Miriam Strunge
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meiner Damen und Herren! Die Fraktion der CDU hat einen Antrag gestellt, um eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und zu prüfen: Wäre ein Medizinstudiengang in Bremen möglich? Was würde es kosten und welche Voraussetzungen braucht man dafür? In der Fraktion DIE LINKE haben wir über diesen Antrag intensiv diskutiert und mehrere Punkte miteinander abgewogen.
Auf der einen Seite gibt es viele Argumente, die für ein Medizinstudium sprechen. Wir haben davon heute schon einige gehört. Wir wissen alle, es gibt sehr viele Studieninteressierte, bis zu 50 000, und ich finde es eine Schande, dass man in Deutschland mit einem Abiturdurchschnitt von 1,2 auf ein Medizinstudium verzichten muss, weil man angeblich zu schlecht sei.
Viele studieren deshalb an den Universitäten in Nachbarländern. In Deutschland könnte also wesentlich mehr ausgebildet werden, aber die Studienplätze sind so begrenzt, dass es nur die Besten der Besten schaffen oder die, die dafür gehalten werden, weil sie einen Abiturdurchschnitt von 1,0 haben. Hätten wir viele Ärzte, die wir nicht einstellen könnten, weil es keine Arbeitsplätze gibt, dann könnte ich die derzeitige Ausbildungspraxis in Deutschland verstehen. Das Gegenteil ist aber der Fall.
Es gibt einen hohen Bedarf an zukünftigen Ärztinnen und Ärzten. Der Präsident der Bundesärztekammer spricht von 1 000 zusätzlichen Studienplätzen. Auch wenn in der Fachwelt immer wieder darüber gestritten wird, ob es wirklich einen flächendeckenden Ärztemangel gibt, gibt es drei Fakten, vor denen niemand die Augen verschließen kann. Erstens: Es gibt in bestimmten Regionen und in bestimmten Fachgebieten einen Ärztemangel. Zweitens: Es werden immer mehr Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland angeworben, um die fehlenden Stellen zu besetzen. Drittens: Es gibt Tausende Studieninteressierte, die hier keinen Studienplatz finden.
Für Bremen erklärt der Senat, dass aufgrund der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte, Zitat, „deutliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um auch in Zukunft eine flächendeckende
Versorgung sicherstellen zu können“. Das ist in Bremen kein Einzelfall, denn jeder vierte Arzt wird in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Junge Ärzte arbeiten aber gern in Teilzeit oder machen nicht mehr so selbstverständlich so viele Überstunden. Man braucht also heute wesentlich mehr Köpfe, um die gleiche Versorgung anbieten zu können.
Nicht zuletzt ist natürlich auch die Alterung der Gesellschaft ein Punkt, warum der Bedarf an ärztlicher Versorgung größer wird. Da ist es also nur folgerichtig, auch über einen Medizinstudiengang in Bremen nachzudenken. Das Problem bei dieser Sache ist selbstverständlich die Finanzierung. Da können wir noch so gute Argumente haben, warum ein eigenes Medizinstudium sinnvoll wäre, zum Beispiel, um hier einen besonderen Schwerpunkt in die Allgemeinmedizin zu legen und damit die Versorgung mit Hausärzten in den ärmeren Stadtteilen deutlich zu verbessern.
Wir meinen aber, solange hier der Bund nicht einspringt und die Behebung des Bedarfs an zusätzlichen Medizinstudiengängen unterstützt und den armen Bundesländern bei der Finanzierung unter die Arme greift, solange scheint es fast unmöglich, einen Medizinstudiengang in Bremen einzurichten. Denn selbstverständlich kann die Medizin nicht zulasten der Hochschulen gehen und auch nicht zulasten der Kliniken. Da ist nichts zu holen, meine Damen und Herren.
Ich verstehe deshalb durchaus die Skepsis der Koalition, die der CDU nicht mit wehenden Fahnen folgen will und sagt: Großartig, das machen wir jetzt sofort. Denn es ist völlig klar, man muss sich die Frage stellen: Kann Bremen sich den Medizinstudiengang leisten oder würde das Geld an allen Ecken und Enden fehlen, sodass es den Menschen in der Stadt schadet und wir es deshalb nicht verantworten können?
Aufgrund des deutschlandweiten Ärztemangels, der teilweise schon vorliegt oder bald droht, braucht es aus unserer Sicht ein neues Bund-Länder-Programm zur Stärkung und zum Ausbau der Universitätsmedizin. Auch dafür müsste sich der Senat einsetzen.
Natürlich hat die Fraktion der CDU aber Recht, wenn sie sagt: Man kann sich nur ernsthaft Gedanken über eine Finanzierung machen, wenn man weiß, wie viel so ein Medizinstudiengang kosten würde. Die Schätzungen reichen derzeit von 20 Millionen Euro pro Jahr bis zu über 100 Millionen Euro pro Jahr, und die Investitionskosten kommen da noch oben darauf. Deshalb wollten wir dieser Machbarkeitsstudie eine Chance geben, damit wir valide Zahlen auf dem Tisch haben, über die wir dann diskutieren und eine qualifizierte Entscheidung treffen können für oder gegen einen Medizinstudiengang.
Damit für die Machbarkeitsstudie nicht so viel Geld ausgegeben wird, wollten wir im kleinen Gegensatz zur Fraktion der CDU keinen externen, teuren Auftrag vergeben, sondern die Studie über diese Senatsressorts selbst erstellen lassen und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Dann kam die gemeinsame Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit. In der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz stand schwarz auf weiß, dass das Ressort die Prüfung eines Vollstudiums und des Teilstudiums, also der Light-Version der Medizinausbildung, die der Senat bevorzugt, vornehmen wird.
Damit wurde selbstverständlich unserem Anliegen entsprochen. Da stand auch ganz eindeutig, ich zitiere: „Die oben skizzierten Varianten des Aufbaus einer Universitätsmedizin beziehungsweise einer Medizinausbildung in Bremen sind nur vor dem Hintergrund ausgearbeiteter Konzepte“, Achtung, hier ist von Plural die Rede, „fachlich und politisch zu bewerten und zu entscheiden.“.
Und Herr Gottschalk, ich glaube, wenn der Senat diese Prüfung macht, dann hätte das nicht 100 000 Euro gekostet. Die Freude auf unserer Seite war allerdings nur von kurzer Dauer, denn was dann passierte, das war wirklich ein Lehrstück einer sehr billigen Show.
Viele Fachleute wurden eingeladen, erklärten ausführlich, warum sie ein Medizinstudium für sinnvoll halten oder dem kritisch gegenüberstehen. Alle Abgeordneten stellten Nachfragen, –
und die Opposition und die Gäste gingen davon aus, dass nun beide Varianten, Vollstudium und Teilstudium, geprüft werden, denn genauso stand es in der Vorlage. Danach hätte man mehr Klarheit, und die Einschätzung der Expertinnen und Experten hätte auch noch Berücksichtigung finden können.
Aber April, April! Das Ganze war nur eine Show. Denn in der letzten Minute kommt Dr. Henrike Müller von Bündnis 90/Die Grünen –
und eröffnet ganz plötzlich, dass jetzt doch lieber nur das Teilstudium geprüft werden soll. Ich muss wirklich sagen, das war absolut unangemessen.
Wieso gaukeln Sie denn mit einer Vorlage, eine offene Prüfung zu machen, allen etwas vor, um dann in allerletzter Sekunde diesen Prüfauftrag zurückzuziehen –
und damit den Prüfauftrag zu halbieren und die Möglichkeit der Prüfung eines Vollstudiums einfach auszuschließen und ad acta zu legen? Das war ein überflüssiges und böses Spiel der Koalition, über das ich mich noch heute ärgere.
Auch die Expertinnen und Experten fanden das nicht witzig. Im „Weser-Kurier“ wurde ein Experte zitiert: „Danke für das Kommen, aber intern ist es ja längst zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausgemacht, und nach diesem Motto lief auch die Veranstaltung ab.“ Übrigens, falls es hier irgendjemand im Raum gedacht hat, weil es manchmal so anklang: Niemand hat in dieser Sitzung die Prüfung der beiden Varianten infrage gestellt. Niemand!
Das war auf einmal nur die Koalition. Aber bevor die Koalition dann ihre Absichten offenlegte, änderte die Fraktion der CDU im Glauben, die Koali
tion würde das Vollstudium prüfen, ihren ursprünglichen Antrag und unterstützte die Prüfung beider Varianten gemäß der Ressortvorlage. Nach der Änderung dieser Vorlage in letzter Sekunde macht aus unserer Sicht der CDU-Antrag in der jetzigen Form eigentlich keinen Sinn mehr, weil ihm die Grundlage entzogen wurde.
Deshalb werden wir uns bei dem CDU-Antrag enthalten und den Bericht des Ausschusses werden wir natürlich ablehnen, weil er ausschließlich das Teilstudium prüfen will, und nach diesem Spektakel im Ausschuss bleibt uns auch gar nichts anderes übrig.
Zum Teilstudium gibt es übrigens viele ungeklärte Fragen. Vielleicht werden die noch geprüft. Ich möchte sie trotzdem einmal aufwerfen, weil das ja gerade so stark von der Koalition forciert wird. Welche Universität lässt sich ernsthaft auf die Kooperation ein und bietet den teuren vorklinischen Teil an, um dann zu sehen, wie die Studierenden in der klinischen Phase nach Bremen gehen?
Göttingen fällt absehbar dafür aus, und das war ja der ursprüngliche Plan der Senatorin. Die Universität Göttingen kooperiert jetzt aber mit Braunschweig. Wie viel müsste Bremen für so eine Kooperation bezahlen? Was passiert eigentlich, wenn sich kein Kooperationspartner findet? Wie lässt sich ein besonderer Bedarf für Bremen zum Beispiel bei den Allgemeinmedizinern steuern, wenn Bremen gar keinen Einfluss darauf hat, was in der vorklinischen Phase gelehrt wird und welche Schwerpunkte gesetzt werden, wenn auch Bremen wiederum keinen Einfluss darauf hat, unter welchen Voraussetzungen wer Medizin studieren kann, weil Bremen ja erst in der klinischen Phase einspringt?
