Ich möchte Sie noch an die Novelle erinnern, die in diesem Jahr noch ansteht: Wir müssen wahrscheinlich in diesem Jahr hier noch die Novelle des Glücks spielstaatsvertrags ratifizieren, und dann können wir diese Themen noch einmal insgesamt ausführlich diskutieren.
Wir stimmen dieser Änderung des Bremischen Vergnü gungssteuergesetzes ausdrücklich zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Spielsucht, das ist jetzt hier schon mehrfach ge sagt worden, ist ein großer Schaden für die Familie, aber auch für die Steuerzahler. Es kann doch nicht angehen, dass Familien, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Folgen bezahlen müssen, aber die Spielanbieter ihre Gewinne behalten dürfen. Das wollen wir heute wenigstens in kleinen Teilen än dern, das halten wir auch für richtig und notwendig.
Herr Professor Dr. Hilz, weil Sie ja nun als einzige Fraktion diesem Gesetzentwurf heute nicht Ihre Zu stimmung erteilen, wenn Sie sich einmal in Bremen, aber auch in Bremerhaven umschauen und sehen, wie diese Zockerbuden wie Pilze aus dem Boden sprießen, dann schreit es doch förmlich nach einer
Regulierung des Staates! Das kann doch nicht das Bild unserer Stadtteile sein, dass eine Zockerbude neben der anderen das Angebot in den Quartieren ist, meine Damen und Herren!
Wir wollen eine Regulierung. Ich sage Ihnen auch, wenn wir in den Beiräten sind, dann, glaube ich, haben wir die Freien Demokraten in diesen Fragen doch sehr häufig auch an unserer Seite.
Nun bin ich gewohnt, dass die FDP als Schutzheilige des Glücksspiels agiert, und ebenso war ich dann gespannt, welche Argumente von der FDP-Fraktion jetzt gegen diesen Gesetzentwurf konkret kommen. Sie haben gesagt, dieses Angebot ist legal. Da bin ich absolut bei Ihnen, aber was wir jetzt machen, ist auch legal. Wir nutzen die Regelungskompetenz, die die Bundesländer haben, aus, um diesen Markt zu regulieren. Das ist nicht nur im Glücksspielwesen so, das ist auch in anderen Bereichen in der Stadt und im Land so. Wir tun hier also heute überhaupt nichts Illegales. Der Staat darf selbstverständlich regulierend eingreifen, und das werden wir heute auch tun, auch ohne Sie, meine Damen und Herren von der FDP.
Der nächste Punkt, das Internet! Stimmt, das gibt es auch noch, aber ich erinnere mich an Diskussionen hier in der Vergangenheit, bei denen es um die Fragen von Zahlungsströmen, von internationaler Überwa chung, von Besteuerung und anderen Dingen ging. Wer war denn da bei der Diskussion über PanamaPapers, Bahamas-Leaks und so weiter immer die Bremse hier im Parlament? Wer hat das immer alles hochgehalten? Wer war denn immer dagegen, dass wir auch diesen Bereich international gemeinsam regulieren? Meine Damen und Herren von der FDP, das waren Sie. Insofern kommen Sie hier heute bitte nicht mit dem Argument, wir müssen das Internet abschalten! Das wird nicht funktionieren,
sondern setzen Sie sich endlich mit uns vernünftig ein, die internationalen Zahlungsströme unter Kon trolle zu bekommen!
Der letzte Punkt, Jugendschutz! Ich finde, diesen Aspekt müssen wir noch einmal ganz deutlich her vorheben, denn es ist ein Unterschied, ob ich in einer Region, in einem Quartier aufwachse, wo ich einen Laden neben dem anderen sehe, wo ich Men schen ständig hineingehen sehe, oder nicht, wo ich sozusagen einen Anreiz bekomme und sehe, oh, da
gehen alle hinein, dort geht jemand hinein, den ich kenne. Es ist etwas anderes, ob ich offensichtlich im Stadtbild diese Zockerbuden habe oder ob ich das im Internet mache. Ich will gar nicht verhehlen, dass es auch möglich ist, im Internet zu spielen, das Allerschlimmste ist, dass der Jugendschutz in diesem Bereich auch noch umgangen werden kann.
Deswegen aber zu sagen, weil es etwas anderes gibt, wo es auch böse ist, regulieren wir diesen Markt: Was ist das denn für eine Haltung, meine lieben Kollegin nen und Kollegen von der FDP?
Ein Punkt ganz zum Schluss! Ich finde, mit der heuti gen Gesetzesnovelle kann es nicht erledigt sein. Wir haben aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion, aber ich glaube, das ist hier auch häufiger bei anderen Fraktionen aufgetaucht, immer noch die Frage von Kontrollen in eben diesen Bereichen. Das haben wir im Rahmen der Sitzung der Deputation für Inneres häufiger angesprochen, machen das auch heute noch einmal, da wir der Auffassung sind, dass dieser Be reich im Interesse der Jugendlichen und der jungen Heranwachsenden einer immens hohen Kontrolldichte unterliegen muss. Ich würde mich freuen, wenn der Senat auch dieser Bitte, ohne dass wir daraus gleich ein Gesetz machen, folgen würde. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich jetzt einmal festhalten, das hier vorliegende Gesetz und die dahinterliegende Steuer sehen auch wir als legal an.
Ist ja okay, dann sind wir uns ja an der Stelle auch einig. Ich will gleich einmal darauf hinweisen, dass es natürlich bei dieser Steuer auch eine Diskussion unter den Juristen gibt. Es gibt auch jetzt noch ein offenes Verfahren. Es gibt Juristen in Nordrhein-Westfalen, die es anders sehen als Juristen in Baden-Württemberg, und darum wird das auch sicherlich irgendwann noch im Bundesverwaltungsgericht ankommen und diskutiert werden.
Wir haben ja heute hier einen Antrag der rot-grünen Regierung, der rot-grünen Fraktionen vor uns. Wir haben das Verfahren im Haus der Senatorin für Fi nanzen, hoffe ich, sehr konstruktiv begleitet und
versucht, auch aus unserer Sicht eine noch tiefere Rechtssicherheit hineinzubringen, und darum ist dieser etwas auffallende Aufwand darin, 60 Euro pro Bildschirm. Darauf muss man ja auch erst einmal kommen. Wir haben viel gelernt in diesen Diskussi onen, wie man das machen kann.
Der Hauptpunkt ist nämlich, man muss einen Auf wand nachweisen, den man besteuern kann. Wenn man keinen Aufwand hat, kann man auch keine Aufwandssteuer erheben, das ist der Hintergrund. Andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen oder auch die in Rastatt haben das mit Quadratmetern geregelt, das ist bei uns nicht so, sondern wir haben die Bild schirme zur Grundlage genommen, was übrigens auch die Abrechnung und die Kontrolle und die Aufsicht doch stark vereinfacht. Das kann man fast von außen machen, wenn man an den Läden vorbeigeht. Jetzt, als ich mir das durchgelesen habe, habe ich gedacht, wer ist eigentlich auf diesen merkwürdigen Namen Wettbüro gekommen?
Nein, die Bezeichnung Büro stammt ja woanders her. Aus meiner Jugendzeit kenne ich eigentlich nur den Begriff Spielhölle, und daran merkt man aber auch schon, was da gerade passiert. Das wird sozusagen in der Sprache schon normalisiert, und darum bin ich, sind wir, auch der Senat, sehr froh, dass wir an der Stelle gemeinsam ein vernünftiges Verfahren gefunden haben, um das zu begrenzen.
Ich will auf den zweiten Punkt hinweisen, den unsere Steuerfachleute auch noch einmal ausdrücklich her vorgehoben haben: Der Begriff Erdrosselung, das ist die gefährliche Frage bei Juristen in dem Verfahren. Es darf nicht zu einer Erdrosselung eines Unterneh mens führen, dann wäre das nicht rechtskräftig, und wir sehen nicht, dass es hier zu einer Erdrosselung führt. Auch darin sind wir uns einig, dass das ein tragfähiges Gesetz ist.
Ich will Ihnen am Schluss einen Satz nennen, bei dem ich dachte, das kann ja wohl nicht wahr sein! Auf dieser Internetseite, die es zu dem Thema gibt, steht ein schöner Satz: Auch dann, wenn Sie keinen Sport treiben, können Sie im Sport aktiv werden, indem Sie Sportwetten abschließen. Dazu kann man ja gar nichts mehr sagen. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat Strehl, Sie haben meine Glocke vorhin nicht gehört. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rupp?
Mich würde interessieren, ob es im Rahmen von Sportwetten und Onlinewetten, insbesondere dieser Sportwetten, etwas Ähnliches geben kann wie bei Tabak und Alkohol, nämlich ein weitgehendes Werbeverbot. Gibt es Initiativen, die Werbung für solche Formen von Suchtmitteln zu verbieten?
Das kann ich jetzt nicht sagen. Da bin ich kein Fachmann, aber es wäre jedenfalls eine gute, clevere Idee, um es einmal so zu formulieren.
(Abg. Rupp [DIE LINKE]: Da kann ich ja noch fragen, würde im Senat diese Idee einmal aufgenommen und diese Frage geprüft werden?)
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsord nung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 19/933, Neufassung der Drucksache 19/924, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 19/933 – Neufassung der Drucksache 19/924 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!