Von daher kann ich abschließend sagen: Wir fordern, dass sich Bremen auf Bundesebene im Bundesrat, in der Justizministerkonferenz für eine möglichst weitgehende Reform des Paragrafen 95 des Auf enthaltsgesetzes einsetzt, damit der Tatbestand der illegalen Einreise und der Tatbestand des illegalen Aufenthalts abgeschafft werden.
Wir fordern den Senat außerdem auf, in Bremen nach Wegen zu suchen, um den Arbeitsaufwand bei Polizei und Justiz im Bereich des Aufenthaltsrechts kurzfristig zu mildern. Diese Forderung richtet sich an den Bund. Es wäre durchaus möglich, dass sich Staatsanwaltschaft, Polizei und Innenressort darauf einigen, diese Fälle nicht mehr zur Anzeige zu bringen. Das könnte zum Beispiel über eine entsprechende Weisung gehen.
Es gibt auch landesrechtliche Spielräume für eine Entkriminalisierung von Flucht. Das lässt sich in der bundesweiten Kriminalstatistik nachlesen.
„In manchen Bundesländern werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des un erlaubten Aufenthalts gefertigt.“
Stimmen Sie daher bitte diesem Antrag zu. Ich habe gehört, die Koalition hat sich dahin gehend beraten. Ich würde mich freuen, wenn auch andere Fraktionen dem Antrag zustimmten, weil ich glaube, dass er uns gesellschaftlich weiterbringt, Polizei und Jus tiz entlastet und die Betroffenen selbst auch. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE fordert mit den Anträgen, wie wir gerade gehört haben, de facto die Aufhebung des Tatbestandes der illegalen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und
begründet das – auch das wurde eben gesagt – mit der Entlastung für Polizei und Justiz. Frau Vogt, wenn Sie ehrlich gewesen wären, dann hätten Sie Ihren eigentlichen Grund genannt. Aus Ihrer Sicht soll nämlich jeder hier einreisen dürfen, egal aus welchem Grund.
Meine Damen und Herren, welche Auswirkungen hätte es denn tatsächlich, wenn dieser Tatbestand wegfiele? Vereinfacht ausgedrückt würde das be deuten, dass Deutschland die Möglichkeit, Grenz kontrollen an den Außengrenzen sowie Flughäfen und Seehäfen durchzuführen, einstellen würde. Jede Person könnte aus einem Nicht-EU-Ausland – egal, aus welchem Motiv – unkontrolliert nach Deutsch land einreisen. Weiter würde eine Visumspflicht für bestimmte Ausländer gänzlich entfallen.
Eine geregelte Einwanderung über ein Einwande rungsgesetz wäre damit ebenso hinfällig wie eine an den Grenzen erforderliche geordnete Registrierung der in Deutschland Hilfesuchenden nach dem Asylrecht oder der Genfer Flüchtlingskonvention.
(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun! Das sind doch zwei Paar Schuhe!)
Meine Damen und Herren von den LINKEN, jetzt spreche ich besonders Sie an. Sie berufen sich in Ih rem Antrag unter anderem auf den BDK und die GdP. Das haben Sie eben gemacht. Dort ist die Motivlage allerdings eine gänzlich andere als bei Ihnen, Frau Vogt. Die Berufsorganisationen beklagen, dass die Kolleginnen und Kollegen bei der Bearbeitung der Anzeigen wegen illegaler Einreise in der Regel für den Papierkorb arbeiten, weil die Verfahren regel mäßig eingestellt werden.
Meine Damen und Herren, die Flüchtlingsströme der letzten Zeit haben allerdings die Notwendigkeit auf gezeigt, das Einwanderungsrecht deutlicher als bisher geschehen zu verbessern. Nur so ist eine geordnete Zuwanderung nach Deutschland zu gewährleisten.
Sie können doch nicht wollen, dass eine freie Ein reise erfolgt, ohne dass es in irgendeiner Form eine Kontrolle gibt!
Meine Damen und Herren, dass daneben aus grund gesetzlichen und humanitären Gesichtspunkten die Möglichkeit des Grenzübertritts im Rahmen des Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet sein muss, ist eine Selbstverständlich keit. Dies muss allerdings in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren im Rahmen des Schen gener Abkommens erfolgen und nicht durch die von Ihnen geforderte Abschaffung der illegalen Einreise.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich fange einmal mit Ihnen an, Herr Hinners. Es hat mich ein bisschen enttäuscht, wie Sie Ihre Rede aufgebaut und versucht haben, Frau Vogt vorzuwerfen, dass sie nicht die ganzen perso nalintensiven und zeitintensiven Dinge abschaffen möchte, sondern möchte, dass jeder nach Deutschland kommt. Das liegt überhaupt nicht in ihrem Interesse. Das wissen Sie. Sie haben sich nämlich auf die Stel lungnahmen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter bezogen. Er hat genau das gesagt, was Sie zitiert haben: „Wir arbeiten für den Papierkorb.“ Wenn Flüchtlinge hierher kommen, die überhaupt nicht mit einem Pass oder Visum einreisen können, ist die Polizei gezwungen, strafrechtlich dagegen vor zugehen. 99 Prozent dieser Fälle werden eingestellt. In ganz vielen Debatten haben Sie sich auf die GdP und so weiter bezogen und deren Stellungnahmen ausführlich dargestellt und unterstützt. Deswegen frage ich Sie, Herr Hinners: Lohnt sich dieser Ermitt lungsaufwand? Ist er gerechtfertigt, wenn 99 Prozent dieser Verfahren in ganz Deutschland – nicht nur in Bremen – eingestellt werden, die Polizeibeamten und Staatsanwaltschaft also for nothing arbeiten? Das muss man ganz deutlich sagen, meine Damen und Herren. Deswegen werden wir Ihren Antrag gemeinsam mit unserem Koalitionspartner unterstützen.
