Protokoll der Sitzung vom 15.06.2017

(Beifall DIE LINKE)

Zur CDU! Sie sagen ja, vielleicht brauchen wir doch eine Anwesenheitspflicht. In dem Zusammenhang fand ich es auch noch einmal ganz interessant, was die AStA-Vorsitzende in der Anhörung gesagt hat. Sie meinte, stellen Sie sich einmal vor, wir hätten eine Anwesenheitspflicht an der Universität, dann könnte ich als Vorsitzende des AStA jetzt gar nicht an Ihrer Anhörung teilnehmen und unsere Position hier kundtun. Ich finde, das zeigt, dass wir keine Anwesenheitspflicht brauchen. Wir brauchen die Flexibilität, damit man eben auch mit Kindern, oder wenn man Angehörige pflegt, oder wenn man joggt, oder wenn man einfach einmal krank ist, frei entscheiden kann, ob man in die Universität geht oder nicht. Es ist ja auch so, dass die Studierenden in den meisten Seminaren auch anwesend sind, weil es ein eigenes Interesse gibt.

Wir bitten Sie, liebe Koalition, folgen Sie doch unseren Änderungsanträgen, denn dann haben wir ein gutes Gesetz. Sollte die Koalition unsere Änderungen ablehnen, dann müssen wir uns bei diesem Gesetz enthalten, weil die wenigen

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Schritte in die richtige Richtung eben nicht falsch aber definitiv zu wenig sind, um von guten Aussichten für das Personal an bremischen Hochschulen zu sprechen. - Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich doch durchaus kundgeben will, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist.

(Beifall FDP - Lachen Bündnis 90/Die Grünen)

Man kann nicht bei der Befristung sagen, wenn wissenschaftliche Mitarbeiter befristet werden, würde das dann am Ende in der Denkkonsequenz dazu führen, dass Lehrer befristet angestellt werden. Frau Strunge, das ist ein hinkender Vergleich, das funktioniert so nicht.

(Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Denn Hochschullehrer werden grundsätzlich unbefristet angestellt, es sei denn, sie sind in ihrer Qualifizierung in einem Tenure-Track, und das halten wir für richtig und angemessen, und so wird es kommen, wenn diese Hochschulgesetznovelle dann beschlossen wird. Die Befristung, wie gesagt, ist eben das, was das Wesen ist dieser wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen, nämlich dass die Personen sich dort qualifizieren, und dass sie auch wissen, dass diese Qualifizierung ein Ende hat, und sonst eben in Institute gehen, wo es Dauerstellen gibt, und auf die wenigen Dauerstellen, die die Universitäten einrichten können, vielleicht auch für die ein oder andere Drittmittelstelle, wenn es denn kontinuierliche Drittmittelforschung in einem Bereich gibt. Meistens wird dieser kontinuierliche Drittmittelforschungsbereich aber in Institute ausgelagert, insofern ist das gar nicht so häufig.

Ich finde es gut, dass dann aber dem Rechnung getragen wird, dass es Kindererziehungszeiten gibt, und das entsprechend dann in den Zeiten berücksichtigt wird. Insofern sind wir auch ganz dabei.

Natürlich, Frau Dr. Müller, auch wir sind dabei, wenn es darum ginge, ein Teilzeitstudium zu regeln. Wir hätten uns das schon lange gewünscht. Dies erfordert jedoch Regelungen, die allerdings dann auch im BAföG und an anderen Stellen getroffen werden müssen und nicht nur im Hochschulgesetz, was dann dauernd festliegt für das eine oder andere.

Zum Schluss finde ich es gut, und darauf wollte ich noch einmal eingehen, dass klar geregelt worden ist, dass es bei Drittelstellen die Regelung gibt, dass es ein Drittel ist, das dann auch für eigene selbstbestimmte Forschung zur Verfügung steht, ein Drittel für fremdbestimmte Forschung und ein Drittel für die Lehre. So konnte ich es damals mit meiner Stelle an der Universität handhaben, weil das eine sinnvolle Mischung ist und einem auch die Chance gibt, sich im Bereich der Lehre zu qualifizieren, ausreichend, eigenverantwortlich, eben aber auch zu forschen, und man nicht das Gefühl hat, dann in eine Zwangssituation zu kommen, dass man allem nicht gerecht wird und seine Kapazitäten da überanstrengt.

