Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Frau Bürgermeisterin, Sie haben gesagt, dass es schon Dienststellen gibt, die diese Möglichkeiten, diese bremisch zu genehmigenden Anlagen, benutzen. Können Sie uns sagen, welche Dienststellen das sind oder ob alle Dienststellen der bremischen Verwaltung über solche Anlagen verfügen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ich weiß, dass es bei der Senatorin für Finanzen mit großem Erfolg eine Anlage gibt. Diese ist ständig ausgebucht, und wir werden uns überlegen müssen, wie wir das weiter ausbauen. Wir können damit ordentlich Geld einsparen. Es war ein wichtiger und ganz erfolgreicher Baustein im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung. Wie es in den anderen Dienststellen aussieht, weiß ich nicht, aber wir werden es zusammen herausfinden, es interessiert mich auch.

Herr Kollegin Grotheer, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir sind ja auf diese Frage gekommen, weil es einen ganz konkreten Anlass gegeben hat, bei dem nämlich ein Mitarbeiter der Verwaltung versucht hat, auf einem anderen Wege eine schnelle Kommunikation im Ausland mit jemandem herzustellen, der sich nicht im Netz befindet. Wenn aber gleichwohl die Möglichkeit besteht, das Netz zumindest in der Kommunikation zwischen Berlin und Brüssel zu benutzen, gibt es dann die Möglichkeit, dass auch Kollegen aus anderen Dienststellen gegebenenfalls auf die Anlage bei der Senatorin für Finanzen zurückgreifen? Nicht jede Dienststelle würde vielleicht die Anlage dauerhaft in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr benutzen, sondern hat vielleicht nur zwei oder drei Mal im Monat Bedarf.

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wenn wir zusammen herausgefunden haben, wie viele Stellen es gibt, wenn man das ressortübergreifender koordinieren könnte – diese Anlagen kosten ja auch Geld –, und wenn sie besser ausgenutzt würden, läge das ja auch in einem gemeinsamen Interesse. Wie gesagt, das ist eine gute Anregung. Wir werden das gemeinsam eruieren, und dann muss man ein Verfahren sicherstellen, dass die Räume auch ressortübergreifend genutzt werden können. Es gibt aber natürlich auch immer die Möglichkeit – –. Wie gesagt, diese drei genannten Dienste sind einfach hochgefährlich, und was den Transfer der Daten betrifft, muss die Kommunikation des Staates sicherstellen, dass nichts passiert, dass da nicht massenweise personenbezogene Daten abgegriffen werden. Es gibt aber auch immer die Möglichkeit, wenn man jetzt nicht mit dem VideoKonferenzraum arbeitet, dass man ein spezielles dafür zugelassenes Handy nutzt, das eben keinen Zugriff auf das Bremer Verwaltungsnetz hat. Das geht auch immer, und das wissen auch alle Dienststellen, es ist auch ein übliches Verfahren. Das ist auch immer noch ein Ausweg, wenn man sagt, wir machen es nicht über Skype oder WhatsApp.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Neuer Rockerclub in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Senkal, Pohlmann, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Senkal!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Gründung oder grundsätzlich dem Bestehen eines Chapters der Osmanen Germania in Bremen und Bremerhaven und die Zusammensetzung der Mitglieder vor?

Zweitens: Wie stuft der Senat diese Rockergruppierung im Hinblick auf eine politische Motivation oder gar eine extremistische Ideologie ein?

Drittens: Wie wird die Gefahr erneuter gewalttätiger Auseinandersetzungen mit anderen Rockerclubs oder Milieus beurteilt, insbesondere im Verhältnis zu größeren in der Vergangenheit bestandenen Clubs und Chapters in Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Rahmen polizeilicher Kontrollmaßnahmen zum „World Meeting“ der Osmanen Germania in Hessen wurden im Herbst 2016 drei Personen mit Bezug zu Bremen festgestellt. Darüber hinaus konnten in sozialen Netzwerken Hinweise auf das Bestehen eines Osmanen Germania Box Clubs in Bremen erlangt werden. Diese Erkenntnisse können bis heute nicht abschließend verifiziert werden.

Zu Frage zwei: Der Senat bewertet den Osmanen Germania Box Club aufgrund von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden und zahlreicher Internetveröffentlichungen, sozialen Medien und Presseberichterstattungen als rockerähnliche Gruppierung mit türkisch-nationalistischer Ausrichtung.

Zu Frage drei: Ein mögliches, offenes Auftreten eines Osmanen Germania Box Clubs in Bremen könnte nach Einschätzung der Polizei zu Konflikten und gewalttätigen Auseinandersetzungen führen, falls dieser in die von bestehenden und ehemaligen Rockergruppierungen dominierten Bereiche vorstößt. Der Senator für Inneres wird die Entwicklung aufmerksam beobachten und die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Konflikten ergreifen. Der Senat hält an seiner konsequenten Linie gegen derartige Rockergruppieren fest. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Senkal, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, gibt es Erkenntnisse über die Größe der Personenzahl der Osmanen Germania in Bremen?

