Herr Eckhoff hat gesagt, dass wir zusätzliche Ausgaben für Flüchtlinge in den Jahren 2016 und 2017 haben werden, die uns in finanzielle Schwierigkei
ten geraten lassen. Das ist in der Tat zutreffend. Außerdem hat er behauptet, wenn Bremen seine Hausaufgaben gemacht hätte, dann wäre dies nicht so. Da bin ich einmal gespannt, auf Deutsch übersetzt würde das heißen, dass wir in den letzten Jahren einen Sicherheitsabstand von, sagen wir einmal, ungefähr 300 Millionen Euro hätten einrichten müssen. Das hätte es bedeutet, und es interessiert mich schon, mit welchen Maßnahmen die CDU in den letzten Jahren – –. Anträge dazu habe ich hier nicht gesehen, sondern in aller Regel werden wir auch von der CDU mit deutlichen Wünschen für Mehrausgaben beschäftigt, also das möchte ich gern wissen, wie wir das hätten machen sollen!
Es ist in der Tat so – ich habe das dort auch gesagt –, dass wir möglicherweise gezwungen sein werden, die Ausgaben für Flüchtlinge in den nächsten Jahren als besondere Ausgaben unter Berufung auf Paragraf 6 der Sanierungsvereinbarung zu deklarieren. Glauben Sie nicht, dass dabei Begeisterung ausbricht! Die Bundesregierung und andere Länder haben gar kein besonderes Interesse daran, dass man die hohen Ausgaben für Flüchtlinge so prominent diskutiert und ans Licht bringt.
Bremen hat daran schon ein Interesse. Wenn wir uns hier aber noch nicht einmal darüber einig sind, dass es menschenunmöglich gewesen ist, das Geld aus den bestehenden Haushalten einzusparen, dann bin ich gespannt, welchen weiteren Verlauf die politische Diskussion hierüber nehmen wird.
Selbstverständlich werden wir mit dem Stabilitätsrat über weitere Sanierungszahlungen beziehungsweise -leistungen für den nächsten Zeitraum verhandeln, wie Sie, Herr Eckhoff, es gefordert haben. Die politische Ansage lautete aber, dass vorher der Länderfinanzausgleich in trockenen Tüchern sein muss. Wenn wir wissen, welche weiteren Wünsche und Vorstellungen die Bundesregierung hat – darüber ist gestern auch etwas gesprochen worden –, dann ist der Senat dafür, selbstverständlich zusammen mit dem Saarland und dem Stabilitätsrat den weiteren Sanierungsweg zu gestalten.
Der Nachtragshaushalt ist ein wichtiger Schritt. Frau Schierenbeck hat auch schon die Haushalte 2016/2017 angesprochen, die für uns alle eine große Herausforderung werden. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch zwei oder drei Anmerkungen zu dem, was meine Vorredner gesagt haben!
Erste Bemerkung: Frau Bürgermeisterin, es ist völlig richtig und in Ordnung, wenn Sie anführen, dass die BSAG-Vorlage in die Tat umgesetzt wird. Meine Kritik von vorhin betraf die Zusammenarbeit der senatorischen Behörde mit der Deputation und die Umsetzung. Diese Vorlage ist dafür ein Musterbeispiel. Am 10. November war die Vorlage im Senat. Am 3. Dezember, in der letzten Woche, also knapp vier Wochen später, wurde eine Vorlage verteilt. Das war aber gar keine Vorlage für die Deputation, sondern es wurde eine Kopie der Senatsvorlage verteilt. Ihr Kollege sagte dort, dass die Deputierten sie zur Kenntnis nehmen sollten. Erst als man Rücksprache gehalten hatte, wurde festgestellt, dass eine Kenntnisnahme nicht ausreicht, sondern dass man sich damit inhaltlich beschäftigen muss. Daraufhin wurde per Umlaufverfahren in der Baudeputation entsprechend abgestimmt.
Zweite Bemerkung: Beim Thema Soziales verhält es sich doch ähnlich. Wir hatten in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses – das bezog sich auf Maßnahmen, die in diesem Jahr begonnen werden sollten, insofern passt das Thema in diese Debatte – festgestellt, dass die Sozialdeputation per se beschlossen hatte und mit diesen Vorlagen inhaltlich eigentlich nicht mehr zu tun haben wollte. Gegen die Stimmen von FDP und CDU hatte die Deputation beschlossen, die senatorische Behörde solle die Vorlage doch bitte direkt dem Haushalts- und Finanzausschuss zuleiten, sodass dieser entscheiden könne.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade bei den schwierigen Fragen und gerade wenn es um so viel Geld geht wie bei der BSAG oder beim Thema Flüchtlingsunterbringung, ist es doch wichtig, dass man Themen in einem möglichst breiten Konsens diskutiert und vielleicht auch gemeinschaftlich darüber entscheidet, um sie dann dem Haushalts- und Finanzausschuss zuzuleiten und haushaltstechnisch umzusetzen. Dies, meine Damen und Herren im Senat, versäumen Sie leider zunehmend!
Das macht gerade bei schwierigen Fragen die Stimmung kaputt und führt manchmal schon aus rein formalen Restriktionen dazu, dass man sich mit dem Thema inhaltlich gar nicht mehr auseinandersetzt.
