Da gibt es dann die vorgesehenen Lesungen, aber kein Beteiligungsverfahren. Ich glaube auch nicht, dass es hinterher Verhandlungen gibt. Aber das ist alles nur die Irritation, die wir beim letzten Redebeitrag gehört haben.
Wir werden dem Antrag der LINKEN, um es vorwegzunehmen, nicht zustimmen, weil er die Sache nicht besser macht, sondern rechtlich angreifbar machen würde. Wir werden den Anträgen der Koalition zustimmen, weil wir glauben, dass damit etwas geheilt wird, was in den Jahren 2008/2009 nicht ohne Grund – es hat damals eine Entscheidung der bremischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben, die die damalige Geschwisterkinderregelung gekippt hat – die Grundlage war und warum es damals eine solche Regelung nicht gegeben hat.
Wir haben damals tatsächlich darüber verhandelt, Frau Vogt. Es ging damals einfach nicht. Jetzt versuchen wir etwas, bei dem wir am Ende nicht hundertprozentig wissen, wie das Gericht damit umgehen wird, weil, im Zweifelsfall kann es sein, dass es in einem Anwahlverfahren, das frühestens im nächsten Schuljahr sein wird, auch wieder Eltern gibt, die zu Recht oder zu Unrecht sagen: Ich bin hier an meiner Wunschschule nicht aufgenommen worden, Verwaltungsgericht überprüfe das! Das ist Rechtsstaatlichkeit. Damit müssen wir als Gesetzgeber umgehen.
Wir hätten uns gefreut, wenn es zwischen den beiden Lesungen noch andere Möglichkeiten gegeben hätte. Der ZEB hat sich nicht ohne Grund beklagt. Der politische Wille ist das, was am Ende für uns zählt und weshalb wir auch zustimmen werden. Wir könnten uns auch einen „weißen Schuh“ machen wie die Linkspartei.
Es geht uns um das Ziel. Die derzeitige Regelung führt – weil das Anwahlverfahren und das Losverfahren, so wie es derzeit ist, auch ein rechtlich sicheres Verfahren ist – mit einer absoluten Anonymität zum Beispiel dazu, dass die Schulen nur noch mit Chiffre-Nummern arbeiten und keine Namen mehr haben, und wenn man keine Namen hat, dann kann man
auch keine Geschwister zuordnen. Das ist relativ einfach. Es ist aber ein rechtssicheres Verfahren. An dieser Stelle wollen wir Gerechtigkeit schaffen.
Meine Damen und Herren! Kurze Beine, kurze Wege: Ja. Zu einem aktuellen Fall, über den ich heute mit dem Staatsrat gesprochen habe, will ich allerdings auch sagen: Wir werden uns auch in Zukunft noch über andere Fragen zu unterhalten haben. Das ist jetzt nicht der Weisheit letzter Schluss. Wer zum Beispiel keine gebundene Ganztagsschule im Grundschulbereich anwählt, aber am Ende eine gebundene Ganztagsschule bekommt, weil nichts anderes mehr frei war, dann ist das auch nicht der Wille der anwählenden Eltern, Frau Senatorin. Das ist, glaube ich, ein Problem, um das wir uns in Zukunft an anderer Stelle noch einmal kümmern müssen.
Aber auch die Fragen bezüglich des Anwahlverhaltens von Eltern im weiteren Schulverlauf, auch von Schülerinnen und Schülern, werden immer neue Anforderungen an uns stellen.
Ich habe unser Abstimmungsverhalten hier erläutert. Wir werden uns weiter mit diesen Fragen zu beschäftigen haben. Der ZEB ist dabei ein natürlicher Gesprächspartner, der GEB Grundschulen genauso. Wir werden sehen, wie im nächsten Anwahlverfahren, also Anfang des kommenden Jahres, dieses Verfahren läuft. Wir stimmen zu, auch wenn wir jetzt sagen könnten: Wieso machen wir das denn nicht in Ruhe nach der Wahl? Meine Damen und Herren, „in Ruhe nach der Wahl“ bedeutet Herbst. Im Herbst bereiten sich die Schulen aber schon auf ein Anwahlverfahren vor.
