Emin Sükrü Senkal
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir hier zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen der FDP, der CDU und unserer Koalition hinbekommen haben.
Denn das ist für mich ein wichtiges Signal aus diesem Parlament, dass wir entschlossen und entschieden gegen Clankriminalität vorgehen und nicht aus wahltaktischen Gründen, wie eben von Herrn Tassis geschildert. Bremen ist neben Berlin und Essen Hochburg der so genannten Clankriminalität von Familienclans mit kurdisch-libanesischem Hintergrund. Es ist leider schon seit Jahren, bald schon Jahrzehnten der Fall. Deshalb findet Bremen in diesem Kontext auch überregional leider immer wieder Erwähnung im „Spiegel“, in TV-Dokumentationen und ähnlichem. Haupteinnahmequellen der organisierten Kriminalität sind Drogenhandel, Sozialhilfebetrug im großen Stil, Gebrauchtwagenhandel und Straftaten gegen ältere Menschen, hauptsächlich im Bereich des Betrugs. Das hat mein Kollege Herr Hinners eben erwähnt.
In Berlin und auch in Städten Nordrhein-Westfalens kam es gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Razzien und klarem Vorgehen gegen diese kriminellen Strukturen, aber auch gegen öffentliches Gehabe, provozierendes Verhalten und Kokettieren. Wie der „Weser-Kurier“ Anfang des Monats schreibt, sei man in Bremen schon einen Schritt weiter. Die Machtverhältnisse sind hier geklärt. Clankriminalität wird nicht akzeptiert und nicht toleriert. Es wird nicht weggeschaut, es wird sofort reagiert und staatlich gestört. Organisierter Kriminalität geben wir hier keinen bequemen Nährboden. Der „Weser-Kurier“ fasst es unter „Öffentliche Machtdemonstrationen sind passé“ zusammen. Das ist ein erster wichtiger Schritt.
Gleichwohl gibt es auch hier die besagten Razzien im großen Stil, zuletzt im vergangenen Herbst. LKA-Leiter Professor Heinke bestätigte das und Oberstaatsanwalt Passade stimmt zu: Die Clans hätten gelernt und sich angepasst. Der große öffentliche Auftritt und das Gehabe sind nicht mehr zu verzeichnen. Aber wir müssen uns keine Illusionen machen, natürlich wird im Verborgenen weiter
gedealt, betrogen und Schwarzgeld erwirtschaftet, aber die Polizei in Bremen und Bremerhaven und auch die Staatsanwaltschaft sind überaus wachsam und für jedes Fehlverhalten empfindlich und das ist genau richtig so, meine Damen und Herren. Wir dulden keine Parallelgesellschaften und kriminelle Subkultur. Die Null-Toleranz-Strategie, die hier angewandt wird, ist die einzig richtige.
Mein Kollege, Herr Hinners, hat es eben noch einmal gesagt: Die Vermögensabschöpfung ist das Mittel, das ich auch für richtig und wichtig halte, weil es genau dort wehtut, wo es wehtun muss.
Darum bin auch ich dafür, dass wir dieses Mittel viel mehr und auch viel häufiger nutzen. Die Zäsur erfolgte vor über zehn Jahren, seitdem gibt es Konzepte und Vorgehen gegen die Clans und ihre Strukturen, Konzepte, die auch greifen, die aber regelmäßiger Anpassungen bedürfen, auch an bundesweite Strukturveränderungen der Clans selbst. Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts, aber auch mit anderen Kommunen und Bundesländern ist dabei unerlässlich. Nicht umsonst ist die Bekämpfung der Clankriminalität in der Kommission organisierter Kriminalität, KoK, als bundesweiter Schwerpunkt definiert worden. In diesem und anderen Rahmen besteht sowohl eine bundesweite als auch internationale Zusammenarbeit. Diese bedarf wo nötig der Weiterführung und Intensivierung.
In Anbetracht meiner Zeit und dessen, dass Herr Hinners eigentlich schon auf unseren Antrag eingegangen ist, möchte ich das nicht weiter tun. Nur eine kurze Anmerkung: Wir lehnen natürlich auch den Antrag von Herrn Tassis ab, weil er uns einfach zu kurz formuliert ist und auch zu kurz greift.
Ich denke, unser Antrag ist viel weitgreifender und der richtige Weg, wie wir dagegen vorgehen.
Hier geht es darum, mit diesem Antrag Aufklärung zu schaffen, Erkenntnisse zu erlangen, diese mit anderen zuständigen Behörden teilen zu können und zu bündeln. Auch durch gegebenenfalls angepasste Zuständigkeiten in einzelnen Behörden. Weiter geht es darum, akut zu handeln, die NullToleranz-Strategie weiterhin strikt umzusetzen, damit nicht nur das öffentliche Gehabe ausbleibt,
sondern mittelfristig auch kriminelle Handlungen an Attraktivität verlieren, –
weil das Entdeckungsrisiko von Tätern endlich als zu hoch angesehen wird. Aber, das ist mir auch sehr wichtig: Darüber hinaus sollen die Menschen, die in diese Strukturen hineingeboren wurden, die realistische Möglichkeit haben, dem Teufelskreis zu entkommen, –
auch indem sie helfen, aufzuklären, ohne selbst in Gefahr zu geraten. Dieser Antrag bietet aus meiner Sicht genau für diese Ziele eine realistische Chance, die genutzt werden muss. Im Namen der Fraktion der SPD werbe ich für Ihre Zustimmung und denke, ich habe die fünf Minuten voll ausgeschöpft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Staatsrat, auch wenn ich glaube, dass nicht alle meine Fragen von Ihnen beantwortet werden können, würde ich mich darüber freuen, wenn Sie, soweit Sie es können, dies doch tun. Wir hatten in den letzten Zeiten durch diese schwierige Gemengelage des Staatsvertrages ja immer einen Hebel im Senat, das war das Baurecht. Wir haben vieles verhindern können, indem wir das Baurecht angewendet und gesagt haben: Hier gibt es keine Genehmigung. Ich höre jetzt leider nicht mehr viel aus diesem Bereich, sondern ich habe Hinweise bekommen, dass es angeblich so sein soll, dass es nun Spielstätten gibt, die ohne rechtliche Baugenehmigung in Betrieb sind. Wissen Sie etwas davon oder ist Ihnen das bekannt? Wenn ja, wieso wird dieses bewährte Mittel nicht mehr angewendet?
Herr Staatsrat, das Thema ist im Bereich Spielsucht, Suchtprävention aufgekommen: Wir sind von Niedersachsen umzingelt, sage ich jetzt einmal. Ich komme aus Huchting. Wenn ich mir zum Beispiel meinen Bereich, die Stadtrandbereiche anschaue, Groß Mackenstedt und so weiter, sammeln sich gerade in Bereichen von Autohöfen immer mehr große Spielstätten, die nun wirklich nicht mehr klein sind. Das Land Niedersachsen ist nach meinem Kenntnisstand in einer Entwurfsphase, in der es zum Bereich Spielsucht und Prävention eine Gesetzesvorlage plant. Sind Sie mit den niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen im Austausch? Gibt es vielleicht eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, weil gerade wir in Bremen in unserer geografischen Situation hier ein Stück weit abhängig sind und dort im Austausch sein sollten. Haben Sie dazu Erkenntnisse? Sind Sie im Austausch mit den niedersächsischen Kollegen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Thema der Überstunden innerhalb der Polizei mussten wir uns in diesem Rahmen leider schon sehr oft beschäftigen.
Es ist insbesondere in Anbetracht der Zahlen ein sehr ernstes Thema, –
Herr Kollege, dem wir nachgehen müssen und genau das tun wir in der Deputation als auch anderswo immer wieder und stetig mit und ohne Antrag der Fraktion der FDP.
Es wurde schon von vielen Seiten genau dargelegt, welche Konsequenzen erhebliche Überstunden haben können. Und ja, selbstverständlich muss es Möglichkeiten geben, diese Überstunden in Freizeitausgleich zu bekommen oder wenn es wirklich nicht möglich sein sollte, muss es die Möglichkeit geben, sich diese geleisteten Überstunden auszahlen zu lassen. Alle Fraktionen werden sich daran messen lassen, wenn es darum geht, in den Haushaltsberatungen 2020/2021 genau das zu sagen, was Sie hier in blumigen Worten dargelegt haben.
Genau da wird der Ort sein, an dem man sich dafür dann auch darstellen muss und das mit Zahlen und mit Geld nachlegen muss. Anders wird es nicht gehen.
Das Erste ist aufgrund der angespannten Personalsituation nicht in Gänze möglich.
Das wissen Sie. Das Zweite gestaltet sich aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht leicht. Da werden wir alle sehen, wie Sie sich in den Haushaltsberatungen verhalten.
Dort wo es möglich ist – –.
Herr Dr. Buhlert, ich habe nur fünf Minuten, ich würde meine Rede gern zu Ende bringen. Natürlich könnte nach dem von der FDP ausgerechneten Durchschnittswert von 136 Stunden, nicht jede Beamtin und jeder Beamte plötzlich drei Wochen frei nehmen. Das wäre nämlich der Fall. Das wäre auch dann der Fall, wenn man die Zielzahlen anheben würde. Was ich im Übrigen für gut und richtig halte, ich schließe mich dabei meinem Innensenator voll umfänglich an, ist, die Erhöhung der Zielzahl auf 2 900 Polizistinnen und Polizisten.
Es wurde nicht nur das Aufgabenspektrum stetig erweitert, nein, auch die altbekannten Aufgaben haben oftmals an Komplexität zugenommen. Dafür brauchen wir mehr Personal, das ist nur mit einer erhöhten Einstellung, einer weiteren Erhöhung der Zielzahl zu bewältigen. Gleiches gilt für die Auszahlung. Wir werden nicht an einen Punkt kommen können, einhundert Prozent der auf diesem hohen Niveau angefallenen Überstunden auf einmal auszuzahlen. Das wird aber auch nicht gewünscht.
