicht mittragen können. (Abg. P o h l m a n n [SPD]: Oh!)
Ich möchte das natürlich auch begründen: Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis, wir hätten auch das bestehende Register entsprechend evaluieren können. Dass es in Bremen dieses Gesetzes in dieser Form, wie wir es hier heute verabschieden sollen, nicht bedurft hätte, wurde im Übrigen auch durch die zentrale Antikorruptionsstelle, ZAKS, bei der Anhörung bestätigt. Es ist aber auch im rechtlichen Sinne in der vorgelegten Form nicht akzeptabel. Es fehlt eine Rechtsfolgeregelung, denn es wird nicht klargestellt, welche Folgen die Aufnahme in ein solches Register hätte. Hinzu kommt, dass die durch das Gesetz verfassungsrechtlich geschützte Unschuldsvermutung ignoriert wird, wenn schon bei der Zulassung der Anklage eine Aufnahme in das Register möglich sein soll, und dass der Normenkatalog in Paragraf 3 deutlich über das hinausgeht, was man unter Korruption versteht. Hier wird Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, ungenehmigte Beschäftigung von Ausländern bis hin zur Bekämpfung der Schwarzarbeit aufgeführt. Wenn wir hier in Bremen Korruption bekämpfen wollen, meine Damen und Herren, dann hängt das nicht vom Register ab, sondern davon, wie angemessen wir die Justiz und die Ermittlungsbehörden der Polizei ausstatten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns enthalten! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war über den Anfang der Debatte etwas überrascht, ich dachte, wir wären wieder zu dem Prinzip zurückgekommen, dass es eine Berichterstattung aus den Ausschüssen gibt. Ich bedauere es, dass wir jetzt wieder darauf verzichten.
Herr Kollege, wir verzichten nicht darauf, in meiner Regieanweisung steht „Berichterstatter Herr Kau“. Er hat sich nicht gemeldet.
Ich möchte noch einmal sagen, warum wir das machen: Wir wollen die Korruption bekämpfen, und ich glaube, wir sind uns in diesem Hause auch einig, dass wir Korruption bekämpfen müssen und die Mittel ergreifen sollten, die dafür notwendig sind. Korruption ist ein Grundübel, sie beeinträchtigt die Rechtssicherheit und kann Staaten durchaus auch an den Rande des Untergangs bringen. Davon sind wir hier glücklicherweise sehr weit entfernt, aber für mich haben zum Beispiel die Präsidentschaftswahlen in Rumänien gezeigt, dass es Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl bewusst ist, dass mit Korruption die Rechtssicherheit eines Staates nicht gegeben ist. Daher leisten wir einen hilfreichen Beitrag, wenn wir hier jetzt ein automatisiertes Korruptionsregister einführen.
Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetz die Korruption bekämpfen, es den kriminellen Elementen erschweren, sich auf Kosten des Staates und seiner Bürger zu bereichern. Es kommt dabei darauf an, dass wir ein möglichst von vielen Bundesländern gemeinsam getragenes Korruptionsregister einführen, um den schwarzen Schafen, die in Wirklichkeit ja Wölfe im Schafspelz sind, ihre Tätigkeit zu erschweren. Dazu dient das Gesetz.
Ich glaube, wir sind gut beraten, diesem Gesetz zuzustimmen, um die Rechtssicherheit in unserem Staat zu verstärken. Ich bedauere ausdrücklich, dass die CDU sich nicht überwinden kann, sich diesem politischen Ziel anzuschließen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Korruption beeinträchtigt immer wieder in erheblichem Maße das politische, wirtschaftliche
und soziale Leben. Sie schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Nur durch eine effektive Bekämpfung in diesem Bereich lässt sich dieses Vertrauen zurückgewinnen.
Korruption schadet nicht nur dem Vertrauen, sondern auch ganz real den kleinen und mittleren Betrieben, die sich dem fairen Wettbewerb stellen wollen.
Bremen ist bei der Korruptionsbekämpfung bereits seit Längerem auf einem guten Weg, etwa mit der Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsstelle, diversen Richtlinien und der Benennung von Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Ressorts als wirksame Mittel der Prävention, aber auch der Reaktion. Diesen Instrumenten haben die Koalitionsfraktionen mit dem Korruptionsregister in der letzten Legislaturperiode ein weiteres Mittel hinzugefügt.
Mit der gesetzlichen Einrichtung eines Korruptionsregisters wollten wir allen vergebenden Stellen die Möglichkeit geben, eine Informationsquelle zur Prüfung der Unternehmen zu nutzen. In diesem Register werden all die Firmen aufgeführt, die gegen entsprechende Passagen des Strafgesetzbuches, also Vorteilsannahme, Bestechung oder Betrug sowie weitere im direkten Zusammenhang zur Korruption stehende Straftatbestände, wie unter anderem auch die illegale Beschäftigung, verstoßen.
