Gramm Testosteron, und zwar 10 Gramm bei ei nem Gefangenen und 16 Gramm auf dem Hof in der Hauptanstalt in Bremen sichergestellt werden. Im Jahr 2014 wurden keine verbotenen Stoffe zum Muskelaufbau gefunden. In Bremerhaven kam es im abgefragten Zeitraum zu keinem Fund von ver botenen Stoffen zum Muskelaufbau. – Soweit die Antwort des Senats!
sen, dass auch Krafttraining in den verschiedenen Standorten der Justizvollzugsanstalt angeboten wird. Es wird auch nicht selektiert, haben Sie eben gesagt. Nun ist meine Frage: Wenn es Insassen gibt, die nun möglicherweise schon wegen schwerer Körper verletzung, gefährlicher Körperverletzungsdelikte verurteilt worden sind, vielleicht sogar mehrfach, halten Sie es trotzdem für sinnvoll, dass sie in der Justizvollzugsanstalt ohne eine Gewaltprävention Krafttraining machen?
im Hinblick darauf, dass sie dann keine weiteren Straftaten begehen können. Das ist, glaube ich, nicht das Ziel der Haft. Wir haben für die Gewalt- und Sexualstraftäter in der Abteilung zwei getrennte Therapiegruppen, und wir haben, wie Sie in der Zeitung gelesen haben, gerade die Sozialtherapie mit 20 Plätzen eröffnet. Das sind Maßnahmen, die insbesondere auf die Gewalt- und Sexualstraftäter gerichtet sind. Es geht um die Veränderung der Haltungen, nicht darum, körperliche Fähigkeiten zu reduzieren. Das ist, glaube ich, auch nicht realistisch. Es geht um Sozialtherapie und die Veränderung des Verhaltens, damit solche Straftaten nicht weiter begangen werden.
Investoren- und Gemeinwohlinteressen beim Klein anlegerschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Werner, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
die Pläne der Bundesregierung zum Kleinanleger schutz für nicht profitorientierte Unternehmungen und deren Finanzierung?
Stärkung unternehmerischer Initiativen aus bürger schaftlichem Engagement mit dem Schutz von Inves toren, Kleinanlegern und Crowdfunding-Teilnehmern sinnvoll in Einklang bringen?
der Schutz der Kleinanleger erhöht und die Lücken in der Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ geschlossen werden. Der Senat hält dieses Ziel für unterstützenswert.
insbesondere der Transparenzpflichten durch Er stellung eines Verkaufsprospektes und eines Vermö gensanlageinformationsblattes ohne Differenzierung in Bezug auf den Anbieter, das Angebot und die Anlageform vor. Dies kann dazu führen, dass auch soziale und gemeinnützige Projekte, die zumeist durch Nachrangdarlehen finanziert werden, erfasst würden und unverhältnismäßig hohen Anforderun gen unterworfen wären. Soweit aber gerade solche solidarisch organisierten und nicht profitorientier ten Initiativen diese strengen Vorgaben einhalten müssen, besteht die Sorge, dass durch diese Regeln das bürgerschaftliche Engagement und solidarische Projekte geschwächt oder sogar verhindert wür den, da insbesondere die geplante Einführung der Prospektpflicht sehr kostenintensiv und für solche Unternehmungen meist nicht mehr finanzierbar wäre.
vorgelegten Gesetzentwurf um Ausnahmeregelungen gerade in Bezug auf unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement nachzubessern. Der dazu vorgelegte Änderungsantrag der Bundes länder Schleswig-Holstein und Bremen erweitert die bereits normierten Ausnahmen und Befreiungen für sozial- und gemeinnützige Projekte.
die von einer Kleinstkapitalgesellschaft emittiert werden, könnte auch auf Genossenschaften, Vereine und Stiftungen erweitert oder gar an keine Rechts- beziehungsweise Organisationsform geknüpft wer den. Die Obergrenze von einer Million Euro für die Summe der angebotenen Nachrangdarlehen eines Emittenten könnte angehoben werden. Gerade bei solidarisch finanzierten Wohnungsbauprojekten erscheint diese Grenze zu niedrig, und größere ge meinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte könnten von der bisher normierten Ausnahmeregelung nicht mehr profitieren.
fentlichen Werbung könnte einer besseren Ver einbarkeit von bürgerschaftlichem Engagement und Kleinanlegerschutz förderlich sein. So könnte weiterhin über Flyer, an Infoständen und über das Internet um entsprechende Anleger für kleinere Projekte geworben werden. Schließlich erreicht die Beschränkung der öffentlichen Werbung auf Medien mit Wirtschaftsschwerpunkt hauptsächlich das ren diteorientierte Publikum, nicht aber das regionale Umfeld gemeinwohlorientierter Anleger.
Schleswig-Holstein und Bremen auf den Weg ge brachte Initiative unterstützt.- Soweit die Antwort des Senats!
danke mich für die ausführliche Antwort und für die Initiative der beiden von Rot-Grün regierten Länder! Ich möchte Sie fragen: Wie ist der Stand der Beratungen dieses Änderungsantrags der beiden Bundesländer, und wie schätzen Sie die Erfolgsaus sichten der Beratungen ein?
ten Woche, am 6. Februar, die Vorschläge aus dem Finanzausschuss beraten und mit großer Mehrheit als Empfehlung angenommen. Ich gehe, da das mehrere Fraktionen und Länder unterstützt haben, davon aus, dass es auch eine gute Diskussion im Bundestag und in den Ausschüssen geben wird. Es wird dazu eine Fachanhörung geben, und wir werden sie natürlich begleiten und auch weiter darüber berichten.