Wir tragen den Antrag mit. Wir werden uns auch aktiv beteiligen. Unsere Partei wird sich gegen die Verlängerung der Legislaturperiode positionieren. Gestatten Sie mir einen kleinen ironischen Seitenhieb: Wir haben heute Halbzeit, und, ehrlich gesagt, das ist auch gut so. - Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, DIE LINKE und der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/1068, Neufassung der Drucksache 19/1012, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz über das Leichenwesen Mitteilung des Senats vom 25. April 2017 (Drucksache 19/1029) 1. Lesung 2. Lesung
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Mai 2017 (Drucksache 19/1058)
Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel
die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/1058, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns schon sehr oft mit dem Thema der qualifizierten Leichenschau beschäftigt. Das Thema begleitet uns jetzt seit einigen Jahren, und ich bin sehr froh, dass wir heute einen Gesetzesentwurf vorliegen haben.
Bremen ist das erste Land, das eine qualifizierte Leichenschau einführt. Wir alle wissen mittlerweile, was das bedeutet, und deswegen nehme ich dazu auch nur noch ganz kurz Stellung. Wir werden zukünftig eine Todesfeststellung durch einen Arzt haben, und in einem zweiten Schritt wird eine Leichenschau durchgeführt werden. Bislang war das ein gemeinsamer Prozess, wir werden aber neue Wege gehen. Die Leichenschau wird durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden, die dafür besonders qualifiziert wurden. Die also genau erkennen können, ob es Anzeichen und Ursachen dafür gibt, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist.
Wir haben das Gesetz in der Deputation diskutiert, und wir sind auch dort zu einem einstimmigen Beschluss gekommen. Das finde ich gut und richtig, und ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute in erster und zweiter Lesung beschließen werden, damit wir dann auch schnell zu Änderungen kommen.
Lassen Sie mich nur kurz ein paar Sätze zum Änderungsantrag sagen, den wir vorgelegt haben. Sie haben es dem Text entnehmen können, dass es in dem Änderungsantrag lediglich darum geht, dass wir statt zwei Exemplare der Leichenschaubescheinigung zukünftig drei Exemplare haben werden. Ein Exemplar brauchen wir nämlich für statistische Zwecke, damit man schauen kann, welches Ergebnis die qualifizierte Leichenschau erbringt.
Meine Fraktion und ich finden es richtig, dass nach zwei Jahren eine Evaluation durchgeführt wird, damit wir beurteilen können, ob das Verfahren, wie
wir es jetzt installieren, erfolgreich ist, oder ob zusätzliche direkte Untersuchungen am Auffindeort der Leichen durchgeführt werden müssen. Das spiegelt ein bisschen die Diskussion wieder, die in den letzten Wochen stattgefunden hat. Ich glaube, dass das gewählte Verfahren der richtige Weg ist.
Ich danke der Behörde, dass das Gesetz jetzt vorliegt. Ich freue mich, wenn wir bald mit der qualifizierten Leichenschau starten können. - Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben in der Deputation einstimmig beschlossen, das Gesetz über das Leichenwesen zu verabschieden. Das Gesetz liegt heute vor. Wir als CDU-Fraktion tragen es mit.
Wir wollen keinen parteipolitischen Klamauk um dieses sensible Thema machen. Frau Dehne, eines muss ich aber trotzdem sagen: Wir werden bundesweit das erste Land sein, dass ein solches Gesetz verabschiedet, aber leider kann man von dem Wichtigsten noch nicht sprechen, nämlich von dem Stolz, dass wir das erste Land sind, dass eine wirklich gute qualifizierte Leichenschau einführt, denn das müssen wir als CDU leider verneinen. Wenn Sie mit den Fachleuten sprechen, dann werden sie Ihnen sagen, dass man von einer guten qualifizierten Leichenschau erst dann reden kann, wenn jede Leiche am Fundort qualifiziert durch einen Leichenschauer untersucht wird. Genau das ist der feine Unterschied.
Wir haben bis zum Schluss, auch gestern noch, mit Kriminalbeamten der Mordkommission, mit Rechtsmedizinern und mit Bestattern gesprochen. Sie alle sagen uns, alles ist gut und schön, die Ausführungsbestimmungen sind in den einzelnen Paragrafen sehr gut formuliert, aber das Entscheidende fehlt. Deswegen werden wir von den andern Ländern keinen großen Jubel erwarten dürfen. Sie werden sagen: Ja, Bremen hat sich bemüht - in der Schule wäre das die Note „Vier“, ich sage auch noch, der gute Wille ist vorhanden, dann ist das die Note „Drei“ -, aber von der Note „Sehr gut“ bis „Gut“ sind sie noch weit entfernt.
Wir als CDU-Fraktion werden noch in dieser Legislaturperiode darauf achten und dafür sorgen, und zwar durch Anhörungen und durch Fachveranstal
tungen, dass wir spätestens nach zwei Jahren dieser Legislaturperiode, das heißt, noch in dieser Legislaturperiode, dieses Gesetz hier erneut debattieren. Sicherlich auch dann, wenn es nicht von Rot-Grün kommt, wenn es nicht von der Behörde nach einer Evaluation kommt, sondern wir werden einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel einbringen, dass jede Leiche am Fundort untersucht werden soll. Meine Damen und Herren, dann könnten wir wirklich von einer guten qualifizierten Leichenschau sprechen. Sie erkennen damit den deutlichen Unterschied.
Wir sind jetzt schon dazu bereit, den Fachleuten zu folgen. Rot-Grün ist noch nicht dazu bereit, und die Gesundheitsbehörde ist dazu auch noch nicht bereit.
Wir wollen diesen ersten Schritt zu einer wirklich guten Leichenschau mittragen. Wir stimmen deshalb diesem Gesetz und dem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich ein sehr wichtiges Thema, weil wir alle zum Tode hin leben. Wie es sein wird, wenn unser Tod festgestellt werden wird, beschließen wir hier und heute. Für unsere Angehörigen ist es genauso und wahrscheinlich noch relevanter.
Ich sage das deshalb zu Beginn meiner Ausführungen, um darauf hinzuweisen, dass es wirklich ein Gesetz ist, das irgendwann jede und jeden in unserem Land betreffen wird.
Wir als grüne Fraktion haben uns die ganze Zeit während der Debatten immer dafür ausgesprochen, eine Angelegenheit dringend im Gesetz neu zu regeln, und zwar möchten wir, dass die Feststellung des Todes zeitlich und personell von der Todesursachenfeststellung getrennt wird. Mit diesem Gesetz werden wir genau das beschließen, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für richtig!
Aus welchen Gründen ist die Trennung so wichtig? Es ist erstens wichtig, damit bisher unerkannte Tötungsdelikte künftig besser zu erkennen sind, und