Kurz zu den Beschlusspunkten: Sie wollen ein unbürokratisches Auszahlen. Ich bin mir nicht sicher, was Sie meinen? Ein Auszahlen ohne Antrag? Ich halte das jetzige Vorgehen mittels Antrag für genau und richtig. Der zu stellende Antrag ist nicht kompliziert und wie soll es denn sonst gehen? Nicht jede Beamtin und jeder Beamte wünscht die Auszahlung und falls doch, in welcher Form? Bis jetzt haben Sie deshalb auch noch kein einziges Konzept bezüglich der Art und Weise dargelegt.
Zur Zielzahl habe ich bereits Stellung bezogen. Wir können aber an der Stelle nicht derartige weitreichende haushaltsrelevante Entscheidungen treffen, das wissen Sie auch ganz genau. Das war Ihnen auch klar, als Sie diesen Antrag formuliert haben.
2 900 Polizistinnen und Polizisten sind aus meiner Sicht eine Zielzahl, die nicht abwegig ist, sondern gebraucht wird, um den schon jetzt gestiegenen Herausforderungen entgegenzutreten. Ich wünsche mir, dass dieser Bedarf dann auch in einem Koalitionsvertrag der Regierung der 20. Legislaturperiode festgeschrieben wird, vollkommen egal, wer an dieser Regierung beteiligt ist. Ich scheue mich nicht, mich für diese Zielzahl ganz und gar einzusetzen und dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Bezüglich der Hochschule für Öffentliche Verwaltung hat der Senat nun seinen Maßnahmenplan vorgelegt. Ich finde diesen, insbesondere im Hinblick auf die angespannte Lage und das hohe Kostenvolumen, für angemessen.
Herr Timke, Sie haben vollkommen Recht. Ich habe es mir auch angeschaut und es erfolgt ja gerade die Prüfung, ob man das sanieren oder eigentlich komplett abreißen muss, um dann neu zu bauen. Aber da bin ich auch der Meinung, dass man diese Immobilie eher abreißen und dann komplett neu gestalten müsste, damit die Hochschule mit einem Gesamtkonzept arbeiten kann. Das ist aber ein kostenintensives Unterfangen. Da bin ich bei Ihnen, ich gehe eher davon aus, dass es sinnvoller ist, diesen Bereich komplett neu zu bauen und zu gestalten. Auch dafür werden wir Haushaltsberatungen brauchen und einen Plan, der das auch darstellt, wie man dieses Unterfangen in den nächsten fünf Jahren finanziert. Ich war genauso überrascht und auch teilweise erschrocken wie Sie. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Ich finde, da muss auch etwas gemacht werden.
Als ich den vierten Punkt Ihres Antrages gelesen habe, musste ich ein bisschen schmunzeln. Sie schreiben: „Der Deputation für Inneres binnen drei Monaten zu berichten.“ Sie wissen, dass in drei Monaten auch die Wahl ist. Sehr geehrter Herr Zenner oder liebe Frau Steiner, Sie glauben doch nicht, dass alle diese Punkte, die hier dargestellt
worden und schon in Planung sind, wie zum Beispiel die Umgestaltung der Hochschule, dazu führen, dass die Polizei und der Senator für Inneres sofort die Konzepte in die Schublade legen und jetzt ein neues Konzept erstellen, nur weil Sie einen Antrag eingereicht haben. Ich glaube, das ist nicht richtig und Sie wissen auch ganz genau, dass dieser Antrag nicht die Intention hat, überhaupt etwas zu verändern, sondern einfach nur als Wahlkampf für Sie dient, um zu sagen: Wir als Fraktion der FDP wollen dies und die anderen wollen es nicht.
Aus den genannten Gründen wird die Fraktion der SPD diesen Antrag ablehnen, das dürfte Sie aber auch nicht verwundern.
Das war klar. Das war aber auch klar, als Sie Ihren Antrag formuliert haben. Alle hier vertretenen Fraktionen haben die Möglichkeit, ohne diesen Antrag, in den Haushaltsberatungen 2020/2021 ausreichend Geld für die hier aufgestellten Forderungen bereitzustellen, denn da gehört es hin und sollte uns nicht drei Monate vor Ende dieser Legislaturperiode hier vorgelegt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der BAMF-Skandal – aus einem großen Skandal bleibt am Ende, dass knapp 0,9 Prozent der positiv beschieden Asylanträge fehlerhaft gewesen sind. 0,9 Prozent bleiben am Ende bei einem sensiblen Thema über, das die ganze Nation in Schockstarre versetzt hat.
Das Desaster, dass Menschen, die in diesem Land Asyl beantragt haben, möglicherweise zu Unrecht ein Bleiberecht bekommen haben könnten und dass eine organisierte Kriminalität, kriminelle
Strukturen dahinter stehen könnten in einem Land, einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland. All das stand im Raum, beziehungsweise wurde schon fast als wahr verbreitet.
Die Anzeichen dafür haben sich so aber nicht verdichtet, sind aber richtigerweise Teil weiterer strafrechtlicher Ermittlungen. Größtmögliche Aufklärung ist hier im Interesse aller. Kaum war dieses ausgesprochen, ging es dann auch schon los. Bremen – wo denn sonst, kann so etwas passieren. Der Innensenator war der erste Verdächtige. Dessen Rücktritt wurde fernab jeder Zuständigkeit gefordert. Medial war es natürlich wieder Bremen, wo denn auch sonst konnte ein solcher Eklat passieren.
Unbeachtet, dass dieses Amt nicht der bremischen Aufsicht unterliegt, unbeachtet der Tatsachen, dass es sich hier um eine Außenstelle des Bundesamtes handelt. Formalien, wie Zuständigkeiten, haben hier nicht interessiert. Doch gerade hier ging es um Aufsicht und Fachaufsicht, Weisungsbefugnis und Kontrolle.
Das mag sich kleinlich anhören, ist aber Kern der Aufklärung. Bremen im Fadenkreuz eines jeden. Unter diesem Generalverdacht schien es die erstbeste Lösung zu sein, nach dem Motto: „Mit einem Knüppel auf den Sack schlagen, und irgendjemanden wird es schon treffen, der ‚Aua‘ schreit“. Die Stadt Bremen und der BAMF-Skandal, na ja, der Ruf war da aber schon längst dahin, und wenn man sich allein die Debatten in sozialen Netzwerken angesehen hat, war es doch klar: Kann nur in Bremen passieren, so etwas Unglaubliches.
Dann ging es auch schon mit enormer Fahrt weiter. Aktuelle Stunden in der Bremischen Bürgerschaft: Wie kann es sein, dass Herr Pistorius es wusste und Herr Mäurer nicht? Wie kann es sein, dass das Innenressort nichts davon wusste? Haben Sie oder gar die rot-grüne Regierung davon gewusst? Wer steckt da noch mit unter einer Decke? Wer ist verwickelt in diesen Skandal, der die Bundesrepublik Tage und Monate beschäftigt hat?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte in dieser Zeit so viele mediale Anfragen wie selten, in all ihren erdenklichen Facetten. Politik und Medien waren auf Skandalsuche oder, rückblickend, ein Teil des Skandals. Ich möchte auch nicht verhehlen, dass das Ganze nach Skandal roch, und zwar stark. Aber in einem solchen Fall ist auch ein Stück weit Vernunft gefordert, Aufklärung, Ermittlung, genaues Hinschauen.
Ich habe meine Schlussfolgerung daraus gezogen, wie wichtig es doch ist, sich von Vorverurteilungen zu distanzieren, nicht einfach in jedes Mikrofon hineinzusprechen, ohne die Beweise für die Anschuldigung zu haben. Sich erst einmal zu besinnen –
und auf Grundlage von Fakten und nicht von geschürten Meinungen und Meinungsbildern zu agieren. Was am Ende geblieben ist: 0,9 Prozent. Ein Skandal? Nein, aber verbrannte Erde, gezündelt von allen Seiten. Gerade von politisch verantwortlicher Seite ist hier aber oberste Vorsicht geboten. So etwas zu instrumentalisieren und für die eigene Politik zu verwenden, finde ich elendig.
Meine Damen und Herren, da halte ich es wie Herr Hinrichs vom „Weser-Kurier“, und ich erlaube mir ein kurzes Zitat: „Über Horst Seehofer ist viel geschrieben worden in diesen Tagen. Eines kann jetzt mit Fug und Recht hinzugefügt werden: Der Bundesinnenminister hat die Vorkommnisse in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aufgepumpt und für seine Zwecke instrumentalisiert. –
Ziele waren die Kanzlerin und ihre Flüchtlingspolitik. Seehofers Verhalten war schäbig und erschüttert das Vertrauen in die Behörden.“ Dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen.
Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, will ich noch ein, zwei Sätze zum Antrag sagen. DIE LINKE, sie fordert Herrn Seehofer auf, die Außenstelle unverzüglich wieder in Betrieb zu nehmen. Das möchte ich auch, inhaltlich schließe ich mich vollständig an.
Jedoch hat der Bundesinnenminister bereits angekündigt, die vollständige Wiederinbetriebnahme steht unmittelbar vor der Umsetzung. Zu etwas aufzufordern, was schon in die Wege geleitet wurde und das bereits begonnen wurde, das finde ich wiederum überflüssig. Polemik, die ich andernorts verurteile, der kann ich mich selbst nicht im gleichen Atemzug bedienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich geht es im Kern also nicht mehr darum, die Inbetriebnahme zu fordern, die kommt, und die kommt hoffentlich zeitnah. Sondern vielmehr geht es darum: Wie gehen wir mit unserer Verantwortung
Menschen gegenüber um, und wie verhalten wir uns in solchen Fällen, wie geschehen in der Vergangenheit, auch in Zukunft?
Ich habe in meinem Beitrag versucht, mich und das Geschehene erneut zu reflektieren und mir meiner Verantwortung als Politiker erneut bewusst zu werden, und ich hoffe, dass der eine oder andere, hier in der Bremischen Bürgerschaft und darüber hinaus, das auch tut. Wir halten den Antrag für erledigt und lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt sehr gespannt, das war die Deutung der Statistik aus Sicht von Herrn Hinners. Sie werden gleich meine Deutung hören, und ich bin neugierig, wie die anderen Fraktionen gerade aus dieser Ecke der Bürgerschaft reagieren. Das ist wirklich sehr interessant.
Ich fange erst einmal an, dann können wir immer noch debattieren.
