Zweitens die Sache mit den marktentsprechenden Zinsen auf Rückzahlungen und Nachforderungen! Wenn es etwas gibt, was in diesem Zusammenhang wichtig ist, dann gibt es ein neues Wort dafür, nämlich Anreizsysteme. Was bewirkt denn möglicherweise, dass Menschen ihre Steuererklärung, insbesondere wenn es um viel Geld geht, abgeben? Hohe Zinsen auf gegebenenfalls zu erwartende Nachforderungen seitens des Finanzamts!
Was bewirkt unter Umständen die Finanzämter, das möglichst schleunigst abzuwickeln? Wenn sie sich gewahr sein müssen, dass sie möglichst viel Zinsen auf das, was sie erstatten, zahlen müssen! Wenn wir das auf null setzen – die Marktzinsen sind gerade so; also null Prozent für Kredite oder ein, zwei Prozent für Einlagen –, dann wage ich zu bezweifeln, dass dieses Anreizsystem funktioniert. Deswegen bin ich nach wie vor für einen festen Wert, und ich denke auch, dass der in einer Größenordnung sein sollte, dass dieses Anreizsystem funktioniert. Daher lehnen wir Punkt zwei ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich im Wesentlichen zwei kurze Anmerkungen. Zum einen wundert es mich doch, dass Herr Liess und Herr Fecker sagen, sie wollten Transparenz, und dafür nähmen sie auch in Kauf, dass entweder der Staat oder der Steuerzahler zu hohe Zinsen zahlt. Das ist schon eine sehr bemerkenswerte Argumentation, die wir so mit Sicherheit nicht mittragen können. Des
wegen haben wir ja diesen Antrag eingebracht. Transparenz ist auch dann gegeben, wenn der Zinssatz jährlich, monatlich festgelegt wird, wenn jeder das nachvollziehen kann und er sich nachvollziehbar am Markt orientiert. Ein Beispiel, wie es funktioniert: Die Koppelung unserer Diäten an die jährlichen Teuerungsraten kann man sich in einem Modell auch für die Zinsen beim Finanzamt vorstellen.
Der zweite Punkt – da haben wir wieder einmal von der LINKEN bis zu uns eine große Klammer –, die Strafzahlung! Wir haben individuelle Strafgebühren, die jederzeit festgelegt werden. Herr Eckhoff hat das schon gesagt; das steht auch in unserem Antrag. Damit muss es doch auch gut sein! Da brauchen wir doch keine pauschale 25 Euro Strafgebühr! In dem Fall, in dem deutlich selbstverschuldet eine Verspätung der Abgabe der Steuererklärung vorliegt, haben wir die Möglichkeiten, das zu sanktionieren. Dazu brauchen wir keine pauschale Strafgebühr. Deswegen halten wir unseren Antrag nach wie vor für richtig, und wir freuen uns, dass wir in den verschiedenen Richtungen hier teilweise Unterstützung bekommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf Herrn Professor Dr. Hilz antworten. Sie haben am Anfang gesagt, dass Sie das in Holland schon vor zehn Jahren elektronisch gemacht haben. Ich konnte nicht mehr so genau recherchieren, aber ich glaube, ich habe das schon vor zwölf Jahren auch in Deutschland gemacht. ELSTER gibt es schon länger. Darum ist dieses Bild vielleicht ein bisschen falsch.
Ja gut, in Ordnung! Aber Deutschland ist nicht ganz so schlecht, wollte ich damit gesagt haben. Das Verfahren ELSTER läuft schon sehr lange, und wer das nutzt, weiß auch, dass das ständig verbessert wird.
Hintergrund von ELSTER ist auch ein Aspekt, den ich hier noch einmal sagen möchte. Die Steuerverwaltung ist keine Bremensie. Es ist nicht so, dass in Bremen andere Rechte gelten als auf anderen Länderebenen. Es ist ein hohes Gut, dass auf Bundesebene mit den Ländern gemeinsame Programme erarbeitet werden, die überall das Steuerrecht gleich verwalten lassen, und das ist auch in diesem Fall so. Dieses Gesetz, das jetzt im Bundestag verabschiedet wurde – übrigens nach einer intensiven Anhörung mit dem Steuerzahlerbund, mit den Steuerberatern und anderen Verbänden –, ist ein enormer Fortschritt. Ich hoffe, es wird im Juni oder im Juli im Bundesrat beschlossen werden. Es wird, wenn es denn durch
kommt, eine Verbesserung sowohl für die Verwaltungen – man muss auch einmal zugestehen, dass das Sinn eines effektiven Gesetzes sein muss – als auch für die Kunden, die eine gewisse Erleichterung in Einzelpunkten haben.
Ich will zu den Punkten im Detail noch etwas sagen. Zur Frage des Ermessens beim Verspätungszuschlag! Der Stand bisher ist so, dass die Verwaltung ein Ermessen hat, Verspätungszuschläge auszustellen. Ich gebe zu, ich kenne das Verfahren persönlich nicht, weil ich meine Erklärung immer ordentlich abgegeben habe, aber manche kennen das vielleicht; das kann ich auch verstehen. Das heißt, in jedem Einzelfall muss die Behörde begründen, warum sie diesen Ermessensspielraum nutzt. Das wird jetzt verändert.
Jetzt wird grundsätzlich gesagt: Ja, es gibt eine Verspätungsgebühr – also keine Straf-, sondern eine Verspätungsgebühr –, und es gibt Ausnahmen in Fällen, die übrigens auch durch die Anhörung in das Gesetz eingebaut worden sind. Das sind Fälle, in denen man sehr schnell erkennt, zum Beispiel bei Rentnern oder in anderen Fällen, dass sie gar nicht wussten, dass sie steuerlich behandelt werden. Sie sind herausgenommen. Ansonsten gibt es immer noch ein gewisses Ermessen, aber es ist nicht mehr die Einzelfallbegründung notwendig, die einen Riesenverwaltungsaufwand hervorruft, der natürlich auch dazu führt, dass die Verfahren komplizierter werden. Das hat sich geändert, und das finden wir auch gut.
Der zweite Punkt, die Frage mit den Zinsen am Kapitalmarkt! Ich wurde gerade schon nervös, Herr Eckhoff, als Sie beschrieben haben, was man da so alles treiben kann. Das stimmt; es ist tatsächlich so: Bei sechs Prozent Zinsen in der heutigen Zeit bekommt man glänzende Augen. Das ist übrigens eine Gefahr. Das sehen wir auch so. Deshalb habe ich eine gewisse Sympathie dafür, dass man über die Frage reden muss, ob man die Zinsen senkt. Das wird übrigens auch auf Bundesebene so gemacht. Gerade wurde schon gesagt, dass es wohl vor dem Verfassungsgericht eine Petition gibt, und die Länder haben die Referatsleitungen, die sich mit dieser Abgabenordnung beschäftigen, gebeten, sich darüber noch einmal Gedanken zu machen. Wir sind also an dem Thema dran. Wir müssen es im Geleitzug aller Länder und des Bundes machen, und wir versuchen, da noch etwas zu erreichen. Das Thema ist tatsächlich nicht ganz banal.
Was aber nicht geht – da bin ich wieder Verwaltungsmensch, der auf seine Verwaltung hört –, ist, verschiedene Zinssätze für die Einnahme- und die Ausgabeseite zu machen oder einen Index einzuführen. Man spürt ja förmlich, dass das ein Riesenverwaltungsaufwand wird, wenn an diesen Punkten etwas verändert wird. Über die Zinshöhe zu reden, halten wir für angemessen, aber nicht verschiedene Differenzierungen und irgendwo eine Gleitklausel hineinbauen! Das würden wir ablehnen. – So weit von meiner Seite! Danke!
Ich weiß es nicht. Sie können das in der „BörsenZeitung“ nachlesen, Sie können das auch im „WeserKurier“ auf jeder Seite nachlesen. Aber es ist tatsächlich sehr schwierig; das will ich gern zugestehen.
Wer der Ziffer 1 des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/433 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/433 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Am Ausbau der Mittelweser als Lebensader Bremens festhalten Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU vom 9. Februar 2016 (Drucksache 19/269)