Allerletzter Punkt: Die Planungen, ein Teilstudium in Bremen aufzubauen, konterkarieren den Masterplan Medizinstudium 2020, das hatte auch Herr Röwekamp gerade schon angesprochen. Denn hier wird nämlich gesagt, dass Theorie und Praxis enger miteinander verzahnt –
werden sollen, und zwar ab dem ersten Semester. Folgerichtig sagt der Masterplan, Zitat: „Teilstudiengänge gehören der Vergangenheit an.“
Die rot-grüne Regierung plant aber jetzt genau diese Teilstudiengänge. Das ist nicht mehr zeitgemäß, und wir verstehen einfach nicht, warum man nicht genau vor diesem Hintergrund zumindest die Prüfung des Vollstudiums in Erwägung gezogen hat. Wir finden, die Koalition hat an dieser Stelle eine Chance verschenkt, das ist das falsche Signal. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem Frau Dr. Müller von ihrer Wahrnehmung der Sitzung berichtet hat, –
möchte ich auch von meiner Wahrnehmung der Sitzung berichten beziehungsweise etwas klarstellen. Frau Dr. Müller, die Expertinnen und Experten hatten nicht die Möglichkeit, sich eindeutig zu positionieren, ob sie eher ein Vollstudium bevorzugen oder ein Teilstudium, –
weil aus der Vorlage hervorging, dass beides geprüft werden wird. Das heißt, das war nicht die Fragestellung in der Ausschusssitzung.
Wäre das in der Vorlage anders formuliert gewesen, dann hätten sich die Expertinnen und Experten in den Redebeiträgen darauf beziehen können, ob sie ein Vollstudium präferieren oder ein Teilstudium. Alle Expertinnen und Experten haben immer allgemein von Medizinstudium gesprochen.
Dann gibt es noch einen Unterschied: Ja, Sie hatten die Möglichkeit, noch einmal einen Experten genau diese Frage zu fragen. Diese Möglichkeit hatte die Opposition nicht, –
denn die Opposition ist davon ausgegangen – ich wiederhole es noch einmal – dass das Vollstudium und das Teilstudium geprüft werden.
Verstehen Sie denn nicht, dass wir, wenn wir davon ausgehen, dass beide Varianten geprüft werden, nicht bis in das Detail bei den Expertinnen und Experten nachhaken müssen, ob das Vollstudium oder das Teilstudium besser ist, weil das in der Prüfung doch sichtbar wird? Das ist doch logisch!
Und noch eine Frage. Die Koalition hat gesagt: Na ja, die Vorlage, die ist nicht von uns, –
dann können wir die ändern, wie wir wollen. Okay, aber dann meine Nachfrage, und die hätte ich gern von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet: Konsequent zu Ende gedacht bedeutet Ihre Aussage, Frau Dr. Schaefer, dass die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sich dafür ausgesprochen hat, die Prüfung des Vollstudiums und die des Teilstudiums durchzuführen. Das hat sie ausführlich in einer Vorlage dargelegt.
Sie hat eine Meilensteinplanung –
gemacht, in der die verschiedenen Konzepte enthalten sind. Dann haben die Koalition beziehungsweise die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich anscheinend entschieden, dass sie dagegen sind, dieses – –.
Herzlich gern.
Die Anhörung war aus meiner Sicht angesetzt, zu prüfen: Inwieweit ist ein Medizinstudium in Bremen sinnvoll? Es wurde eben nicht die Differenzierung nach Voll- und Teilstudium gemacht, weil die Vorlage etwas komplett anderes suggeriert hat. Meine Nachfrage ist an dieser Stelle – –. Ich gebe der Koalition natürlich das Recht, die eigene Vorlage zu ändern.
Ich möchte nur verstehen, warum die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Prüfung war und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Das würde ich gerne einmal –
auf dem Tisch haben wollen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren zwei Anträge, einmal den Antrag, der sich auf die Stadtbibliothek bezieht, und einmal den Antrag, der sich auf die Universitätsbibliothek beruft. Ich habe mich extra als Letzte gemeldet, weil ich verstehen wollte, warum diese Anträge gestellt werden. Das habe ich immer noch nicht so richtig verstanden, vielleicht gelingt es der Koalition in der zweiten Runde. Ich werde mich trotzdem zu den Anträgen äußern.
Zum Antrag der Open Library oder offenen Bibliothek wurden inhaltlich schon einige Punkte von Herrn Pirooznia gesagt. Uns ist es wichtig, und das habe ich auch in der Deputation immer wieder betont, dass es sich hier ausschließlich um zusätzliche Öffnungszeiten handelt, die ohne Personal bewerkstelligt werden, und keinesfalls um einen versteckten Personalabbau.
Erfahrungen aus anderen Ländern, zum Beispiel Schweden, zeigen, dass das Open-Library-Konzept eher zu mehr als zu weniger Arbeit führt, weil die Nutzungsdauer der Bibliothek verlängert wird, Buchbestände wieder richtig eingeordnet werden müssen, die Bibliothek wieder schick gemacht werden muss und man daher natürlich über zusätzliche Personalkapazitäten innerhalb der Öffnungszeiten nachdenken muss, um der erweiterten Nutzung durch Open Library Rechnung zu tragen und damit es nicht zu Mehrarbeit kommt, die nicht aufgefangen wird.
Grundsätzlich ist Open Library ein interessantes Konzept, weil es die Bibliotheken als Orte des SichAufhaltens und nicht nur des klassischen Buchausleihens wahrnimmt. Genau diese Perspektive ist die Realität der bremischen Bibliotheken, das zeigt sich zum Beispiel auch im letzten Controllingbericht, in dem deutlich wird, die Besucherzahlen sind im Verhältnis zum Plan um 15,9 Prozent angestiegen, die Ausleihen sind geringfügig zurückgegangen. Das heißt, wir sehen, die Menschen kommen vor allem in die Bibliotheken, um sich dort auch aufzuhalten.
Ich finde trotzdem, dass beide Anträge ziemlich schwach sind. Man weiß gar nicht genau, was man beschließt. Für den Antrag zur Stadtbibliothek sehe ich eigentlich nicht so richtig einen Anlass, denn in der Kulturdeputation wurde das Open-LibraryKonzept schon diskutiert und die Prüfung von mehreren Standorten beschlossen beziehungsweise eigentlich noch mehr, nämlich dass in der Vahr und in Vegesack jetzt erste Modellprojekte umgesetzt werden. Heißt das, wir beschließen mit diesem Antrag etwas, das gerade schon passiert? Da kann ich den Mehrwert ehrlich gesagt nicht so richtig erkennen. Oder ist das Neue an dem Antrag eine Prüfung, ob es dazu ein wissenschaftliches Begleitprojekt geben kann, aber man weiß nicht, ob das geht oder nicht? Ich würde sagen, da ist es doch viel zielführender, direkt mit der Direktorin der Stadtbibliothek, Frau Lison, zu sprechen und darum zu bitten, nach einem Jahr die ersten Ergebnisse aus der Vahr vorzustellen. Ich bin mir ganz sicher, dass sie bereit wäre, uns im Betriebsausschuss dazu zu berichten.
Um hier zuzustimmen, hätten wir gern einen Antrag gehabt, der etwas mehr mit Inhalten gefüllt ist und bei dem man wirklich weiß, was der Unterschied dessen, was wir beschließen, zu dem ist, was ohnehin schon stattfindet.
Zum Antrag der Universitätsbibliothek: Ja, es stimmt, die Studierenden an der Uni, die wünschen sich eine Sonntagsöffnung, weil sie die Bibliothek als Arbeitsort begreifen und gerade in der Prüfungsphase auch sonntags lernen möchten. Es stimmt aber auch, dass sich der Personalrat dagegen gewehrt hat, weil er einer Sonntagsöffnung verständlicherweise sehr kritisch gegenüber stand. Im Moment befinden wir uns, wenn ich richtig informiert bin, gerade innerhalb eines zweijährigen
Modellprojekts, das im Januar begonnen hat, und in diesem Projekt soll geprüft werden, inwieweit die Sonntagsöffnungszeiten von den Studierenden genutzt werden. Danach soll es unter Einbeziehung des Personalrates eine Auswertung geben. Nach August 2019 soll der Bürgerschaft ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Auf dieses Modell wird im Antrag überhaupt nicht eingegangen. Es ist aber de facto so, dass gerade im Januar und Februar die Bibliotheken für diese Prüfphase geöffnet waren und dass im Juni erneut geprüft werden soll. Mir ist nicht klar, was mit diesem zweijährigen Modellversuch, der ja gerade begonnen wurde, passiert.
Ein anderes Problem ist: In dem Antrag selbst wird nicht genau gesagt, wie diese Sonntagsöffnung umzusetzen ist. Soll das durch das Open-LibraryKonzept passieren wie bei der Stadtbibliothek? Soll es durch studentische Hilfskräfte passieren? Soll es durch das Sicherheitspersonal passieren? Soll das durch das Bibliothekspersonal passieren? Das wird alles überhaupt nicht klar und bleibt unklar. Wir finden, wenn man dieses Thema wirklich ernst nimmt, dann muss man sich auch überlegen, welches Konzept man fordert, und nicht so einen sehr dünnen und nicht ausgegorenen Antrag stellen. Deshalb werden wir uns bei beiden Anträgen enthalten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das System der Mehrwertsteuer in Deutschland ist ein ziemliches Durcheinander und ein über die Zeit entstandener Wildwuchs. Oft ist es kaum nachvollziehbar, warum für manche Produkte ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent veranschlagt wird und für andere der reguläre Satz von 19 Prozent. Bücher und E-Books sind ein Beispiel für diese Willkür. Ein Buch ist ein Kulturgut und der gleiche Text als PDF-Dokument ist es dann nicht mehr. Als Folge daraus ist die E-Book-Ausgabe oft sogar teurer als das reguläre Buch, obwohl Produktions- und Vertriebskosten bei E-Books deutlich geringer sind.
Das ist selbstverständlich absurd. Daher ist es richtig und sinnvoll, hier zu einer Gleichstellung zu kommen und auch anderen E-Books den Status eines Kulturgutes zuzuerkennen.
Unzweifelhaft unterstützen wir als Fraktion DIE LINKE diesen vorliegenden Antrag, auch wenn wir ehrlich gesagt etwas bezweifeln, ob das überhaupt gerade so notwendig ist, denn Bundesfinanzminister Scholz hat ja nachdem die Regelung auf EUEbene zustande kam, bereits angekündigt, dass er sich dieser Sache annehmen und für eine Angleichung sorgen wird. Wenn dieser Antrag dazu dient, dem Ganzen noch einmal Nachdruck zu verleihen und dafür dieser Anstoß aus Bremen notwendig wird, können wir das mittragen, weil es auf keinen Fall der Sache schadet. Wir waren aber etwas überrascht, dass dieser Anstoß aus Bremen hier an dieser Stelle wohl nötig ist.