Die Große Anfrage der Fraktion der CDU titelt „Sicherheit in Bremen nicht durch ausländische Konflikte und importierten Extremismus gefährden“. Das Thema innere Sicherheit ist und bleibt ein hoch sensibles Thema, ein Thema, das Bürgerinnen und Bürger momentan stark bewegt. Von daher ist es wichtig und richtig, sich damit zu beschäftigen.
Für mich bedeutet das zu allererst, sich die objektive Sicherheitslage anzuschauen. Wie sind die Zahlen? Was hat sich verändert und was deutet eine mögliche Veränderung der Statistik an? Gerade die Politik hat hier eine besondere Verantwortung. Darüber habe ich heute in einer anderen Debatte schon ausführlich gesprochen. Betrachten wir die Zahlen: Schaut man sich die Beantwortung der allerersten Frage an, halten sich unter dem Strich die Ermittlungsverfahren in überschaubarem Rahmen.
Es stellt sich also die Frage, ob die Bereiche ausländische Konflikte und importierter Extremismus tatsächlich in besonderer erheblicher Weise die innere Sicherheit gefährden, wie es die Frage impliziert. Bremen inklusive Bremerhaven zählt insgesamt für das Jahr 2018 vorläufig 24 Delikte, davon lediglich zwei Körperverletzungsdelikte. Das ist weder ein drastischer Anstieg im Zeitraum 2015 bis 2018 noch für sich genommen außergewöhnlich besorgniserregend. Die größte Fallgruppe bilden Verstöße gegen das Vereinsgesetz und das Versammlungsgesetz. Konkret: Im Versammlungszusammenhang das Zeigen von verbotenen Symbolen und Beleidigungen, aber nur vereinzelt körperliche Auseinandersetzungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte es nicht herunterspielen oder irgendjemanden in Schutz nehmen.
Davon distanziere ich mich mehr als deutlich. Jede verletzte Person ist eine zu viel, und jede Polizistin und jeder Polizist soll unverletzt und, möglichst ohne unmittelbaren Zwang angewendet zu haben, in Ruhe in den Feierabend gehen.
Das finde ich auch wichtig, aber kann man aufgrund dieser Zahlen ernsthaft behaupten, dass wir es mit außergewöhnlichen Vorgängen zu tun haben, die die innere Sicherheit Bremens in besonderem Maße gefährden? Ich sage nein. Die Überschrift der Anfrage deutet an, dass wir uns Extremismus importieren. Importieren ist ein aktiver Vorgang. Wie ist das zu verstehen? Glaubt die Fraktion der CDU, dass wir uns Konflikte herholen? Wodurch? Und was ist der Wunsch der Fraktion der CDU, was anders gemacht werden soll? Sollen entsprechende Versammlungen nicht mehr erlaubt
werden? Abgesehen von den rechtlichen Voraussetzungen sind mir öffentliche Kundgebungen lieber als Aktionen im Untergrund.
Ich möchte aber auch nicht ein Gefährdungspotenzial verharmlosen. Es geht darum, die objektive Lage in ein vernünftiges Verhältnis zu der Relevanz zu setzen, die man ihr beimisst. Die Protestkundgebungen in Bremen sind bisher friedlich verlaufen. Weder Bekennerschreiben noch Tatzusammenhänge im gesamten Bundesgebiet konnten festgestellt werden.
Die Antworten des Senats haben gezeigt, dass Versammlungen von Vereinen mit besonderen Auflagen angemessen entgegengetreten wird und gegebenenfalls entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Genau dies ist auch der richtige Weg: Funktionierende Sicherheit und Ordnungsbehörden. Die Beantwortung zeigt als wichtiges Signal, dass wir im Umgang mit Ausländerextremismus weder überfordert sind noch notwendige Konsequenzen in Zusammenhang mit Verfolgung und Umgang vermissen lassen.
Die objektive Sicherheitslage und das von der Anfrage suggerierte Gefährdungspotenzial stimmen nicht überein. Man kann mit so einer Anfrage das Thema innere Sicherheit emotionalisieren und Ängste schüren oder dazu beitragen, dass das Sicherheitsgefühl der Bürger verbessert wird, indem man Gefährdungspotenziale nicht größer redet als sie sind. Agitation und Militanzniveau der ausländerextremistischen Organisationen sind von der politischen Entwicklung in den Heimatländern abhängig. Wenn die Fraktion der CDU also aktiv werden will, dann kann sie sich dafür stark machen, dass Deutschland seine internationale Verantwortung wahrnimmt und zur Konfliktlösung vor Ort beiträgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gefühle schaffen Fakten. Aber eine vernünftige Einordnung der Fakten beeinflusst das Sicherheitsgefühl. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meinem Manuskript anfange, möchte ich noch einmal klarstellen, dass der Punkt 9 die Menschen meint, die hier Arbeit haben und im Asylverfahren sind. Wenn das Asylverfahren abgelehnt wird, heißt es in Punkt 9, sollen sie auch hierbleiben, weil sie arbeiten und der Wirtschaft, der Gesellschaft helfen und einen wichtigen Beitrag in unserem Land leisten.
Jetzt fange ich mit meinem Manuskript an: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland braucht eine klare und transparente Regelung für die Zuwanderung.
Mit den geltenden Vorgaben gelingt es, weder die besten Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Qualifikation für Deutschland zu gewinnen noch die nötige gesellschaftliche Akzeptanz für Zuwanderung zu erreichen. Es ist auch in jeder Beziehung sinnvoll, über verschiedene Ministerien verstreute Teilbereiche der Migration und der Integration zu bündeln und so eine Einwanderungspolitik aus einem Guss zu ermöglichen. Verwaltungsinterne Doppelungen, Abstimmungsprobleme und widerstreitende Vorgehensweisen werden sich so vermeiden lassen.
Die existierenden Regelungen und Maßnahmen können so zusammengeführt und gleichermaßen für die Arbeitsmigration, den Familiennachzug und die Flüchtlingswanderung zu einem einheitlichen rechtlichen Rahmen verschmolzen werden. Das alles hilft, Kosten zu sparen, Abläufe zu optimieren
und Entscheidungsprozesse zu verkürzen. Bei so vielen, selbstredend, positiven Effekten kann eigentlich niemand ernsthaft gegen ein Einwanderungsgesetz sein.
Es sei denn, er profitiert in der einen oder anderen Form von unnötiger Bürokratie und Verwaltung. Ein weiterer, weitaus überfälliger Punkt, der für ein eigenständiges Einwanderungsgesetz spricht, hat mit dem Eingeständnis zu tun, dass Deutschland ein Einwanderungsland geworden ist, klar und deutlich.
Deshalb ist es in jeder Beziehung politisch, gesellschaftlich und ökonomisch klug, mit einem Einwanderungsgesetz genau dieses Signal auszusenden: Ja, Deutschland ist ein Einwanderungsland, will es sein und gibt sich deshalb auch in logischer Schlussfolgerung ein Einwanderungsgesetz.
Dieses über lange Jahre fehlende Eingeständnis hat uns in der Einwanderungspolitik, der Migrationspolitik und auch im gesellschaftlichen Zusammenleben mehr als geschadet. Jegliche Blockadehaltung dieser längst überfälligen Erkenntnis, hat uns die Probleme nicht lösen lassen, sondern sie im Gegenteil sogar eher verschlimmert. Ein solches Einwanderungsgesetz soll offensiv und transparent regeln, wer unter welchen Bedingungen kommen, bleiben und arbeiten darf und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Ohne Einwanderung wird die Bevölkerung in Deutschland schrumpfen und das Erwerbspersonenpotenzial deutlich zurückgehen. Das bedeutet, dass die sozialen Sicherungssysteme, wie unter anderem die Pflege- und Rentenversicherung, immer stärker unter Druck geraten werden. Deshalb brauchen wir die gesteuerte Einwanderung von Fachkräften, die dazu beitragen, dass der Wohlstand in Deutschland gesichert wird.
Wir wollen nicht fragen, woher jemand kommt, sondern was er oder sie zu unserer Gesellschaft beitragen kann. Dieses Einwanderungsgesetz, auch das beste Einwanderungsgesetz, kann allerdings das Grundproblem der Migration nur so gut wie möglich, keinesfalls aber vollständig lösen. Grenzüberschreitende Wanderungen sind hoch
komplexe Phänomene ohne einfache Patentrezepte. Es geht um Menschen, nicht um Waren oder Finanzkapital und deshalb wird zwischen dem ökonomisch Wünschbaren, moralisch Vertretbaren und rechtlich Machbaren immer ein Spannungsfeld bestehen bleiben, egal ob es ein Einwanderungsgesetz gibt oder nicht.
Das aktuell bestehende Eckpunktepapier zum Einwanderungsgesetz ist ein klares Signal und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch leider springt es uns in manchen Bereichen zu kurz und lässt wichtige Aspekte, die zu regeln sind, einfach aus.
Aus diesem Grund fordern wir, als Bündnis 90/Die Grünen- und als SPD-Fraktion, hier weitere Punkte, die uns wichtig sind, wie zum Beispiel der ganze Bereich der Bildungsmigration, den wir als einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung von Fluchtursachen und für die Entwicklungshilfe betrachten. Eine bloße Beschränkung auf Veränderung im Aufenthaltsrecht reicht heutzutage nicht aus, stattdessen sind sozial-, integrations- und familienpolitische Regelungen notwendig, wie auch im Antrag beschrieben, die Deutschland als ein Einwanderungsland erfolgreich werden lassen.
Die Ermöglichung des so genannten Spurwechsels, wurde hier eben angesprochen, ist für uns auch ein weiterer wichtiger Bestandteil eines modernen Einwanderungsgesetzes. Menschen, die bereits auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen sind und sich bereits integriert haben, regulär hierbleiben zu lassen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt worden ist. Dies und einige andere Punkte, die wir im Antrag formuliert haben, sind wichtige Ergänzungen für ein modernes und – wie wir finden – erfolgreiches und längst überfälliges Einwanderungsgesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war eine Generaldebatte, und ich glaube, diese Generalsdebatten werden wir in den nächsten Monaten immer wieder hören und auch in vielen anderen Themenbereichen wird das jetzt in den Debatten der Ton werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe CDU-Fraktion, wir entscheiden nicht auf Zuruf oder nach Sonntagsreden. Wir entscheiden anhand
dessen, was hier in diesem Hause an Anträgen und an Gesetzanträgen vorgelegt wird
und das möchte ich auch heute tun und das werde ich auch eingehend mit Ihrem Antrag darstellen, wobei Sie ja zu Ihrem Antrag eigentlich nichts gesagt haben.