Nun zur Vorlage zum Bereich Soziales! Ich habe gesagt, dass wir in diesem Jahr, wenn wir genügend eigene Anstrengungen unternommen hätten, eventuell auf die Neuverschuldung hätten verzichten können, aber es ist doch völlig klar, dass im nächsten Jahr die Herausforderung im Bereich Soziales groß ist. Ich meine aber, dass es noch viele Fragestellungen gibt, die sich aus der Vorlage ergeben. Die Prognosen, die Sie als Basis für das Bauprogramm annehmen, das Sie jetzt auflegen, sind zumindest umstritten. Sie gehen davon aus, dass im nächsten Jahr die Flüchtlings
zahlen auf demselben Niveau liegen werden wie in diesem Jahr. Ich meine, dass die Bundesregierung diverse Maßnahmen angeschoben hat, damit die Flüchtlingszahlen reduziert werden. Das werden wir dann natürlich auch in den Kommunen merken. Es wird dort entsprechende Reduktionen beim Zubau von Flüchtlingsunterkünften geben. Meines Erachtens ist es wichtig, dass wir die Finanzierung passgenau steuern. Vor diesem Hintergrund ist die Verpflichtungsermächtigung, der der Haushalts- und Finanzausschuss heute seine Zustimmung erteilen soll, zu groß, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Meine letzte Bemerkung betrifft das, was Herr Rupp gesagt hat. Herr Rupp, ich meine, dass sich Ihre Fraktion mit dem Thema sehr ernsthaft auseinandergesetzt hat. Ich weiß zwar nicht, wie man das formulieren will, aber natürlich ist es in irgendeiner Form ein haushaltstechnischer Trick, wenn man in diesem Jahr Geld aufnimmt, es irgendwo parkt und es erst im nächsten Jahr ausgibt. Auf diese Weise nimmt man natürlich eine Bilanzverschiebung vor. Das wäre nur bei Maßnahmen möglich gewesen, die man schon in diesem Jahr begonnen hätte. Solche Maßnahmen gibt es aber offensichtlich nicht. Ich bin mir sicher, dass man ansonsten an der einen oder anderen Stelle diese Möglichkeit genutzt hätte. Weil Ihre Anträge nicht der Haushaltsklarheit und -wahrheit entsprechen, werden wir sie ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem, was der Kollege gerade gesagt hat, zwei kleine Bemerkungen machen! Ich beginne mit der Ankündigung, dass auch wir gegen die Änderungsanträge der FDP stimmen werden. Ich finde es in Ordnung, dass wir Kredite aufnehmen, um gute Zinsgeschäfte zu machen. Trotzdem weise ich darauf hin, dass auch dieses Geschäft – in Anführungsstrichen – den Sicherheitsabstand reduziert. Das heißt, Geschäfte wie Zinssicherungssicherungsgeschäfte sind offenbar kein Haushalts- oder Buchungstrick, selbst dann nicht, wenn sie den Sicherheitsabstand reduzieren, und sie finden auch Gnade vor dem Stabilitätsrat. Wenn wir aber schon heute sicherstellen wollen, dass wir im nächsten Jahr Wohnungen bauen können, und dadurch den nächsten Haushalt nicht belasten, dann ist es offenbar ein Trick. Okay, ich habe nicht verstanden, warum das eine ein Trick ist und das andere nicht.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das eine zulässige Methode ist, und zwar insbesondere deswegen, weil beispielsweise das Land SchleswigHolstein ähnlich verfahren ist, indem es wegen des zu wenigen Geldes, das es in diesem Jahr hat, Ausgaben in das nächste Jahr verlagert hat, in dem es
dafür möglicherweise kein Geld hat. Ich finde, dass man dann, wenn ein Haushalt und ein Gesetz ein derart vorausschauendes Handeln nicht zulassen, die Gesetzgebung im Hinblick darauf überdenken muss, dass man in die Zukunft schauen kann, um heute zu vermeiden, dass man in der Zukunft Ärger bekommt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal kurz auf unsere Änderungsanträge eingehen, denn es wird immer davon gesprochen, dass die Zinsminderungsgeschäfte einen großen Vorteil für dieses Land erzeugen. Frau Bürgermeisterin Linnert, Sie haben von einer Einsparung in Höhe von fünf Millionen Euro in den nächsten vier Jahren, glaube ich, gesprochen.
Das will ich gern glauben, denn das sind durchaus realistische Zahlen. Unser Punkt ist allerdings, wenn Sie das über Kredite finanzieren, die nach vier Jahren nicht zurückbezahlen, dann werden Sie langfristig darauf Zinsen zahlen. Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass die augenblickliche Niedrigzinsphase ewig andauern wird. Wenn die Zinsen zukünftig steigen, dann werden wir hier alle noch große Probleme bei der Haushaltsaufstellung erleben. Ich mache mir große Sorgen.
Ich habe es während der letzten Debatte schon einmal gesagt: Wir bringen uns hier unnötig in Schwierigkeiten, wenn wir kurzfristig fünf Millionen Euro generieren, aber langfristig die Bürgerinnen und Bürger mit 30 Millionen Euro belasten, die über 10, 20 oder 25 Jahre Zinsen verursachen werden. – Vielen Dank!
Ich schaue einmal in die Runde, ob wir auch vollzählig sind, damit im Nachhinein keine Probleme entstehen. Wir wissen es ja jetzt.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/196 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/184 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/184 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/198, Neufassung der Drucksache 19/181 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Ich lasse jetzt über die Änderungsanträge der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/202 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!