bekannt, dass die Telekom ihre Kunden ultimativ aufgefordert hat, zu einem bestimmten Stichtag neue Endgeräte, wie einen neuen Router, in ihrem Haus zu installieren oder sich einen anderen Anbieter zu suchen?
geschafft werden müssen, dies kann in Einzelfällen auch zu Mehrkosten führen. Es gibt aber auch andere Angebote. Mir ist das Ultimatum nicht bekannt, wir können dem gern auch im Gespräch mit der Deut schen Telekom nachgehen und das überprüfen. Ich meine, letztlich ist die Telekom kein Monopolist mehr und befindet sich im Wettbewerb. Dass sie von sich aus anbietet, man könne den Anbieter wechseln, zum Beispiel bei älteren Personen – –.
(Abg. G ü n g ö r [SPD]: Die anderen An bieter arbeiten doch mit Voice-over-IP, das ist doch das Problem!)
Entschuldigung, aber auch dann ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter mit Aufwand und anderen Dingen verbunden!
die Telekom allein für die Bereitstellung eines neu en Routers 140 Euro berechnet und das mit einer Gutschrift von 120 Euro ausgleicht?
dass Sie recht haben, und ich kann das auch schnell prüfen. Dann ist das aber, glaube ich, eine erträgliche Belastung für den überwiegenden Teil der Nutzer bei einem Übergang auf eine neue Technologie. Eines muss man doch eigentlich auch sagen: in diesem Bereich gibt es einen schnellen technolo gischen Wandel, und der Übergang von analoger auf digitale Technik vollzieht sich. Wir sind mit der Telekom im Gespräch, es gibt den Arbeitskreis mit der Bundesnetzagentur, um dies so weit wie möglich verbraucherfreundlich zu gestalten.
der Kunde, wenn er nicht in der Lage ist, seine alten Gerätschaften, also den Splitter, das Modem und so weiter, selbst abzubauen und stattdessen den Router zu installieren und ihn so einzurichten, dass er mit der neuen Technologie funktioniert, einen Techniker oder eine Servicegesellschaft engagieren und dann bezahlen muss?
te Anfrage aufrufe, begrüße ich die 6. Klasse der Oberschule Koblenzer Straße, und jetzt ist auch die Sprachklasse SB 07 der Allgemeinen Berufsschule anwesend.
setzgebungsprozess zur gesetzlichen Verankerung der qualifizierten Leichenschau in Bremen noch nicht in Gang gesetzt wurde?
änderung mögliche Einführung der qualifizierten Leichenschau in Alten- und Pflegeheimen sowie in den GeNo-Krankenhäusern noch nicht umgesetzt?