Bestechungs- und Steuerhinterziehungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen gegen die Rheinmetall Defence Electronics GmbH?
Einnahmen aus der Geldbuße gegen den Betroffenen in Höhe von 17 500 Euro, aus der Geldbuße gegen die Nebenbeteiligte Rheinmetall Defence Electronics GmbH in Höhe von 37,07 Millionen Euro und – drit tens – aus den zu erstattenden Kosten des Verfahrens, welche der Betroffene und die Nebenbeteiligte zu tragen haben. Auskünfte zu Steuerverbindlichkeiten können aufgrund des Steuergeheimnisses, Paragraf 30 Abgabenordnung, nicht erteilt werden.
Kosten in Höhe von 18 375 Euro am 12. Januar 2015 bezahlt. Der Nebenbeteiligten ist gestattet worden, die Geldbuße in Raten zu zahlen. 20 Millionen Euro sind fristgerecht bis zum 9. Januar 2015 gezahlt wor den. Weitere 8,5 Millionen Euro sind bis spätestens 31. Juli 2015 und weitere 8,57 Millionen Euro bis spätestens 31. Juli 2016 zu zahlen. Die Kostenabrech nung für die Nebenbeteiligte wird nach Abschluss des Gesamtverfahrens erstellt und sodann mit der Übersendung fällig.
ordnung dienen grundsätzlich alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Dies gilt auch für die Einnahmen, die Bremen aufgrund des gegen die Rheinmetall-Tochter Rheinmetall Defence Electronics erstellten und rechtskräftigen Bußgeldbescheides erhält. Über die Verwendung dieser Mittel wird der Senat zu gegebener Zeit entscheiden.- Soweit die Antwort des Senats!
es eine einmalige Summe ist, egal ob sie in Raten gezahlt wird oder nicht. Aber hält der Senat es nicht
für sinnvoll, das Geld in die Bereiche hineinzuge ben, in denen wir im Moment massive Probleme haben – ich nenne die Hochschulfinanzierung, den Ganztagsschulausbau und den Kitaausbau -, oder soll es zur Begleichung der Zinsen verwendet werden?
recht den Grundsatz der Gesamtdeckung. Die Ein nahmen, die erzielt werden, werden für alle Ausgaben verwendet. Das ist auch deshalb ganz wichtig, damit man im Haushaltsplan einen Überblick hat. Früher, im Feudalismus, gab es eine Fondswirtschaft. Die Einnahmen wurden bestimmten Töpfen zugeordnet und dann für bestimmte Ausgaben verwendet. Das ist gelöst. Heute ist es so, dass die Einnahmen für alle Ausgaben verwendet werden können. Wofür die Einnahmen konkret verwendet werden, darüber muss im Senat und in der Bürgerschaft gemeinsam entschieden werden.
getan. Wir hatten schon vorher den Bereich bei der Staatsanwaltschaft verstärkt und werden ihn weiter verstärken.
trägt die Überschrift „Rechte Bremer Hooligans nach der HoGeSa-Krawalle von Köln“. „HoGeSa“ heißt „Hooligans gegen Salafisten“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.
bezüglich einer aktuellen überregionalen oder bun desweiten Vernetzung rechter Hooligans, und welche Rolle spielen Bremer Gruppierungen und Einzelper sonen in diesem Zusammenhang?