Auch vor diesem Hintergrund, Frau Vogt, ist es tatsächlich so, dass die Koalition hier etwas macht, was in diesem Fall ausnahmsweise wirklich eher zum Wohl von Eltern und Schülern ist und was unser Abstimmungsverhalten dann eben auch in diesem Fall auf Zustimmung schaltet. – Vielen Dank!
(Beifall bei der CDU – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Da bleibt einem die Luft weg bei so viel Lob! – Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: So viel Lob von Herrn Rohmeyer!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir einfach einmal die Bemerkung, weil ich mit Herrn Rohmeyer auch vier Jahre in der Innendeputation gern gestritten habe: Nach acht Jahren Parlamentszugehörigkeit, fand ich, war das Ihre beste Rede.
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, obwohl Herr Rohmeyer das klargestellt hat, wir müssen in der Tat dieses Gesetz jetzt beschließen, denn wenn wir das erst nach der Wahl machen würden, dann wäre auch wieder die nächste Anwahlrunde gefährdet. Insofern ist die Rechtsgrundlage, die wir schaffen, sehr wichtig. Noch größer ist aber, glaube ich, die Herausforderung, Frau Senatorin, die Verordnung dann auch zügig gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Eines möchte ich aber an dieser Stelle doch noch einmal kurz klarstellen, Frau Vogt, weil ich mich vielleicht verhört habe, aber wir haben nicht einen Teil Ihres Änderungsantrags übernommen. Wenn ich mir die Chronik ansehe, dann ist, glaube ich, unser Änderungsantrag vor Ihrem eingegangen. Insofern haben wir gar nicht auf Ihren Änderungsantrag geschaut, als wir unseren geschrieben haben, sondern ich habe lediglich gesagt, dass der Teil 1.3 durch unseren bereits erledigt ist, aber erwecken Sie bitte hier nicht den Eindruck, als hätten wir irgendetwas in diesem Zusammenhang von Ihnen übernommen!
Den letzten Punkt, das Beteiligungsverfahren, hat Herr Rohmeyer auch angesprochen. Ja, es gehört auch zur parlamentarischen Demokratie, wenn eine Gesetzesinitiative aus dem Parlament kommt, ist eben ein Beteiligungsverfahren in der Deputation nicht vorgesehen, auch das gehört zur Rechtstaatlichkeit, aber dennoch haben wir uns als Koalition natürlich mit denen, die sich zu dieser Thematik zu Wort gemeldet haben – Ganztagsschulvertreter, ZEB-Vertreter –, auch getroffen und uns über das Gesetz ausgetauscht. Ein Ergebnis dessen ist auch der Änderungsantrag, den Frau Dogan schon angesprochen hat.
Ich freue mich, dass wir für ein so wichtiges Vorhaben eine breite Zustimmung hier im Hohen Haus haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben völlig vergessen zu erwähnen, wie wir mit dem Antrag der Koalition umgehen. Ich möchte aber vorher etwas sagen. Herr Güngör, Ihre Vorrednerin Frau Dogan hat eben gesagt, Sie hätten das übernommen. Ich weiß tatsächlich nicht, weil ich die Uhrzeit des Faxeingangs nicht kenne, welcher der Anträge gestern eher vorlag.
Das ist mir auch völlig gleichgültig. Ich habe auf Frau Dogan reagiert. Deswegen habe ich das eben so erwähnt.
(Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Haben wir vom ZEB übernommen! Das meinte ich damit!)
Ich wollte aber jetzt nur noch einmal sagen, weil mir nach dem ersten Redebeitrag aufgefallen ist, dass ich unser Abstimmungsverhalten nicht erklärt habe, wir werden uns bei dem Antrag der Koalition enthalten, weil – ich habe das eben schon gesagt – wir anerkennen, dass die Schwierigkeiten, die im Jahr 2009 geschaffen worden sind, durchaus von der Koalition auch in Angriff genommen werden. Ich habe aber immer noch große Zweifel, ob das, wie es jetzt vorliegt, inder Praxis nicht – das hat Herr Rohmeyer auch gesagt – doch auch zu gerichtlicher Klärung führen wird. Mir wäre einfach wohler gewesen, wir hätten das jetzt nicht so im Hauruckverfahren und nicht nur die kurze Befassung in der Deputation gehabt, sondern ein vernünftiges Verfahren. Ich habe es eben schon erwähnt, daher werden wir uns wahrscheinlich darauf konzentrieren müssen, wie die Verordnung konkret aussieht.
