Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Zu Frage 3: Im Jahr 2013 konnten insgesamt 26

Gramm Testosteron, und zwar 10 Gramm bei ei nem Gefangenen und 16 Gramm auf dem Hof in der Hauptanstalt in Bremen sichergestellt werden. Im Jahr 2014 wurden keine verbotenen Stoffe zum Muskelaufbau gefunden. In Bremerhaven kam es im abgefragten Zeitraum zu keinem Fund von ver botenen Stoffen zum Muskelaufbau. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? –

Bitte sehr!

Sie haben darauf hingewie

sen, dass auch Krafttraining in den verschiedenen Standorten der Justizvollzugsanstalt angeboten wird. Es wird auch nicht selektiert, haben Sie eben gesagt. Nun ist meine Frage: Wenn es Insassen gibt, die nun möglicherweise schon wegen schwerer Körper verletzung, gefährlicher Körperverletzungsdelikte verurteilt worden sind, vielleicht sogar mehrfach, halten Sie es trotzdem für sinnvoll, dass sie in der Justizvollzugsanstalt ohne eine Gewaltprävention Krafttraining machen?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube nicht, dass

es ein Ziel sein kann, Gefangene allgemein körperlich zu schwächen, muss ich deutlich sagen,

(Heiterkeit – Abg. H i n n e r s [CDU]: Es geht um die Stärkung, nicht um die Schwächung!)

im Hinblick darauf, dass sie dann keine weiteren Straftaten begehen können. Das ist, glaube ich, nicht das Ziel der Haft. Wir haben für die Gewalt- und Sexualstraftäter in der Abteilung zwei getrennte Therapiegruppen, und wir haben, wie Sie in der Zeitung gelesen haben, gerade die Sozialtherapie mit 20 Plätzen eröffnet. Das sind Maßnahmen, die insbesondere auf die Gewalt- und Sexualstraftäter gerichtet sind. Es geht um die Veränderung der Haltungen, nicht darum, körperliche Fähigkeiten zu reduzieren. Das ist, glaube ich, auch nicht realistisch. Es geht um Sozialtherapie und die Veränderung des Verhaltens, damit solche Straftaten nicht weiter begangen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatz

frage? – Bitte sehr!

Nein, nur einen Hinweis! Ich

habe von der Sozialtherapie nicht aus der Zeitung, sondern aus dem Rechtsausschuss erfahren!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt den Titel „Ausgleich von

Investoren- und Gemeinwohlinteressen beim Klein anlegerschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Werner, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Dr. Kuhn!

Wir fra

gen den Senat:

Erstens: Welche Folgen hätten aus Sicht des Senats

die Pläne der Bundesregierung zum Kleinanleger schutz für nicht profitorientierte Unternehmungen und deren Finanzierung?

Zweitens: Wie ließe sich aus Sicht des Senats die

Stärkung unternehmerischer Initiativen aus bürger schaftlichem Engagement mit dem Schutz von Inves toren, Kleinanlegern und Crowdfunding-Teilnehmern sinnvoll in Einklang bringen?

Drittens: Was unternimmt der Senat, um gemein

wohlorientierte Unternehmungen nicht zu erschwe ren, sondern sie leichter zu machen?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fra gen wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz soll

der Schutz der Kleinanleger erhöht und die Lücken in der Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ geschlossen werden. Der Senat hält dieses Ziel für unterstützenswert.

Das Gesetz sieht allerdings eine Verschärfung

insbesondere der Transparenzpflichten durch Er stellung eines Verkaufsprospektes und eines Vermö gensanlageinformationsblattes ohne Differenzierung in Bezug auf den Anbieter, das Angebot und die Anlageform vor. Dies kann dazu führen, dass auch soziale und gemeinnützige Projekte, die zumeist durch Nachrangdarlehen finanziert werden, erfasst würden und unverhältnismäßig hohen Anforderun gen unterworfen wären. Soweit aber gerade solche solidarisch organisierten und nicht profitorientier ten Initiativen diese strengen Vorgaben einhalten müssen, besteht die Sorge, dass durch diese Regeln das bürgerschaftliche Engagement und solidarische Projekte geschwächt oder sogar verhindert wür den, da insbesondere die geplante Einführung der Prospektpflicht sehr kostenintensiv und für solche Unternehmungen meist nicht mehr finanzierbar wäre.

Zu Frage 2: Der Senat hält es für zweckmäßig, den

vorgelegten Gesetzentwurf um Ausnahmeregelungen gerade in Bezug auf unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement nachzubessern. Der dazu vorgelegte Änderungsantrag der Bundes länder Schleswig-Holstein und Bremen erweitert die bereits normierten Ausnahmen und Befreiungen für sozial- und gemeinnützige Projekte.

Die Ausnahmeregelung für Vermögensanlagen,

die von einer Kleinstkapitalgesellschaft emittiert werden, könnte auch auf Genossenschaften, Vereine und Stiftungen erweitert oder gar an keine Rechts- beziehungsweise Organisationsform geknüpft wer den. Die Obergrenze von einer Million Euro für die Summe der angebotenen Nachrangdarlehen eines Emittenten könnte angehoben werden. Gerade bei solidarisch finanzierten Wohnungsbauprojekten erscheint diese Grenze zu niedrig, und größere ge meinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte könnten von der bisher normierten Ausnahmeregelung nicht mehr profitieren.

Eine Befreiung von den Beschränkungen der öf

fentlichen Werbung könnte einer besseren Ver einbarkeit von bürgerschaftlichem Engagement und Kleinanlegerschutz förderlich sein. So könnte weiterhin über Flyer, an Infoständen und über das Internet um entsprechende Anleger für kleinere Projekte geworben werden. Schließlich erreicht die Beschränkung der öffentlichen Werbung auf Medien mit Wirtschaftsschwerpunkt hauptsächlich das ren diteorientierte Publikum, nicht aber das regionale Umfeld gemeinwohlorientierter Anleger.

Zu Frage 3: Der Finanzausschuss hat die durch

Schleswig-Holstein und Bremen auf den Weg ge brachte Initiative unterstützt.- Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? –

Bitte sehr!

Ich be

danke mich für die ausführliche Antwort und für die Initiative der beiden von Rot-Grün regierten Länder! Ich möchte Sie fragen: Wie ist der Stand der Beratungen dieses Änderungsantrags der beiden Bundesländer, und wie schätzen Sie die Erfolgsaus sichten der Beratungen ein?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Bundesrat hat in der vorletz

ten Woche, am 6. Februar, die Vorschläge aus dem Finanzausschuss beraten und mit großer Mehrheit als Empfehlung angenommen. Ich gehe, da das mehrere Fraktionen und Länder unterstützt haben, davon aus, dass es auch eine gute Diskussion im Bundestag und in den Ausschüssen geben wird. Es wird dazu eine Fachanhörung geben, und wir werden sie natürlich begleiten und auch weiter darüber berichten.

Eine weitere Zusatzfrage des