Schon damals war uns klar, dass ein rein bremisches Korruptionsregister nicht ausreichen wird. Bisher war es die FDP, die ein bundesweites Register verhinderte, nun blockiert es offensichtlich die CDU. Die Grünen halten das Zeichen der CDU, das sie an dieser Stelle setzt, für politisch falsch und auch schädlich für unser Land, meine Damen und Herren!
So bleibt den Ländern nichts anderes übrig, als selbst tätig zu werden. Neben Bremen haben nun auch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein ein solches Gesetz auf den Weg gebracht. Das macht aus grüner Sicht auch Sinn, und es macht aus grüner Sicht auch Sinn, die bestehenden Register miteinander zu verknüpfen. Diesen Auftrag erteilen wir heute dem Senat, auch weil die Eintragungsvoraussetzungen in den Ländern unterschiedlich sind, können wir es heute noch nicht beschließen. Das heißt, wir werden eben in dieses Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage hineinschreiben, und die weitere Ausführung wird dann der Senat übernehmen.
Es ist eben keine Kleinigkeit, wie uns das landläufige Sprichwort „Eine Hand wäscht die andere“ sagt, und es sei schon in Ordnung! Korruption ist ein klarer Angriff auf unsere Gesellschaft. Lassen Sie uns
gemeinsam dafür eintreten, dass Korruption überall in Bremen und in Bremerhaven von nun an gemeinsam mit den weiteren norddeutschen Ländern bekämpft wird! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion und ich halten es für sinnvoll, wenn Personen und Firmen, die sich in irgendeiner Weise der Korruption schuldig gemacht haben, Bestechungen ausführen, Menschen illegal beschäftigen, in einem zentralen Register erfasst werden, damit man bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine Möglichkeit hat zu schauen, wer sich um diese Aufträge bewirbt. Ich finde es vollkommen richtig, dass Firmen, die sich auf diese Weise öffentliche Aufträge ergaunern, nicht mehr an diesen Ausschreibungen beteiligt werden. Das hat viele Folgen, nicht nur, dass sich da Menschen möglicherweise Geld zustecken oder Menschen illegal beschäftigt werden, sondern auch, dass möglicherweise die Ausführung der geforderten Leistung nicht erbracht wird, weil solche Firmen, die auf Bestechung und ähnliche Dinge angewiesen sind, um Aufträge zu erlangen, oft auch keine vernünftige Arbeit abliefern.
Ich teile die Einschätzung des Abgeordneten Knäpper, der sagt, es gebe nur zwei Täter, nämlich den Bestochenen und den Bestecher, überhaupt nicht! Es gibt sehr viele Opfer,
nämlich die ehrlichen Firmen, die versuchen, mit ehrlicher Arbeit und ehrlichen Angeboten an öffentliche Anträge zu kommen. Wir tun gut daran, da genau hinzusehen, um diesen Firmen auch das Gefühl zu geben und es Realität werden zu lassen, dass sie mit ihrer ehrlichen Arbeit die Anträge bekommen und nicht die Firmen, die mogeln und sich in irgendeiner Weise Vorteile verschaffen!
Jetzt beschließen wir das in Bremen und in Hamburg. Gefühlt müsste man so etwas europaweit haben. Wir sind gezwungen, öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Größenordnung europaweit auszuschreiben, also sollte man auch darauf hinwirken, dass es ein europaweites Register von Firmen, die möglicherweise unlauteren Wettbewerb betreiben, gibt. Aber das Register ist ein vernünftiger Schritt;
denn gegen Bestechlichkeit, Korruption und unlauteren Wettbewerb gibt es eigentlich nur eine Methode, und das ist Transparenz.
Bei öffentlichen Vergaben ist hinsichtlich der Angebote ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung gegeben. Ich bin mir nicht sicher, ob das notwendig ist. Ich finde, man kann einmal darüber nachdenken, welcher Schaden eigentlich entsteht, wenn jene, die ein Angebot für eine öffentliche Leistung abgeben, dieses Angebot auch öffentlich zugänglich machen, damit nicht nur jene, die Auftraggeber oder Auftragnehmer sind, sondern auch andere, die sich mit diesem Projekt auseinandersetzen, beispielsweise ganz normale Leute, die sich dafür interessieren, vergleichen können. Ich bin mit meinen Überlegungen noch nicht ganz zu Ende, aber ich glaube, wenn man Korruption vollständig ausschalten will, dann muss man über neue Formen von Transparenz nachdenken. Das ist über das jetzige Gesetz hinaus, einen Gedanken wert. Vielleicht reden wir an anderer Stelle einmal darüber. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!