Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Deswegen war bei uns in der Abwägung, am Ende die Entscheidung zu sagen, wir setzen auf das bundeseinheitliche Verfahren der Straßenverkehrsordnung. Das gibt uns im Übrigen einen Punkt, über den wir heute Baum schon diskutiert haben, eine gewisse Vereinheitlichung der Länder beim Umgang damit. Das sei im Übrigen auch noch einmal als Argument genannt.

Wenn sich aber dieser Prozess tatsächlich noch über lange Zeit bis hinter die Sommerpause zieht, dann signalisiere ich jetzt hier auch sehr deutlich für die grüne Fraktion, dass wir gewillt sind, uns dieser Thematik vielleicht auch auf landesgesetzlicher Ebene

zu nähern. Momentan sind wir im Ergebnis, was das zeitliche Ergebnis auch bezüglich der Hilfspolizisten angeht, auf derselben Ebene. Frau Vogt hat bereits angedeutet, das ist ein etwas tiefergehender Tanker. Wir müssen auch noch einmal etwas intensiver darüber sprechen, was Kompetenzen und Befugnisse angeht.

(Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)

Ich signalisiere sehr deutlich, weil ich das auch schon sehr lange mit dem Kollegen Hinners und mit dem Kollegen Senkal zusammen verfolge, dass wir uns ansonsten nach der Sommerpause gern noch einmal in den Prozess der landesgesetzlichen Gesetzgebung begeben. Für den heutigen Tag ist meine Hoffnung allerdings noch bei der bundesgesetzlichen Ebene und bei den bundesgesetzlichen Verfassungsorganen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zenner.

Das Thema jetzt auf die Zeitschiene zu schieben, mag ein Argument sein. Aber wenn man das, wie Sie selbst alle einräumen, erstens schon seit Jahren hätte machen können und zweitens nicht einmal sicher sein kann, dass es bis zum Sommer oder darüber hinaus klappen wird, dann ist es doch jetzt angezeigt, das zügig zu regeln, anzupacken und sicher zu sein, dass man es dann auch geregelt hat und die Leute nicht wieder auf die Zukunft vertröstet. Deshalb bitte ich noch einmal, dem Gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht im Haus Einigkeit über das Ziel. Das ist auch seitens des Senats so. Wir wollen die Entlastung der Polizei von diesen Begleitaufgaben. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass es sinnvollere Tätigkeiten für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten gibt. Insofern brauchen wir darüber nicht streiten. Wir brauchen auch nicht darüber streiten, dass es ärgerlich ist, dass das Ganze schon eine Zeitlang dauert. 2011 war der Beginn dieses Prozesses. Mittlerweile sind wir in 2017. Sicherlich hätte so etwas auch schneller gehen können. Das hätte auch uns gefreut.

Es ist allerdings auch nicht so, dass im Moment nichts passiert. Auch darauf ist schon hingewiesen worden. Es gibt sowohl in Bremen wie auch in Bremerhaven Begleitung von Schwertransporten durch Private. Das

heißt, im Rahmen dessen, was rechtlich möglich ist, ist der Senat im Moment schon dabei, sind die Firmen im Moment schon dabei, die Polizei von diesen Aufgaben zu entlasten.

Die neuen gesetzlichen Regelungen würden das einfacher und umfassender möglich machen. Aber es ist nicht so, dass wir im Moment völlig frei bei sämtlichen Handlungsmöglichkeiten sind. Deshalb sind auch wir der Auffassung, dass wir keinen neuen Modellversuch brauchen, denn wir haben einen, sowohl in Bremerhaven als auch in Bremen, und dass wir auch keine eigenen neuen gesetzlichen Grundlagen schaffen müssen, von denen gar nicht absehbar ist, ob sie wirklich – jedenfalls wenn wir in dem Tempo voranschreiten, wie das hier vorgegeben ist – schneller zur Verfügung stünden als die bundesgesetzlichen, zumal, darauf will ich hinweisen, die Polizei an dieser Stelle auch nicht in eigener Zuständigkeit, sondern in Amtshilfe für die Straßenverkehrsbehörden tätig wird.

