Protokoll der Sitzung vom 17.03.2016

Wenn Sie gern möchten, dass sich die Senatorin für Finanzen jetzt noch allein für den Verwaltungsdienst 4 400 Bewerbungen anschaut, um Ihnen darauf eine Antwort zu geben, dann sind wir im nächsten Jahr noch nicht fertig. Entschuldigen Sie bitte! Ich habe diese Mail auch bekommen. Ich leite sie an die Menschen weiter, die dafür zuständig sind und etwas davon verstehen. Sie haben das Recht, auch nach Einzelfällen zu fragen, aber ich glaube nicht, hier. Ich gehe davon aus, dass das korrekt gelaufen ist.

Wir müssen ja, bevor wir eine Stelle besetzen und bevor das Bewerbungsverfahren beginnt – auch, um es rechtssicher zu machen –, Kriterien aufschreiben, nach denen wir das Bewerbungsverfahren führen, damit es für alle Bewerberinnen und Bewerber gleich ist, und angeben, welche Qualifikation wir verlangen. Das ist ja kein einzelner Mensch, der das macht, sondern eine ganze Gruppe, und ich gehe davon aus, dass das korrekt läuft. Im Übrigen ist es jedem freigestellt, gegen die Auswahl zu klagen. Allein deshalb machen wir es ja so rechtssicher.

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grönert!

Frau Bürgermeisterin, habe ich das eben richtig in Erinnerung behalten, dass Sie gesagt haben, aktuell seien etwa 170 Zusagen an Bewerber hinausgegangen?

Von den 354 Stellen sind 231 Einstellungszusagen erfolgt beziehungsweise die Stellen besetzt, also, die Menschen arbeiten bereits oder absolvieren die Fortbildung.

Frau Kollegin Grönert, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zusagen heißt ja, dass die Bewerber irgendwann ihren Job antreten können. Wie sind da die Erfahrungen? Wie viele springen auf dem Weg noch ab und treten die Stelle nicht an, und in welchen Bereichen ist dieses Problem am größten?

Das kann ich Ihnen hier nicht beantworten. Wir haben mit Abspringenden eher im Bereich der Ausbildung zu tun, weil sich Auszubildende für Polizei, Steuer, Verwaltung, all das, was wir so machen, häufiger an mehreren Stellen bewerben und sich dann das Beste aussuchen. Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieses Verfahren durchlaufen haben, am Ende sagen: „Ich habe jetzt doch keine Lust“, halte ich für einen Ausnahmefall. Aber genaue Zahlen dazu habe ich nicht.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde mich freuen, Zahlen zu bekommen. Aber das können Sie mir schlecht für die Sozialdeputation zusagen, nehme ich an.

Frau Bürgermeisterin gibt es an Frau Stahmann weiter. Frau Bürgermeisterin, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Bargeld erhalten, Freiheit und Bürgerrechte schützen! Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP vom 3. März 2016 (Drucksache 16/2315) Wir verbinden hiermit: Nationale Alleingänge bei der Begrenzung von Bargeldzahlungen verhindern! Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU vom 16. März 2016 (Drucksache 19/346)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz, Fraktion der FDP. – Bitte, Herr Kollege Dr. Hilz, Sie haben das Wort!

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Beginn des Jahres wird ein Vorschlag der schwarz-roten Koalition diskutiert, Bargeld zu deckeln, also eine Obergrenze für Bargeld einzuführen. Wir Freien Demokraten haben diesen Antrag eingebracht, denn der Vorschlag ist nur der Anfang. Mittlerweile wird auch offen über die komplette Abschaffung des Bargeldes diskutiert. Wer Bargeld abschaffen will, schränkt die Freiheit jedes Einzelnen massiv ein.

(Beifall FDP, Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen])

Hier geht es um etwas Grundsätzliches: Es geht darum, dass das Grundgesetz Eigentum und Privatsphäre garantiert. Ein Verbot von Bargeld ist nach Meinung von uns Freien Demokraten ein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger, und ich sage es noch einmal mit Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit einschränkt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“

(Beifall FDP)

Als Grund für ein solches Verbot beziehungsweise für die Deckelung wird von den Befürwortern immer

die Bekämpfung des Terrorismus vorgeschoben. Dabei weiß eigentlich jeder, der sich nur ein wenig mit der Thematik beschäftigt, dass Terrorismusfinanzierung vor allem ein System aus informellen Auslandsüberweisungen über Mittelsmänner, falschen Identitäten und Überweisungsketten ist, die alle Spuren verwischen sollen und es leider viel zu oft auch erfolgreich tun.

(Abg. Hinners [CDU]: Nicht nur, Herr Dr. Hilz!)

Die Idee von unauffällig auffälligen oder auffällig unauffälligen Männern mit schwarzen Sonnenbrillen, langen Mänteln und großen Koffern, die auf öffentlichen Plätzen diese Koffer austauschen, gehört in die James-Bond-Filme des Kalten Krieges, meine Damen und Herren. Abgesehen davon wäre es mir auch neu, dass sich Kriminelle an Verbote halten, denn dann wären sie ja vielleicht überhaupt keine Kriminellen mehr.

Mit der Realität hat also die Idee, man könne Terrorismusfinanzierung mit der Abschaffung des Bargeldes bekämpfen, wenig zu tun. Es gibt in zwölf EULändern Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen, es gibt aber keine Studien, die einen positiven Effekt auf die Kriminalitätsbekämpfung feststellen. Auch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit taugt die Abschaffung des Bargeldes nicht. Der Ökonom Professor Friedrich Schneider von der Universität Linz rechnet in diesem Fall mit einem minimalen Rückgang der Schwarzarbeit von ganzen zwei bis drei Prozent.

Kurz gesagt: Außerhalb des Finanzministeriums glaubt kaum jemand, dass eine Beschränkung der Bargeldzahlung im Kampf gegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terror hilft. Deshalb stellt sich die Frage: Worum geht es denn bei diesem Vorschlag eigentlich? Vielleicht um Folgendes: Die Beschränkung von Bargeld ist auch ein Instrument, mit dem die Reduktion der Schuldenlast der Staaten durch Negativzinsen unterstützt werden soll.

Es ist kein Geheimnis, dass die Europäische Zentralbank, EZB, bereits heute mittels Negativzinsen die Staatsverschuldung, insbesondere der südlichen europäischen Länder, zulasten der Sparer reduzieren will. Dabei stört, meine Damen und Herren, das Bargeld ganz gewaltig, denn die Sparer könnten den Banken ihr Geld durch Bargeld entziehen. Das wäre ein Liquiditätsschock mit der Folge, dass das komplette Wirtschaftssystem und die daraus resultierende Kreditvergabe zusammenbrechen.

(Unruhe SPD – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Jetzt geht aber ein bisschen die Fantasie mit Ihnen durch, oder? – Abg. Tschöpe [SPD]: Das ist ja wie bei den Illumi- naten! Verschwörung! – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Jetzt sind wir aber ganz nah am Karneval!)

Mit unbegrenztem Bargeld funktioniert also die Umlage der Negativzinsen auf die Sparer nicht. Umge

hen kann man das aber über die schrittweise Abschaffung des Bargelds: Erst sind es 5 000 Euro, dann sind es 3 000, und irgendwann haben wir eine Debatte, ob wir überhaupt noch Bargeld brauchen. Damit wird durch die Negativzinsen zum einen eine Entwertung der Schulden erreicht, zum anderen drängt man die Sparer in Staatsleihen, was wiederum die Staatsschulden verbilligt. Aber der Preis dafür ist hoch. Eine Welt ohne Bargeld macht den Bürger zum gläsernen Bürger. Wenn sämtliche Zahlungsströme elektronisch fließen, wird jeder Schritt, jede Zahlung eines jeden Bürgers registriert, ob er will oder nicht. Neben der Vorratsdatenspeicherung gäbe es dann eine weitere riesige Datenmenge. Bei Missbrauch stehen wir der Totalüberwachung gegenüber. Sie kennen doch alle den Ausspruch: „Über Geld redet man nicht“ – aus gutem Grund, denn Geld ist Privatheit. Oder hat irgendjemand von Ihnen das letzte Geschenk für Ihren Mann, Ihre Frau, Freund, Freundin mit der Karte vom gemeinsamen Konto bezahlt?

(Zurufe: Ja! – Heiterkeit)

Bei Bargeld kann niemand nachvollziehen, was wir wo einkaufen.

(Abg. Tschöpe [SPD]: Dann fahren Sie aber auch nicht nach Schweden und machen dort Urlaub! – Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich mache auch keine Geschenke über 5 000 Euro!)

Jedes Geschenk, jedes Trinkgeld, jede Spende bleibt privat – ohne Bargeld eben nicht. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts HansJürgen Papier hält die Abschaffung des Bargelds für verfassungswidrig. Ich zitiere aus dem Interview mit der „FAZ“: „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“.

Deshalb müssen wir genau hier die Grundrechte verteidigen. Bargeld bedeutet Freiheit, und Bargeld schützt die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Ich als Freier Demokrat möchte nicht in einem Land leben, in dem der Besitz von Bargeld dazu führt, dass man unter Generalverdacht gestellt wird. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass nicht das Gefühl entsteht, Bargeld sei anrüchig oder mit kriminellen Geschäften verbunden!

(Beifall FDP, ALFA – Glocke)

Ich komme zum Schluss! – Bargeld ist Freiheit – übrigens auch die Freiheit von Max Kruse, 75 000 Euro in bar in einem Berliner Taxi zu verlieren. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Antrag der CDU-Fraktion werden wir ablehnen.

(Beifall FDP, ALFA – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Da bitten Sie vergeblich!)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Eckhoff.

(Abg. Frau Sprehe [SPD]: Da sind wir aber gespannt! – Abg. Tschöpe [CDU]: Jetzt kommt ein Teil der Illu- minaten! – Abg. Eckhoff [CDU]: Jetzt hat mich der Herr Präsident vorgezogen!)

Ja! Sie müssen den Antrag einbringen.

(Abg. Eckhoff [CDU]: Ach so, ja, stimmt!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manche Städte haben ja den Rosenmontag nachgeholt, und Herr Dr. Hilz hat gerade die Büttenrede dazu gehalten.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Dr. Hilz, ich finde, wenn man ein Thema aufgreift – das ja durchaus öffentlich diskutiert wird und das die Menschen interessiert –, muss man differenziert und sachlich an die Thematik herangehen.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Die erste Aussage ist, und das wissen Sie ganz genau: Niemand plant zurzeit die Abschaffung des Bargelds, niemand, weder die Bundesregierung noch die EZB. Im Moment sind zwei Dinge in der Diskussion: Bei der EZB wird darüber diskutiert – nur sie hat das Recht zur Herausgabe von Euroscheinen –, ob der 500-Euro-Schein vom Markt genommen wird. Sie haben ja mutig Ben Franklin zitiert. Sie sollten einmal in die USA schauen. Die USA – das haben Sie als Land der Freiheit ja so ein wenig hochgehalten – hatten ganz früher sogar noch 1 000 Dollar-Scheine. Dort ist jetzt der höchste Schein der 100-Dollar-Schein. Also, das Land der Freiheit, das Sie so proklamieren, ist in den letzten Jahrzehnten genau den gegensätzlichen Weg gegangen und hat die Höchstnote beim Bargeld bewusst auf 100 Dollar reduziert.

(Abg. Professor Dr. Hilz [FDP]: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Land der Freiheit – –!)

Warum? Natürlich um Schwarzgeldgeschäfte, Nebengeschäfte zu erschweren. Dafür gibt es einen Grund; man muss dazu nur mit den Menschen aus dem Bereich der inneren Sicherheit sprechen.

Zweitens. Bei der Begrenzung von Zahlungen geht es um Bargeldzahlungen. Wie viel Geld jemand noch zu Hause liegen hat, soll in keiner Form beschränkt werden. Es geht vielmehr darum, eventuell eine Höchstgrenze einzuziehen. Wir haben ganz bewusst einen Antrag gestellt. Wir haben in der Fraktion lebhaft darüber diskutiert, und ich konnte bei Facebook sehen, dass offensichtlich auch die SPD lebhaft über diesen Antrag diskutiert hat.

Warum? Es gibt in Europa mittlerweile diverse Obergrenzen, und wir sind der Meinung, dass diese vereinheitlicht werden müssen. Es kann nicht sein, dass in manchen Ländern, wie in Frankreich, die Obergrenze mittlerweile bei 1 000 Euro liegt und es in anderen Ländern, wie Großbritannien, nur eine Registrierungspflicht von Händlern gibt, die 15 000 Euro oder mehr annehmen. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, bei diesem wichtigen Thema eine europäische Lösung zu finden.

Bitte versachlichen wir die Diskussion! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich denke, er ist eine sachliche Basis, auf der wir uns weiter unterhalten können, und ich kann Ihnen sagen: Wir als CDU werden alles dagegen unternehmen, Bargeld in diesem Land abzuschaffen, weil wir uns in der Grundaussage, dass Bargeld auch ein Stück weit individuelle Freiheit ist, nicht von Ihnen unterscheiden, Herr Professor Dr. Hilz. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.