Ihnen ist das bekannt, gut! Das ist ja aber auch legitim. Ich kann mir das vorstellen. Aus der Sicht des Personalrats muss man sich den Einzelfall genau anschauen und entscheiden, wo es gerechtfertigt ist und wo nicht, im Übrigen aus der Sicht des Arbeitgebers auch. Sie wissen, dass wir 300 neue Stellen geschaffen haben und dass die Mitarbeiter der Ressorts, die neue Mitarbeiter einstellen, alle Hände voll zu tun haben.
Da es sich offenbar um eine Anfrage im Landtag handelt, gehe ich davon aus, dass Bremerhaven einbezogen worden ist.
(Abg. Frau Böschen [SPD]: Leider ist das in der Ab- stimmung nicht aufgeführt, und nach meiner Kenntnis aus dem Schulbereich sind die dort arbeitenden Per- sonen hier auch nicht vermerkt! Das vielleicht nur als Hinweis!)
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Bereich Gesundheit“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die derzeitige Anerkennungspraxis von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich Gesundheit?
Wie bewertet der Senat die dauerhafte Einrichtung einer zentralen länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe mit Entscheidungsbefugnissen?
Welche Maßnahmen plant der Senat, um sich für die Einrichtung einer solchen Gutachtenstelle einzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Grundsätzlich ist die derzeitige Anerkennungspraxis der Gesundheitsberufe in Bremen als gut zu bewerten. Allerdings nehmen die Anerkennungsverfahren zum Teil zu viel Zeit in Anspruch. Dies liegt insbesondere daran, dass die Schwierigkeit besteht, ge
eignete Gutachterinnen und Gutachter zu finden, die feststellen können, ob die Ausbildungen der Antragstellerinnen und Antragsteller mit der jeweiligen deutschen Referenzausbildung gleichwertig sind. Dies führt dazu, dass die vorhandenen Gutachterinnen und Gutachter mit zunehmenden Antragszahlen weit ausgelastet sind und so mehr Zeit für die Erstellung der einzelnen Gutachten benötigen.
Aus diesen Gründen und zur Herstellung einer länderübergreifenden einheitlichen Entscheidungspraxis in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Ausbildungen in den Gesundheitsberufen haben die Länder beschlossen, eine zentrale Gutachtenstelle zu schaffen, die die oben beschriebene Aufgabe übernehmen kann. Dabei trifft die zentrale Gutachtenstelle allerdings keine nach außen hin wirksamen Entscheidungen, sondern erstellt lediglich Gutachten, auf deren Grundlage die Landesapprobationsbehörde die Entscheidung gegenüber den Antragstellenden trifft.
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat bereits nach Zustimmung der Kultusministerkonferenz, der Finanzministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Gutachtenstelle unterzeichnet. Diese wird zum 1. Januar 2016 zunächst befristet auf drei Jahre ihre Tätigkeit aufnehmen. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie ich bei den Recherchen erfahren habe, müssen auch die Länder eine gewisse Anschubfinanzierung sicherstellen, und zwar auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels. Ist Bremen in der Lage, sich an der Anschubfinanzierung zu beteiligen?
Die siebte Anfrage steht unter dem Betreff „Studierende mit Behinderungen stärken“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welche Bedeutung kommt dabei dem Beauftragten oder der Beauftragten für Studierende mit Behinderung zu?
Warum wurde diese Position bisher nicht wie in anderen Bundesländern mit verpflichtenden Regelungen zur Wahl, einer konkreten Aufgabenbeschreibung, einer Definition der Mitwirkungsrechte und einer Ressourcenausstattung ins Landeshochschulgesetz aufgenommen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Hochschulen wird auf verschiedenen Ebenen mit Nachdruck betrieben. Der Landesaktionsplan sieht vor, das Thema Inklusion in allen Hochschulen konzeptionell zu verankern, um die bereits vorliegenden vielfältigen Ansätze auf eine strategische Ebene zu heben. Dazu wurde die Entwicklung von Inklusionskonzepten in die Zielvereinbarungen zwischen der senatorischen Behörde und allen Hochschulen aufgenommen.
Zu Frage 2: Die Förderung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit ist integraler Bestandteil der Aufgaben aller Organe der Hochschule und des Studentenwerks.
Es gibt an allen bremischen Hochschulen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen speziell für die Zielgruppe behinderter oder chronisch kranker Studierender. Die konkrete Ausgestaltung dieser Funktion leitet sich jeweils aus den Gegebenheiten der Institution und ihrer Größe ab.
Zu Frage 3: Der Landesaktionsplan sieht eine umfassende Überprüfung des Hochschulgesetzes im Hinblick auf Ergänzungsbedarf zur Wahrung der Rechte von behinderten Menschen und chronisch Kranken vor und nennt exemplarische Gegenstände dieser Überprüfung. Der zeitliche Abstand zwischen der Verabschiedung des Landesaktionsplans durch den Senat im Dezember 2014 und dem notwendigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur letzten Hochschulrechtsnovelle Ende März 2015 war für eine fundierte und sachgerechte Regelungsfindung auch nach Einschätzung des Landesbehindertenbeauftragten zu kurz. Mit dem Landesbehindertenbeauftragten wurde Anfang diesen Jahres einvernehmlich verabredet, in der jetzt begonnenen Legislaturperiode Gespräche zu diesem Ergänzungsbedarf aufzunehmen. – Soweit die Antwort des Senats!
(Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt: Doch, ich kann noch sprechen! Sonst macht der Herr Staats- rat weiter!)
Grundsätzlich würde ich gern noch Folgendes wissen: Planen Sie konkret, und wenn ja, bis wann, die genannten Punkte mit Ressourcenausstattung in das Landeshochschulgesetz aufzunehmen?
Ich sagte schon, dass wir mit dem Landesbehindertenbeauftragten in Abstimmung sind. Wir werden jetzt wieder eine Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes vorlegen. In dem Kontext wird auch diese Frage bearbeitet werden. Wir werden dann sehen, was der Landesbehindertenbeauftragte an uns heranträgt und was aus seiner Sicht an dieser Stelle sinnvolle Aufgaben sind.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie noch nicht entschieden haben, ob das getan wird oder nicht? Das ist die Konsequenz, die ich aus Ihrer Antwort ziehe.
Wenn es sinnvoll ist, werden wir es tun. Wir müssen aber einfach zur Kenntnis nehmen, dass es bis jetzt richtig gut läuft. Es gibt sowohl in der Universität als auch in den Hochschulen verabredete Abläufe. Wir haben keinerlei Beschwerden, dass in diesen Bereichen irgendetwas nicht richtig gemacht würde. Wenn wir aber zu der Auffassung gelangen, dass eine gesetzliche Entsprechung dieses noch stärkt, dann tun wir das.
Meine Damen und Herren, die achte Anfrage trägt die Überschrift „Versorgung von Flüchtlingen mit akutem psychotherapeutischem Behandlungsbedarf“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.