Deshalb halte ich es für den rechtssystematisch sinnvolleren Weg, auch hier Beliehene für die Straßenverkehrsbehörde einzusetzen, als sozusagen Hilfspolizisten zu schaffen, die dann in Amtshilfe für die Polizei, also als Ersatz für die Polizei in Amtshilfe für eine andere Behörde tätig werden. Damit verlagern wir dann doch polizeiliche Kompetenzen auf Dritte, ohne dass das in Wirklichkeit erforderlich ist. Insofern könnte man über den Weg streiten, aber am Ende ist es so, dass wir doch alle gemeinsam darauf setzen, dass wir hier in wenigen Monaten die Probleme, die noch im Wege stehen, aus dem Weg geräumt haben. Im Moment sieht es so aus, als sei das zu erreichen. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachennummer 19/782 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, LKR)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) Antrag der Fraktion der FDP vom 24. Oktober 2016 (Drucksache 19/783) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Als erster Redner erhält das Wort Professor Dr. Hilz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir den rechtlichen Regelungen der politischen Praxis Rechnung zollen. Hintergrund unseres Antrags ist eine Änderung der Ausschreibungspflicht für die Neubesetzung von Posten von Magistratsmitgliedern in Bremerhaven. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich die Koalitionsmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung in den Koalitionsverträgen jeweils ein Vorschlagsrecht für die verschiedenen Magistratsposten gibt und entsprechend die vorher ausgewählten Magistratsmitglieder oder Kandidaten auch wählt.

Vorgeschrieben ist derzeit noch ein aufwendiges Ausschreibungsverfahren. Bewerber werden gesichtet, Bewerbungen werden gesichtet, Bewerber angehört, woraus dann am Ende die Entscheidung fällt, und in den letzten Jahren – ja, ich würde sagen Jahrzehnten, auch wenn ich noch nicht so lange dabei bin – war es immer so, dass diejenigen, die der jeweilige vorschlagende Koalitionspartner ausgesucht hat, am Ende auch gewählt wurden. Ausschreibungen wurden entsprechend gefasst, damit das auch möglich war.

Das letzte Beispiel war der Bürgermeister, der Kämmerer der Stadt. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren, das Anhörungsverfahren. Ich glaube, es waren zehn Bewerber am Dienstag zur Anhörung für den Posten des Sozialstadtrates. Magistratsmitglieder sind die politisch Verantwortlichen der Bremerhavener Verwaltung, das heißt, sie sind über die Jahre zu politischen Entscheidungsorganen geworden. Sie sind vielleicht nicht direkt vergleichbar, aber in einer ähnlichen Position wie die Staatsräte hier in Bremen. Auch für Staatsräte ist keine Ausschreibung erforderlich. Staatsräte können so ernannt werden.

In Bremerhaven wäre es dann, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, wofür ich werbe, einfach möglich, politisch über die Stadtverordnetenversammlung die Magistratsmitglieder zu wählen. Das ist, wie ich glaube, einerseits politisch ehrlicher, denn das ist die gelebte Praxis, und es würde der Stadt auch Kosten ersparen und der Stadtverordnetenversammlung, den Stadtverordneten den Aufwand sparen, die Bewerber alle zu sichten und anzuhören, wenn doch ohnehin mit einer hohen Wahrscheinlichkeit klar ist, wer das Bewerbungsverfahren am Ende gewinnen wird. In

sofern bitte ich im Sinne mehr politischer Ehrlichkeit hier um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!

(Beifall FDP, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schnittker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um das gleich vorwegzunehmen, wir werden dem Antrag zustimmen, denn auch wir, die CDU, vertreten die Auffassung, dass der Magistrat Bremerhaven ein politisches Organ ist. Insofern liegt es nahe, dass die Regierungsparteien Kandidatinnen und Kandidaten für die Stellen der hauptamtlichen Magistratsmitglieder vorsehen, die zumindest die gleichen Ziele und Werte vertreten wie die Fraktionen selbst. Das ist auch logisch. Anders wäre aus meiner Sicht eine politische Gestaltung in einer Verwaltung gar nicht möglich.

