Fachlicher Austausch und Vernetzung sind, so zeigt der Bericht, in vielfältiger Weise notwendig und erforderlich. Bedarfe werden auf diese Weise erkannt, kommuniziert, ebenso Hilfs- und Informationsangebote. Die Vernetzung gilt es weiter auszubauen; in Fortbildungen von Fachkräften wird es zukünftig wichtig sein, den Umgang mit den unterschiedlichen Bedürfnislagen zu schulen. Der Ausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen und würdigt die dargestellten Schritte, die im Bericht genannten Schwerpunkte für den kommenden Berichtszeitraum.
Die Beratungs- und Präventionsarbeit werden aber auch in Zukunft zentral sein. Das bestehende Hilfesystem gilt es abzusichern und entlang der oben genannten Schwerpunkte auszubauen. Ich bitte Sie darum, den Ausführungen beizutreten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewalt an Frauen und Mädchen gibt es überall, sie ist nicht an irgendwelche Schichten oder Zuordnungen gebunden, sie wird aber gern an die Seite geschoben. Dieser Bericht, den wir alle zwei Jahre bekommen, ist eine gute Möglichkeit, dieses Thema aus der Tabuzone zu holen und hier auch offen zu debattieren, deshalb herzlichen Dank dafür!
Der Bericht führt einerseits aus, welches Hilfesystem wir in Bremen haben und welche zusätzlichen finanziellen Leistungen wir diesem Hilfesystem zugeführt haben. Ich bin sehr froh, dass es hier gelungen ist, die entsprechend gut arbeitenden Beratungsinstitutionen in Bremen ein Stück weit abzusichern, und das werden wir hoffentlich auch in Zukunft fortsetzen können.
Der Bericht weist andererseits aber auch aus, dass die Zahl der Wegweisungen interessanterweise gesunken ist, während die Zahl der Polizeieinsätze ohne Wegweisung gestiegen ist. Dafür habe ich keine Erklärung gefunden, dem würde ich noch einmal nachgehen wollen, weil ich denke, dass man sich das schon einmal näher anschauen muss, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Er weist auch darauf hin, dass es Zweifel gibt, ob die alleinige Zuständigkeit der Familiengerichte für Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung sich überhaupt bewährt hat. Es soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob die Herausnahme der Nachbarschaftsstreitigkeiten aus der Zuständigkeit der Familiengerichte hier vielleicht vorteilhaft wäre. Das kann ich an dieser Stelle gar nicht beurteilen, aber ich finde, das ist ebenfalls etwas, was man sich noch einmal anschauen und dessen man sich annehmen muss.
Wir finden Informationen über die zukünftigen Schwerpunkte, Frau Hoch hat hier schon darauf hingewiesen, es sind bestimmte Frauengruppen. Es gibt einerseits die Gruppe der Migrantinnen, und da sind jetzt natürlich auch die Flüchtlinge in einem ganz besonderen Fokus, den wir, wie ich finde, haben müssen, denn hier – das wissen wir alle – geht es um unsägliches Leid, das diese Frauen erlitten haben und dem wir hier in Bremen irgendwie begegnen müssen. Wir haben einerseits die Institutionen, aber andererseits eben auch die Situation der Frauenhäuser, die wir hier ja schon häufiger diskutiert haben, die eben aus ihrer, ich sage einmal, Finanzierung heraus ganz bestimmte Gruppen von Frauen nicht berücksichtigen können. Wir haben einen Zuschuss gegeben, aber da die Finanzierung erst einmal auf Frauen abzielt, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehungsweise dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es Gruppen, die herausfallen. Dort muss eigentlich perspektivisch auf der Bundesebene eine Regelung getroffen werden, dass es eine auskömmliche Finanzierung gibt.
