Protokoll der Sitzung vom 24.08.2016

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass wir meiner Meinung nach mit der Antwort auf unsere Große An frage den von der CDU-Fraktion beantragten Bericht erhalten haben. Das Thema kann man sicherlich noch einmal vertiefen und in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz oder in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration darüber beraten. Berichte schaffen allerdings keinen einzigen Hos pizplatz mehr. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Präsi dent, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debat tieren heute über Palliativmedizin, die Begleitung von Menschen in Hospizen und den Rahmen, den diese Art der Betreuung von Menschen durch das neue Hospiz- und Palliativgesetz gefunden hat. Es ist wichtig, auf dieses Gesetz, das seit Dezember 2015 in Kraft ist, hinzuweisen – meine Vorredner haben es schon getan –, weil damit versucht wird, die Hospiz- und Palliativversorgung zu regeln und ihre Bedeutung auf eine andere Ebene zu heben.

Warum müssen wir überhaupt über dieses Thema debattieren? Wir verzeichnen in der Gesellschaft die Entwicklung, dass die Menschen auf der einen Seite immer älter werden und auf der anderen Seite zunehmend der Pflege und der sonstigen Unterstüt zung bedürfen. Soziologisch ist festzustellen, dass es das, was wir vor 20, 30 Jahren noch gehabt haben, praktisch nicht mehr gibt, nämlich die Großfamilie, in der die Oma oder der Opa im Kreise ihrer oder seiner Lieben verstirbt.

Um das mit Zahlen zu untersetzen, habe ich recher chiert. Die jüngsten Zahlen, die ich gefunden habe, stammen aus dem Jahr 2013. Demnach versterben 10 Prozent der Menschen zu Hause, 48 Prozent in einem Krankenhaus, 39 Prozent in einer Pflegeeinrichtung und 3 Prozent in einem Hospiz. 48 Prozent in einem Krankenhaus – das ist Ausdruck eines unendlichen Elends. Das sage ich Ihnen auch als jemand, der aus diesem Bereich kommt. Daran ist niemand schuld. Ich sage es einmal so: In einem modernen Kranken hausbetrieb ist, so idiotisch das klingen mag, für das Sterben kein Platz.

Das, was Frau Dr. Kappert-Gonther geschildert hat, kenne ich auch noch. Man kam morgens zum Dienst, ging in die Umkleidekabine und wunderte sich: „Da steht ja ein Toter herum! Wie kommt das denn?“ Das gibt es heute so nicht mehr. Das bedeutet leider nicht, dass alle Menschen im Krankenhaus würdevoll sterben können und begleitet werden. Das findet in den meisten Fällen nicht statt.

Auch wenn wir es mit der Kritik nicht übertreiben sollten – wir haben zu Recht gehört, dass sich schon sehr viel getan hat –, müssen wir uns doch mit der jetzigen Situation auseinandersetzen. Ich habe die Zahlen genannt. 48 Prozent sterben in Krankenhäu sern, 39 Prozent in Pflegeeinrichtungen. Auch in diesen ist es nicht lustig. Wer sich Pflegeeinrichtungen selbst angeschaut hat – ich habe kürzlich meinen Vater dort hingebracht –, weiß, welchen Personalschlüssel es dort gibt. Damit ist klar, für das Sterben ist auch dort eigentlich kein Platz.

Aus palliativmedizinischer Sicht geht es darum, dafür zu sorgen, dass die Menschen am Ende ihres Lebens keine Schmerzen ertragen müssen – soweit es eben geht. Das ist die eine Flanke. Die andere Flanke bilden die Hospize. Mittlerweile gibt es Versuche, beides zu ambulantisieren. Wenn es ambulante Palliativ- und Hospizdienste gibt, können möglicherweise wieder mehr Menschen zu Hause sterben. Das sind zumin dest die Ziele.

Die CDU-Fraktion fordert in ihrem Antrag im Grunde genommen nur einen Bericht ein. Die Rednerinnen der Koalition haben gesagt, der Berichtsbitte sei mit der Beantwortung der Großen Anfrage nachgekommen worden. Ich frage die CDU-Fraktion, warum sie den Antrag nicht in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz gestellt hat. Es wäre gut gewesen, wenn wir dort darüber hätten diskutieren können.