(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Erste Lesung, Be- ratung in der Deputation, zweite Lesung! Das parlamentarische Verfahren! – Abg. G ü n - g ö r [SPD]: Wir haben das im Dezember eingebracht!)
Es ist mir völlig klar, dass das das parlamentarische Verfahren ist, dass es kein Beteiligungsverfahren wie bei Gesetzen gibt, die aus der Verwaltung kommen. Das ist mir bewusst, aber ich hätte es angesichts der Tatsache, dass es doch eine relativ wichtige Entscheidung ist und diese Anwahlen immer wieder zu Unmut führen, für richtiger gehalten. Daher weder wir uns bei dem Antrag der Koalition enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einfach nur noch einmal ganz kurz sagen, wir haben ein bewährtes Verfahren. Sie haben uns Zeit gelassen, dass sich dieses Verfahren zwischen den Jahren 2009 und 2015 auch festigen
Diese Rechtssicherheit, die wir haben, hat uns aber auch gezeigt, dass wir einfach auch noch Nachbesserungsbedarf haben. Ich finde sehr gut, dass Sie die Initiative ergriffen haben, diesen Nachbesserungsbedarf aufzuzeigen, der sich an der Geschwisterkinderregel, an der Frage der Behinderungen von Kindern und auch im Regionalprinzip gezeigt hat, dass Sie uns da auf den Weg gebracht haben und wir dieses Thema behandeln können.
Ich bin der Auffassung, dass das, was jetzt vorliegt, auch breit diskutiert worden ist. Es ist ein Vorschlag, der auch an uns herangetragen worden ist, auch wir haben natürlich mit dem ZEB gesprochen, der viele Dinge auch im Grunde angestoßen, uns auf Nachbesserungsbedarf aufmerksam gemacht und uns gesagt hat, was er von den Eltern mitbekommen hat. Das ist in den Gesetzentwurf, der jetzt hier in der zweiten Lesung vorliegt, auch eingearbeitet worden. Ich halte das für gut.
Natürlich haben Sie völlig recht, Frau Vogt, ob das am Ende rechtsbeständig ist, weiß man erst dann, wenn man es ausprobiert hat, aber das ist nun einmal so im Leben. Wir gehen davon aus, dass die Dinge so geprüft und auch rechtsbeständig sind, dass dieses Verfahren eben nicht in Beliebigkeit ausufert oder aber eine Klagewelle auslöst. Insofern bin ich froh, dass wir jetzt hier heute in der zweiten Lesung dieses Gesetz beschließen können und damit ein neues Verfahren haben.
Ich freue mich darauf, mit diesem neuen Verfahren dann auch noch einmal stärker die Frage der Geschwisterkinder berücksichtigen zu können. Ich glaube auch, dass das für das Vereinbarkeitsprinzip von Familie und Beruf von Bedeutung ist, auch vermutlich für die Kinder, die dann gemeinsam in eine Schule gehen können. Ich finde aber erstens richtig, dass daran festgehalten wurde, dass die Geschwisterkindregelung nicht das Regelstandardprinzip und das Leistungsprinzip verdrängt. Zweitens finde ich auch richtig, dass die Geschwisterkindregelung auf Schulstufen bezogen bleibt. Insofern ist das ein kluges Verfahren, ein kluges Gesetz, was hier entstanden ist. Ich freue mich darauf, dann im nächsten Jahr danach verfahren zu können.
Ich glaube, wir haben ein komplexes Aufnahmeverfahren. Wir haben nur die Elemente verändert, die auch zu verändern sind. Insofern gehe ich auch davon aus, dass es weiterhin eine hohe Akzeptanz haben wird. Ich danke all denjenigen, die daran mitgewirkt haben! – Herzlichen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1791 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!