Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Ich habe von schusssicheren Fahrzeugen gesprochen!)

Das sind ja letztlich doch Panzer, über die wir da

reden. Die haben wir nicht. Es gibt einige Fahrzeu ge, die man einsetzen kann, aber wenn Sie danach fragen, ob wir auf einen Bürgerkriegsfall vorbereitet sind: Das sind wir nicht.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, nach solchen

Dingen habe ich nicht gefragt, sondern ich habe

danach gefragt, ob Sie beispielsweise Fahrzeuge aus Niedersachsen oder aus Hamburg brauchten, um für den Fall, dass Maschinenpistolen eingesetzt werden, entsprechende Polizeibeamte in die Nähe des Ortes bringen zu können!

Bitte, Herr Senator!

Nein, auch das ist nicht der Fall.

Dass wir auswärtige Kräfte eingesetzt haben, hängt allein damit zusammen, dass dann bei der Durch suchung des IKZ eine SEK-Einheit, ich glaube, aus Niedersachsen, hinzugezogen wurde.

Herr Kollege Hinners, eine wei

tere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Hat die Bremer Polizei aus

reichend über Sprengstoffsuchhunde verfügt?

Bitte, Herr Senator!

Das war bisher nie ein Thema.

Ich denke, wir haben genug Hunde.

Herr Kollege Hinners, eine wei

tere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe nicht danach ge

fragt, was Sie denken, sondern ob es tatsächlich so war. Danach habe ich gefragt.

Bitte, Herr Senator!

Es waren so viele Hunde unter

wegs, da hätte man doch wohl etwas finden können.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Kosten

beteiligung bei gewinnorientierten Großveran staltungen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners.

Wir fragen den Senat:

In welchen Fällen kam es bei Großveranstaltungen

seit der Änderung des Gebühren- und Beitragsge setzes zu einer Kostenbeteiligung der Veranstalter für Polizeieinsätze?

Welche Höhe hatten die bisherigen Gebühren

bescheide?

Plant der Senat, noch in der aktuellen Fußball-Bun

desliga-Saison einen Gebührenbescheid zu erlassen?

Auch diese Anfrage wird beant

wortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, sehr geehrte

Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Bislang lagen die gesetzlichen Voraussetzungen

für eine Kostenbeteiligung von Veranstalterinnen oder Veranstaltern von gewinnorientierten Großver anstaltungen für polizeiliche Einsatzkosten noch bei keiner Veranstaltung vor. Der Senat geht davon aus, dass die Fußballbegegnung zwischen dem SV Werder Bremen und dem HSV am 19. April in Bremen dazu führen wird, dass polizeiliche Einsatzkosten geltend gemacht werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Noch zur Erläuterung: Diese Antwort hat der Se

nat noch vor dem Spiel beschlossen. Ich kann heute sagen, dass wir das tun werden.

Herr Kollege Hinners, haben

Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie schon etwas

über diesen Gebührenbescheid sagen? In welcher Größenordnung wird er erstellt werden? Welche Grundlagen hat dieser Gebührenbescheid?

Bitte, Herr Senator!

Die Grundlagen hat die Bremische

Bürgerschaft im Oktober letzten Jahres gelegt. Es gibt eine klare gesetzliche Grundlage dafür, und wir haben dies der DFL ausreichend vorher kundgetan. Wir warten jetzt darauf, dass die anderen Bundes länder, die bei diesem Einsatz beteiligt waren, uns ihre Kosten in Rechnung stellen, damit wir dann diese Kosten addieren und der DFL in Rechnung stellen können.