Sicherheit statt Koalitionskrach – eine handlungsfähige Polizei benötigt eine zeitgemäße Rechtsgrundlage. Das haben Sie als Titel für einen Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz gewählt. Es ist auch gleich der Titel, der alles verrät. Und Ihre Debatte hat dieses auch bestätigt: Stöckchen werfen und zu glauben, dass man über diese springt, wobei ich auch nicht glaube, dass Sie das wirklich selbst glauben.
Liebe CDU-Fraktion, wir haben uns sehr lange in der Sache auseinandergesetzt, und wir hatten von Anfang an punktuell Differenzen mit unserem Koalitionspartner, das ist bekannt, aber in der Sache, das ist für uns auch kein Koalitionskrach. In einer Koalition gibt es nun einmal verschiedene Ansichten, die zusammenzuführen sind. Das ist uns leider nicht gelungen, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Röwekamp.
Ich finde es ebenfalls bedauerlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich nicht in der Lage gesehen hat, dem erarbeiteten Entwurf zuzustimmen, aber tun Sie doch nicht so, als könnte man eine Koalition einfach einmal bei dem einen Thema aushebeln. Wir stimmen einmal anders ab, und dann kommen die nächsten Themen, dann sind wir wieder in der Koalition und machen die anderen Themen. Das wissen Sie ganz genau, und das ist, wie ich finde, nicht der richtige Weg, das hier so darzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben lange und intensiv daran gearbeitet, es ist viel Zeit von beiden Fraktionen in diese Arbeit gegangen, und sie war von vornherein auch so aufgebaut, dass beide ein Ziel erreichen wollten. Ich will nicht sagen, dass die einen von vornherein gar nicht wollten. Im Gegenteil, da ist viel Zeit und Arbeit hineingegangen, aber wegen sachlicher Differenzen rufen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, keinen Koalitionskrach aus.
Wenn ich mir dann Ihre Vorlage ansehe, auf deren Grundlage wir ja heute entscheiden sollen, muss ich Ihnen sagen, dann haben wir mit Ihrem hier vorgelegten Entwurf weitaus größere Abweichungen als mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen. Denn in all dem Keiltreiben hätten Sie nicht vergessen sollen, sich inhaltlich mit einem soliden Gesetzantrag auseinanderzusetzen. Denn irgendwo in Ihrer Überschrift, der ich mich auch gern kurz inhaltlich widmen möchte, versteckt sich ja auch der Part der zeitgemäßen Rechtsgrundlage.
Sie haben sich stark an Grundlagen aus anderen Bundesländern orientiert. Das sehe ich überhaupt nicht problematisch, das ist auch vollkommen legitim. Nur, wenn man sich jedoch das Beste aus verschiedenen anderen Bundesländern zusammensucht, sollte man nicht vergessen, das Ganze auch auf Bremen anzupassen. Man kann NordrheinWestfalen nicht einfach über Bremen stülpen. Da hängt dann leider zu viel darüber.
Einerseits muss man das auf den Inhalt beziehen. Nicht alles, was in Niedersachsen oder NRW für erforderlich gehalten wird, ist es dann auch hier. Zum anderen muss man das jedoch auch auf das Handwerk beziehen. Ihr vorgelegter Gesetzentwurf enthält mehrere auch erhebliche Fehler. Viele Verweisungen führen ins Leere. Regelungen werden mehrfach in verschiedene Normen geworfen oder jetzt bestehende wichtige Regelungen finden sich in dem neuen Entwurf nicht wieder.
Das finde ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, fahrlässig und eben kein Merkmal für ein modernes, aber eben auch praxisnahes Polizeigesetz, wie wir es benötigen.
Ich komme gleich zu der Ablenkung. Darüber hinaus werden die Begrifflichkeiten, hören Sie doch einmal gut zu, Polizei und Polizeivollzugsdienst nicht sauber getrennt. Der Begriff der Verwaltungsbehörden, welcher in Bremen über den Begriff der Polizei mit abgedeckt ist, wird immer wieder verwendet. Es gibt auch Passagen, die wortgleich aus dem Entwurf des Innenressorts übernommen wurden. Insofern gibt es durchaus einige Punkte, in denen wir uns einig sind.
Unter dem Strich reicht das aber aus den genannten Gründen nicht. Es gibt auch einige Aspekte wie
beispielsweise die Aufenthaltsanordnung und das Kontaktverbot, das gleich anmutet, dann aber dermaßen weit und ohne Einschränkung besteht, dass es doch in eine ganz andere Richtung geht und unverhältnismäßig wird. Andere Paragrafen erschließen sich nicht. Vielleicht können Sie hier ja noch einmal, Herr Hinners, erläuternd darauf eingehen.
In § 15 Absatz 1 Nummer 6 soll eine Verpflichtung zur Verhütung schwerer organisierter Gewaltstraftaten nach § 33f eingefügt werden. Was damit geregelt werden soll, erschließt sich leider in Ihrem Antrag nicht. Mit § 28a, Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen, und § 28b, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, werden die wortgleichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu § 31a und § 31b Niedersächsisches Polizei und Ordnungsgesetz übernommen. Dabei wird jedoch übersehen, dass eine zumindest in weiten Teilen überschneidende Regelung zu der auch vorher genannten Regelung und § 33i eingebracht wird.
Dann noch ein Part, auf den ich sehr geachtet habe: Bodycam-Einsatz. Denn ob die Veränderungen in § 29 Absatz 4 und Absatz 5 die derzeitige Regelung zu Bodycams in § 29 Absatz 5 Bremisches Polizeigesetz, ersetzen soll, ergibt sich ebenfalls nicht klar aus dem Gesetzentwurf. Wichtig und kurz erwähnenswert ist auch die technische Kommunikationsüberwachung als Teil der polizeilichen Arbeit, hier § 33 Absatz 1. Hier werden bereits bestehende und neue Regelungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes nicht richtig umgesetzt. Darüber hinaus erkennt der Entwurf nicht, dass die Quellen-TKÜ bereits in § 33 Absatz 2 geregelt ist. Die Quellen-TKÜ wird daher nochmals und doppelt in § 33c umgesetzt. Bei der Normierung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung fehlt es an der Regelung zur sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung, und so gibt es hier noch einige weitere Punkte.
Ich denke aber, auf dieser Ebene macht es keinen Sinn, das hier weiter aufzuzählen. Einen solchen Antrag würden wir normalerweise in die Ausschüsse und Deputationen zur weiteren Befassung und Diskussion überweisen. Hier aber sind wir sehr weit voneinander entfernt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich gibt es einen entscheidungsfähigen Gesetzentwurf aus dem Innenressort.
Bei diesem handelt es sich nicht nur um einen zeitgemäßen Entwurf, nein, es handelt sich vor allem auch um einen Entwurf, der rechtssicher, in sich schlüssig und vor allem passgenau auf Bremen geschrieben ist
und eben keine unkoordinierte Mischung aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und andernorts darstellt. Bisher, und das wissen Sie ganz genau, konnten wir hier in der Tat keine Einigung mit dem Koalitionspartner erringen.
Aber wir haben ein Polizeigesetz, mit dem wir im wahrsten Sinn des Wortes sicher dastehen, sicherer dastehen als mit dem vorliegenden Entwurf der CDU-Fraktion,
der rechtlich und inhaltlich so nicht tragbar ist und in der Anwendung, liebe CDU-Fraktion, schnell in sich zusammenfallen würde. Gerade mit dem Polizeigesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und den Änderungen in diesem Umfang sollte man nicht derart nachlässig umgehen und seine ganze Energie nur in die Überschrift legen und dabei den Inhalt voll und ganz außer Acht lassen wie mit diesem hier eingebrachten Gesetz geschehen.
Dieser Entwurf ist für mich aus den dargelegten Gründen und insbesondere in Anbetracht eines funktionieren Sicherheits- und Ordnungsanspruchs ganz entschieden abzulehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, er reicht sicherlich aus, um eine Pressemitteilung zu begründen, aber wie gesagt für eine gute Gesetzesgrundlage für die Polizei ist dies hier entschieden zu wenig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das Erstarken der politischen Rechten sind unser Land und unsere freiheitliche Demokratie der wohl größten Bedrohung seit Gründung der Bundesrepublik ausgesetzt. Die Gesamtzahl der politisch rechts motivierten Gewaltstraftaten in Deutschland befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau, in den letzten Jahren bei durchschnittlich weit über 1 000 Straftaten.
Der Geist der rechten Menschenfeindlichkeit hat dabei nicht nur in Deutschland etabliert, sondern hat sich auch in den europäischen Nachbarländern festgesetzt. Dieser Bedrohung durch rechtsradikale und rassistische Umtriebe, die bereits schon einmal in unserer Geschichte zu unvergleichbarer Menschenverfolgung und Menschenfeindlichkeit geführt hat, heißt es, entschlossen und wehrhaft entgegenzutreten.
Dazu gehört, dass wir uns an die Seite jener stellen, die Opfer der Menschenfeinde geworden sind. Solche Signale sind umso wichtiger, weil der Ungeist der rechten Menschenfeindlichkeit schon erhebliche Resonanz in einigen Bevölkerungsgruppen gefunden hat. Wir sind in der historischen Situation, dass wir uns fragen müssen: Tun wir alles, um zu
verhindern, dass sich die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte jemals wiederholen können? Auf welcher Seite stehen wir und mit welcher Entschlossenheit?
Ein humanitäres Bleiberecht für die Opfer rechter Gewalt erscheint dabei nur als ein, vielleicht kleiner, Baustein der Abwehr. In der Situation der gegenwärtigen Bedrohung des demokratischen Staates von weit rechts ist aber die klare Haltung der Demokraten an der Seite der Opfer die einzig richtige Antwort.
