Ich nehme das zur Kenntnis, und es macht mich etwas sprachlos! Das haben Sie, glaube ich, in den vergangenen neun Jahren nicht so oft erlebt.
Die letzte Veranstaltung ist am 26. April im Rathaus, Herr Tschöpe, dort wären wir natürlich auch zu gern! Jetzt zu meiner Frage! Sie hatten ausgeführt, wie es um die Belastung der bremischen Strafgerichte steht. Sie räumen doch ein, dass erstens die Dauer der Verfahren bei den bremischen Strafgerichten oberhalb des Bundesdurchschnitts liegt – das hatten wir anhand verschiedener Fälle festgestellt –, dass wir eine Reihe von Altfällen haben, auch darüber haben wir eben schon gesprochen, und dass sich die Entwicklung bei der Untersuchungshaft nicht rückläufig darstellt, sondern auf Sicht zunimmt und wir aus allen diesen Gründen mehr Personal in der Strafjustiz brauchen, mehr Einstellungen vornehmen müssen? Zweitens: Wäre es nicht für die Zukunft eine Überlegung – nicht ad hoc, sondern wenn sich solche Entwicklungen einstellen –, auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also nicht nur mit dem Fokus auf die Strafgerichtsbarkeit, Zivilrichter über einen mittelfristigen Zeitraum umzudisponieren,
Wir handeln nicht kurzfristig, sondern haben die Gerichte lang- und mittelfristig im Blick, und die angemessene Ausstattung ist so, dass die Gerichte so belastet werden sollen wie auch andere Gerichte innerhalb der Republik; vielleicht ein bisschen darüber, aber es darf nicht aus dem Rahmen fallen. Man hat nie ein völliges Optimum. Man muss eine vernünftige Belastung haben, und es kann sein, dass die Laufzeiten dann etwas länger sind als bei anderen. Das ist bei uns so, aber sie sind nicht aus dem Rahmen, sie sind etwas länger.
Bei bestimmten Gerichten kann sich richtig etwas aufstauen, dann muss man dort aktuell verstärken, und so haben wir es beim Landgericht getan. Das soll auch den Zivilrichtern zugutekommen. Sie haben zum Teil auch noch Altverfahren, die abgebaut werden müssen, aber gerade die Zivilsachen sind innerhalb der letzten Jahre drastisch zurückgegangen, und dann muss man es so steuern, dass es im Ganzen angemessen ist, und das Landgericht ist, auch die Amtsgerichte, eine Einheit aus Zivil- und Strafgerichten. Das betrachten wir natürlich im Zusammenhang.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Praktikumsplätze in den Praktikumsklassen“. Die Anfrage ist unterschrie
Erstens: Wie viele Jugendliche in Bremen und Bremerhaven besuchen den Bildungsgang Praktikumsklasse?
Zweitens: Wie viele von diesen Jugendlichen haben aber zurzeit keinen Praktikumsplatz in diesen Praktikumsklassen?
Drittens: Ist sichergestellt, dass die Jugendlichen ohne Praktikumsplatz im Bildungsgang Praktikumsklasse ein angemessenes Alternativangebot erhalten und wahrnehmen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Unter dem Begriff Praktikumsklasse werden im Land Bremen verschiedene Bildungsgänge und Klassen mit unterschiedlichen Bezeichnungen zusammengefasst. Das Bildungsangebot der Praktikumsklasse gibt es derzeit an acht Bremer und einer Bremerhavener berufsbildenden Schulen.
Im Land Bremen wurden mit Stichtag 20. März 2017 insgesamt 512 Schülerinnen und Schüler in Praktikumsklassen beschult. Davon entfallen auf die Stadtgemeinde Bremen 390 Schülerinnen und Schüler und auf Bremerhaven 122.
Im Schuljahr 2016/2017 wurden insgesamt 34 Klassenverbände eingerichtet, davon 14 Klassenverbände an der Allgemeinen Berufsbildenden Schule, ABS. In Bremerhaven wird der Bildungsgang Praktikumsklasse als Berufsfeldorientierungskurs mit Praktikum geführt.
Zu Frage zwei: In Bremen und Bremerhaven haben von den 512 Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang Praktikumsklasse derzeit 245 Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz. Davon entfallen auf Bremen 183 Schülerinnen und Schüler und auf Bremerhaven 62. Diese Zahlen sind eine Momentaufnahme aus dem März 2017. Da die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von insgesamt 24 von 40 Unterrichtswochen im Praktikum sein sollen und jedes Praktikum fünf Unterrichtswochen dauert, sind Phasen ohne Praktikumsplatz konzeptionell angelegt. In dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schülern in den berufsbildenden Schulen unterstützt und gefördert.
Zu Frage drei: Die Schulen in Bremen und Bremerhaven bieten unterschiedliche Alternativangebote für die Zeit zwischen den Praktika an: Neben der konkreten Hilfe bei der Suche nach einem neuen Praktikumsplatz werden eventuelle schulische und persönliche Problemlagen bearbeitet unter Einbe
ziehung von Sozialpädagogen und -pädagoginnen, der Jugendberufsagentur, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren, ReBUZ, und auch der Eltern. Weiterhin werden den Schülerinnen und Schülern insbesondere in den praktikumsfreien Zeiten Arbeitsaufträge zur Erstellung berufsbezogener Präsentationen aufgegeben. Die Schülerinnen und Schüler haben auch die Möglichkeit der Hospitation in anderen Bildungsgängen ihrer berufsbildenden Schule. Fast alle Schulen bieten zusätzlich ein Kommunikations- und Bewerbungstraining an. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, bei aller Wertschätzung für die Alternativ- und Extraangebote, die die beruflichen Schulen bieten, diese sind sicherlich gut und richtig, sind wir, glaube ich, aber alle der Meinung, dass diese Bildungsgänge und insbesondere der Bildungsgang Praktikumsklasse sehr stark darauf setzt, dass Jugendliche eben Erfahrungen in den Betrieben machen. Sind Sie denn der Meinung, wenn man jetzt Ihre Antwort sieht, dass die 50 Prozent, in Bremen etwas mehr, in Bremerhaven etwas weniger, Praktikumsplätze, die wahrgenommen werden, ausreichend sind, oder oder müssen wir gegebenenfalls auch schauen, dass wir entsprechend bei den Betrieben mehr Praktikumsplätze einwerben müssen?
Sicherlich ist es richtig, dass wir vereinzelt immer wieder Schwierigkeiten haben, für die Schülerinnen und Schüler dann auch einen Praktikumsplatz zu finden. In der Regel gelingt das dennoch immer wieder, aber es wird eine stete Aufgabe sein, bei den Betrieben dafür zu werben. Wir haben die Bremer Vereinbarungen, die ja genau auch für die Frage des Übergangsgeschehens sich verständigt haben, da auch gemeinsam Plätze zu schaffen. Ich glaube, das wird ein stetes Bemühen natürlich auch meines Ressorts sein, immer wieder dafür Sorge zu tragen, dass dann auch die notwendigen Angebote für die sicherlich schwierige Übergangsphase zur Verfügung stehen.
Frau Senatorin, soweit mir bekannt ist, ist vor allem das Problem, dass Schülerinnen und Schüler, die in den Praktikumsklassen ohne Praktikumsplatz sind, dann an den Tagen, an denen die anderen ins Praktikum gehen, zu Hause bleiben. Dazu frage ich nach, ob Sie das bestätigen können und wie der Senat da vielleicht
Das kann ich in der Form erst einmal nicht so bestätigen, weil natürlich die Schulpflicht besteht. Es ist ein Angebot, das sich genau dezidiert an schulpflichtige junge Menschen richtet, und insofern, wenn die Schulpflicht besteht, haben sie natürlich auch in der Schule anwesend zu sein. Ich habe ja eben dargelegt, welche Angebote bestehen, die Schulen eben genau für diese Tage unterbreiten, an denen die jungen Menschen nicht im Praktikum sind, und daher kann ich diesem Hinweis nur noch einmal nachgehen und bei den Schulen darauf hinwirken, dass sicherzustellen ist, dass die Angebote dann auch tatsächlich stattfinden.
(Abg. Frau Strunge [DIE LINKE]: Ich habe keine weitere Zusatzfrage, ich würde mich freuen, wenn Sie dem nachgehen!)
Die vierte Anfrage betrifft Videotelefonie in der öffentlichen Verwaltung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grotheer, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Werden für die internationale Kommunikation der bremischen Verwaltung auch Programme wie beispielsweise FaceTime, Skype oder WhatsApp genutzt, die einen Austausch per Videotelefonie ermöglichen, wenn nein, warum nicht?
Zweitens: Welche Vorteile sind aus Sicht des Senats durch die Nutzung von Programmen für Videotelefonie zu erwarten, auch im Hinblick auf die Kommunikation mit anderen Behörden wie zum Beispiel Bundesministerien oder den bremischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel?
Drittens: Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken bei der Nutzung von entsprechenden kostenfreien/ kostengünstigen Programmen, und wie könnten diese ausgeräumt werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Senatorin für Finanzen empfiehlt zurzeit aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel IT-Sicherheits- und datenschutzrechtlichen Bedenken oder Plattformabhängigkeit, keines der genannten Beispiele für den Einsatz in der Verwaltung. Die internationale Kommunikation der bremischen Verwaltung erfolgt im Regelfall über Telefonie, Mobilfunk und E-Mail. Eine internationale Kommunikation über die genannten Beispielprogramme ist jedoch dann möglich, wenn zu diesem Zweck beschaffte Geräte ohne Verbindung zum bremischen Verwaltungsnetz genutzt werden. Entsprechend nutzbare drahtlose Internetzugänge gibt es in den meisten Dienststellen über das „BVN-Mobil“, oder diese können kurzfristig beauftragt werden.
Zu Frage zwei: Der Senat nutzt bereits seit circa drei Jahren regelmäßig und umfassend die bestehenden Videokonferenzmöglichkeiten mit anderen Ländern und dem Bund. Dies geschieht im hoch abgesicherten gemeinsamen Verbindungsnetz. Durch die Nutzung des Videokonferenzdienstes werden Reisekosten und Wegezeiten gespart.
Zu Frage drei: Dienste wie WhatsApp, FaceTime und Skype senden fast immer Informationen wie zum Beispiel Adressbücher, Fotos und Nachrichten an Rechenzentren im Ausland. Deshalb müssen bei der Nutzung die Dienststellen entsprechende Maßnahmen mit den jeweiligen Verantwortlichen für Informationssicherheit abstimmen. Sicher ausgeräumt werden können die bestehenden grundsätzlichen Bedenken nur unter den unter eins genannten Bedingungen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, Sie haben gesagt, dass es schon Dienststellen gibt, die diese Möglichkeiten, diese bremisch zu genehmigenden Anlagen, benutzen. Können Sie uns sagen, welche Dienststellen das sind oder ob alle Dienststellen der bremischen Verwaltung über solche Anlagen verfügen?