Im Hinblick auf den Schwerpunkt für behinderte Frauen finde ich den Beschluss der GFMK, der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen,
noch einmal ganz interessant, der vorsieht, dass Beauftragte in den Einrichtungen eingesetzt werden, in denen behinderte Frauen leben. Ich meine, dass es gut wäre, wenn sich auch Bremen das zum Vorbild nähme und hier entsprechend sensibilisieren und tatsächlich auch flächendeckend dafür sorgen würde, dass es solche Beauftragten gibt.
Wir haben in der Vergangenheit mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln auch dafür gesorgt, dass die Beratungsangebote für schlagende Männer verstärkt werden, denn jeder Mann, der davor bewahrt wird, eine Frau zu schlagen, ist besser, als das Geld anschließend in die Beratung von geschlagenen Frauen zu investieren. Ich möchte das eine jetzt nicht gegen das andere stellen, aber ich glaube, das ist auf jeden Fall eine wichtige Maßnahme.
Wir müssen aber auch – und darauf hat mich die Veranstaltung zum Umgang mit dem Sorgerecht gebracht, die die ZGF und der Gleichstellungsausschuss gemeinsam organisiert haben – hier in Bremen darauf schauen, wie wir mit gewalttätigen Vätern umgehen, die ja hier dann trotzdem ganz häufig noch weiterhin das Sorgerecht ausüben können, einfach weil die Einschätzung zurzeit wohl so ist, dass das gemeinsame Sorgerecht das beste und allein selig machende Sorgerecht ist.
Die Diskussionen in den Workshops mit den verschiedenen Expertinnen und Experten hier in Bremen verliefen eigentlich so, dass ich das für mich ein Stück weit infrage gestellt habe, mir aber auch deutlich geworden ist, dass es erst einmal noch viel mehr Informationen der Beteiligten übereinander bedarf. Das, was wir an anderer Stelle in Bremen haben, nämlich runde Tische, die zu bestimmten Themen arbeiten, gibt es für diesen Bereich nicht. Deswegen gab es die Forderung, der sich die ZGF auch angeschlossen hat, so einen runden Tisch für Bremen zu implementieren und dort Gelegenheit zu geben, dass der Umgang mit dem Sorgerecht hier in Bremen tatsächlich zwischen dem Jugendamt oder dem Amt für Jugend und Familie, Anwältinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen und so weiter miteinander behandelt wird, sodass sich gegebenenfalls auch die eine oder andere Haltung entwickeln kann. Ich glaube nämlich, wir alle sind uns einig, dass Menschen, die Konflikte gewalttätig lösen, in der Regel erst einmal nicht geeignet sind, Erziehungsarbeit zu leisten, und ich finde, das muss sich dann auch in so einer Praxis niederschlagen. (Glocke)
Ein Satz noch dazu! Alles in allem gibt es bisher nicht die Evaluation zur Arbeit im Hinblick auf den Gewaltbereich, ich denke aber, dass uns das dann hoffentlich demnächst auch vorgelegt werden kann. – Recht herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen ist in vielerlei Hinsicht Vorreiter im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Bereits im Jahr 1984 wurde bei der Staatsanwaltschaft in Bremen ein Sonderdezernat „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet, was zunächst sexualisierte Gewalt zum Gegenstand hatte und dann immer weiter auf häusliche Gewalt und schließlich auch auf Stalking ausgeweitet wurde.
Wir haben in Bremen eine sehr gute Vernetzungsstruktur und die Arbeitskreise „Häusliche Gewalt“ und „Bremer Modell“. Das „Bremer Modell“ ist weit über die Landesgrenzen hinweg bekannt geworden. Wir tun alles dafür, dass zum Beispiel Mehrfachvernehmungen von Opfern häuslicher Gewalt so weit wie irgend möglich verhindert werden. Es gibt eine gut funktionierende Arbeit der Hilfsorganisationen. Bei der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen, das möchte ich auch noch einmal hervorheben, haben wir eine Mitarbeitern, Frau Kurmann, die wirklich ganz außerordentliche Arbeit leistet.
Wir haben die anonyme Spurensicherung für Opfer von Sexualstraftaten eingerichtet, das ist auch eine positive Sache, die im Übrigen aus diesem Arbeitskreis „Bremer Modell“ hervorgegangen ist, ich war selbst dabei. Wir haben das Stalking Kit, wir haben eine Aufstockung der Zuwendungen für „Neue Wege e. V.“, wir haben regelmäßige Fortbildungen in dem Bereich an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung.
Können wir uns also jetzt zurücklehnen und sagen, dass es das war? Ich meine nein, sondern wir müssen weitermachen, und vieles von dem, was Frau Böschen und auch Frau Hoch gesagt haben, kann ich so unterschreiben. Das haben wir auch alles gemeinsam erarbeitet, das sind gemeinsamen Vorstellungen.
Lassen Sie mich deswegen nur noch ein paar Ergänzungen hierzu vortragen, und das betrifft einmal die Beratung und die Beratungsstruktur direkt nach einer Tat: Meines Erachtens muss möglichst schnell, also unmittelbar nach der Tat, eine Beratungsmöglichkeit bestehen. Wenn man einmal den Selbstversuch macht und bei der einen oder anderen Hilfsorganisation anruft, erreicht man leider nur den Anrufbeantworter, und stellen Sie sich vor – ich war nun nicht Opfer häuslicher Gewalt, ich hatte dort aus anderem Interesse angerufen –, wenn das Opfer dort anruft und nicht sofort die Beratung bekommt, son
dern erst einmal auf das Band sprechen muss, ist das natürlich nicht gut! Sie erreichen die Opfer von Gewalt häufig dann nicht mehr, und die Gefahr, geraden in solchen Verfahren, ist ja, dass Opfer dann ihre Aussage, die sie vielleicht bei der Polizei gemacht haben, im weiteren Verlauf zurücknehmen.
Für viele Opfer ist es auch schwierig, sich in dem Beratungssystem zurechtzufinden. Es gibt viele verschiedene Beratungsangebote, etwa für Fälle sexueller Gewalt oder häuslicher Gewalt, oder Angebote, die sich beispielweise an Kinder oder an Jungen richten. Wir haben ja einmal – lassen Sie es mich noch einmal ansprechen! – die Einrichtung der Stelle eines Opferschutzbeauftragten vorgeschlagen. Ich weiß, jetzt kommt das Geldargument, aber wie auch immer, eine bessere Koordinierung dieser Opferhilfeeinrichtungen wäre sicherlich vonnöten.
Dann gibt es die Frage der Finanzierung der Frauenhäuser, auch dort habe ich den Selbstversuch gemacht, bin in das AWO-Frauenhaus gegangen und habe im Rahmen der Aktion „Inside“ mitgemacht. Was mich erwartete: Ich habe die Rolle einer geschundenen Frau übernommen. Als Erstes wurde mir ein Formular für das Jobcenter vorlegt, darin sollte ich erst einmal im Einzelnen aufzählen, was ich verdiene und wie das Geld vom vermeintlich schlagenden Ehemann wieder zurückbekommen werden soll und so weiter. Ich habe mir die Angaben in dem Moment natürlich ausdenken müssen, sie wussten dort ja, wer ich war.
Stellen Sie sich das einmal vor, da ist eine Frau mit einem blauen Auge, soeben Gewaltopfer des Ehemannes, und als Erstes kommt eine Papierflut, es wird gesagt, man solle erst einmal die ganzen Formulare ausfüllen! Das kann es nicht sein!
Deswegen müssen wir, meine ich, deutlich für eine Verbesserung der Finanzierung der Frauenhäuser einstehen.
Auch der Aufenthalt nach einer Zeit im Frauenhaus – auch in der Hinsicht ist es ganz gut, wenn man einmal vor Ort gewesen ist – sollte besser organisiert werden. Ich hatte dort Kontakt mit einer jungen Frau, die im Rollstuhl saß. Das Problem war, dass sie sagte, sie finde keine Wohnung und sei schon seit einem halben Jahr im Frauenhaus, ihre Kinder seien nicht bei ihr, weil es nicht ginge und sie nicht wüsste, wohin sie solle. Es war schwierig, mit dem Rollstuhl eine Wohnung zu finden. Auch dafür müssen wir Angebote schaffen, es kann nicht damit aufhören, eine Soforthilfe anzubieten, sondern diese Frauen müssen dann auch dauerhaft begleitet werden.
Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, das ist der Punkt der personellen Ausstattung der Justiz und auch der Polizei, ich hatte das hier schon einmal vor ein oder zwei Jahren gesagt:
Gerade bei der Polizei bedeutet der Umgang mit diesen Verfahren, dass man doch sehr hinterher sein muss und auch sehr viel Zeit dafür benötigt, wenn zum Beispiel Vernehmungen durchgeführt werden. Sie können nicht einfach dorthin gehen und sagen, ich vernehme Sie jetzt, das ist sozusagen mein Beweismaterial, und dann auf Wiedersehen!, das geht nicht.
Man muss also auch vor- und hinterher ein paar einfühlsame Worte finden, möglicherweise auch einmal selbst zum Telefonhörer greifen und Hilfsorganisationen über das Geschehen in Kenntnis setzen. Oder man muss auch selbst einmal mitgehen, auch wenn der Weg zum Weißen Ring im Landgericht Bremen ein paar Etagen tiefer ist. All das habe ich gemacht, das hat aber Zeit gekostet, und deswegen sollte man auch immer wieder darüber nachdenken, dass dann auch Polizei und Justiz so ausgestattet werden, damit eine angemessene Behandlung dieser Verfahren möglich ist.
Hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Gewaltschutzsachen stimme ich mit Ihnen überein, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten bei den Familiengerichten nichts zu suchen haben.
Ich weiß, die Redezeit läuft ab, das Thema ist eben so umfangreich! Ich möchte noch einen nicht erwähnten Punkt ansprechen.
Die anonyme Spurensicherung! Wir lagern im Moment die Spuren für 10 Jahre ein; die Verjährungsfrist, insbesondere bei Vergewaltigungsstraftaten, beträgt aber 20 Jahre. Warum werden die Spuren nicht länger eingelagert? Das wäre eigentlich noch eine Forderung zusätzlich zu den anderen guten Ansinnen, die wir auch noch einmal mit aufgreifen sollten.
Des Weiteren sollten wir uns natürlich auch der Sache anschließen und am Ende schauen, was es alles gebracht hat. Ich kann es nur all denjenigen, die auch der nächsten Bürgerschaft angehören werden – ich werde kein Mandat mehr haben – mit auf den Weg geben: Bleiben Sie an dem Thema daran, es lohnt sich, und wir können den Frauen wirklich helfen! – Danke! (Beifall)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Hauffe, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich vertrete heute meine erkrankte Kollegin Frau Bernhard, der ich von hier aus gute Besserung wünsche!
Der Bericht verdeutlicht, dass es in Bremen ein vielfältiges Hilfesystem gibt, es aber in einigen Bereichen dringend ausgebaut werden muss, um die Betroffenen wirklich zu erreichen. Daher möchte ich einige Problematiken herausgreifen, die aus unserer Sicht besonders wichtig sind.
Positiv ist, dass die Lücke bei der Frauenhausfinanzierung bezüglich Frauen ohne sozialrechtliche Leistungsansprüche durch einen Fonds geschlossen werden konnte. Man wird sehen, ob dieser ausreichen wird, und es wäre natürlich gut, wenn diese Lösung verstetigt werden könnte. Häusliche Gewalt betrifft bekanntlich alle gesellschaftlichen Gruppen, aber der Bericht zeigt dennoch deutlich, dass insbesondere die Erreichbarkeit und Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund weiterhin verbessert werden muss,