Der zweite Punkt ist ein Ausführungsgesetz für den neuen ZDF-Staatsvertrag. Hiermit wird geregelt, dass Direktorinnen und Direktoren der öffentlichen Bremer Hochschulen per Mehrheit beschließen, wer für den Bereich Wissenschaft und Forschung im ZDFFernsehrat sitzen darf. Dieses Ausführungsgesetz ist unproblematisch und findet unsere Zustimmung.
Dieses Ausführungsgesetz ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Kritik am leider bereits beschlossenen ZDF-Staatsvertrag, der die Staatsnähe des Senders und insbesondere die Dominanz der CDU in den Gremien einfach fortschreibt. Das halten wir für falsch.
Drittens stimmen wir über die Gesetzesänderung im Radio-Bremen-Gesetz ab, die die Regionalsprache Niederdeutsch, Plattdütsch im Medienbereich stärken soll. Ich spare mir jetzt Einlassungen auf Plattdeutsch, weil ich das einfach nicht kann. Trotzdem kann ich mich aber dafür einsetzen.
Bremen ist verpflichtet, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen umzusetzen, die es seit 1992 gibt. Bremen hat sich zusammen mit anderen norddeutschen Bundesländern verpflichtet, die Regionalsprache Plattdeutsch über ein Bündel von Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören natürlich auch medienpolitische Maßnahmen, wie sie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen werden.
Die Vergabe von Lizenzen an private Rundfunkbetreiber in Bremen soll zukünftig auch am Kriterium „Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch“ orientiert werden. Radio Bremen soll bei der Programmgestaltung ebenfalls stärker auf plattdeutsche Inhalte achten.
Außerdem erhalten Vertreterinnen und Vertreter des Bundesraats för Nedderdüütsch einen Sitz im Rundfunkrat von Radio Bremen und im Medienrat der Landesmedienanstalt.
Ich komme zum Schluss! Auch diese Änderung finden wir sinnvoll. Wir stimmen diesem Gesetz deshalb zu.
Uns regt diese Änderung aber auch dazu an, darüber nachzudenken, inwieweit andere Sprachen, die in Bremen häufig gesprochen werden, stärker in die Programmgestaltung bei Radio Bremen einbezogen werden wollen. Wir denken, die Angebote des Funkhauses Europa sind hier ein richtiger und wertvoller Schritt. Vielleicht sind diese Angebote aber nicht mehr ausreichend, wenn das Programm ein Stück weit der Vielfalt der gesprochenen Sprachen in Bremen gerecht werden soll. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben eine Vielzahl medienpolitischer und medienrechtlicher Aspekte auf den Weg zu bringen. Ausgangspunkt ist eigentlich die verfassungsgerichtliche Entscheidung, an die die Regelungen angepasst werden müssen. Das Verfassungsgericht hat erstens moniert: Staatsferne, Exekutivferne! Das Verfassungsgericht hat zweitens hervorgehoben: personale Begrenzung, keine Ausuferung von Gremien! Es hat ferner gesagt: Wir brauchen in den Gremien gesellschaftliche Repräsentanz. Gruppen aus der Gesellschaft sind in diese Gremien zu berufen.
Bezogen auf das 17. Rundfunkstaatsänderungsvertragsgesetz ist dies mit der Reduzierung des Fernsehrates von 77 auf 60 Personen gelungen. Es sind auch weniger Parlamentarier vertreten. Allerdings ist es nicht gelungen, die Vertreter der Landesregierungen zu begrenzen, es sind weiterhin 16 Vertreter. Wenn man den Vorgaben des Verfassungsgerichts gefolgt wäre, hätte man es bei weniger Personen aus den Landesregierungen belassen können.
Dieser Gedanke zieht sich auch durch das RadioBremen-Gesetz. Auch hier besteht die Möglichkeit, weiterhin Personen, Vertreter aus der Exekutive, in den Rundfunkrat zu berufen. Wir halten dies nicht für den richtigen Weg, sondern wir setzen darauf, dass mehr Repräsentanten aus der Gesellschaft in den Rundfunkrat entsandt werden.
Wir begrüßen, dass Bremen sich im Hinblick auf den Fernsehrat des ZDF im Bereich Wissenschaft positioniert hat und wir dort einen Vertreter wählen werden, der mit dazu beitragen kann, den Wissenschaftsstandort Bremen zu profilieren.
Bezogen auf das Radio-Bremen-Gesetz im Einzelnen und auch die Anträge, die noch kurzfristig zu dieser Sitzung eingegangen sind, wird es für uns keine Probleme geben, dem Antrag von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen hinsichtlich Paragraf 3 zu folgen, Ange
Wir haben aber Zweifel, ob es richtig ist, den anderen Anträgen nachzukommen, zum einen bezogen auf Personen, die sexuell anders orientiert sind, zum anderen bezogen auf die Position im Hinblick auf den Sozialverband Deutschland oder die Humanistische Union. Wenn Sie sich einmal Paragraf 10 des RadioBremen-Gesetzes, Zusammensetzung des Rundfunkrats, ansehen, dann sind insbesondere in Ziffer 18 eine ganze Reihe Spiegelstriche vorgesehen. Dem Parlament ist die Möglichkeit eingeräumt, vier Vertreter zu benennen.
Wenn Sie sich die Vorgabe des Verfassungsgerichts vor Augen führen, die Gremien nicht ausufern zu lassen und nicht jedem Verband, der sich noch einmal gemeldet hat, die Möglichkeit zu geben, auch einen Platz im Rundfunkrat zu haben, so meine ich, sollten wir diese Passage im Radio-Bremen-Gesetz nutzen und von unserem Wahlrecht Gebrauch machen, um die einzelnen Vertreter, die wir für notwendig halten, hier zu platzieren, zumal der Geist des Gesetzes auch dahin geht, dies von Periode zu Periode zu evaluieren. Dann wird man sehen, wenn sich die gesellschaftlichen Verhältnisse geändert haben, den einen oder anderen Vertreter herauszunehmen und andere Vertreter für die Zukunft zu wählen.
Was den Sozialverband angeht, würde dies schon unter dem Spiegelstrich Barrierefreiheit und Belange von Menschen mit Behinderungen subsumierbar sein. Der Sozialverband schreibt selbst vom Schwerpunkt der Belange von Menschen mit Behinderungen.
Was die Humanistische Union angeht, habe ich erhebliche Probleme, sie noch gesondert in Paragraf 10 aufzunehmen. Gleiches gilt für den Lesben- und Schwulenverband. Dies wäre zum Beispiel unter „Kultur“ zu fassen, das ließe sich einrichten.
In Paragraf 10 fällt besonders auf, ist, dass wir eine Überrepräsentanz von Personen aus dem Bereich Medien haben. Wir haben unter Ziffer 15 den Deutschen Journalistenverband, wir haben unter Ziffer 18 Medienwirtschaft, Medientechnik, Medienwissenschaft, Medienpädagogik, Journalistik und Publizistik. Ich könnte mir vorstellen, dass wir das in den Beratungen im Ausschuss zusammenfassen und uns dadurch selbst die Möglichkeit schaffen, den einen oder anderen Spiegelstrich, der hier in Anträgen steht, dort mit einzuarbeiten und uns selbst die Möglichkeit zu geben, diese Vertreter, die wir für wichtig halten, in den Rundfunkrat zu entsenden.
Das wären unsere Gedanken für die nächsten Beratungen, und es wäre erfreulich, wenn andere Kollegen diesen Weg mitgehen könnten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich jetzt beeilen, weil mein Kollege Öztürk das Bedürfnis hat, mit der verbleibenden Restredezeit noch einmal in eine zweite Runde zu gehen. Ich hoffe, das geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sprache ist ein wichtiger Bestandteil von Geschichte und Kultur. Sprache ist ein Teil der Gesellschaft, und Sprache ist ein Teil von Identität und Zugehörigkeit. Glauben Sie mir, dass ich mit meinem Migrationshintergrund und meinem mehrsprachigen Aufwachsen sehr gut weiß, was das bedeutet!
Wenn die niederdeutsche Sprache nicht mehr in den Familien gesprochen wird, sie nicht mehr von Generation zu Generation weitergegeben wird, ist diese Sprache, die ein Teil der deutschen und vor allem der bremischen Geschichte ist, vom Aussterben bedroht. Deshalb setzen wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt dieser Sprache ein. Um dem Aussterben des Plattdeutschen, das Bremen und umzu über Jahrhunderte geprägt hat, entgegenzuwirken, hat das Land Bremen die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen unterzeichnet und sich somit verpflichtet, für den Erhalt der Sprache einzutreten.
Neben Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur oder auch der Verwaltung sind die Medien ein interessanter, vielversprechender und wichtiger Ansatzpunkt bei der Förderung des Niederdeutschen, nicht zuletzt weil durch sie leicht eine große Zahl Menschen erreicht werden kann. Uns ist bewusst, dass wir niemanden zwingen können, Niederdeutsch zu sprechen, aber es gehört mit zu unserer Aufgabe als Parlamentarier, die Gesellschaft für die Bedeutung des Plattdeutschen zu sensibilisieren, die Sprache wieder attraktiv zu machen und sie wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen.
Die Medien stellen beim Kampf für den Erhalt des Plattdeutschen eine wichtige Chance dar, die das Land Bremen bisher nicht ausreichend genutzt hat. Dies ging zuletzt auch aus Berichten der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen hervor, wonach Bremen seinen Verpflichtungen insbesondere im Medien
bereich nicht zur Genüge nachkommt. Dem wirken wir mit dem jetzt vorliegenden Antrag zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes entgegen und kommen unserer Aufgabe nach, die Regionalsprache Niederdeutsch auch im Bereich von Funk und Fernsehen durch regelmäßige Projekte und Produktionen auf Platt zu wahren und zu fördern. Dabei möchte ich nicht falsch verstanden werden und nicht den Eindruck vermitteln, dass unsere hiesigen Medien nichts tun würden. Das ist nicht der Fall, gerade Radio Bremen ist hier, wie ich finde, vorbildlich, und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken!
Mit dem vorliegenden Gesetz möchten wir dieses Engagement aber verfestigen und weiter ausbauen. Lassen Sie uns fortführen, was wir schon in der letzten Legislaturperiode gemeinsam begonnen haben! Nach der Einrichtung des Beirats Platt ist die vorliegende Gesetzesänderung ein weiterer wichtiger Schritt zum Erhalt des Plattdeutschen beziehungsweise der niederdeutschen Sprache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen versuchen, mit viel Kraft und Kreativität das Niederdeutsche als ein wichtiges Kulturgut der deutschen Sprache wieder in den Fokus und somit in die Gesellschaft zu bringen! Ich möchte mich auch beim Medienausschuss und somit bei allen Fraktionen bedanken, die unsere Gesetzesänderung einstimmig mitgetragen haben. Platt braucht Unterstützung, und diese auch und gerade durch die Medienpolitik im Land Bremen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Kollege Rohmeyer, Sie haben mich veranlasst, hier doch noch einmal etwas zu sagen, und zwar: Sie reden gegen das Vorhaben, ein Kontrollgremium fachlich kompetent aufzustellen, und in gewohnter Reformierungsunfreudigkeit der Union vertreten Sie die Position „Altes ist immer gut“.
Wir sehen das anders. Ich möchte mir vorbehalten, im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mir auch Gedanken darüber zu machen, wer am Verwaltungsrat teilgenommen hat und wer nicht, um zu schauen, wie wir dieses Gremium zukünftig besetzen können. Ich möchte eine fachliche Diskussion darüber führen.
keit haben, gewählt zu werden. Das heißt, diese Hiobsbotschaften, die Sie hier verbreiten, sind nicht berechtigt.
Was die Humanistische Union angeht, sind wir davon überzeugt, dass Menschen, die keinem Glauben angehören, auch das Recht darauf haben, im Rundfunkrat vertreten zu sein.