Wir haben ja darauf hingewiesen, dass wir die medialen Erkenntnisse vonseiten der Polizei bisher noch nicht verifizieren konnten. Wir haben Erkenntnisse darüber, dass es gewisse Aktivitäten gibt, können aber bisher nicht zurechnen, inwieweit Bremer an diesen Aktivitäten beteiligt sind und inwieweit möglicherweise Personen von außerhalb in die Aktivitäten eingebunden sind. Radio Bremen hat ja berichtet über einen mutmaßlichen Vereinstreff in Walle. Wir haben Zeugenaussagen

darüber, dass sich dort in der Tat Personen aufgehalten haben, die auch Kutten oder kuttenähnliche Kleidung getragen haben sollen. Wir haben jedoch keine Erkenntnisse darüber, welche Personen dies sind. Ich kann insgesamt sagen, dass die Osmanen Germania nach eigenen Angaben, die hier aufgrund von Veröffentlichungen im Internet zur Kenntnis genommen wurden, von zweieinhalbtausend Mitgliedern in Deutschland insgesamt ausgehen. Nach unseren Erkenntnissen verfügt die Vereinigung über 20 Chapter mit einem deutlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe – heute Morgen war eine Gruppe zur Begrüßung noch nicht da –, möchte ich die Klasse 8d des Alten Gymnasiums Bremen jetzt begrüßen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Tätigkeiten der DITIB auf dem Gebiet des Landes Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Tassis, AfD.

Bitte, Herr Abgeordneter Tassis!

Ich frage den Senat:

Erstens: Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob auch in Bremen und Bremerhaven gegen Geistliche oder andere Mitarbeiter des Moscheeverbands DITIB wegen Agententätigkeit oder anderer Straftaten ermittelt wird, und wenn ja, welche?

Zweitens: Gibt es Hinweise auf Verbindungen von Geistlichen oder anderen Mitarbeitern der DITIB zur PKK, zum Geheimdienst MIT, zum rechts-, links- oder religiös extremistischen Lager, und wenn ja, welche?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in Bremen oder Bremerhaven gegen Geistliche oder andere Mitglieder des Moscheeverbands DITIB wegen Agententätigkeit ermittelt wird. Ob und gegebenenfalls wegen welcher weiterer Straftaten gegen Geistliche oder andere Mitglieder von DITIB ermittelt wird, ist dem Senat nicht bekannt.

Zu Frage zwei: Die sich aus der Fragestellung ergebenden extremistischen Verbindungen werden in der zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet.

Die Verbindung von Geistlichen oder anderen Mitarbeitern der DITIB zum Geheimdienst MIT ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Andere Parteien – wie zum Beispiel die Fraktionsvorsitzende der FDP in Hamburg – fordern aufgrund offensichtlich anderer Erkenntnisse in Hamburg, Sachsen oder in vielen anderen Bundesländern die Kündigung des Staatsvertrags mit der DITIB. In Bremen scheinen keinerlei oder sehr geringe Bedenken solcher Art oder Fakten zu bestehen, die gegen die DITIB sprechen, entnehme ich Ihrer Antwort. Das glaube ich auch gern, aber sollte sich eine neue Faktenlage ergeben, würde sich der Bremer Senat dann auch auf Diskussionen einlassen, den Staatsvertrag mit der DITIB zu kündigen?

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Es gibt keinen Staatsvertrag mit DITIB!)

Sollten sich neue Sachlagen ergeben, werden wir diese Fakten dann bewerten und darauf basierende Entscheidungen treffen, aber es macht wenig Sinn, jetzt darüber zu spekulieren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt die Überschrift „Keine Zukunft für Waschbär, Wollhandkrabbe und Co.?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Crueger, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Crueger!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Bestrebungen der EU-Kommission, per EU-Verordnung 1143/2014 die negativen Auswirkungen gebietsfremder invasiver Arten auf die europäische wild lebende Flora und Fauna durch eine Beschränkung von Haltung, Zucht und Transport der gelisteten Tierarten in zoologischen Gärten zu verhindern?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat den bundesdeutschen Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung und die darin enthaltenen Ausnahmeoptionen für die fortgesetzte Haltung gelisteter Tierarten in zoologischen Gärten gemäß Paragraf 40 c Absatz 1, siehe Drucksache 184/17 des Bundesrates, Stand 23. Februar 2017?

Drittens: Sieht der Senat ausreichend Spielraum für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die fortgesetzte Haltung, Zucht und Transport aktuell und zukünftig gelisteter Tierarten durch den Bremerhave

ner Zoo am Meer zur Sicherstellung des Erhalts und der Fortentwicklung der Artenvielfalt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: