Protokoll der Sitzung vom 25.05.2016

für eine Reform des Steuerrechtes: niedriger, einfacher und gerechter. An der Aktualität hat sich nichts geändert.

(Beifall FDP, ALFA)

Um wenigstens einen Bruchteil der Absurditäten des Steuerrechts zu beseitigen, haben wir in unserem Antrag im zweiten Punkt die Anpassung der fälligen Zinsen gefordert. Diese liegen derzeit weit über Marktniveau. Das kann sich sowohl für den Steuerzahler als auch für den Staat negativ auswirken. Ergeht der Steuerbescheid 15 Monate nach Ablauf der Abgabefrist, so werden sechs Prozent Zinsen pro Jahr fällig. Wir kennen keine Bank, die noch solche Zinsen zahlt, umso schöner, dass die Finanzverwaltung dies tut.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Ein wenig wundersam ist es allerdings schon, denn wir bekommen hier von Frau Linnert immer zu hö

ren, dass keine Geschenke an Bürger verteilt werden können. Da wäre doch jetzt der richtige Moment, sich dem Vorschlag des hessischen Finanzministers anzuschließen, denn er hat genau das gefordert: die Zinsen dem Marktniveau anzupassen. Das gilt dann aber auch für den Fall, dass Forderungen an die Steuerzahler erhoben werden. Diese dürfen dann in Zukunft auch nicht mehr mit sechs Prozent pro Jahr verzinst werden.

(Beifall FDP, ALFA)

Wir haben hier die Chance, das Einkommensteuerrecht an einer kleinen Stelle etwas besser zu machen. Gleichzeitig haben wir die Chance, eine neuerliche Abzocke der Steuerzahler durch Strafgebühren zu verhindern. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für unseren Antrag! – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dieses Gesetz soll dazu dienen, Prozesse zu verschlanken und transparenter und bedienerfreundlicher zu machen. Die FDP wendet sich in ihrem Antragstext – Sie haben viel über Ihren Vortext geredet – gegen zwei Dinge. Erstens wendet sie sich gegen den sogenannten Verspätungszuschlag, wie er im Gesetz heißt – in Ihrem Sprachgebrauch „Strafgebühr“ –, und Sie sprechen sich zweitens dafür aus, dass es zu einer Neuregelung bei Nachzahlungen und Erstattungen kommen soll.

Ich finde, der Verspätungszuschlag wird dem Ziel des Gesetzes durchaus gerecht. Er macht die zu leistenden Zahlungen transparent, er legt sie eindeutig fest, die Erhebung erfolgt automatisch, und insgesamt trägt dieses Verfahren dazu bei, dass Steuererklärungen in Zukunft hoffentlich fristgerechter eingereicht werden. Dabei geht es auch darum, dass der Staat tatsächlich seine Einnahmen bekommt und damit seinen staatlichen Aufgaben gerecht werden kann. Das bedeutet, dass die Verwaltungsabläufe an dieser Stelle in der Tat vereinfacht werden. Deshalb sehen wir keinen Grund, warum wir daran jetzt etwas ändern sollten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Zumal, das sei nebenbei bemerkt, der Bund der Steuerzahler, den Sie ansonsten gern für andere Dinge ins Feld führen, dagegen im Grundsatz nichts gesagt hat! Der Bund der Steuerzahler hat gesagt, statt einer Gebühr von 25 Euro, wie es das Gesetz jetzt vorschlägt, sollten es nur 10 Euro sein; aber im Grund

satz findet er das insgesamt richtig. Im Übrigen muss vielleicht noch einmal verdeutlicht werden, wann diese Verspätungszahlungen überhaupt zu leisten sind. Für eine Steuerzahlung des Jahres 2018 – das greift das Gesetz erst – wird sie ab dem 1. März 2020 fällig. Das heißt, wer zu diesem Zeitpunkt seine Steuererklärung noch nicht abgegeben hat, kommt in den Genuss, den Verspätungszuschlag zahlen zu dürfen. Das halte ich durchaus für eine angemessene Frist.

Hinsichtlich der angedachten Neuregelung für Nachzahlungen und Erstattungen ist es schon merkwürdig, dass der Vorschlag des hessischen Finanzministers bei den Finanzministerinnen und Finanzministern der anderen Bundesländer auf keine Gegenliebe gestoßen ist. Das ist zumindest merkwürdig, und man muss sich fragen, wie das geschehen konnte. Wenn man sich das auf den ersten Blick anschaut, klingt es sehr plausibel, dass man versucht, sich an realistischen Zahlen zu orientieren. Dazu muss man sich aber wieder die Fristigkeiten anschauen. Die Frist, wann es überhaupt zu diesen Zinsen kommt, beträgt in diesem Fall 15 Monate nach Abschluss des Steuerjahres. Koppelt man die Zinshöhe an die Marktzinsen, ist, weil wir immer über mehrere Jahre reden, eines gewiss: Wir tragen ein erhebliches Maß zur Unübersichtlichkeit, Intransparenz und nicht mehr zu gestaltender Nachvollziehbarkeit bei, wenn wir diesen Weg gehen. Ich bestreite im Übrigen nicht, dass die sechs Prozent ein zu hoher Zinssatz sind und er geändert werden muss. Im Übrigen mache ich dafür nicht die Finanzsenatorin verantwortlich. Es gibt einen Bundesgesetzgeber, der das festgelegt hat, beziehungsweise einen Bundesfinanzminister. Da müssten wir schon in andere Dimensionen steigen.

Aber wenn wir uns an der Marktentwicklung auf dem Kreditmarkt bei der Höhe der Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen orientieren wollten, hätten wir innerhalb kürzester Zeit ein Wirrwarr, weil wir in jedem Jahr andere Zinssätze hätten. Übersichtlich, nachvollziehbar wäre das nicht, zumal Sie ja in Ihrem Vorschlag oder dem Vorschlag des hessischen Finanzministers auch noch zwischen Zinsen für Nachzahlungen und Zinsen bei Erstattungen unterscheiden wollen. Das macht das System noch komplizierter, noch unübersichtlicher und geht damit an der Zielsetzung des Gesetzes insgesamt vorbei. Es wundert Sie jetzt nicht, wenn ich erkläre: Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir können dem nicht folgen. Wir halten die Vorschläge, die Sie gemacht haben, nicht für eine Maßnahme, um das Ziel des Gesetzes tatsächlich erreichen zu können.

Ich will, bevor ich mich für die Aufmerksamkeit bedanke, noch eins sagen: Wir sollten die Bearbeitungsdauer der Steuererklärung nicht mit den Grundsätzen der Besteuerung vergleichen. Wenn Sie darauf abheben, dass die Bearbeitungszeit in Bremen zu hoch ist, dann ist das in der Tat richtig und nicht zu bestreiten. Genauso richtig und nicht zu bestreiten ist das, was wir in der Presse haben lesen können – weil

das ja auch die Berichterstattung im Haushalts- und Finanzausschuss gewesen ist –, weshalb das so war: Wir haben in Bremen einen Umstrukturierungsprozess der Finanzämter gehabt. Es hat auch einen Bericht in der Presse gegeben. Es ist deutlich geworden, dass wir die Bearbeitungszeit in einigen Teilbereichen mittlerweile drastisch verringert haben. Insofern ist das durchaus ein Erfolg, und ich bin sicher, dass wir und die Finanzbehörde weiterhin daran arbeiten werden, dass wir die Bearbeitungszeiten tatsächlich auf den Bundesdurchschnitt bringen können. Insofern: Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat ja als eine Zielsetzung den Bürokratieabbau. Die beiden Beschlusspunkte der FDP machen deutlich, dass es dem Gesetzgeber an sich an diesem Punkt erst einmal sehr vernünftig gelungen ist, Bürokratie abzubauen. Wir finden die vorgeschlagene Strafgebühr richtig. Sie ist klar, sie ist transparent, sie ist für jeden nachvollziehbar.

Wenn wir das damit vergleichen, was wir jetzt haben, stellen wir fest, dass die Finanzbehörden jetzt auch Strafgebühren erlassen können und das in ihrem Ermessen steht. Ermessen, das wissen Sie, muss begründet sein, muss individuell abgewogen werden und bindet enorme Arbeitskraft und Arbeitszeit. Insofern ist der Vorschlag, hier zu einer Vereinheitlichung zu kommen, richtig und wird von unserer Fraktion mitgetragen, und somit wird auch der erste Beschlusspunkt des Antrags der FDP in der Konsequenz abgelehnt.

(Vizepräsident Imhoff übernimmt wieder den Vorsitz.)

Im zweiten Beschlusspunkt bin ich inhaltlich ganz bei Max Liess bei der Frage, ob sechs Prozent eigentlich noch statthaft oder noch redlich sind. Da kann man sich jetzt hinstellen und sagen, es ist ausgeurteilt. Es gibt ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der gesagt hat, das sei gerade noch angemessen. Man weiß, das wird jetzt erneut beklagt; das finde ich auch richtig. Aber an dem Grundsatz einer festen Besteuerung würde ich weiter festhalten, denn auch da haben wir am Ende mehr Bürokratieaufbau statt Abbau. Sie haben ja über die Verfahrensdauer gesprochen, und der Kollege Liess hat darauf hingewiesen, welches die Umstände dafür sind. Ob wir den Finanzbehörden noch zusätzliche Auflagen geben sollten, ziehe ich in Zweifel.

Sie möchten einen flexiblen Satz. Das heißt, man schaut sich das an, betrachtet die Marktlage und entscheidet danach, wie der Zinssatz sein soll, der der Bestrafung zugrunde liegt. Natürlich geht der auch einmal hoch und runter. Stellen wir uns das bitte einmal in der Praxis vor! Was heißt denn das eigentlich? Jedes Jahr ein neuer Zinssatz? Heißt das, jedes Jahr ist man gekniffen, wenn man vor einem bestimmten Tag oder nach einem bestimmten Tag seine Steuererklärung abgibt? Ist das eigentlich noch gerecht? Sind das eigentlich die Umgangsformen, die wir wollen, und bestimmt am Ende der Markt darüber, wie der Staat mit seinen Bürgern umgeht? Das alles sind Fragen, die man beantworten muss.

Noch einmal die klare Botschaft: Über die Höhe und die Angemessenheit der Höhe können wir gerne diskutieren. Aber am Grundsatz, dass wir auch da zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung kommen, damit die Bürgerinnen und Bürger zu klaren und nachvollziehbaren Entscheidungen seitens ihrer Finanzbehörden kommen, halten wir fest. Insofern werden wir als Konsequenz auch den zweiten Beschlussteil der FDP-Fraktion ablehnen. Wir stehen eher für einen Bürokratieabbau statt für einen Aufbau. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige wenige Anmerkungen zu der Debatte, die hier geführt wird! Erstens finden wir grundsätzlich die Vorschläge, die gemacht worden sind, richtig und gut.

(Beifall FDP)

Nicht Ihre, sondern die des Bundesfinanzministers!

(Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen)

Nicht zu früh freuen! Ich komme gleich noch auf Ihren Antrag zu sprechen! Schön, dass Sie mir Gelegenheit geben, das einmal zu präzisieren! Eines wurde bisher vergessen: dass insgesamt, bevor der Verspätungszuschlag einsetzt, zwei Monate länger Frist gegeben wird. Was bisher nach zwölf Monaten anfing, ist dann erst ab 14 Monaten geplant. Insofern gibt es für den Steuerpflichtigen sogar noch eine zusätzliche Karenzzeit. Ebenso ist es richtig, den Verspätungszuschlag entsprechend festzulegen. Ob 25 Euro eine angemessene Größe ist, lasse ich einmal dahingestellt, aber es ist auf jeden Fall eine Größe, dass man sich nachher nicht über die Verspätungszuschläge, die vielleicht bei dem einen oder anderen schon einmal in einer Steuererklärung aufgetaucht sind, individuell ärgern muss; es ist relativ einfach und klar zu berechnen.

Es ist übrigens auch die Verlängerung von zwölf auf 14 Monate gut. Ich kann Ihnen das auch aus eigener Erfahrung berichten: Wenn Sie fünf, sechs Beteiligungen an Firmen haben, wo Sie erst einmal den Jahresabschluss erstellen müssen, ist es nicht so einfach, die Zwölfmonatsfrist tatsächlich einzuhalten, bevor Sie Ihre persönliche Steuererklärung abgeben können. Gerade bei kleineren Firmen werden die Prüfungsorganisationen immer eher erst hinten angestellt, und insofern ist es gar nicht so einfach, in zehn bis zwölf Monaten alle Abschlüsse bei den Firmen, die man besitzt, fertig zu haben.

Das ist grundsätzlich ein guter Vorschlag. Wir müssen auch ehrlich sein – Herr Dr. Hilz weiß das ja auch ganz genau –: Bei dem den einen oder anderen sind 25 Euro pro Monat sogar eine deutliche Verbesserung der Situation zu den individuellen Strafgebühren, die manchmal in den Steuererklärungen angegeben werden. Insofern hat es mich gewundert, dass Sie gerade dies herauspicken und kritisieren, Herr Professor Dr. Hilz.

Die zweite Bemerkung! Der hessische Vorschlag und damit auch der Antrag der FDP sind richtig, und man muss darüber nachdenken. Denn wir wollen uns nichts vormachen: Natürlich bietet das heutige Steuersystem auch Möglichkeiten, Zinsen zu generieren. Sie geben in den Schätzungen eine zu hohe Steuerlast an, leisten damit zu hohe Einkommensteuervorauszahlungen und lassen sich dann viel Zeit, bis Sie die entsprechende Steuererklärung des Jahres abgeben. Dann wird das Finanzamt irgendwann feststellen: Mensch, Herr Meier, Müller, Schulze bekommt ja von uns 40 000 Euro zurück, die er zu viel gezahlt hat, und er hat die Steuererklärung sehr spät abgegeben. Wir haben dann vielleicht 80 oder auch 180 Tage für die Bearbeitung gebraucht. Dann kriegt er die 0,5 Prozent natürlich genauso ausgezahlt.

Dass der eine oder andere Steuerzahler auf die kreative Idee kommt, hier Zinsen einzusammeln, die er bei den Banken nicht mehr bekommt, halte ich durchaus für möglich. Ich bin sehr gespannt, was Herr Strehl gleich zu diesem Thema sagen wird.

Es ist also richtig, dass wir dort etwas anpassen müssen. Deshalb ist auch die hessische Initiative unserer Meinung nach richtig. Natürlich ist es auch richtig, zu überlegen, ob ich den Zinssatz variiere, dass also ein Steuerpflichtiger, wenn Geld zurückbekommt, etwas weniger bekommt, als wenn er es zum Beispiel zahlen muss. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, abschnittsweise abzustimmen. Wir lehnen den Absatz eins des FPD-Antrags ab, aber Absatz zwei stimmen wir zu, weil wir dort durchaus eine partielle Verbesserung sehen, wenn es denn richtig umgesetzt wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte kann man den Klassenunterschied zwischen der Christdemokratischen Partei Deutschlands und der LINKEN deutlich machen: Wir möchten auch eine getrennte Abstimmung, aber wir werden gerade andersherum abstimmen. Ich werde das begründen.

Vorwegschicken möchte ich zwei, drei Bemerkungen, die ich gerade, insbesondere weil rechtspopulistische Parteien aufkeimen und größer werden, schwierig finde, nämlich Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen als „Melkkühe“ zu bezeichnen. Letztlich ist es ja nicht so, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von irgendjemand dann wie Milch verkauft oder vertrunken wird, sondern sie bekommen etwas zurück.

Das Bild ist falsch. Es erweckt auch den Eindruck, dass Steuern etwas sind, mit dem der Staat Menschen nicht gerade betrügt, aber sich etwas ungerechtfertigt aneignet, was dann niemandem mehr nutzt. Ich bitte also darum, dass man in einer solchen Debatte, die in diese Richtung geht, noch einmal prüft, und ob das die richtigen Argumente sind. Der Kollege Dr. Hilz hat ja gerade gesagt, das sei Abzocke, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seien Melkkühe. Ich finde das allen Ernstes schwierig.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Bitte ist einfach, dass wir in der Sache streiten, aber nicht mit Bildern arbeiten, die solche Vorstellungen möglicherweise befördern. Im Übrigen gibt es nicht nur den Steuerzahler, sondern auch Steuerzahlerinnen. Das wollte ich nur noch einmal anmerken.

Ich finde auch interessant, was mein Vorredner gerade gesagt hat, dass dieses Gesetz zur Modernisierung der Besteuerungsverfahren ein ganz wichtiges weiteres Element hat. Das ist die Umstellung auf das sogenannte Risikoverfahren. Das heißt, es wird eine Software entwickelt, mit der man seine Steuererklärung online machen kann. Dann beurteilt diese Software nach bestimmten Kriterien, ob diese Steuererklärung noch einmal manuell geprüft wird. Dabei ist bisher unklar, nach welchen Kriterien das passiert und wo die Grenzen sind.

Man kann das machen, aber der Grund, aus dem es gemacht wird, ist, dass nach der Personalbedarfsberechnung bundesweit ungefähr 16 000 Finanzbeamtinnen und -beamte fehlen. Das heißt, es geht nicht nur um eine Modernisierung, sondern es geht auch um eine Rationalisierung. Die Frage ist, ob das Ziel erreicht wird oder ob man nicht lieber darüber nachdenken könnte, dass man, bis das alles vernünftig funktioniert, den Fehlbedarf beim Personal berücksichtigt.

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich muss noch zu den beiden Punkten Stellung nehmen. Ich finde erstens diesen Versäumniszuschlag von 25 Euro schlicht überflüssig. Wenn trifft denn ein solcher Versäumniszuschlag, oder wer merkt ihn denn? Man macht ja solche Zuschläge, damit Leute gehalten werden, ihre Steuererklärung pünktlich abzugeben. Ich sage Ihnen ehrlich: 25 Euro würde ich nicht als großen Druck empfinden. Aber es gibt eine Menge Leute, insbesondere Klein- und Mittelverdiener, für die 25 Euro viel Geld sind. Das sind diejenigen, die sich oft nur schwer einen Steuerberater leisten können und auch manchmal Schwierigkeiten haben, diese Dinge zu verstehen, und Hilfe brauchen. Deswegen sind die, die von einer solchen Versäumnisgebühr betroffen werden, möglicherweise Leute, die wir gar nicht treffen wollen. Deswegen stimme ich, unabhängig von den Begründungszusammenhängen, zu, wenn die Kollegen von der FDP sagen, dieser Versäumniszuschlag gehöre abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE)