Protokoll der Sitzung vom 21.09.2016

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Das ist doch aus dem Geist geschrieben worden, die Rechte einzuschränken! Erzählen Sie doch nichts!)

Dann kommen Sie nach vorn und behaupten Sie das Gegenteil! – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Das habe ich doch gerade gemacht!)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Da men und Herren! Nur noch ganz kurz: Herr Kollege Mustafa Öztürk, Sie haben sich in die Beratungen konstruktiver eingebracht als durch diese kleine Philippika, die Sie gerade versucht haben, um noch einmal ein wenig Empörung zu erzeugen und viel leicht auch, um mein Lob an Sie vergessen zu machen. Wie gesagt, Sie waren in der Ausschussberatung konstruktiver als hier.

Bürgerinnen und Bürger haben den Anspruch darauf, dass sich ihr Gesetzgeber – und das sind wir alle, wir 83 Abgeordneten – damit beschäftigt, und das be deutet nicht, dass nicht auch über parallele Wege die Ausschüsse, Deputationen, wie auch immer, befasst werden. Die Art und Weise, wie Sie es allerdings

machen wollen, bedeutet, dass Sie das Gremium, das für die Behandlung von Petitionen zuständig ist, an dieser Stelle entmündigen, entkräften und damit dem ganzen Petitionsverfahren weniger Kraft geben.

Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen damit gemacht, dass man über den Petitionsaus schuss eine andere Sichtweise auch auf fachliche Beratungen mit einer Verwaltung in einer bestimmten Deputation hat. Sie wollen aber – wie gesagt, ich komme auf die beiden Begriffe zurück, die Sie vorhin genannt haben: „effizient erledigen“. Das kann man machen, wenn man der Auffassung ist, dass man den Bürgerinnen und Bürgern dort weniger Einfluss und weniger Eingabemöglichkeiten geben will. Wir sind allerdings nicht der Auffassung, dass man ihnen weniger Eingabemöglichkeiten geben sollte, und darum werden wir das, was Sie hier vorlegen, auch ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall CDU, FDP, ALFA)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Leonidakis.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon vieles gesagt worden, und ich möchte mich nur noch zu zwei Punk ten äußern, die von der Koalition genannt wurden.

Sie haben gesagt, Sie wollen Parallelverfahren vermei den. Sie entmündigen mit dieser Regelung Bürgerin nen und Bürger, wenn sie einen Widerspruch bei einer Widerspruchsbehörde einreichen und gleichzeitig eine Petition, dadurch, dass diese Petition während des Widerspruchsverfahrens einfach ruht und nicht behandelt wird. Damit entmündigen Sie nicht nur den Ausschuss, dem die Möglichkeit genommen wird, ein Anliegen inhaltlich zu behandeln, sondern Sie entmündigen auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich vielleicht ganz bewusst dafür entschieden haben, einen Widerspruch und eine Petition einzureichen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, Abg. Tassis [AfD])

Ich habe vorhin schon gesagt, dass zumindest einer der Rechtsexperten, der eingeladen war und sich mit dieser Regelung beschäftigt hat, die weiterhin in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen ist, dazu ganz klar gesagt hat: Das ist verfassungswidrig. – Insofern gibt es schon noch Regelungen in dem aktuellen Entwurf, über die auch angehörte Expertinnen und Experten gesagt haben, dass sie verfassungswidrig sind. Insofern sind Zweifel angebracht.

(Beifall DIE LINKE)

Zur Frage: Werden die Verfahren verkürzt? – Kollege Mustafa Öztürk, die Verfahren, die besonders lange dauern – dafür gibt es einige Beispiele –, würden

durch die neuen Regelungen überhaupt nicht gestrafft. Es sind häufig andere Ursachen, warum Petitionen lange dauern. Ich finde das auch bedauerlich und habe schon öfter versucht, das zu beschleunigen. Es scheitert häufig an anderen Dingen, ich möchte das hier nicht weiter ausbreiten. Sich aber von diesem Gesetzentwurf eine Beschleunigung der Verfahren zu versprechen, halte ich, gelinde gesagt, für dane bengegriffen, denn die Verfahren – Sie wissen ganz genau, von welchen Petitionen ich spreche – werden weiterhin so lange dauern, wenn man nicht anders herangeht. Da wird dieser Gesetzentwurf keine Ab hilfe schaffen. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort erhält die Abgeord nete Frau Dr. Schaefer zu einer Kurzintervention.

Ich habe selbst dem Petitionsausschuss angehört. Dass jetzt Bürgerinnen und Bürger entmündigt werden oder das Petitionsrecht beschnitten würde, weise ich noch einmal zurück.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Zuruf Abg. Frau Leonidakis [DIE LINKE])

Das Problem, das wir hatten, haben wir jetzt versucht zu lösen, indem wir gesagt haben, es muss möglich sein, dass sich auch die Ausschüsse und Deputati onen mit den Petitionen befassen, wenn sie beim Petitionsausschuss ankommen. – Sie haben gerade gesagt, viele Petitionen dauern lange. Warum? Weil oftmals noch gar kein Beschluss in den Deputationen gefällt worden ist, aber schon eine Petition zu einem Bauvorhaben vorlag, obwohl man das nicht behandeln konnte, weil es noch keinen offiziellen Beschluss der Bürgerschaft oder der Deputation gab.

Wir finden es richtig, dass Fachabgeordnete, die in den Deputationen sitzen, wissen, dass es auch eine Petition gibt und sich in dem Ausschuss dann auch mit der Petition auseinandersetzen, und diese geht am Ende mit der Befassung der Deputierten wieder in den Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss berät abschließend, und beschlossen wird es in der Bürgerschaft. Ich kann darin beim besten Willen keine Beschneidung von Bürgerrechten oder Peti tionsrechten erkennen. Im Gegenteil: Es wird dem Petenten jetzt gezeigt, dass man sich qualitativ mit seiner Petition befasst. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Weitere Wortmeldungen lie gen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 19/27 durch den Gesetzesantrag des Rechtsausschus ses erledigt ist, lasse ich jetzt über den Gesetzantrag des Rechtsausschusses abstimmen. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremi sche Bürgerschaft, Drucksache 19/452, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. Ravens [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Nun lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/722 in erster Lesung abstimmen.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt. Zuerst lasse ich über die Ziffern 1, 2 d, 2 e, 3, 4, 5 a.1, 5 b und 6 des Artikels 1 des Gesetzes in erster Lesung abstimmen.

Wer die Ziffern 1, 2 d, 2 e, 3, 4, 5 a.1, 5 b und 6 des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bre mische Bürgerschaft, Drucksache 19/722, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, ALFA, Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Timke [BIW])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 1, 2 d, 2 e, 3, 4, 5 a.1, 5 b und 6 des Artikels 1 des Gesetzes in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Absatz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Jetzt lasse ich über die Ziffern 2 a bis 2 c und 5 a.2 des Artikels 1 des Gesetzes in erster Lesung abstimmen. Wer die Ziffern 2 a bis 2 c und 5 a.2 des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft, Drucksache 19/722, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Hand zeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 2 a bis 2 c und 5 a.2 des Artikels 1 des Ge setzes in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Absatz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Da der gesamte Artikel 1 des Gesetzes in erster Lesung abgelehnt wurde, entfällt somit die Abstimmung über Artikel 2 des Gesetzes in erster Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft vom Bericht des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 19/452 Kenntnis.

Somit treten wir in die Mittagspause ein, und ich unterbreche die Sitzung bis um 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.00 Uhr)

Vizepräsident Imhoff eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.