Daher ist es im Sinne einer schnellen, unkomplizierten und auch kostenneutralen Stellenbesetzung unserer Auffassung nach sinnvoll, auf ein Bewerberverfahren zu verzichten. Außerdem ist bereits heute im Gesetz geregelt, dass bei der Wiederbesetzung der Stelle des bisherigen Stelleninhabers bei Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung auf ein Bewerberverfahren verzichtet werden kann. Wenn das so ist, warum kann das bei einer Neubestellung nicht der Fall sein?

Wir sind aber auch der Meinung, dass in diesem Zusammenhang geprüft werden sollte, ob nicht gleich die Wahlzeit der Magistratsmitglieder auf die Dauer der Legislaturperiode beschränkt werden sollte. Man müsste dann noch das Versorgungsrecht anpassen. Ein weiterer Punkt ist: Wir sehen ebenfalls die Direktwahl des Oberbürgermeisters durch die Bürgerinnen und Bürger von Bremerhaven, die die CDU bereits seit Jahren fordert, geboten.

(Beifall CDU, FDP)

Hier kann der Ausgleich zur politischen Entscheidung für die Stellenbesetzung der hauptamtlichen Magistratsmitglieder geschaffen werden. An dieser Stelle entscheiden dann die Bremerhavener direkt. Das führt somit auch zu einem Mehr an demokratischer Direktbeteiligung. Aus unserer Sicht wäre damit auch ein Gleichgewicht geschaffen. Umfragen zeigen im Übrigen in Bremerhaven, dass 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger das auch so sehen.

Eines möchten wir an dieser Stelle gleich deutlich sagen, weil das auch immer gern im Zusammenhang kommt: Wir sind der Meinung, dass für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters keinerlei Befugnisse oder Zuständigkeiten geändert oder erweitert werden müssen, denn bereits heute hat der Oberbürgermeister den anderen Magist

ratsmitgliedern gegenüber eine Sonderstellung. So hat er beispielsweise die Aufgabe, die Stadt nach außen zu vertreten oder hat bei einer Pattsituation ein doppeltes Votumsrecht. Er ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten, und er hat sowieso ein Informationsrecht bei allen wichtigen Angelegenheiten. Vor diesem Hintergrund werden wir diesem Antrag zustimmen, wie ich es bereits angekündigt habe. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dogan.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte Ihnen, Herr Professor Dr. Hilz, nicht bei dem widersprechen, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Auch die Punkte, die Sie, Frau Schnittker eben dargestellt haben, wie die Dauer der Dezernentenbesetzung auf eine Legislaturperiode auslegen oder Direktwahl, teilen wir Grüne. Aber wir werden heute diesen Antrag ablehnen. Ich möchte ganz kurz begründen, warum wir ihn ablehnen wollen.

(Abg. Professor Dr. Hilz [FDP]: Das interessiert uns sehr!)

Ich möchte einmal nur etwas anmerken, Herr Professor Dr. Hilz. Sie haben vorhin gesagt, es ist in den letzten Jahren nie dazu gekommen, dass durch Ausschreibung irgendjemand besetzt worden ist. Ich erinnere daran, dass wir in der letzten Legislaturperiode durch eine Ausschreibung zum Beispiel die Stelle der Baudezernentin, die nur durch dieses Ausschreibungsverfahren gefunden worden ist, besetzt haben.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Hm, hm!)

Aber ich möchte daran erinnern – das sage ich den vielen Kollegen, die sich zum Beispiel in Bremerhaven nicht so gut auskennen, aber das müssten Frau Schnittker und Herr Dr. Hilz wissen –, dass die Stadtverordnetenversammlung dort in dieser Legislaturperiode einen nicht ständigen Ausschuss, der parteiübergreifend zu Beginn der Wahlperiode vorgesehen war, eingesetzt hat. Darin sitzen Herr Raschen und Herr Freeman. In diesem Ausschuss soll an Änderungen in der Stadtverfassung wie die Dauer der Legislaturperiode und andere Dinge gearbeitet werden. Andere Normen werden dort in diesem nicht ständigen Ausschuss diskutiert, und dann wird der Stadtverordnetenversammlung auf Basis eines möglichst breiten Konsenses ein Vorschlag unterbreitet. Ich denke, dass wir den nicht ständigen Ausschuss im Bremerhaven erst einmal arbeiten lassen sollen, und zwar ohne Vorgaben.