Aus unserer Sicht geht dieser Antrag auch leider nicht weit genug, denn der gesamte Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuer müsste noch einmal systematisch überarbeitet werden, um diese zahlreichen Widersprüche aufzulösen.
Es erschließt sich mir zum Beispiel überhaupt nicht, wenn ich die Autobiographie einer bekannten Rockband für sieben Prozent Mehrwertsteuersatz kaufen kann, aber dann für ihre CD auf einmal 19 Prozent zahle. Es wäre also hier eine grundsätzliche Debatte darüber nötig, was denn ein Kulturgut im Sinne der reduzierten Mehrwertsteuerregelung ist und was nicht.
Dieser Wahnsinn betrifft leider nicht nur den Kulturbereich, sondern geht darüber deutlich hinaus. Ich glaube, eines der bekanntesten Beispiele sind die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die besteuerte Babywindel und die sieben Prozent bei dem rabattierten Hundefutter. Das zeigt, dass es einfach völlig unverständlich ist, wie diese Einteilung von Produkten zustande kommt. Wir hätten uns gewünscht, dass die rot-grüne Koalition diese Debatte als Anstoß nimmt, einen etwas allgemeineren Antrag zu formulieren, der über die Frage der E-Books hinausgeht. Der sich entweder zumindest der Frage der Kulturgüter stellt oder ganz allgemein eine Veränderung der Mehrwertsteuerregelung forciert, denn wir glauben, dass das eine gute Bundesratsinitiative gewesen wäre.
Diese Chance wurde bei diesem Antrag leider vertan. Das ist schade. Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat bereits 2007 einen Reformvorschlag für die Besteuerung von Produkten für Kinderbedarfe vorgelegt und 2015 für den Schienenverkehr, sodass nicht mehr unterschieden wird, reise ich gerade im Nahverkehr oder reise ich gerade im Fernverkehr – davon abgesehen, dass man, wenn man fliegt, überhaupt keinen Mehrwertsteuersatz zahlen muss, was absolut ärgerlich ist.
Ich komme zum Schluss: Der vorliegende Antrag denkt nicht weit genug, wie ich gerade aufgezeigt habe, trotzdem ist es nicht falsch, diesem Antrag zuzustimmen. Wir drehen hier an einer kleinen Stellschraube, wir hätten gern an einem größeren Rad gedreht, trotzdem werden wir dem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Wissenschaftsplan 2025, der die mittelfristige Entwicklung der Hochschulen darstellt und finanzielle Rahmenbedingungen vorgibt. Im Gegensatz zum letzten Wissenschaftsplan ist dieses Papier kein reines Spar- und Kürzungspapier. Das erkennen wir als Fraktion DIE LINKE durchaus an. Einige Hochschulen, insbesondere die Hochschule Bremerhaven, erhalten in den kommenden Jahren deutlich mehr Mittel. Das begrüßen wir, weil gerade in Bremerhaven zusätzliche Arbeitsplätze und zusätzliche Studierende für die gesamte Stadtentwicklung von sehr großer Bedeutung sind.
Man muss diese zusätzlichen Mittel und die neuen Personalzahlen aber doch auch in einen Kontext stellen. Die Hochschule Bremen wird 2025, trotz zusätzlichen Geldes, sogar weniger Vollzeitstellen haben, als im Jahr 2003. In der Zwischenzeit sind aber immer mehr Studierende in den Lehrveranstaltungen, das heißt im Klartext, die Qualität der Lernbedingungen wird im Schnitt verschlechtert. Das geht sowohl zulasten der Studierenden als auch zulasten der Beschäftigten.
Es gab zum Wissenschaftsplan 2025 umfangreiche Stellungnahmen. Ich möchte daraus zwei Zitate nennen: Der Wissenschaftsplan sei – Zitat – „der Beginn einer Reparaturphase von Schäden einer jahrelangen Sparpolitik“, meint der Personalrat der Hochschule Bremen. Der DGB sagt, der Plan sei eine – Zitat – „Rücknahme vergangener Fehlentscheidungen“. Das ist treffend formuliert, dem schließen wir uns an.
Die Schuldenbremse hat vor allem unter dem damaligen SPD-Senator Willi Lemke katastrophale Kürzungen an der Universität und den Hochschulen gebracht. Studiengänge wurden geschlossen, zum Beispiel Behindertenpädagogik und Sport, die jetzt dringend gebraucht und mühsam wieder aufgebaut werden müssen. Die Politik war kurzsichtig und unverantwortlich. Durch diese Weichenstellung Mitte der Zweitausenderjahre wurde die Bremer Hochschule auch vom bundesweiten Niveau abgekoppelt. Bremen gibt aktuell nach offiziellen Statistiken pro Professur fast 100 000 Euro weniger
aus als der Bundesschnitt, vor allem weil die Ausstattung von Lehrstühlen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlechter ist.
Deshalb ist es nun erklärtes Ziel des Wissenschaftsplans, diese Lücke wieder zu schließen. Aber kann das mit den zusätzlichen Mitteln gelingen? Reichen diese aus? Das bezweifeln wir. Alle Bundesländer erhöhen gegenwärtig gerade signifikant und vor allem stetig ihre Wissenschaftsausgaben.
Der Bundesschnitt wird also zukünftig auch steigen, während Bremen versucht, sich an einen Bundesschnitt aus der Vergangenheit anzugleichen. Schlimmer noch: Die Personalausstattung wird in Teilbereichen sogar verschlechtert. Das Verhältnis zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Beschäftigten in Verwaltung und Technik wird an der Universität von aktuell 1 zu 1 auf 1 zu 0,9 gesenkt. Um die Ziele im Bereich Diversity, Gleichstellung und lebenslanges Lernen zu erreichen, braucht man unbefristete Dauerstellen. Auch in vielen anderen Bereichen an den Hochschulen werden Daueraufgaben in der Wissenschaft über befristete Drittmittel finanziert, das wissen wir alle hier im Haus. Das heißt für die Beschäftigen immer wieder befristete Beschäftigungsverhältnisse, keine Planungssicherheit. Deshalb brauchen wir zwingend ein Entfristungsprogramm für Drittmittelstellen, das fehlt aber immer noch. Wir finden dieses Entfristungsprogramm vor allem deshalb so entscheidend, weil es ein elementarer Bestandteil ist, wenn man gute Arbeit an den bremischen Hochschulen fordert und jetzt darf auch meine Fraktion klatschen.
Die Situation der studentischen Hilfskräfte wird auch nur am Rande erwähnt und ist wenig konkret. Von einem Tarifvertrag ist hier überhaupt nicht die Rede. Und wer gerade beim Streik auf dem Marktplatz war, der hat mitbekommen, dass die studentischen Hilfskräfte für einen Tarifvertrag kämpfen werden, sie sind eine der größten Statusgruppen, ohne die an den Hochschulen vieles zusammenbrechen würde.
Sie haben mehr Geld im Portemonnaie verdient als die 9,19 Euro, die gerade auf dem Marktplatz zu Recht als lächerlich bezeichnet wurden.
Selbstverständlich, wenn man die studentischen Hilfskräfte besser vergüten will, dann müssen diese Mittel auch im Wissenschaftsplan 2025 vorgehalten werden.
Ich komme noch einmal zurück in der zweiten Runde. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade wenn so viele jubeln, –
ist es doch auch sinnvoll, noch einmal den Blick zu schärfen und zu schauen, wo es Leerstellen, wo es Verbesserungsbedarf gibt, damit das nun einmal auch von Regierungsseite in Angriff genommen werden kann. Deswegen gehe ich noch einmal auf Punkte ein, an denen wir den Wissenschaftsplan unkonkret oder noch nicht ausreichend finden.
Abgesehen von der Hochschule Bremerhaven enthält der Wissenschaftsplan keine Angaben über die avisierte Zahl von Studienplätzen. Wenn ich aber nicht weiß, wie viele Studierende voraussichtlich in Zukunft da sein werden, dann sind auch keinerlei Aussagen über die Betreuungsrelation möglich. Und wenn man nichts über die Betreuungsrelation sagen kann, dann kann man nichts über die Qualität der Betreuung sagen. Das halten wir für eine große Leerstelle in diesem Wissenschaftsplan.
Unserer Meinung nach kommen auch das Studierendenwerk und die Bibliothek, aber auch die vielen Beratungsangebote und die wichtige studentische Infrastruktur zu kurz, zumal dann, wenn die Hochschulen wie geplant wachsen sollen, denn dann müssen natürlich auch diese Beratungsangebote beziehungsweise die Kapazitäten des Studierendenwerks wachsen. Die Zielzahlen des Studierendenwerks bei bezahlbarem Wohnen sind dieselben wie von 2014. Der folgende Satz ist komplett identisch mit dem Wissenschaftsplan 2020. Das heißt, an dieser Stelle wurde einfach das CopyPaste-Verfahren angewendet und gesagt – Zitat –: „Daher soll in den kommenden Jahren das Angebot des Studentenwerks“ – das ist sogar noch die alte Formulierung – „auf insgesamt 2 500 Plätze ausgeweitet werden“. Das steht so im Wissenschaftsplan 2020 und wortgleich im Wissenschaftsplan 2025. Ich finde, das kann nicht Ihr Ernst sein. Hier hätte ich mir wirklich gewünscht, dass man darüber nachdenkt, an welcher Stelle man fünf Jahre später steht und was dann die angemessene Forderung wäre.
Ein Punkt, der mir auch noch ganz wichtig ist, ist die Situation der vielen prekären Lehrbeauftragtenstellen. Wir wünschen uns an dieser Stelle deutlich mehr Engagement. An der Hochschule Bremen besteht zum Beispiel derzeit die Situation, dass bis
zu 50 Prozent der Lehre über diese Gruppe abgedeckt wird. Wer aber gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen will, der muss ganz genau prüfen, welche Lehraufträge sinnvoll und notwendig sind und welche nur Folge der Sparmaßnahmen, denn diese Ausbeutung muss beendet werden.
Insbesondere an der Hochschule für Künste muss das Land die Hochschule stärker finanziell dabei unterstützen, die vielen Lehraufträge im Fachbereich Musik in feste Stellen umzuwandeln. Wir können nicht weiter dabei zuschauen, wie die Arbeit auf musikalischem Spitzenniveau so miserabel vergütet wird, dass es kaum zum Leben reicht. Hier braucht es wirklich mehr Engagement von Seiten des Senats, damit auch für diese Personengruppe gute Arbeit an den Hochschulen möglich wird. Das fehlt im Wissenschaftsplan.
Zusammengefasst: Jahrzehntelange Unterfinanzierung und der Personalmangel in der Wissenschaft kann durch diesen Plan nun einmal nicht abschließend ausgeglichen werden, deswegen erwarten wir hier noch mehr Engagement, auch wenn wir anerkennen, dass dieser Plan deutlich besser ist als der Wissenschaftsplan 2020. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kohlrausch hat es gerade schon gesagt: Wir haben im April 2018 auf Initiative der Fraktion DIE LINKE über freien Eintritt in Museen gesprochen, und ich freue mich, dass wir nun erneut über dieses Thema sprechen, denn genauso, wie Herr Bolayela es gerade gesagt hat, finden auch wir dieses Thema extrem wichtig.
Allerdings muss man auch festhalten: Wir reden zumindest heute nicht über freien Eintritt für alle, wie Frau Kohlrausch das eben angedeutet hat, sondern eigentlich reden wir darüber, ob es möglich ist, das in Bremens Museen an einem Tag in der Woche der Eintritt frei wird. Das ist etwas anderes. Das muss man auch klar so sagen. Wir hatten diesen Vorschlag im April in die Debatte gebracht. Aus unserer Sicht wäre das nämlich ein erster Schritt in die Richtung, dass Museen eintrittsfrei werden, dass man sich zumindest einen Tag in der Woche herausgreift.
Diese Maßnahme aber solitär betrachtet ist nun einmal etwas ganz anderes, als dass Museen komplett eintrittsfrei sind. Das muss man noch einmal
festhalten. Was wir schade finden, ich werde darauf auch gleich noch einmal genauer eingehen, ist, dass aus dem Vorschlag eines eintrittsfreien Tages in der Woche in der Senatsantwort ein eintrittsfreier Tag im Monat geworden ist, was für uns auch noch einmal ein erheblicher Unterschied ist.
Wir finden es also gut, dass die SPD hier noch einmal den Aufschlag macht und sagt: Das muss auf jeden Fall geprüft werden. Was wir allerdings nicht so gut fanden, ist: In Ihrem Antrag von Mai 2018 hatten Sie ja einen Modellversuch gefordert, dass die Museen vom 1. Januar 2019 bis zum Sommer auf freiwilliger Basis den kostenlosen Eintritt an einem Tag in der Woche einführen, man danach eine Auswertung vornimmt und danach auch über Finanzierungsmodelle nachdenkt. Das bedeutet aber, für diesen Zeitraum hätten die Museen allein die Einnahmeausfälle kompensieren müssen oder refinanzieren müssen, und das finden wir falsch. Wir sagen, wenn die Politik einen eintrittsfreien Tag pro Woche will, dann muss das auch gegenfinanziert werden.
Ja, Bündnis 90/Die Grünen dürfen gleich auch noch etwas sagen, Frau Dr. Schaefer. Richtige Intention, bei der Umsetzung muss man da noch einmal schauen, denn ich glaube, wenn es politisch gewollt ist, muss das auch finanziert werden.
Trotzdem wird ganz deutlich: DIE LINKE und die SPD haben hier einen sehr breiten Konsens in der Frage. Wir sind der Überzeugung, Herr Bolayela hat es schon ausgeführt, dass die Zugangshürden zum Museum abzumildern auf jeden Fall dazu führt, dass mehr Menschen ins Museum kommen und dass das ein wichtiges Signal ist und es jetzt die Zeit wäre, das umzusetzen.
Das nimmt zwar Zeit von meiner schönen Rede weg, aber natürlich!
Es gibt so etwas, Frau Dr, Schaefer, das heißt Haushalt, den die Bürgerschaft aufstellt, da gibt es auch den Kulturetat. In dem Kulturetat muss man dann schauen, wie viel Geld man dafür bereitstellen kann. Dafür bräuchte es wahrscheinlich einen größeren Kulturetat. Dafür würde ich mich einsetzen.
Genau! Das wird ja größer sein als in der Vergangenheit.
Wenn ich jetzt auf die Antwort der Anfrage eingehe, dann stelle ich leider fest, dass die Fraktion der SPD und der Senat hier anscheinend nicht mit einer Stimme sprechen, was mich ehrlich gesagt überrascht hat, denn Kulturstaatsrätin Emigholz hat sich in der Debatte im April sehr positiv auf die Überlegung eines eintrittsfreien Tags pro Woche bezogen, und deswegen hätte ich gedacht, dass dort die Antwort des Senats etwas anders ausfällt.
Ich finde auch, die Argumente sind relativ schwach. Hier wird gesagt: Ja, der freie Eintritt führe zu mehr Besucherzahlen. Der freie Eintritt führe auch dazu, dass jüngere Besuchergruppen vermehrt in die Häuser kommen, aber die sogenannten museumsfernen Zielgruppen würden durch den kostenlosen Zugang zum Museum nicht erreicht werden. Dafür bräuchte man spezifische Angebote. So weit, so richtig! Das ist aber kein Argument gegen den freien Eintritt. Denn niemand in der Kulturlandschaft behauptet ernsthaft, dass ein kostenloser Zugang allein als Wundermittel dienen könnte, um alle Bremerinnen und Bremer anzusprechen.
Mich würde es allerdings auch freuen, wenn mehr Studierende ins Museum gehen würden. Für die ist
nämlich ein ermäßigter Eintritt von sieben Euro gerade in der Kunsthalle nicht günstig.
Ja, jetzt habe ich mit Frau Dr. Schaefer so lange diskutiert und kann meine Rede gar nicht zu Ende führen.
Ja, drei Sätze zum Abschluss! Was mir wirklich wichtig zu sagen ist: Ich glaube, der freie Eintritt einmal in der Woche wäre möglich, er wäre finanzierbar, denn der Anteil der Eintrittspreise insgesamt läge nur zwei bis neun Prozent von dem, was Museen überhaupt ausgeben. Das heißt, es ist relativ gesehen ein kleiner Anteil, von dem wir hier gerade sprechen.
Ich würde mir wünschen, dass der Senat dieser Idee eine Chance gibt und nicht nur auf die Schwierigkeiten aufmerksam macht. Das bedeutet aber auch, nicht nur kleine Schritte zu machen und nur die staatlichen Museen mitzudenken und auch nicht nur an einem eintrittsfreien Tag im Monat festzuhalten, sondern den eintrittsfreien Tag pro Woche, zu prüfen und einzuführen, wie das die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD wollen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE beantragt heute, die Weichenstellung für einen allgemeinen Ausbildungsfonds im Land Bremen auf den Weg zu bringen. Ein allgemeiner Ausbildungsfonds, vielleicht bekannter unter dem Begriff der Ausbildungsumlage, schafft eine solidarische Verteilung der Ausbildungskosten auf alle Betriebe. Die Idee dahinter ist relativ einfach. Bisher ist es so, dass einige Betriebe und Unternehmen in Bremen ausbilden und sehr viele andere Betriebe, nämlich 77,5 Prozent, auf eine Ausbildung verzichten. Ihnen schadet das bisher nicht, denn sie können Fachkräfte von anderen Betrieben abwerben, wenn diese voll ausgebildet wurden. Das heißt, vier Fünftel der Betriebe beteiligen sich nicht an den Ausbildungskosten, können aber trotzdem auf das ausgebildete Personal zugreifen. Die Effekte sind nicht zu übersehen, denn genau aufgrund dieses Problems gibt es deutlich zu wenige Ausbildungsplätze in Bremen.
Auch in diesem Jahr sind wieder mehr als 1 000 junge Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer ausgegangen. Das muss man sich einmal vorstellen, 1 000 junge Menschen in Bremen, die eine Ausbildung machen wollen, aber keine Chance auf Ausbildung bekommen. Wir finden, diese Situation ist untragbar.
Das ist nur eine offizielle Zahl von den bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Bewerbern. Nimmt man die Personen hinzu, die als ausbildungsinteressiert gelten, aber nicht offiziell Bewerber sind, dann wird die Zahl der jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz noch einmal wesentlich höher.
Die Ausbildungskrise in Bremen muss beendet werden. Deshalb wollen wir den allgemeinen Ausbildungsfonds einführen. Damit werden die Ausbildungskosten auf alle Betriebe verteilt. Sie zahlen einen festen Anteil, egal ob sie selbst ausbilden oder nicht. Die Ausbildungskosten werden also solidarisch umgelegt, weil ja auch später alle auf die ausgebildeten Fachkräfte zugreifen wollen. Für die Betriebe wird es dadurch deutlich attraktiver, selbst auszubilden, denn wenn sie sowieso zahlen müssen, dann können sie sich auch entscheiden, selbst die Ausbildung zu übernehmen, denn so
können sie die zukünftigen Fachkräfte schon an ihren Betrieb binden.
Auch kleine Betriebe können so motiviert werden, weil sie je nach Ausgestaltung des Ausbildungsfonds eine entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten und es ihnen so leichter wird, eine Ausbildung anzubieten. Wir glauben, durch dieses Instrument lassen sich erheblich mehr Ausbildungsplätze in Bremen schaffen, und das ist dringend nötig, meine Damen und Herren!
Selbstverständlich müssen einige Fragen bei der Umsetzung geklärt werden, denn die duale Ausbildungslandschaft ist vielfältig aufgestellt. Man muss also branchenspezifisch prüfen, wie hoch die Ausbildungskosten sind und welcher Beitrag pro Branche erhoben wird und in einen Fonds gehen muss. Natürlich muss man auch klären, was mit den Kleinstbetrieben ist. Ist es sinnvoll, diese aus einer Umlagefinanzierung herauszunehmen, oder ist es gerade besonders sinnvoll, diese hineinzunehmen, weil in bestimmten Branchen gerade die Kleinstbetriebe überdurchschnittlich viel ausbilden? Das sind Fragen, die, wie wir finden, in einer Kommission geklärt werden können, und deswegen möchten wir heute in diesem Antrag nicht sofort die Umsetzung der Ausbildungsumlage oder eines Ausbildungsfonds fordern, sondern zunächst die Bildung einer Kommission, die diese Fragen klärt, damit wir dann in einem nächsten Schritt hier einen Ausbildungsfonds beschließen können. Die Zeit drängt, die Jugendlichen brauchen Perspektiven in Bremen. Wir wollen, dass im Sommer 2020 der Ausbildungsfonds in Bremen greifen kann, und deswegen muss jetzt gehandelt werden.
Wenn man nicht so tief in der Materie steckt, dann fragt man sich vielleicht, warum es denn jetzt verbindliche Maßnahmen braucht. Kann man nicht einfach zu den Unternehmen gehen und sagen: Könnt ihr nicht etwas mehr ausbilden? Das wurde aber viele Jahre durch die Bremer Vereinbarung probiert, leider erfolglos. Keines der Ziele wurde in den letzten Jahren erreicht. Wir hängen seit dem Jahr 2013 bei der gleichen Zahl von betrieblichen Ausbildungsplätzen fest. Das Einzige, was sich glücklicherweise verändert hat, ist die Anzahl der schulischen Ausbildungsplätze und die Anzahl der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst. Bei den betrieblichen Ausbildungsplätzen hat sich einfach überhaupt nichts getan. Da erleben wir einfach nur
einen Stillstand. Deswegen sagen wir, wir brauchen jetzt die gesetzgeberische Maßnahme.
Wir müssen hier jetzt eingreifen, denn wir sehen, der Markt regelt nun einmal nicht alles, die Betriebe machen nun einmal nicht freiwillig mehr Ausbildungskapazitäten möglich. Deshalb brauchen wir den Ausbildungsfonds, die Ausbildungsumlage auf Landesebene.
Ich komme zum Schluss! Ich habe ja noch eine zweite Runde. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das war gerade eine ganz interessante Debatte. Ich verstehe nicht so richtig, warum die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen unserem Vorschlag nicht zustimmen, und eigentlich auch nicht, warum die Fraktion der CDU nicht zustimmt, denn die hat sich doch gestern gegenüber den Maßnahmen von Rot-Grün sehr kritisch geäußert. Darauf möchte ich gleich noch einmal eingehen. Dass die Fraktion der FDP nicht zustimmt, das habe ich mir ehrlich gesagt gedacht, das hat mich jetzt nicht überrascht. Sie sehen es ja immer als Teufelszeug an, wenn man in den Markt in irgendeiner Weise regulierend eingreifen will.
Trotzdem möchte ich mich noch einmal kurz auf Frau Bergmann beziehen. Sie haben ja gefragt, wie man denn einen Ausbildungsfonds machen könne, wenn die Unternehmen das eigentlich gar nicht wollten, und wir sollten noch einmal mit den Unternehmen reden. Da muss man sich natürlich einmal die Situation, wie sie gerade ist, vor Augen halten.
Natürlich ist es im Moment so, dass sich ein Ausbildungsfonds auf den ersten Blick nur für einen von fünf Betrieben lohnen würde, denn zurzeit bildet nur einer von fünf Betrieben aus. Das heißt natürlich, dass vier Betriebe sagen: Das lohnt sich für uns gar nicht, dann müssten wir ja etwas zahlen. Jetzt sagt Herr Röwekamp: Das geht ja nicht, solch eine Zwangsabgabe finden wir falsch, und wir finden es auch falsch, wenn man sich von der gesellschaftlichen Pflicht, auszubilden, freikaufen kann.
Wenn ich Sie da ernst nehme, Herr Röwekamp, dann müssten Sie aber eigentlich sagen: Na gut, dann brauchen wir eine Ausbildungspflicht, von der man sich nicht freikaufen kann, wie man das in einem Ausbildungsfonds könnte, sondern die Betriebe werden einfach dazu verpflichtet, auszubilden, und wer das nicht tut, der bekommt harte Sanktionsmaßnahmen.
Wenn Sie einen solchen Weg gehen würden, können wir darüber noch einmal reden, aber zu sagen, auf der einen Seite sei es die Pflicht der Unternehmen auszubilden, aber eine verpflichtende Abgabe wollen Sie andererseits nicht, das finde ich vor allem vor dem Hintergrund unredlich, dass man über Jahrzehnte versucht hat, die Unternehmen auf freiwilliger Basis dazu zu bekommen, dass sie ihre Ausbildungsplätze erhöhen.
Frau Böschen hat zu Beginn ihrer Rede relativ positive Zahlen verwendet, um die Ausbildungssituation in Bremen darzustellen. Man kann natürlich auch relativ negative Zahlen benutzen, zum Beispiel wenn man sich anschaut, wie eigentlich die Angebots-/Nachfragerelation in Bremen ist.
Da kommen auf 87,5 Ausbildungsplätze 100 jugendliche Bewerberinnen und Bewerber. Das ist die allerschlechteste Quote im Bundesdurchschnitt. Im Gegensatz zum Trend im Bund, wo sich nämlich diese Angebots-/Nachfragerelation deutlich erhöht hat und gerade bei 94 Prozent liegt, ist sie in den letzten Jahren in Bremen deutlich zurückgegangen. Das heißt, vielleicht können wir sagen, die bremischen Unternehmen bilden nicht unterdurchschnittlich aus, obwohl ich 22,5 Prozent immer noch herzlich wenig finde, wir können aber sagen, gemessen an der Nachfrage, nämlich wie viele junge Menschen wir hier in Bremen haben, die eine Ausbildung haben wollen, da bildet Bremen deutlich unterdurchschnittlich aus. Das hat auch Effekte. So ist die Jugendarbeitslosigkeit in Bremen doppelt so hoch wie im Bund. Wollen wir das weiter einfach so hinnehmen? Wollen wir sagen, Bremen ist ein armes Bundesland, in Bremen gibt es viele Arbeitslose, in Bremen gibt es auch viele Jugendliche, die ohne Arbeit sind?
Da kann man halt nichts machen, wenn die Unternehmen nichts tun. Ich finde, das ist der falsche Ansatz. Wir müssen jetzt endlich handeln, denn die Jugendlichen hier in Bremen haben eine Zukunft verdient, meine Damen und Herren!
Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen, ich glaube, Frau Böschen hat es angedeutet, welche Effekte es für die Unternehmen hätte, wenn man in Bremen eine landesgesetzliche Regelung einführen würde. Ich glaube, die Betriebe, die jetzt schon ausbilden, werden dann nicht weglaufen, denn die profitieren von dem Ausbildungsfonds, weil sie zusätzliches Geld bekommen. Ich glaube auch nicht, dass auf einmal alle Betriebe schreiend das Bundesland verlassen, wenn solch ein Fonds eingeführt wird. Solche Geschichten hat man auch bei der Einführung des Landesmindestlohns gehört und hat gesehen, dass das nicht der Fall war.
Vielmehr haben wir eventuell das Problem, das Frau Dr. Müller angesprochen hat, nämlich, dass die Betriebe bereit sind, zu zahlen und nicht bereit sind, auszubilden. Das wäre ein Problem. Trotzdem müssen wir dieses Instrument einmal testen, um zu sehen, was dann passiert, und wir müssen überlegen, ob wir es so ausgestalten können, dass, wenn nicht genügend betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden, wir dieses zusätzliche Geld für außerbetriebliche Ausbildungsplätze nutzen können.
Auch wenn wir uns alle einig sind, dass das immer die schlechtere Maßnahme ist.
Ich muss zum Schluss kommen, auch wenn ich gern noch mehr dazu sagen würde! Ich glaube, gerade
weil wir die Situation haben, dass es für die Unternehmen nicht unbedingt immer wirtschaftlich sinnvoll ist, auszubilden, es aber gesamtwirtschaftlich katastrophale Auswirkungen hat, wenn die Ausbildungskosten immer weiter ausgelagert werden, müssen wir, als Gesetzgeber, tätig werden. Ich finde, das haben die Jugendlichen in Bremen verdient, und ich bitte Sie, wirklich zu handeln.
Noch ein letzter Satz an die Koalition: In dem Wahlprogramm der SPD steht etwas von Ausbildungsumlage, in dem Wahlprogramm der Grünen steht etwas von Ausbildungsumlage.
Ich bin einmal gespannt, was Sie den Menschen erzählen, wenn Sie damit in den Wahlkampf gehen und wie Sie erklären, warum Sie das hier abgelehnt haben. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Müller, ich würde Ihnen gern noch einmal darlegen, was Sie gerade kritisiert haben. Wir haben uns gestern als Fraktion DIE LINKE bei den beiden unterschiedlichen Anträgen der Koalition und der CDU zu der Innovations- und Fachkräftestrategie enthalten, weil wir fanden, dass ein ganz wesentlicher zentraler Punkt, nämlich die Frage, wie qualifizieren wir Bremer Jugendliche nachhaltig, nicht beantwortet wurde, in beiden Anträgen hat, oh Wunder, der Ausbildungsfonds gefehlt. Wir halten aber die Qualifizierung von Bremer Jugendlichen als das zentrale Element zur Fachkräftesicherung. Wäre dieser Punkt bei dem einen oder anderen Antrag enthalten gewesen, dann hätten wir in jedem Fall auch den anderen Maßnahmen zugestimmt. Wir haben auch nicht mit Nein gestimmt, weil wir nicht gesagt haben, dass alle diese Maßnahmen falsch sind, sondern weil wir finden, diese Maßnahmen sind einfach nicht ausreichend genug.
Sie werden wahrscheinlich nicht umfassend zur Fachkräftesicherung beitragen. Deswegen haben wir uns enthalten. Ich hoffe, Sie verstehen das. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, würden Sie mir zustimmen, dass die freiwilligen Vereinbarungen bisher auch nicht zielführend waren? In der Bremer Vereinbarung war geplant, dass 7 800 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die zusätzlichen Ausbildungsplätze waren weit darunter und ausschließlich im fachschulischen Bereich und im öffentlichen Dienst, aber nicht in der betrieblichen Berufsausbildung?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fachkräfteentwicklung ist, das wissen wir eigentlich alle, kein ganz einfaches Thema. Seit langer Zeit wird zwischen Gewerkschaften und Unternehmen um die Frage gestritten: Gibt es denn überhaupt einen Fachkräftemangel?
Die Böckler-Stiftung hat kürzlich einen Report veröffentlicht, der ziemlich scharf behauptet, es gebe vor allem einen verbreiteten Unwillen, Fachkräfte adäquat zu bezahlen. Das ist vielleicht ein bisschen überspitzt, aber ganz falsch ist es auf jeden Fall nicht. Denn natürlich kann man insbesondere im niedrigqualifizierten Bereich – auch da wird von Fachkräften gesprochen – mit einer besseren Bezahlung offene Stellen leichter besetzen.
Unstrittig ist eigentlich aber auch, dass es kein rein demografisches Argument gibt, dass man nicht sagen kann, nur weil die Bevölkerung schrumpft, – davon ist man jedenfalls vor ein paar Jahren ausgegangen – wird es einen Fachkräftemangel geben. Denn wenn die Bevölkerung schrumpft, dann schrumpft letzten Endes auch die Produktion. Die Bevölkerungsentwicklung allein schafft also keinen Fachkräftemangel. Deswegen halten wir auch die Fachkräftestrategie des Senats für dringend überarbeitungsbedürftig, die nämlich genau diese falsche Theorie zum Ausgangspunkt macht.
Stattdessen heißt Fachkräftemangel in meinen Augen nicht flächendeckend, aber was klar ist, dass es jeden Fall in bestimmten Bereichen und Branchen einen Fachkräftemangel gibt, dass in der Bevölkerung nicht in hinreichendem Maße die Qualifikationen vorhanden sind, die sich auf eine verändernde Produktion und Dienstleistung einstellen. Deshalb ist der Antragstext der CDU-Fraktion näher an dem Problem, wenn er von dem Fachkräftemangel als einer hausgemachten Wachstumsbremse spricht. Genau das sehen wir ja in Bremen und Bremerhaven. Wir haben hier jede Menge Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden. Zuletzt waren es mehr als 1 000 Bewerberinnen und Bewerber, die ohne Ausbildungsplatz blieben. Das ist wirklich eine alarmierend hohe Zahl.
Bitte, Herr Buhlert!
Das bezeichne ich als einen Fachkräftemangel in bestimmten Bereichen und bestimmten Berufsgruppen.
Das habe ich doch gerade eben gesagt. Hätten Sie mir zugehört -- Ich habe gesagt: Es ist umstritten, ob es einen flächendeckenden Fachkräftemangel gibt. Wenn man sich die Prognosen von unterschiedlichen Wirtschaftsinstituten anschaut und dann schaut, was zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit dazu sagt, gibt es dort erhebliche Unterschiede. Unstrittig ist, sagte ich ungefähr vor eineinhalb Minuten, dass es in bestimmten Bereichen und Branchen – und auch in bestimmten Regionen ist es unterschiedlich – einen Fachkräftemangel gibt. Im Bereich der Pflege und Gesundheit haben wir garantiert einen Fachkräftemangel, da stimme ich Ihnen zu.
Aber kommen wir noch einmal zurück zur Situation in Bremen und zu der Situation, dass auf der einen Seite auch hier von einem Fachkräftemangel gesprochen wird, wir aber auf der anderen Seite über 1 000 junge Menschen haben, die keinen Ausbildungsplatz finden. Das zeigt doch, dass ein ganz zentraler Punkt, die Ausbildung von jungen Menschen ist, wenn wir Fachkräftemangel bekämpfen wollen. Das sagt auch die Arbeitnehmerkammer. Sie sagt das ganz deutlich in einem Zitat: „Es ist nur
eine Frage der Zeit, bis die Ausbildungskrise in eine Fachkräftekrise umschlägt.“
Wir brauchen also gerade in diesem Bereich, im Bereich der Ausbildung, neue Steuerungselemente, um hier Abhilfe zu schaffen. Wenn wir uns jetzt die zahlreichen Beschlusspunkte anschauen im Koalitionsvertrag beziehungsweise -antrag mit der FDP jetzt auch, dann sehen wir dort als einzige greifbare Instrumente, die Berufsschulen besser auszustatten und Teilzeitausbildung anzubieten. Das ist in der Tat absolut richtig. Das unterstützen wir auch. Aber die sonstigen Maßnahmen, die hier aufgelistet werden, sind teilweise sehr unkonkret, sie bringen nicht viel oder sie sind zum Teil auch zu konservativ gedacht.
Wir finden, in einer sich derart rasch wandelnden Arbeitswelt darf man die Ausbildungsangebote nicht nur entlang der unmittelbaren Bedarfe der Unternehmen entwickeln. Wir finden auch, dass sich Neueinrichtungen von Masterstudiengängen, die wir prinzipiell natürlich begrüßen, nicht nur an den Bedarfen der Wirtschaft orientieren können, wie das von Ihnen gefordert wird. Das greift einfach zu kurz.
Auch der Antrag der CDU-Fraktion fordert, die Berufsschulen besser auszustatten und Teilzeitausbildungen anzubieten. Das heißt, wir hoffen, dass angesichts dieser fraktionsübergreifenden Sichtweise dann auch in den kommenden Haushaltsverhandlungen entsprechende Mittel dafür bereitgestellt werden, denn das ist ja in diesem Haus anscheinend Konsens, was wir sehr begrüßen. Wir finden auch viele Punkte im Antrag der CDU-Fraktion richtig, zum Beispiel wenn Sie den Missstand der verschleppten Anerkennungsverfahren bei der ausländischen Berufsqualifikation benennen oder wenn sie von der Idee der Bildungsprämie sprechen, wenn Arbeitslose Qualifizierungen machen. Selbstverständlich finden wir es auch nicht falsch, wenn Sie davon sprechen, dass beim Übergang von der Einstiegsqualifizierung in die duale Berufsausbildung die Übergangsquote gestärkt werden soll. Wenn man sich aber auch bei Ihnen das Sammelsurium der Punkte anschaut, dann haben wir genau wie bei dem Antrag der Koalition den Eindruck, das wird nicht reichen, das ist am Ende zu wenig. Wir behaupten auch nicht, dass wir das allumfassende Allheilmittel gefunden haben, aber wir sind überzeugt, dass wir die Ausbildungskrise in Bremen lösen müssen,
wenn wir uns gegen den Fachkräftemangel stellen wollen.
Das bedeutet für uns, wir brauchen dringend einen Ausbildungsfonds in Bremen, der es wirklich schafft, dass mehr Ausbildungsplätze hier in Bremen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Punkt findet sich in keinem der Anträge. Wir werden morgen Nachmittag eine ausführliche Debatte genau zu diesem Punkt führen, weil er so wichtig für die Zukunft der jungen Menschen, aber auch für die Fachkräfteentwicklung ist. Dem Antrag der Koalition sowie dem Antrag der CDU-Fraktion werden uns an dieser Stelle enthalten, weil er nichts Falsches tut, aber die Fachkräftesicherung sicherlich nicht allumfänglich herstellen wird. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidenten, meine Damen und Herren! Auch ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Die Fraktion der CDU hat in ihrer Großen Anfrage an den Senat nach Kooperationsprojekten zwischen und mit den bremischen Hochschulen gefragt und der Senat hat ausführlich geantwortet. Herzlichen Dank dafür!
Es zeigt sich, dass die Sorge, die die Fraktion der CDU hatte, dass sinnvoll erscheinende Kooperationen schon vorab an bürokratischen Hemmnissen scheitern, wohl kein flächendeckendes Problem ist, denn die Kooperationen sind sehr vielfältig. Es kann beispielsweise ausführlich nachgelesen werden, mit welchen Hochschulen im Ausland die Hochschulen Bremens kooperieren oder welche
gemeinsamen Sonderforschungsbereiche, Vernetzungen und Projekte es gibt.
Wir erfahren etwa, dass die Hochschule Bremerhaven mit der Universität Medellín in Kolumbien einen gemeinsamen, doppelt anerkannten Studienabschluss im Fach Nachhaltige Energie- und Umwelttechnologien organisiert. Die Hochschule Bremen ist stark mit China verknüpft und besonders intensiv global ausgerichtet. Die Universität hat natürlich auch sehr, sehr viele internationale Partner. Es gibt rund 600 Kooperationsverträge mit Hochschulen im Ausland.
Schwierigkeiten gibt es aber bei der Hochschule für Künste. Hier wird gesagt, – Zitat aus der Antwort des Senats –: „Problematisch für die Hochschule für Künste sind die Antragstellungen bei der EU und dem DAAD und im Zusammenhang mit der Erasmusmobilität, weil die Förderprogramme sich vornehmlich an Volluniversitäten richten und die Bedarfe und Strukturen von kleineren Kunst- und Musikhochschulen keine Berücksichtigung finden. In der Folge können diese Auflagen aufgrund ihrer Struktur und der personellen Ressourcen kaum erfüllt werden.“
Wir finden, genau hier könnte man noch einmal ansetzen, denn auch die Studierenden der Hochschule für Künste sollten an internationalen Austauschprogrammen teilnehmen können.
Deshalb wäre unser Vorschlag, dass wir im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit genau dieses Problem noch einmal genauer besprechen. Abschließend glaube ich, dass wir tatsächlich in der Frage der hochschulübergreifenden Kooperationen im Land Bremen auf einem guten Weg sind. – Deswegen herzlichen Dank an die Hochschulen! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Wir diskutieren heute in der Bürgerschaft über die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung von studentischen Hilfskräften. Derzeit gibt es rund
1 700 studentische Hilfskräfte im Land Bremen. Das ist wahrscheinlich die größte Gruppe im öffentlichen Sektor ohne einen Tarifvertrag. Wir haben deshalb eine Große Anfrage zur Beschäftigungssituation von studentischen Hilfskräften gestellt. Die Antwort auf die Anfrage zeigt, dass der Senat keinen besonderen Handlungsbedarf an dieser Stelle sieht, so als sei hier alles in Ordnung. Das steht jedoch im deutlichen Widerspruch zu dem Protest, den wir gerade vor der Bürgerschaft erlebt haben. Es steht im Widerspruch zu der Forderung nach besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen.
Der Senat verweist nur auf die anstehende bundesgesetzliche Erhöhung des Mindestlohns. Er sieht keine – Zitat – „Notwendigkeit für tarifliche Regelungen“. Für uns ist diese Antwort mehr als ernüchternd und sie verkennt den dringenden Handlungsbedarf.
Sie verkennt auch, dass sich die studentischen Hilfskräfte organisieren und dass sie nicht mehr bereit sind, die schlechte Bezahlung und die schlechten Arbeitsbedingungen hinzunehmen.
Seit 2003 sind die Stundenlöhne kaum gestiegen. Sie waren geringer als die Inflation und wir müssen hier also von einem Reallohnverlust sprechen und das, obwohl die studentischen Hilfskräfte eine wichtige Säule im Hochschulbetrieb darstellen. Ein laufender Hochschulbetrieb ohne studentische Hilfskräfte ist schlicht nicht vorstellbar. Gerade sagte einer der Protestierenden vor der Bürgerschaft: „Ohne uns stehen die Hochschulen still.“ Wir erwarten deshalb eine angemessene Bezahlung der studentischen Hilfskräfte.
Wir sind auch der Überzeugung, dass die Hochschulen als öffentlicher Betrieb eine Vorbildfunktion für faire Arbeitsbedingungen haben. Deshalb fordern wir eine deutliche Erhöhung des Stundenlohns auf 12,50 Euro für die studentischen Hilfskräfte, meine Damen und Herren!
Aber bei der Bezahlung hören die Beschwerden nicht auf. Die studentischen Hilfskräfte haben es satt, dass es überhaupt keine Planbarkeit für ihre Tätigkeit gibt, dass sie mit absoluten Kurzzeitverträgen eingesetzt werden. Manche Verträge haben eine Vertragslaufzeit von zwei Monaten, andere von vier Monaten, Vertragslaufzeiten von sechs Monaten oder länger sind so selten, dass bei den Studierenden, die heute vor der Bürgerschaft waren, niemand jemanden kennt, der einen so lang laufenden Vertrag hat. Man kann also mit den Einkünften als studentische Hilfskraft nicht sicher planen. Wenn man aber dringend diese Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes braucht, dann kann die Nichtplanbarkeit zu enormen Unsicherheiten führen, oder letztendlich entscheiden sich viele dann für einen anderen Job außerhalb der Hochschule, weil das Geld dann sicherer und es mehr Geld ist, das am Ende auf dem Tisch liegt.
Wir finden, das kann nicht sein. In Berlin zeigt sich, dass es auch nicht so sein muss, denn dort erhalten studentische Hilfskräfte in der Regel Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Wir finden, dieses Thema muss in Tarifverhandlungen aufgenommen werden, und deshalb fordern wir den Senat auf, jetzt in Tarifverhandlungen einzusteigen und die zusätzlichen finanziellen Mittel für die Lohnerhöhung der studentischen Hilfskräfte kurzfristig aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung zu stellen und im Wissenschaftsplan 2025 mitzudenken und finanziell abzusichern.
Ich will Ihnen auch noch einmal darstellen, welche Folgen die geringe Vergütung von studentischen Hilfskräften und die fehlende Planbarkeit hinsichtlich der Dauer in der Praxis haben: Wer richtig wenig Geld zur Verfügung hat, der überlegt sich nämlich dreimal, ob er für 8,84 Euro arbeiten geht oder ob er dann doch lieber im Supermarkt aushilft. Eine junge Frau hat mir gerade gesagt, beim Babysitten verdiene sie leider wesentlich mehr. Das hat überhaupt keinen Bezug zum Studium und wir finden, es ist Aufgabe von Politik und Hochschulen, dass die Arbeitsbedingungen von studentischen Hilfskräften so attraktiv sind, dass sie nicht nur für eine bestimmte Gruppe gelten, dass nicht nur eine bestimmte Gruppe sich diese Tätigkeiten leisten kann, sondern dass jeder und jede, der Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten hat, dieses auch umsetzen kann.
Was ich sonst noch sagen möchte, sage ich in der zweiten Runde. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich über die lebendige Debatte und ich freue mich darüber, dass Herr Gottschalk von der SPD gesagt hat, dass er die Idee eines Tarifvertrages unterstützt. Ich finde es natürlich schade, dass, wenn man diese Idee dann in einen Antrag ummünzt, dieser abgelehnt wird. Ich nehme das trotzdem positiv zur Kenntnis. Ich nehme auch positiv zur Kenntnis, dass Frau Dr. Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesagt hat, dass die jetzige Bezahlung deutlich zu niedrig ist und da auf jeden Fall eine Verbesserung kommen muss. Das finde ich auch wichtig und möchte das hier festhalten, dass das von der Regierungskoalition so gesagt wurde.
Ich möchte noch auf ein paar andere Aspekte von meinen Vorrednerinnen eingehen. Frau Bergmann, Sie haben ja von den positiven Effekten gesprochen, die man hat, wenn man studentische Hilfskraft ist, und Sie haben die Wörter benutzt, ich würde sie vielleicht nicht benutzen, aber nehme sie jetzt einmal: Den Lebenslauf „aufpolieren“ haben Sie gesagt. Ja, das finde ich auch. Aber wir sagen nun einmal, den Lebenslauf „aufpolieren“ sollte dann auch für alle möglich sein. Die Schwierigkeit,
die bei dieser niedrigen Bezahlung vorhanden ist, da komme ich auch noch einmal auf Sie, Frau Dr. Müller zurück, ist doch, dass die Leute, die BAföG oder etwas von ihren Eltern bekommen, zusätzlich arbeiten müssen, um am Ende genug zu haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn ich zusätzlich arbeiten muss, wenn es zwingend notwendig ist, dann denke ich dreimal darüber nach, ob ich die Zeit habe, neben meinem Studium so viel zu arbeiten, dass ich bei 8,84 Euro mit dem Geld auskomme, oder ob das vielleicht als Babysitterin, im Supermarkt oder in der Bar etwas schneller geht, weil ich da einen höheren Stundenlohn bekomme. Das heißt, und deswegen haben das die Studierenden auch auf ihre Transparente geschrieben: Man muss sich eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft gerade leisten können. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beheben, meine Damen und Herren!
Zu Frau Grobien: Herzlichen Dank dafür, dass Sie mir hier so ausdrücklich gedankt haben, das kommt ja selten vor, da möchte ich auch den Dank an Sie zurückgeben. Ich finde es schade, dass ich es trotz meiner Beharrlichkeit nicht geschafft habe, Sie zu überzeugen, das war ja das Ziel, auch die CDU langsam mitzunehmen, erst einmal Kleine Anfrage, dann Große Anfrage, dann Antrag, damit Sie mitgehen können. Das hat leider nicht funktioniert.
Auch das Argument von Frau Dr. Müller, der unterschwellige Tonfall der Dauerkritik, ich sehe das jetzt einmal als Kompliment für gute Oppositionsarbeit.
Ich möchte einen Punkt ansprechen, der bisher nur ganz am Rande erwähnt wurde. Frau Dr. Müller hat sehr deutlich beschrieben, welche Vorteile es hat, wenn man den Einblick in die akademische Arbeit als studentische Hilfskraft hat. Ja, das stimmt. Es ist aber die Frage, ob das bei jeder studentischen Hilfskraft so ist. Hat man da immer Einblick in die akademische Arbeit? Meinem Eindruck nach ist es leider nicht so. Es ist im Bremischen Hochschulgesetz ganz deutlich formuliert, was eine studentische Hilfskraft macht. Sie macht Aufgaben in Forschung und Lehre und das soll zugleich der eigenen Ausbildung dienen.
Die Praxis ist aber, dass studentische Hilfskräfte in Bremen auch in Bereichen eingesetzt werden, in
denen sie unserer Auffassung nach gar nicht eingesetzt werden dürften, nämlich zum Beispiel in der Bibliothek. Wenn ich an der Garderobe Jacken und Rucksäcke entgegennehme, dann kann ich vielleicht eine Forschung darüber machen, wie ich aktuell gerade gekleidet bin, aber das hat nichts im wissenschaftlichen Sinne mit Forschung und Lehre zu tun. Es gibt dazu Urteile vom Bundesarbeitsgericht, aber die werden in Bremen vom Senat nicht zur Kenntnis genommen. Der Senat sagt, dass alle studentischen Hilfskräfte bei uns im weitesten Sinne Aufgaben in Forschung und Lehre machen, auch die Leute an der Garderobe. Wenn es so sein sollte, dass es vielleicht doch nicht der Fall ist, dass es vielleicht doch keine Aufgaben in Forschung und Lehre sind, dann sind die Studenten ja auch eigentlich selbst schuld, weil die ja eigentlich prüfen müssten, ob sie eine Tätigkeit machen, die diesen Aufgaben entspricht. Das ist eine Verdrehung der Tatsachen.
Man kann doch nicht sagen, die studentischen Hilfskräfte seien dafür verantwortlich, zu schauen, ob ihre Tätigkeit mit dem Bremischen Hochschulgesetz im Einklang steht. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich und ich finde das eine Frechheit, –
dass man das hier so in unserer Antwort schwarz auf weiß schreibt und den schwarzen Peter den Studierenden in die Schuhe schiebt.
Herr Gottschalk, wir haben darüber geredet, woher man das Geld nehmen soll, die vier Millionen Euro. Sie haben gesagt, 1. Januar 2019 sei nicht möglich. Ich glaube, wenn man wirklich wollte, dann könnte man das Geld auch noch im jetzigen Haushalt auftreiben.
Wenn das nicht der Fall ist, dann könnte sich ja die SPD –
dafür einsetzen –
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich freue mich ja auch, wenn das hier zu Reaktionen führt, was ich sage. Was ich aber sagen wollte, ist: Wenn Sie sagen, diese vier Millionen Euro, die sind jetzt gerade wirklich nicht vorhanden, dann würde ich mir aber von der Fraktion der SPD und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein ganz klares Bekenntnis hier wünschen, dass wir uns in zukünftigen Haushaltsverhandlungen genau dafür einsetzen.
Aber natürlich.
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin natürlich keine Haushaltspolitikerin, das wissen Sie auch. Der Wissenschaftshaushalt ist aber deutlich größer als viele andere Haushalte und da gibt es immer Restposten, die nicht ausgegeben werden. Vor allem war ich gerade in meiner Ausführung an dem Punkt, dass, wenn diese Mittel gerade angeblich nicht zur Verfügung stehen, es dann doch in Ihrer Verantwortung ist, jetzt ein klares Bekenntnis dafür abzugeben, dass man im neuen Haushalt diese Mittel bereitstellt. Wir reden gerade über den Wissenschaftsplan, und da reden wir über ein so großes Volumen! Da sollen nicht vier Millionen Euro vorhanden sein, um die studentischen Hilfskräfte einmal vernünftig zu bezahlen, weil wir anscheinend
andere Probleme haben, wie Frau Grobien sagt, das finde ich unredlich.
Ich finde es richtig, dass die studentischen Hilfskräfte dafür auf die Straße gehen.
Jetzt möchte ich noch einen Punkt sagen, meine Redezeit ist ja leider nicht unbegrenzt: Thema Vertragslaufzeiten, Herr Gottschalk. Ich finde es richtig, dass die studentischen Hilfskräfte jetzt eine Umfrage gemacht haben, auch vor dem Hintergrund, dass sie sagen: Das ist doch komisch, die Zahlen, die uns der Senat vorlegt. Ich möchte auch an diesem einen ganz konkreten Punkt noch einmal nachfragen, weil da tatsächlich darin steht, dass an der Universität, nicht an den Hochschulen, angeblich 76 Prozent der studentischen Hilfskräfte eine Vertragslaufzeit von mehr als sieben Monaten haben, das würde bedeutet, deutlich über die Rahmenvereinbarung hinaus. Das, was ich von den studentischen Hilfskräften aber höre, sind Zweimonatsverträge, Viermonatsverträge. Ich bin gerade alle studentischen Hilfskräfte abgelaufen und habe gefragt: Kennt ihr irgendjemanden, der einen Vertrag über mehr als sieben Monate hat? Die Antwort war: Ich kenne keine einzige Person.
Deshalb müssen wir diesen Sachverhalt auf jeden Fall klären.
Abschließend ein letzter Satz: Ich habe die Hoffnung, dass, wenn die Regierungsfraktion nicht bereit ist, unserem Antrag zuzustimmen, die Studierenden diesen Kampf weiterführen. Wir sind der Überzeugung, dass sie mehr verdient haben. Uns wird dieses Thema weiter beschäftigten. Ich bitte Sie noch einmal nachdrücklich: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank!
Herr Abgeordneter, wären Sie bereit, über die Themen zu reden, mit denen Sie sich auskennen? Weil Sie hier Vorwürfe machen, die inhaltlich einfach völlig falsch sind. Studierende können sehr gern an der Garderobe arbeiten, dann sollen sie aber nach der Rechtslage, Tarifvertrag der Länder, bezahlt werden. Das ist deutlich mehr als 8,84 Euro. Nur das habe ich gesagt und es ist nicht von einer elitären Sache die Rede, wie Sie es mir hier vorwerfen, und ich verbitte mir diesen Tonfall.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele junge Erwachsene haben sich im Ausbildungsjahr 2018/2019 in Bremen entschieden, eine Ausbildung in der Ergo- und Physiotherapie sowie in der Logopädie zu beginnen, und wie viele Plätze bleiben an bremischen Fachschulen unbesetzt?
Zweitens: Wie hoch ist das Schulgeld, das die Auszubildenden in den Therapieberufen ab Herbst 2018 zahlen müssen?
Drittens: Wann wird in Bremen die Schulgeldfreiheit in den Therapieberufen eingeführt?
Herr Staatsrat Kück, Sie haben gesagt, dass jetzt für den Herbst 2018 das Schulgeld zwischen 200 und 274 Euro liegen wird. Können Sie noch einmal sagen, wie hoch der Betrag für die Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie dann genau ist?
Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, dass es eben in unterschiedlichen Bereichen, jetzt noch nicht, aber zum 1. Januar 2019 zur vollständigen Schulgeldfreiheit kommen wird, dass es da aber derzeit Verhandlungen gibt. Können Sie eine Prognose abgeben, ab wann auch die anderen Bereiche mit einer vollständigen Schulgeldfreiheit rechnen können?
Im Gesundheitsmonitoringbericht, der ja von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde, wird relativ klar prognostiziert, unter anderem auch für den Bereich der Physiotherapie, wie hoch der Fachkräftemangel in Zukunft sein wird, wenn man nicht gegensteuert. Eine mögliche Überlegung ist in diesem Bericht, die Kapazitäten in der Physiotherapie auf 85 Plätze auszubauen. Dann hätte man zwar im Jahr 2020 noch einen Fachkräftemangel, aber bis zum Jahr 2035 könnte man diesen weitgehend abbauen. Gibt es Pläne, in der Physiotherapie die Ausbildungsplätze auszubauen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Machbarkeitsstudie für eine medizinische Fakultät an der Universität Bremen, darüber, dass wir diese in Auftrag geben wollen. Mit dem Auftrag einer Machbarkeitsstudie wird also nicht entschieden, ob man einen Medizinstudiengang einrichtet, denn diese Entscheidung soll ja erst auf Grundlage der Machbarkeitsstudie getroffen werden.
Trotzdem stellt sich natürlich schon jetzt die Frage: Hält man einen Medizinstudiengang ganz grundsätzlich in Bremen für sinnvoll oder nicht? Die Fraktion DIE LINKE ist demgegenüber grundsätzlich aufgeschlossen, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Insbesondere die Kosten der Einrichtung sowie die laufenden Kosten bei laufendem Betrieb müssen dabei berücksichtigt werden. Die Frage ist also: Wer zahlt das Ganze am Ende? Für Bremen muss klar sein: Ohne eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes wird das hier sehr schwierig zu machen sein.
Wir finden, man muss sich die Kosten deshalb ganz genau anschauen. Der Kollege Gottschalk hat von den Kosten aus den anderen Städten und Bundesländern berichtet, aber die Kostenfrage ist ja ein wichtiger Aspekt der Machbarkeitsstudie. Wir haben in unserer Fraktion den Antrag der CDU-Frak
tion lange diskutiert und daraufhin einen Änderungsantrag geschrieben. Wenn dieser angenommen wird, dann würden wir auch dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Sonst werden wir uns enthalten.
Zu unseren Änderungen: Wir glauben, dass der Senat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln selbst in der Lage ist, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, und keine Studie, verbunden mit hohen Kosten, extern in Auftrag gegeben werden muss. Inhaltlich meinen wir erstens, dass ein neuer Medizinstudiengang auf keinen Fall zulasten der bestehenden Fachbereiche gehen darf.
Wenn man sich die Unterfinanzierung der Universität vor Augen führt, ist völlig klar, dass ein solches Großprojekt nur durch zusätzliche Gelder möglich sein wird. Für uns ist das wirklich zentral, denn wir reden hier nicht von kleinen Summen. Wir wissen alle, dass ein Medizinstudiengang mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Deshalb müssen wir eben ganz genau wissen, wie viel es kostet und wie es finanziert werden kann, und vor allem auch, was der Bund am Ende dazu gibt.
Mit der Neufassung des Artikels 91b im Grundgesetz haben sich neue Möglichkeiten der Co-Finanzierung der Hochschulen durch den Bund ergeben. Wir fordern, dass der Bund aufgrund des allgemeinen Ärztemangels, wie es Herr Buhlert eben schon angemerkt hatte, die Medizinausbildung auch als bundesweite Aufgabe anerkennt und die Hochschulen bei der dringend benötigten Schaffung von mehr Medizinstudiengängen unterstützt.
Zweitens müssen auch die klinischen Teile der Ausbildung passen. Beim Medizinstudium wird der vorklinische Teil der Ausbildung an der Universität absolviert, es folgt der klinische Teil an den Lehrkrankenhäusern und es endet mit dem sogenannten Praktischen Jahr. Die Krankenhäuser in Bremen kooperieren im praktischen Bereich mit Universitäten in Niedersachsen und Hamburg. Die Strukturen der kommunalen Krankenhäuser sind durch den Personalabbau allerdings heute so knapp bemessen, dass die fachpraktische Ausbildung von zusätzlichen Studierenden auch bei der GeNo Kapazitäten bindet, die aktuell gar nicht da sind. Deshalb legen wir in unserem Änderungsantrag Wert auf die Betreuungsqualität im praktischen Ausbildungsteil.
Wenn Bremen zusätzlich eigene Medizinerinnen und Mediziner ausbilden will, braucht es auch Ärztinnen und Ärzte, die diese Ausbildung organisieren und begleiten können. Es ist also eine Frage von Personal und von Zeit.
Drittens: Als LINKE haben wir ein großes Problem mit dem bestehenden Zulassungsverfahren. Einerseits gibt es bundesweit zu wenige Medizinstudienplätze, sodass die Studierenden teilweise nach Österreich, Tschechien oder noch weiter nach Osteuropa auswandern, um dort zu studieren. Andererseits ist die Studienplatzvergabe aus unserer Sicht noch immer viel zu stark an die Abiturnoten gekoppelt. Man kann auf der Straße wirklich niemandem erklären, warum man mit einem Abitur von 1,3 nicht Medizin studieren darf und zeitgleich die Ärzte auf dem Land fehlen.
Deshalb wollen wir – neben einem anderen Numerus clausus – auch andere Qualifikationen, wie die berufliche Qualifikation aus der Pflege, dem Rettungsdienst und anderen Gesundheitsberufen, stärker gewichten. In Oldenburg funktioniert das offenbar gerade ganz gut an der neu geschaffenen medizinischen Fakultät und wir wünschen uns, dass man diese sich lohnenden Erfahrungen auch in Bremen berücksichtigt.
Der vierte Punkt betrifft die Frage: Braucht Bremen einen eigenen Medizinstudiengang und wie passt der in unsere Wissenschaftslandschaft? Einerseits gibt es in den Medizinberufen allgemein einen großen Fachkräftemangel. Wir wissen von dem Gesundheitsmonitoring, dass 3 200 Fachkräfte in Bremen bis zum Jahr 2035 fehlen werden, dabei sind Ärztinnen und Ärzte in dieser Berechnung noch gar nicht enthalten.
Es gibt auch heute schon eine regionale Unterversorgung mit Fachärzten in Bremen, beispielsweise in Bremen-Nord oder in Gröpelingen, aber auch in Kattenturm und Huchting. Gleichzeitig haben wir aber auch eine regionale Überversorgung in Schwachhausen, in Mitte und im Viertel. Es geht also auch um eine bessere Verteilung der Praxen über die Stadt. Mit einer eigenen Medizinausbildung kann es aber besser gelingen als mit Absol
ventinnen und Absolventen von anderen Universitäten. Allerdings müssen bei dieser Frage natürlich auch die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen werden.