Vielfach handelt es sich bei den Opfern der rassistischen Gewalt um nicht deutsche Staatsangehörige, von denen viele über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Asylsuchende und Geduldete sind besonders häufig Opfer rechtsmotivierter Straftaten, insbesondere wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Es entspricht einem klaren Schema: rechte Gewalt sucht sich in aller Regel die schutzlosesten Menschengruppen als Opfer aus.
Wir wollen auch den Opfern verdeutlichen: Sie werden nicht alleingelassen. Der Staat darf keinesfalls den Eindruck erwecken, er mache dort weiter, wo die Täter aufhören und schafft die Opfer außer Landes. Wir brauchen das eindeutige Bekenntnis des Staates. Wir brauchen einen besonderen aufenthaltsrechtlichen Schutz der Opfer, wenn diese ausländische Staatsangehörige sind. Bisher gibt es keine spezielle Regelung im Aufenthaltsgesetz, die den Opfern rechter Gewalt ein Aufenthaltsrecht vermittelt.
Die Opfer brauchen aufenthaltsrechtliche Sicherheit, um die Erfahrung der rassistischen Angriffe zu verarbeiten. Zudem wird auch ermöglicht, am Strafverfahren gegen die Täter teilzunehmen. Daran haben wir alle ein großes Interesse. Rechtsradikale und rassistische Gewalt muss konsequent bekämpft werden.
Gerichtsprozesse scheitern nicht selten daran, dass Opfer und Zeugen bereits abgeschoben sind, bevor die Verfahren eröffnet werden. Das können wir uns auch zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie nicht leisten. Ein sicheres Aufenthaltsrecht ermöglicht den Opfern von rechten Gewaltstraftaten mehr Sicherheit. Sie können leichter den Wohnort
wechseln, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut auf der Straße oder in Wohnortnähe zu begegnen.
Besonders wichtig ist dies für Menschen mit einer Duldung oder Asylbewerbern. Ihnen ist ein Wohnortwechsel schon wegen der, in der Regel durch die Ausländerbehörde zu verhängenden, Wohnsitzauflage oft nicht beziehungsweise nur nach längerem Verfahren im Wege des behördlichen Ermessens möglich. Wir müssen den Tätern eines verdeutlichen: Mit ihren Taten erreichen sie das Gegenteil von dem, was sie wollten. Mit ihren schändlichen Taten werden sie keinen Schritt zur Erreichung ihrer demokratie- und menschenfeindlichen Ziele vorankommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen Sie unseren Antrag, zeigen Sie gemeinsam mit uns Haltung. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich noch ein paar Sachen zum Inhalt sagen, aber nach dieser Rede sehe ich eigentlich nur, dass unser Antrag goldrichtig war,
und dass dieser Antrag genau das ist, was wir brauchen, damit wir solche Reden hier in diesem Parlament nicht mehr hören. Das Schlimme ist, hier sind es nur Reden und in anderen Bereichen dieser Stadt oder außerhalb der Städte sind es Gewalttaten. Und das ist es, was wir hier wollen und mit diesem Antrag wollen. Herr Zenner, wenn Sie von Rechtsstaatlichkeit reden und diese Rechtsstaatlichkeit so aussieht, dass die Menschen, die Opfer sind, ihr eigenes gerichtliches Urteil nicht miterleben können: Wo ist denn da Ihr Rechtsstaat? Wo ist dann die Rechtsstaatlichkeit, auf die Sie sich beziehen und sagen: In diesem Staat, in diesem Land ist alles rechtens. Wenn die Menschen aber abgeschoben und die Verfahren eingestellt werden, weil das Opfer nicht da ist, dann können wir hier nicht mehr von Rechtsstaatlichkeit sprechen.
Ich freue mich, wenn die CDU-Fraktion einen weitreichenderen Antrag präsentiert, den wir bestimmt unterstützen werden mit der LINKEN, mit der SPD und den Grünen und dass wir da gern mitgehen werden. Darauf bin ich sehr gespannt und ich finde es auch richtig, was Sie angesprochen haben. Ich finde, bei diesem Antrag geht es genau darum, Haltung zu zeigen und genau um die einseitige Sicht auf die rechte Gewalt, auf diesen Mob und das, was da passiert. Darum ist dieser Antrag, so wie er ist, genau richtig und der Beitrag von Herrn Tassis hat, wie ich finde, noch einmal dargestellt, dass wir hier genau richtig liegen. Ich freue mich, dass sich eine große Mehrheit in diesem Parlament hinter diesen Antrag stellt und auch vor die Menschen, vor die Opfer, um Haltung gegen rechte Gewalt zu zeigen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schnittker, die Schlüsse, die Sie in der Einführung zu Ihrem Antrag aus der Großen Anfrage ziehen, über die wir ebenfalls heute sprechen, ziehe ich nicht. Woraus lesen Sie, dass die linksextremistische Szene ein erhebliches – und ich betone erhebliches! – Gefahrenpotenzial aufweist? Woraus lesen Sie, dass es keine wirksamen Projekte gibt? Woraus lesen Sie, dass der Senat die linksextremen Gewalttäter für so gebildet hält, dass Präventionsansätze oder Deradikalisierungsmaßnahmen keine Wirkung hätten? Woraus lesen Sie das alles, und was wollen Sie mit dem Letzteren sagen?
Ich bezweifle, dass Sie damit aussagen wollten, dass intelligenten Akteuren das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht nahegebracht werde könne, weniger Intelligenten, Folgsamen allerdings schon, oder dass der Senat eben das behauptet. Das bekommt einen Zungenschlag, den ich nicht für richtig halte und Ihnen auch nicht unterstellen möchte.
In diesen Debatten landen wir häufig auch an der Stelle des Vergleichs mit anderen Extremisten. Auch heute kommen wir wieder nicht darum herum, wir haben es auch gerade in Debatten mitbekommen. Der Vergleich hinkt jedes Mal in die eine und in die andere Richtung. Richtig ist aber – und das ist auch der Beantwortung der Großen Anfrage klar zu entnehmen –, dass Linksextremismus ganz andere Menschen anspricht. Die Rede ist von Männern zwischen 16 und 24 Jahren, dem klassischen Alter der Pubertät und Adoleszenz. Das ist eine doch relativ kurze Zeit, vergleicht man es mit anderen Extremisten. Die Frage ist jedoch dann doch erlaubt, inwiefern Aussteigerprogramme und Deradikalisierung erfolgreich oder zielführend sind.
Ich möchte aber auch nicht missverstanden werden: Ich weiß, die Gefahr besteht. Das möchte ich auch nicht kleinreden, aber wir müssen Programme, die wir auflegen, auch sinnvoll gestalten. Aktionismus bringt hier nichts.
Eine viel stärkere Bedeutung hat hier die Prävention; ein Part, der mir in Ihrem Antrag viel zu kurz kommt, wenn er doch Erwähnung findet, denn es muss auch hier viel früher angesetzt werden. Ja, Jugendliche sind anfällig für aufregende Ideen, für Rebellion und auch dafür, für Ideale einzutreten und aktiv zu werden. Deswegen bedarf es der Aufklärung, auch der Aufklärung darüber, warum es aber nicht per se cool ist, linksradikal zu sein und es für die schwer verletzte Polizistin im Zweifelsfall keine Rolle spielt, von wem der Stein kam, der sie schwer verletzte.
Auch generell bedarf es der Aufklärung, wie Fake News zu erkennen sind, wie Texte kritisch gelesen werden und welche Fragen zu stellen sind, selbst wenn sich alles schlüssig anhört.
Frau Schnittker, Sie schreiben weiter, dass es an einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage fehle und es in Deutschland wenig Forschungsarbeiten zum Thema gebe, das hat Herr Fecker auch schon angesprochen. Was soll ich dazu sagen? Ich habe hier einmal etwas ausgedruckt – ich glaube, es sind über 49 Seiten – zum Thema Linksextremismus, sehr klar datiert und dargestellt, alles fundierte wissenschaftliche Grundlagen!
Somit kann ich Ihnen das gern überreichen, damit Sie da noch einmal ein bisschen nachlesen können. Im Endeffekt waren wir verwundert, als Sie das in dem Antrag und auch hier noch einmal behauptet haben.
Natürlich, Frau Schnittker, sind einige Aspekte Ihres Antrags zustimmungswürdig. Natürlich ist für Extremismus in unserer Gesellschaft kein Platz. Natürlich sprechen wir uns auch gegen Antisemitismus, Gewalt gegen Minderheiten und Fremdenfeindlichkeit aus, übrigens auch noch gegen einiges mehr: Sexismus, Homophobie, Altersdiskriminierung und vieles andere. Deswegen finde ich diesen Beschlusspunkt auch unrund, die gewählten Punkte wirken wahllos.
Selbstverständlich verurteilen wir linksextreme Straftaten in Bremen und im gesamten Bundesgebiet und stehen fest hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Niemand, der diese bekämpft, kann unsere Sympathie gewinnen.
Gegen Extremismus haben wir uns schon oft ausgesprochen und ich mache es gern immer wieder. Eine Forschungsstelle, die sich allein mit Linksextremismus beschäftigt, halte ich derzeit jedoch nicht für erforderlich.
Wir erwarten von den vorhandenen Akteuren, von der Schule bis zum Verfassungsschutz, wirkungsvolle Präventionsarbeit. Aus der Antwort auf die Große Anfrage lässt sich herauslesen, dass die vorhandene Prävention als wirkungsvoll eingeschätzt wird. Lippenbekenntnisse oder eine Forschungsstelle in einem Aktionismus zu schaffen halte ich nicht für die Lösung.
Hier gilt es vielmehr, vorhandene Strukturen zu nutzen und zu unterstützen, auch finanziell. Auch allgemein präventive Programme sind damit gemeint. Diese werden vom Senat ebenfalls als zielführend beurteilt, so zum Beispiel die Partnerschaft für Demokratie Bremen. Es gibt Projekte und Konzepte, die sich dem Linksextremismus widmen. Allein eine Abspaltung und neue Namensfindung, die nur dem Linksextremismus gewidmet ist, wird hier nicht weiterhelfen. Auch wenn wir im Ziel nicht weit auseinanderliegen, ist der Weg, dieses
zu erreichen, doch ein ganz anderer. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abschiebehaft ist, wie auch im Antrag der CDU beschrieben, das härteste Mittel zur Sicherung der Abschiebung. Somit besteht aus unserer Sicht gerade bei einem so harten Mittel der Ingewahrsamnahme unbedingt Regulierungsbedarf, und zwar sowohl beim Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam von 2001 als auch beim Erlass über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, der Gewahrsamsordnung von 2008. Für uns muss eine so gravierende freiheitsentziehende Maßnahme auf der Grundlage eines fundierten Gesetzes erfolgen, und dieses Gesetz muss rational ausformuliert sein, so weit, so deutlich und so klar.