Sie wissen, sobald ein Asylantrag gestellt wird, Herr Hinners, werden diese Verfahren in der Regel auch
eingestellt. Nicht nur der Bund Deutscher Kriminal beamter hat sich so geäußert, Herr Hinners. Auch sehr viele Anwältinnen und Anwälte sowie Flücht lings- und Menschenrechtsaktivisten haben diese Forderung aufgestellt, um die Polizei und die Justiz in Deutschland zu entlasten. Wir reden in anderen Debatten immer davon, wie belastet die Polizei ist.
Ich bedanke mich für diesen Antrag. Dieser Antrag ist nicht neu. Das wissen wir. Diese Debatten sind auch im Bundestag und woanders geführt werden. Zum Abschluss möchte ich sagen, es ist ein Skandal in Bund und Ländern, diese juristisch folgenlosen Vorgänge jedes Mal zu bearbeiten. Deswegen bitte ich alle hier im Hause, das zu überdenken.
Sie unterstützen immer die Kriminalbeamten und die Polizeibeamten. Vielleicht können Sie sich dazu durchringen, diesen Antrag der LINKEN zu unter stützen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit zwei Rechtskrei sen zu tun, einmal mit dem Aufenthaltsrecht, dem Ausländerrecht, und einmal mit dem Strafrecht. Hier ist richtig bemerkt worden, wenn Personen als Asy lanten oder Flüchtlinge nach Deutschland einreisen, leitet man nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz ein Ermittlungsverfahren ein, was in den meisten Fällen zur Einstellung kommt, weil Gründe vorliegen, die den Aufenthalt im Nachhinein rechtfertigen.
Von daher macht es Sinn, Paragraf 95 Aufenthalts gesetz nicht abzuschaffen, sondern im Hinblick auf die Situation von Asylantragstellern und Flüchtlingen zu überarbeiten und einen Ausnahmetatbestand zu schaffen.
Wir sind aufgrund der Flüchtlingswelle auf diese Problematik gekommen. Wir müssen diese Änderung aber nicht nur wegen dieser Flüchtlingswelle vorneh men. Es muss in Zukunft auch für andere Fälle und wenn es keine Wellen mehr gibt, sondern einzelne Flüchtlinge aus Asylgründen zu uns kommen wollen, eine andere Regelung geben, damit diese Personen nicht unnötig über Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz in ein Strafverfahren hineingezogen werden.
Sollte sich im Anschluss aufenthaltsrechtlich heraus stellen, dass diese Gründe gar nicht vorliegen oder jemand unter der Vorgabe falscher Tatsachen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, kann immer noch ein Strafverfahren eröffnet werden.
Außerdem wird hier nicht vorgeschlagen, das Aufent haltsgesetz abzuschaffen, sondern es wird der Auftrag erteilt, dieses Gesetz juristisch zu überarbeiten und Ausnahmetatbestände zu schaffen.
Die Polizei wird dadurch entlastet. Das ist sinnvoll. Ein Problem haben wir noch mit der Identitätsfeststellung. Sie muss natürlich auf alle Fälle ausländerrechtlich an der Grenze sichergestellt werden. Ich habe damit ein bisschen Probleme, Frau Vogt. Strafverfahren okay! Wir müssen aber sicher sein, dass wir wissen, wer sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält.
Nein, das hat nichts mit der strafrechtlichen Seite zu tun. Ich möchte Ihnen nur sagen, das muss auf enthaltsrechtlich, ausländerrechtlich sichergestellt werden. Dann benötigen wir auch keine zusätzliche Polizeiarbeit, sondern dann ist die Außenarbeit der Verwaltung ausreichend.
Summa summarum ist dies ein sinnvoller Antrag, der unsere Unterstützung findet. Wir sind gespannt, was uns der Senat bis Ende des Jahres zu bieten hat. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Antrag der LINKEN werden wir zustimmen. Das ist schon von unserem Koalitionspartner angedeutet worden, und das möchte ich vorwegnehmen.