Die CDU-Fraktion regt ferner an, den Runden Tisch auch in dieser Legislaturperiode wieder stattfinden zu lassen und ihn stärker einzubeziehen. Wir LINKEN sagen dazu, das ist eigentlich ein guter Vorschlag. Der Senat schreibt auf Seite 3 seiner Antwort:

„Die Handlungsschwerpunkte des RTHP wurden teilweise zum Gegenstand einer neuen gesetzlichen Regelung.“

Damit ist das schon erwähnte Hospiz- und Palliativ gesetz gemeint, das im Dezember 2015 verabschiedet wurde. Auch ich meine, das Gesetz enthält viele neue Ansätze. Kollegin Dehne hat schon gesagt, dass mit der Einbeziehung der Palliativmedizin in den Rege laufgabenkatalog der Gesetzlichen Krankenkassen ein unglaublicher Fortschritt erreicht worden ist. Da gäbe es noch viele andere Dinge zu nennen.

Aber ich habe auch das Gefühl, dass vieles noch zu kleinteilig ist. Einige Akteure, zum Beispiel das Klinikum Links der Weser und das Klinikum BremenMitte, versuchen, einen Liaisondienst aufzubauen. Dabei bilden ein Palliativarzt und eine extra dafür ausgebildete Schwester oder ein extra dafür ausge bildeter Pfleger ein Team. Sie versuchen, auf den Stationen in den einzelnen Disziplinen die Menschen zu finden, die möglicherweise einer palliativen Be handlung zugeführt werden müssen, die Beratung oder Unterstützung brauchen, um einen Hospizplatz zu erhalten. Da ist noch viel Feintuning zu leisten.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss! – Der Vorschlag der Frak tion DIE LINKE ist, dass sich die Koalition das noch einmal überlegt. Wir werden den Antrag der CDUFraktion unterstützen. Lassen Sie uns, nachdem nun das Gesetz in Kraft getreten ist, den Runden Tisch neu starten, um ein Feintuning hinzubekommen, an dem alle beteiligt sind. Das wäre im Interesse der Menschen eine gute Sache. – Danke sehr!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sitzen hier im Parla ment, hören zu, wie es mit dem Leben und dem Tod ist, erinnern uns an all die Lieben, an all die Freunde, die wir schon verloren haben, und das in dem Wissen, wie schlecht die Palliativversorgung immer noch ist. Sie ist nicht immer so gut wie für denjenigen, dessen Todesnachricht mich gerade erreicht hat; Walter Scheel ist verstorben. Das beschäftigt uns Liberale, uns Freie Demokraten gerade sehr. Walter Scheel war unser Bundespräsident. Er hatte natürlich andere Möglichkeiten als ein Normalbürger.

Ich habe jetzt nicht Lust, so viel zu dem Thema zu sagen, und kann in dieser Stimmung auch gar nicht so viel dazu sagen. Dennoch weiß auch ich, dass wir in Bezug auf die Palliativversorgung noch viel tun müssen, damit sie besser wird. Wir können auch viel tun, und zwar an verschiedenen Stellen. Zwar ist es richtig, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt; aber es gibt unsere menschliche Verpflichtung zu schauen, was besser werden kann.

Unsere Fraktion wünscht sich zwar, dass der Antrag eine Mehrheit findet, da es darum geht, dafür zu sor gen, weiter über das Thema zu diskutieren. Er wird, so meine Wahrnehmung, keine Mehrheit finden. Wir sollten das Thema dennoch aufgreifen und schau en, wie wir es den Menschen ermöglichen können, besser mit dem eigenen Sterben und dem Sterben Angehöriger umzugehen. Wir brauchen eine gute Palliativversorgung, in die sich auch die Angehöri gen eingebunden fühlen. Die Sterbenden und ihre Angehörigen wollen, dass das Sterben würdevoll stattfinden kann. Dazu bedarf es auch ambulanter Angebote, damit man seine gewohnte Umgebung nicht verlassen muss; denn im Krankenhaus stirbt man oft sehr allein. Das wollen wir nicht.

Wir Freie Demokraten werden den Antrag unterstüt zen und uns ansonsten der Debatte weiter stellen. Wir sind auch zukünftig sehr gespannt auf das, was vom Runden Tisch kommt, und werden es in unsere Arbeit einbeziehen. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Kappert-Gonther.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur noch eine Sache klarstellen: Doch, wir haben eine gesetzliche Grundlage, Herr Kollege Dr. Buhlert! Es ist ja gerade das Gute, dass wir seit Ende 2015 ein Hospiz- und Palliativgesetz

haben, das vieles regelt. Dass die Palliativversorgung eine Aufgabe der Regelversorgung geworden ist, bedeutet einen Riesenschritt nach vorn.

Einige Vorrednerinnen und Vorredner sind schon darauf eingegangen, dass auch Menschen in Pflege einrichtungen, in Institutionen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen nunmehr ein gesetzlich verbrieftes Anrecht auf angemessene Sterbebegleitung haben. Die entscheidende Frage lautet, wie wir das hinbekom men. Unsere Haltungen dazu haben wir ausgetauscht. Wir sind uns einig, dass wir in Bremen weitermachen und eine deutliche Verbesserung erreichen wollen, und zwar auch mit Hilfe des Runden Tisches, den wir eindeutig unterstützen. Das ist in den vorherigen Redebeiträgen deutlich geworden. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Jetzt hat das Wort Frau Sena torin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Das Parlament beschäftigt sich heute mit dem Thema „Leben und Tod“. Es ist längst Thema einer gleichnamige Messe geworden, die einmal im Jahr seit 2010 in Bremen stattfindet und versucht, das Thema Sterben, dass jeder Mensch stirbt, zu enttabuisieren. Ich finde es wichtig, dass wir in Bremen solche Messen veranstalten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Bei den Worten Peter Erlansons, aber auch der an deren Debattenrednerinnen und ‑redner ist mir noch einmal deutlich geworden, dass wir im Krankenhaus mittlerweile ein ausgefeiltes System bezüglich der Geburten haben. Ich habe kürzlich an einer Veran staltung im DIAKO teilgenommen. Wir haben für schwangere Frauen in Not einen Notruf eingerichtet. Die Oberärztin der Geburtsstation hat mich einge laden, mir die Räume dort anzuschauen. Schon als meine jüngste Tochter im Jahr 1997 geboren wurde, fand ich toll, was man sich hat einfallen lassen, damit die Geburt, der Übergang in das eigenständige Leben, ein individuelles Erlebnis für die ganze Familie wird.

Ebenso wünsche ich mir als Senatorin, die viel mit dem Thema Sterben zu tun hat, dass der Übergang vom Leben in den Tod entsprechend gestaltet werden kann. Im besten Fall kann jeder Mensch individuell entscheiden, wie er sich von seinen Liebsten verab schiedet und wie er sein Sterben erlebt. Ich stelle fest, dass sich viele Menschen Gedanken darüber machen; Frau Dr. Kappert-Gonther hat es schon angesprochen. Insbesondere Menschen, die unheilbar krank sind, nehmen sich die Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, wie man den Übergang organisieren will.

Wir haben in Bremen mittlerweile ein zweites Hospiz. Das ist ein großes Glück. Die Johanniter haben eine

große Erbschaft mit einem zweistelligen Millionenbe trag gemacht. Es gab ein Vermächtnis einer Bremerin in Millionenhöhe, verbunden mit der Auflage, ein Hospiz in Bremen einzurichten. Wir haben aber auch erlebt – Herr Castens sitzt auf der Tribüne –, dass nicht alle, die damit zu tun haben, dieses Vermächtnis als Glück oder Geschenk empfanden. Vielmehr kam es in der Folge zu einigen schwierigen Diskussionen in Bremen. Es ist ein Glück, dass die Bremische Evan gelische Kirche das Grundstück des „Hauses Hügel“ bereitstellte, damit an diesem Standort ein Hospiz gebaut werden konnte. Das Lilge-Simon-Stift ist eine sehr gute, schöne Einrichtung. Im Nachhinein möchte ich mich noch einmal bei der Erblasserin bedanken, dass sie diese Verfügung getroffen hat.

Die Grundsteinlegung habe ich dazu genutzt, meinen Wunsch zu unterstreichen, dass die Kassen nicht lange warten, sondern erkennen, dass die Wartelis ten für Hospizplätze uns eine eindeutige Botschaft senden, nämlich die, dass es viele Menschen gibt, die Hospizplätze brauchen. Die Innere Mission hatte damals ein weiteres Hospiz geplant, stellte das Vor haben aber zurück. Die Diakonie Bremen ist immer noch interessiert. Das Thema wird uns also weiterhin beschäftigen.

Das Ganze wird weder aus meinem Etat noch aus dem meiner Kollegin Quante-Brandt bezahlt – ich erwäh ne das, um die Erwartungen herunterzuschrauben –, sondern es ist eine Leistung, die bei den Kassen abzurechnen ist. Deswegen brauchen wir sie an dem Runden Tisch, die die Diskussion mittragen, aber auch erkennen, dass sie insoweit eine gesellschaft liche Verantwortung tragen und eine wichtige Rolle spielen. Sie sind aber nicht allein, sondern es gibt verschiedene Akteure, die diesen Prozess begleiten.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Eine neue Legislaturperiode hat begonnen. Aber wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, die Be hauptung aufzustellen, den Runden Tisch gebe es nicht mehr? Wir sind sehr stolz darauf, dass wir den Runden Tisch haben.

(Beifall SPD, GRÜNE)

Das Sozialressort spricht die Einladungen aus. Wir werden weiterhin einladen und den Runden Tisch stattfinden lassen. Auch insoweit gibt es eine gute Partnerschaft mit dem Gesundheitsressort. Bei uns ist das Thema Hospiz beheimatet, im Gesundheitsressort das Thema Palliativmedizin. Wir arbeiten an dieser Stelle sehr gut zusammen.

Ich kann verstehen, dass die CDU-Fraktion ärgerlich war; ich habe das Protokoll der Gesundheitsdepu tation gelesen. Der Auftrag, Liaisondienste in den Krankenhäusern einzurichten, ist schon etwas älter. Wenn ich gemein wäre, würde ich sagen, die Zeit

ist schon darüber hinweggegangen. Es gibt einen Liaisondienst im Klinikum Links der Weser. Dieser funktioniert gut. Dieser Erfolg sollte doch den anderen Krankenhäusern Mut machen, auch bei sich schnell einen Liaisondienst einzurichten. Es sind verschiede ne Gründe genannt worden, warum das noch nicht geklappt hat. Ich finde, diese Gründe dürfen nicht gelten. Insoweit kann ich sicherlich auch für meine Kollegin Dr. Quante-Brandt sprechen.

Wir werden mit den Teilnehmern am Runden Tisch weiterhin daran arbeiten, dass die Krankenhäuser diesen Auftrag des Parlaments aufnehmen und step by step Liaisondienste einrichten. Das muss organi siert werden, geht also nicht von heute auf morgen. Dass es diese Aufgabe gibt, ist sicherlich bei allen angekommen. So habe ich auch die Diskussion in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz verstanden. Auch in Bremerhaven wird es ein wei teres Hospiz geben. Das ist sozusagen ein weiterer Baustein der Debatte.

Ich als zuständige Senatorin schlage vor, den Mit gliedern des Runden Tisches – das ist ein größerer Kreis – das Protokoll dieser Debatte zur Verfügung zu stellen, damit sie sich ein Bild machen können. Ich will erwähnen, wer zu den Mitgliedern des Runden Tisches gehört. Es sind dies die senatori schen Dienststellen der Sozialsenatorin – mit dem Themenbereich Hospiz – und der Gesundheits senatorin, die den palliativmedizinischen Bereich abdeckt. Zu den Koordinatoren gehört ferner der Hospiz- und PalliativVerband Bremen. Zu den Mit gliedern gehören zudem der Magistrat der Stadt Bremerhaven, Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Hospiz- und Palliativversorgung, der Krankenhäuser und Hospize sowie aller Betroffenen – das sind die Patientenfürsprecher –, ferner Ver treter der Fördervereine, der Bremer Seniorenver tretung, der Pflegefachkräfte, der Berufsverbände, der Ärztekammer, der Hospiz- und Palliativverband die Migrations- und Integrationsbeauftragte, die Kirchen und die Vertreterinnen und Vertreter der Kranken- und Pflegekassen. Auch der Petent – da mit ist Herr Castens gemeint – gehört zum Runden Tisch. Das ist ein großer Kreis, der dieses wichtige gesellschaftliche Thema nach vorn bringt.

Ich finde es gut, dass wir einen Antrag vorliegen haben, der uns Gelegenheit gibt, noch einmal über die Wichtigkeit der Palliativ- und Hospizversorgung in Bremen zu sprechen. Ich möchte Frau Dr. KappertGonther und Frau Dehne dafür danken, dass sie die neue gesetzliche Grundlage ausdrücklich erwähnt haben. Mit diesem neuen Gesetz gelingt uns ein Quantensprung nach vorn. Sterben ist nicht mehr nur etwas, worum man sich privat kümmern muss, sondern für das auch die Kassen finanziell zuständig sind.

Es ist wichtig, dass wir alle uns Gedanken machen. Viele Menschen wollen möglichst lange selbstständig zu Hause leben. Aber sie wollen nicht unbedingt öf fentlich darüber debattieren. Das Thema Tod macht

den Menschen einfach Angst. So ist es auch bei mir selbst. Manchmal denkt man ganz locker darüber nach, dass man irgendwann nicht mehr da ist.

In manchen Augenblicken ist es ein beklemmendes Gefühl. Wir können nur eine Sache tun. Wir kön nen weiterhin mit solchen Messen wie „Leben und Tod“ für Normalität bei diesem Thema sorgen. Wir müssen Gesprächsanlässe anbieten. Wir müssen Fortbildungen für diejenigen anbieten, die Menschen professionell beim Übergang begleiten. Das wird der Senat auch weiterhin an den Stellschrauben tun, an denen wir etwas tun können. – Danke schön für die Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)