Hier ist es zwingend notwendig, zwischen Gefährdern, relevanten Personen einerseits und sonstigen Abschiebungshäftlingen andererseits zu unterscheiden. Nicht alle Länder verfügen über eine spezialgesetzliche Regelung des Abschiebungsgewahrsams. Aus unserer Sicht sind das Gesetz und der Erlass den aktuellen Bedürfnissen und Maßstäben der Rechtsprechung dringend anzupassen. Sowohl das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam von 2001 als auch der Erlass zur Gewahrsamsordnung von 2008 bedürfen daher durchaus der Überarbeitung.
Der Handlungsbedarf definiert sich zum Teil selbst identifiziert, aber auch infolge der aktuellen Rechtsprechung. Bei der Novellierung ist unter anderem zwischen den unterschiedlichen Gruppen der Abschiebungshäftlinge und den hierauf abgestimmten Einschränkungen zu unterscheiden. Dies sollte nicht, wie aktuell, auf Grundlage eines Erlasses, sondern auf einem Fundament in Form eines Gesetzes geschehen.
Trotz des Anpassungsbedarfs sind unsere Akteure in Bremen handlungsfähig, und die Haft ist rechtmäßig ausgestattet. Auf der Rechtsgrundlage für die von der CDU hier geforderten Maßnahmen für Haftbeschränkungen bei sogenannten Gefährdern kommt bereits jetzt die in § 3 Absatz 1 zweiter Halbsatz des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam enthaltene allgemeine Ermächtigungsgrundlage in Betracht. Die von der CDU geforderten Punkte, wie zum Beispiel die verdachtsunabhängige Zellenkontrolle oder die Anmeldefrist von 24 Stunden, können schon jetzt darauf gestützt werden. Dies geschieht immer unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Auch die Durchsuchung von Besuchern und ihrer mitgeführten Gegenstände kann bereits jetzt nach § 6 Satz 2 durchgeführt werden.
Wie schon erwähnt können sowohl das Handyverbot als auch die Beschränkung der Anzahl der täglichen Telefonate bereits jetzt auf § 3 gestützt und somit angewendet werden. Die Überwachung von Telefonaten als Mithörkontrolle bei in Gewahrsam genommenen Gefährdern, gegebenenfalls mit Dolmetschern, ist bereits jetzt geübte Praxis und wurde auch durch das OVG Bremen als verhältnismäßige Maßnahme erachtet. Das alles hat auch Herr Lübke eben in seinem Beitrag angesprochen. Zusätzlich wird sehr darauf geachtet, dass eine Kontaktaufnahme zwischen gefährlichen Personen und anderen Mithäftlingen vermieden wird. Wir hätten es als SPD-Fraktion sehr begrüßt, wenn wir dies im Bremischen Polizeigesetz unter dem Punkt Gefahrenabwehr mit geregelt hätten, das wird wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein.
Fakt ist aber, dass wir wegen der veränderten Situation des Abschiebungsgewahrsams mit den potenziellen Gefährdern, die nicht gleich zu behandeln sind mit anderen Abzuschiebenden im Gewahrsam, eine Änderung des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam sowie einen hierauf abgestimmten neuen Erlass über die Durchführung der Abschiebungshaft in Gewahrsamseinrichtungen des Polizeivollzugsdienstes benötigen, um unsere Vollzugsbeamten mit einer soliden Gesetzesgrundlage für ihre sehr sensible Tätigkeit auszustatten, damit sie nicht auf der Grundlage eines veralteten Erlasses von 2008 handeln müssen. Solche Gesetze, die wir als Parlamentarier verabschieden, sind nicht immer die schönsten, aber es gehört auch mit zu unseren Aufgaben, den Menschen, die tagtäglich mit den Abschiebungshäftlingen umgehen, auch eine adäquate Handreichung mit auf den
Weg zu geben und die Gesetze dementsprechend anzupassen.
Ich glaube, die Überweisung ist das richtige Mittel, das haben die Redebeiträge eben gezeigt, viele sind eigentlich in dieselbe Richtung gegangen. Wir waren von Anfang an eigentlich gegen die Ablehnung des Antrags. Wir sind der Meinung, so, wie ich es eben auch dargestellt habe, dass wir sowohl bei dem Gesetz als auch bei dem Erlass nachjustieren müssen. Somit bin ich froh, dass wir es jetzt in die Innendeputation und nicht in den Rechtsausschuss überweisen. Das würde ich dann hier auch noch einmal separat beantragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD beschäftigt sich ebenfalls seit einigen Monaten mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung und den Herausforderungen der sehr großen Jahrgänge. Dass die CDU-Fraktion die genannten Fragen stellt, ist legitim, ihr gutes Recht und eine gute Grundlage für das weitere Verfahren. Die Antworten, die wir hier noch einmal schwarz auf weiß abgedruckt nachlesen können, sind aber weitestgehend bekannt. Aus diesem Grund finde ich es jedoch viel wichtiger, zu handeln. Nach ausgiebiger Befassung mit dem Thema, vielen Zielgruppen- und Expertengesprächen, auch mit unterschiedlichen Ressortvertretern und dem Vorsitzenden der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei haben wir als SPD-Fraktion daher einen Antrag formuliert und in der Fraktion beschlossen. Denn hier müssen wir handeln.
Diesen Antrag haben wir unserem Koalitionspartner nun vorgelegt, und ich gehe auch davon aus, dass dort genauso der Wille und die Bereitschaft bestehen, zu handeln und tätig zu werden. Die Überschrift der Großen Anfrage lautet: „Wie überfordert ist die Hochschule für öffentliche Verwaltung bei der Polizeiausbildung?“ Meine Frage daraufhin ist ganz klar. Müsste es nicht heißen: Wie überfordert wird die Hochschule für öffentliche Verwaltung weiter werden? Wir alle wollten diese enormen Einstellungsjahrgänge und wollen sie nach wie vor. Wir wollen eine hohe Zielzahl von mindestens 2 600 bei der Polizei Bremen. In diesem Zusammenhang freue ich mich auch, dass unser Koalitionspartner öffentlich angekündigt hat, dass auch diese Zahl gegebenenfalls angehoben werden muss. Davon spreche ich schon lange.
Auch im Hinblick auf Abordnungen und anderweitige Lehr- und Ausbildungstätigkeiten müssen wir Personalmittel anpassen und die Zielzahlberechnung dahingehend vornehmen und anpassen. Also noch einmal zurück: Wir wollen diese hohen Einstellungszahlen von hoch qualifizierten Studierenden. Aber wir sind es auch, die den Weg freimachen müssen für eine hochwertige Ausbildung. Wir
bekommen diese hohen Ansprüche, die wir an die jungen Polizistinnen und Polizisten stellen, nicht zum Nulltarif oder zum Spartarif erfüllt. Sie sollen abwägen, vermitteln, schlichten, eingreifen, durchgreifen, helfen, absperren, herbeieilen, Recht verstehen und umsetzen und noch vieles mehr. Aber all das muss vorher vermittelt werden durch wiederum hoch qualifiziertes Lehrpersonal, Personal, das sich auch den Studierenden widmen kann und dafür die Zeit hat.
Ich finde, die Antwort des Senats gibt gut wieder, welche Probleme bestehen, dass diese bekannt sind und sich denen auch gewidmet wird. Die Probleme kann man auf einige Kernthemen herunterbrechen: Personal, Räume, Sachmittel. Dafür benötigt man selbstredend die finanziellen Mittel. Aber es geht über Investitionen hinaus. Man muss auch über Organisationsformen sprechen. Bisher konnten diese Probleme notgedrungen weitestgehend aufgefangen werden, insbesondere von engagiertem Lehr- und Ausbildungspersonal und toleranten Studierenden. Sicherlich ist es möglich, kürzere Zeiträume so gezwungenermaßen zu überbrücken. Aber es darf kein Dauerzustand sein.
Bis zum Oktober, wenn wieder 160 junge Menschen motiviert im Rathaus stehen und den ersten Einsatz kaum abwarten können, bis dann müssen wir konkrete Antworten haben, und zwar nicht auf Fragen nach Zahlen, sondern Lösungsvorschläge für erhebliche Probleme. Wir brauchen für Polizeivollzugsdienst, Aus- und Fortbildung eine Hochschule mit hervorragenden Angeboten und bestem Lehr- und Lernumfeld. Dafür sollten wir uns zusammen einsetzen. Die Antwort des Senats zeigt, wie nötig das ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat das Projekt „Buchhaltestellen“, bei dem die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein, VHH, seit 2010 insgesamt 150 Busse mit Bücherregalen ausgestattet haben?
Zweitens: Unter welchen Voraussetzungen wäre ein solches Projekt auch in Bremen und Bremerhaven denkbar?
Drittens: Mit welchen Kosten wäre nach Schätzung des Senats zu rechnen?
Herr Staatsrat, es gibt diese offenen Bücherschränke auch in den Bürgerhäusern. Das ist ja kein neues Modell, sondern neu an diesem Vorhaben ist, dass es jetzt mobil ist und im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt wird. Wäre es zum Beispiel eine Möglichkeit, auch mit diesen Bürgerhäusern zu kooperieren, die diese offenen Bücherschränke bereits haben?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Antwort des Senats ist zu lesen, dass die absolute Zahl der Straftaten im Viertel als Ganzes angestiegen ist. Das war uns auch vorher bekannt, das ist auch etwas, an dem die Polizei bereits arbeitet, und wir haben das im letzten Jahr auch regelmäßig in der Innendeputation besprochen.
Man erinnere sich nur an die Antanzdelikte, die noch vor gar nicht allzu langer Zeit überhandnahmen! Man las jeden Tag in der Zeitung darüber und kannte sogar Betroffene. Die meisten Tatorte dieser Delikte lagen ebenfalls im Viertel und Bahnhofsumfeld. Hier ist die Polizei schwerpunktmäßig aktiv geworden und konnte Erfolge vermelden, Gleiches gilt für die Drogenkriminalität. Gerade Letzteres erklärt auch die angestiegenen Zahlen in dem Bereich, es handelt sich um ein Kontrolldelikt.
Herr Hinners ist schon auf den Punkt eingegangen – das möchte ich jetzt auch nicht wiederholen, und ich möchte hier auch nicht die nackten Zahlen referieren –: Jede Straftat ist eine zu viel, und der Anstieg ist unbestritten. Hier müssen wir gegensteuern. Das passiert bereits, und trotzdem sollte man diese Zahlen zum Anlass nehmen, die Strategie, gerade im Steintorviertel, sofern erforderlich, noch einmal anzupassen, genau so, wie es auch in der Antwort beschrieben wird.
Ich bin aber froh, dass wir gerade in diesen Ortsteilen, aber natürlich auch im übrigen Stadtgebiet und in Bremerhaven ein koordiniertes Vorgehen der Polizei beobachten und erwarten können, Gleiches gilt für die Ressorts. Ich denke, dass hier durchaus in manchen Bereichen ein ressortübergreifendes Vorgehen erforderlich ist, so zum Beispiel beim Thema Helenenstraße. Auch dort war ja
leider jüngst ein Angriff zu verzeichnen, Herr Hinners hat es eben auch schon erwähnt. Inwiefern hier eine bauliche Veränderung weiterhelfen kann, wird zurzeit aktuell erörtert.
Generell bedarf es einer umfassenden Strategie, denn auch wenn sich das Viertel immer durch seine Diversität, Lebendigkeit und seine Szene auszeichnete und auszeichnet, endet hier für uns die Toleranz bei Straftaten. Diese steigenden Zahlen dürfen nicht fortgeschrieben werden. Wie besonderen Phänomenen in der Vergangenheit erfolgreich begegnet wurde, muss es auch hier wieder passieren. Ein solches Konzept liegt vor, das ist auch in der Antwort des Senats zu lesen. Dies wird stetig fortentwickelt und angepasst.
Generell möchte ich aber auch nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei dem Anstieg der Straftaten auch um ein bundesweites Phänomen handelt. Um die Frage der CDU-Fraktion einmal ganz persönlich zu beantworten: Ja, ich fühle mich in Bremen und Bremerhaven noch sicher. Ich lebe und arbeite gern in dieser Stadt und empfinde es keinesfalls als unsicher oder gefährlich. Wenn man versucht, so ein Bild zu zeichnen, spielt man ein Stück weit auch mit dem Feuer. Dies gilt auch für die Verknüpfung zu ausländischen Tätern und Abschiebungen. Ich habe aber überhaupt kein Problem, sachlich über Abschiebungen zu diskutieren, und ja, Rückführungen müssen insbesondere bei Straftätern durchgeführt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, keine Frage! So oder so, das Grundanliegen nehme ich überaus ernst. Wir müssen uns den Zahlen widmen und Konsequenzen ziehen, sofern erforderlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Trend zur schnellen Kurznachricht nach WhatsApp-Muster hält Einzug, und im Sinne einer modernen und effektiven Polizeiarbeit sollte dringend genau betrachtet werden, inwiefern die moderne Technik im Einsatzalltag helfen kann, Abläufe zu beschleunigen, im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild zu vermitteln und dadurch die Gefahr des Missverständnisses durch Fehlübermittlungen oder gar des Stille-Post-Effekts zu vermeiden. Smartphones, Tablets und die Nutzung von Messengerdiensten bieten diese Potenziale, insbesondere die Möglichkeit, Ermittlungshinweise, Fahndungsfotos und Einsatzbefehle oder kurze Sachverhalte per Textnachrichten, Fotos oder Audio- und Videodateien schneller an Beamtinnen
und Beamte zu übermitteln, und können Gold wert sein.
Wichtig ist auch die Kommunikation in Echtzeit. Gerade bei der Suche nach Vermissten oder eben bei der Fahndung nach Verdächtigen ist die Versuchung groß, eigene Mobiltelefone zu benutzen, die man ohnehin meist dabei hat, natürlich nur in besten Absichten. Bei der Nutzung von WhatsApp oder Ähnlichem ist aber der Datenschutz hoch problematisch. Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein abgeschlossenes System geben muss und es auch auf Dienstgeräten erfolgt. Aus diesem Grund scheint eine zügige Einführung durch den Dienstherrn jetzt geboten. Inwiefern solche Dienste erforderlich sind und zu welchem Preis, das möchte ich gern überprüft wissen. Wir müssen uns dem Thema daher noch einmal nach einem ausführlichen Bericht in der Innendeputation widmen.
In Bayern, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde jüngst im Rahmen einer Testphase ein Messenger namens Teamwire eingeführt. Dort sollen zum Beispiel Ermittlungshinweise, Fahndungsfotos und Einsatzbefehle schneller an Beamtinnen und Beamte übermittelt werden. Dazu würden sie laut Berichterstattung auf spezielle Smartphones zurückgreifen, auf denen der für die Polizei programmierte Dienst installiert sei. Der Dienst werde zudem von Servern gesteuert, die vor fremdem Zugriff besonders geschützt seien. In Sachen Datenschutz und Datensicherheit ist man also kein Risiko eingegangen.
Die Polizei arbeitet den Angaben zufolge mit einem privaten Anbieter zusammen, der die nötigen Serverstrukturen zur Verfügung gestellt hat. Diese ersten Erfahrungen gilt es nun für Bremen und Bremerhaven zügig nutzbar zu machen. Insbesondere bei der Auswahl der unterschiedlichen Endgeräte und der Messenger-Software sollten die Erkenntnisse aus den Modellversuchen genutzt werden. Eine gemeinsame Beschaffung verspricht außerdem Kostenvorteile.
Natürlich sollte Teil der Prüfung sein, inwiefern die vorhandenen Funkgeräte samt Software bereits technisch dazu geeignet sind, Einsätze in kurzer Textform sowie Bilder zu empfangen, um sich diese für die Einsätze generell und für Fahndungen im Besonderen – wie beschrieben – zunutze zu machen, oder aber ob Dualgeräte nützlich sein können. So ist eine erweiterte Nutzung für eine bessere Einsatzkoordination und die Darstellung von
Alarmplänen oder Einsatzmaßnahmen und auch eine automatisierte Einsatzdokumentation denkbar und möglich.
Wir wünschen uns eine moderne, effektive und umfassend handlungsfähige Polizei. Technische Erneuerungen bieten hier eine riesige Chance. Aus diesen Gründen empfehle ich, diesem Antrag zuzustimmen! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor es gleich wieder zu vielen Zwischenrufen zu der Frage des Linksextremismus kommt, vorab eine Klarstellung: Für die SPD-Bürgerschaftsfraktion ist jede Art von Gewalt, egal, ob von links oder von rechts, vollkommen irrelevant und abzulehnen.
Die SPD-Fraktion verurteilt jede Gewalt und jeden Extremismus, egal, ob von rechts, von links oder von oben, also den religiös motivierten Extremismus. Ich hoffe, dass diese Aussage klar und deutlich gewesen ist!
Es ist genauso klar und deutlich, dass wir uns mit dem Rechtsextremismus und mit der Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft befassen müssen. In meinen weiteren Ausführungen werde ich mich heute explizit damit befassen, weil ich es für unumgänglich halte, und zwar mit besonderem Augenmerk. Auf den FDP-Antrag werde ich am Ende meiner Ausführungen kurz eingehen.
Es gab Jahre, da schien sie fast überwunden: Klar, es gab manchmal Übergriffe oder sogenanntes politisches unkorrektes Verhalten, aber die breite Masse schien wenigstens zu wissen, was richtig, was falsch oder was sogar strafbar ist. Mittlerweile sind wir davon wieder ganz, ganz weit entfernt, überhaupt nur in Erwägung zu ziehen, ob wir Fremdenfeindlichkeit im Wesentlichen überwunden hätten oder nicht.
Die Fremdenfeindlichkeit sitzt mittlerweile wieder im Bundestag, noch deutlicher in manchen Landesparlamenten. Aussagen von prominenten AfDGrößen möchte ich hier weiß Gott nicht wiederholen, das wäre dem Hause nicht würdig.
Leider ist es so, dass Fremdenfeindlichkeit wieder salonfähig geworden zu sein scheint. Vieles wird einfach mit dem Etikett der Meinungsfreiheit versehen, und es wird noch schnell ein Das-wird-manja-wohl-noch-sagen-dürfen hinterhergeschoben, und schon weiß jeder, wie es gemeint ist, und das ist okay oder auch nicht. Wie oft hört man den Satz: Ich bin ja nicht ausländerfeindlich, aber --. Alles, was danach kommt, kann eigentlich nichts Gutes bedeuten und zeugt von einer gewissen Grundeinstellung.
Ich will gar nicht behaupten, dass das mit Rechtsextremen gleichzusetzen ist. Das, was vor einiger Zeit bei vielen schon nicht mehr die eigene Kontrolle auf dem Weg vom Gehirn zum Mund passieren durfte, bekommt nun ausgesprochen auch noch Zuspruch von anderen. Wir müssen uns diesem Phänomen widmen: Wann wird aus dieser Grundhaltung eine Ideologie? Was bedeutet eine der Fremdenfeindlichkeit zuhörenden Gesellschaft für die Entwicklung dieser Gesellschaft?
Meiner Ansicht nach haben wir es zunehmend mit inakzeptablen, offen antisemitischen, rechtsextremen und fremdenfeindlichen Äußerungen zu tun, die unsere demokratische und vielfältige Gesellschaft bedrohen. Deshalb ist es nach fünf Jahren für eine Neuauflage des Berichts über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Lande Bremen an der Zeit,
denn auch in unseren beiden Städten fassen zunehmend rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppierungen Fuß.
Antisemitismus ist wesentlicher Bestandteil einer rechtsextremen Ideologie. Der Antisemitismus ist es, der unbekannte Täter dazu gebracht hat, am Holocaustgedenktag ein Grab auf dem alten jüdischen Friedhof mit einem Hakenkreuz zu beschmieren.
Ähnliches gilt für antimuslimische Straftaten, Ich meine den Angriff mit geschmierten Hassbotschaften auf die Fatih-Moschee in der letzten Woche in Bremen-Gröpelingen. Diese Moschee ist damit schon zum zweiten Mal das Ziel einer Sachbeschädigung. Bürgermeister Dr. Carsten Sieling sagte es ganz richtig: Die Täter werden ihr Ziel, Unruhe und Zwietracht in unserer Gesellschaft zu säen, auch dieses Mal nicht erreichen. Genau das muss vermieden werden!
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass dieser Antrag eine traurige Aktualität besitzt. Wir müssen solche Übergriffe leider in regelmäßigen Abständen beobachten. Es handelt sich nicht um Ausnahmeerscheinungen. Zahlreiche Studien haben mittlerweile die weite Verbreitung eines latenten oder gar offenen Antisemitismus und einer Fremdenfeindlichkeit nachgewiesen. Deshalb muss das Thema auf der Tagesordnung bleiben, und es verdient eine ständige Beobachtung, um angemessen, aber deutlich reagieren zu können.
Genau aus diesem Grund müssen wir uns dem Rechtsextremismus und der Fremdenfeindlichkeit widmen. Wir müssen die Lage erfassen und Gegenmaßnahmen ergreifen.
Da sich meine erste Redezeit für meinen ersten Redebeitrag langsam dem Ende zuneigt, möchte ich gleich die Gelegenheit noch einmal ergreifen, und die politische Seite, insbesondere auf die Veränderungen auf diesem Gebiet, kurz eingehen. –Soweit mein erster Redebeitrag, vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rede von Herrn Tassis zeigt, dass unser Antrag hier und heute goldrichtig gewesen ist.
In meinem ersten Debattenbeitrag bin ich auf die Veränderungen innerhalb der gesellschaftlichen Akzeptanz eingegangen. Das, was vor einiger Zeit noch nicht laut gesagt worden ist, findet heute Applaus, aber viel zu selten Gegenrede. Auf der anderen Seite organisiert sich die Fremdenfeindlichkeit noch offener und scheint das Schmuddelimage zu verlieren, Letzteres zumindest teilweise.
Es gibt die sogenannten Reichsbürger. Die Mitglieder dieser Gruppierung sehen sich als Angehörige eines Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 oder früherer Jahre an. Ihre altertümliche Einstellung und ihr erklärtes Ziel der Nichtanerkennung und Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung machen deutlich, dass die sogenannten Reichsbürger trotz ihrer teils abstrusen Thesen keinesfalls harmlos sind, sondern sie sind eindeutig extremistisch und eine Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.
Es ist hier auch wichtig anzumerken: Nicht wenige von ihnen sind oder waren bis vor Kurzem bewaffnet. Manche von ihnen schrecken nicht davor zurück – Frau Kollegin Vogt hat es auch noch einmal erwähnt –, Waffen zu benutzen. So erschoss ein Reichsbürger in Bayern einen Polizisten, als ein Spezialeinsatzkommando ihm wegen seiner staatsfeindlichen Gesinnung seine legal erworbene Waffe abnehmen wollte.
Eine weitere relativ neue rechte Gruppierung ist die Identitäre Bewegung. Dass sie auch in Bremen aktiv ist, wurde bei einer Aktion im Mai 2017 öffentlichkeitswirksam. Einige Anhänger besetzten das Segelschiff Alexander von Humboldt an der Schlachte und hissten dort ein Banner, auf dem sie eine Festung Europa forderten und vor – ich zitiere – „Asylbrand“ warnten. Diese Bewegung glaubt an den Ethnopluralismus, nach dem jedes Volk für sich bleiben sollte. Die Konsequenz ist der eigens erfundene Begriff der Remigration, also die grundsätzliche Rückführung von Migranten. Wenn ich das hier im Hause vortragen muss, dann wird mir – und es sollte für uns alle gelten – Angst und Bange.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Form des Nationalismus ist hochgradig gefährlich. Sie ist gefährlich, denn sie ebnet den Boden für Hass und rechtsextremistische Übergriffe.
Im Einleitungstext zu unserem Antrag haben wir auch die Verbindung zur Alternative für Deutschland dargestellt. Über eine lange Zeit gab es ein Hin und Her und den wenig glaubwürdigen Zwischenstand, man habe nichts mit Pegida und anderen zu tun. In der letzten Woche hat der Parteikonvent anders entschieden und sieht keine Probleme in einer Zusammenarbeit und in personellen Überschneidungen. Das, was immer klar gewesen ist, ist jetzt ausgesprochen.
Das spiegeln auch die Erkenntnisse des Bremer Verfassungsschutzes – wie beschrieben – in Bezug auf die Identitären wider. Es ist auch Fakt, dass sich in den Reihen der Bremer Identitären Neonazis tummeln. In Bremen erscheint die rechte Szene insgesamt zunehmend als eine Mischszene, in der sich die Akteure fließend und parallel in verschiedenen, auch parteinahen, Gruppierungen engagieren. Ich halte besonders dieses wechselseitige Engagement für problematisch, zumindest zeigt es, wie weit auch parteipolitisch verbundene Personen gehen und wie weit die Fremdenfeindlichkeit reicht.
In dem dringend erforderlichen Bericht sollten daher neben den bisher schon betrachteten Grundsätzen neuerer Bewegungen auch ihre Zusammenarbeit und ihre personellen Überschneidungen Beachtung finden. Hier wird gebrandschatzt und mit dem Feuer gespielt. Wir müssen uns dem wieder verstärkt widmen und Konsequenzen ziehen.
Aus diesem Grund wollen wir den FDP-Antrag nicht direkt beschließen. Wir wünschen uns eine nähere Befassung, inwiefern eine Verbindung der vielfältigen und unterschiedlichen Themen in einem einzigen Bericht sinnvoll ist. Wir möchten uns daher mit dem Antrag in der Deputation für Inneres beschäftigen. Wir plädieren für eine Überweisung. Unseren Antrag möchten wir in der vorliegenden Form beschließen.
Wir werben für eine breite Zustimmung.
Frau Schnittker, zum Zitat aus dem „Weser-Kurier“! Ich habe geantwortet, dass wir nach dem Linksextremismus sowohl in öffentlichen als auch
in nicht öffentlichen Sitzungen in der Innendeputation fragen. Das heißt nicht, dass ich danach nur im nicht öffentlichen Teil Sitzung frage, sondern auch im öffentlichen Teil. Das war der Zusammenhang, den Sie richtig wiedergeben müssen, wenn Sie mich zitieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit 2 Großen Anfragen aus den Reihen der Oppositionsfraktionen. Es geht um Fußball, Polizeieinsätze, Ausschreitungen und mittelbar auch um Kosten und Kostenreduzierung. Diese Thematik
könnte kaum besser in die Zeit passen. Am Samstagabend steht das Nordderby an. Viele zelebrieren schon seit dem letzten Samstag die Derbywoche, denken an vergangene Zeiten, glorifizieren eine Papierkugel und sind voller Vorfreude auf einen Flutlichtabend. Das kann ich voll und ganz nachvollziehen.
Bei der Polizei, bei Werder, dem Fanprojekt und vielen anderen besteht sicher persönlich bei den einzelnen Akteuren zwar auch die Vorfreude, jedoch gelten dort die Gedanken der Vorbereitung und auch der Prävention. Alles soll reibungslos verlaufen und jeder Besucher einen schönen Abend haben. Man wertet dafür Erfahrungen und aktuelle Gegebenheiten wie die beiderseitige prekäre Tabellenlage aus und wie sich was auf die Fans und ihre Stimmungslage auswirken könnte. Man sitzt zusammen, bespricht und tauscht sich aus, gewinnt Erkenntnisse.
Die Polizei muss dann eine Einsatzplanung vorlegen, die keinen Mann zu viel und keine Frau zu wenig bedeuten darf, denn das wird auch in der Beantwortung des Senats deutlich: Die Kräfteplanung erfolgt nicht verschwenderisch, sondern wird anhand einer Anzahl von Faktoren ermittelt. Verläuft dann alles ruhig, ist es natürlich ein Leichtes, über den Wasserwerfer oder die Anforderung der Pferdestaffel zu spotten. Da stellt sich aber sicherlich auch die Frage nach dem Huhn und dem Ei, was bedingt was?
Gibt es aber eine vor dem Spieltag nicht absehbare Auseinandersetzung zwischen politisch unterschiedlichen Fanlagern, wie erst kürzlich im Viertel, ist der Ruf nach mehr Polizei genauso schnell ausgesprochen. In dieser schwierigen Lage befindet sich unsere Polizei jedes Mal. Ich persönlich erkenne das in höchstem Maße an und möchte mich hier auch noch einmal für die sehr gute Arbeit der Polizei bedanken!
Nach der Urteilsverkündung gestern kann ich Ihnen auch nicht ersparen, kurz zu sagen, wie sehr es mich freut, dass auch das Oberverwaltungsgericht erkannt hat, dass die Kostenforderung an die Deutsche Fußballliga rechtens ist.
Das Gericht begründet seine Entscheidung so, dass die Fußballspiele auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich
seien. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Dass die DFL in Revision gehen will, bleibt ihr unbenommen und will ich hier auch gar nicht verhehlen, aber wir haben ein obergerichtliches Urteil mit wesentlich mehr als nur Signalwirkung.
Dieses Geld, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll nun zweckgebunden für die Abgeltung von Überstunden unserer Polizeibeamtinnen und beamten eingesetzt werden - so haben wir es in den Haushaltsberatungen verabredet -, damit es endlich auch die erreicht, die dafür geschuftet haben, Wochenenden nicht im Kreise der Familien oder Freunde wahrnehmen konnten oder vielleicht einmal selbst privat zum Fußball gehen würden.
Leider ist es tatsächlich so, wie wir es in der Antwort des Senats nachlesen können, die Einsatzstunden sind angestiegen. Dass das in Bremen mehr der Fall ist als in anderen Bundesligastädten, lässt sich begründen. Zum einen ist es die Lage, die die allermeisten Bremerinnen und Bremer sehr schätzen, die es aber einsatztaktisch einfach schwieriger macht.