Insofern ist es eine gute Regelung, deswegen sind wir auch sehr bei dem gemeinsamen Antrag dabei und werden, auch wenn unsere Anträge vielleicht von Ihnen nicht geteilt werden sollten, was wir sehr bedauern, und was wir gar nicht nachvollziehen können, dem Hochschulgesetz am Ende zustimmen, auch wenn Sie dem vielleicht nicht folgen, weil es schon wieder mehr Eigenverantwortung in die Hochschulen bringt, und das ist eine Sache, die wir immer anstreben. Wenn es in die richtige Richtung geht, wollen wir uns dem nicht entgegenstellen. - Danke!

(Beifall FDP, SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es ganz, ganz kurz machen, denn ich wollte mich eigentlich nicht mehr melden, um noch einmal auf Herrn Gottschalk zu antworten. Ich muss allerdings noch etwas zu den Ausführungen von Frau Strunge sagen.

Sie haben hier den Eindruck erweckt, als würden wir eine Anwesenheitspflicht in das Gesetz hineinschreiben wollen. Genau das Gegenteil ist der Fall. In unserem Antrag steht, wir wollen die Streichung des Paragrafen mit der Regelung der Anwesenheitspflicht, weil wir glauben, dass diese Qualitätsrichtlinie, die es gibt, nämlich in den Paragrafen 1 und 2, nach denen durch den Studenten eine angemessene Präsenzzeit zu sichern ist, völlig ausreichend ist. Nur das noch einmal zur Klarstellung.

(Glocke)

Frau Grobien, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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Das können wir gleich bei einer Tasse Kaffee besprechen. Wir müssen die Anhörung hier nicht wiederholen.

(Abg. Frau Strunge [DIE LINKE]: Haben Sie Angst? - Unruhe)

Wen fragen Sie?

(Beifall CDU - Abg. Röwekamp [CDU]: Sie ha- ben nur keine Redezeit mehr!)

Alles klar, Sie möchten es nicht!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um die Änderungen von Hochschulgesetzen geht, dann hat man manchmal auch eine geschichtliche Erfahrung. Es gab folgende Situationen: Das Bremische Hochschulgesetz wurde geändert, und anschließend traten Rektoren zurück, weil sie das geänderte Hochschulgesetz abgelehnt haben. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Es hat sie zwar gegeben, aber ich möchte sie nicht wieder heraufbeschwören.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Sie arbeiten nicht ein- mal daran!)

Wir beraten heute ein Gesetz - das Sie hoffentlich gleich beschließen werden -, das von einem großen Interesse der Hochschulen getragen wird. Es ist in engster Abstimmung mit den Hochschulen entstanden. Der Gesetzentwurf, den der Senat beschlossen hat, ist unmittelbar mit den Hochschulen abgestimmt gewesen. Ich will jetzt nicht noch einmal, Frau Strunge, auf unser kleines Scharmützel eingehen, ob das Gesetz, das wir Ihnen vorgeschlagen haben, schon vorab einem Ausschuss zugeleitet wird. Ich glaube, Sie verwechseln ein bisschen die Kompetenzen zwischen einer Deputation und einem Ausschuss des Parlaments, nämlich des Wissenschaftsausschusses. Es findet ein Vorverfahren statt, dann bringt der Senat einen Gesetzentwurf in das Parlament ein. Das Parlament führt eine Beratung durch und beteiligt daran gegebenenfalls einen Ausschuss. Das nur als kleine Antwort auf Ihre Frage, die ich Ihnen bereits im Wissenschaftsausschuss gegeben habe.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Staatskundekurs!)

Das müssen wir, glaube ich, jetzt nicht noch einmal weiter vertiefen.

Mit dem Gesetzentwurf erreichen wir eine verlässliche Planung für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich würde jetzt nicht die Statistik bemühen wollen, ob jetzt tatsächlich das eintritt, was Sie gesagt haben, Frau Dr. Müller, aber wir schaffen damit gute Arbeitsmöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs, den wir in Bremen benötigen. Ich glaube, dass gerade diese Personengruppe die Änderungen sehr unterstützt, die wir jetzt nach einer langen Diskussion mit diesem Gesetzentwurf umsetzen wollen.

Dass Sie jetzt als Parlament den Rahmenkodex mit in das Gesetz aufnehmen, dafür bedanke ich mich. Wir haben uns gar nicht getraut, eine entsprechende Regelung vorzuschlagen, denn es ist ja eine Regelung, die die Verwaltung getroffen hat.

Ich entnehme einmal daraus, wenn Sie diesen Rahmenkodex so besonders hervorheben, dass er dann aus Ihrer Sicht inhaltlich ein gutes Ergebnis abbildet, und dafür darf ich mich sehr herzlich bedanken.

Für die Anhörung bedanke ich mich auch sehr. Ich fand sie sehr interessant, weil noch einmal unterschiedliche Aspekte benannt worden sind, die jetzt auch alle, finde ich, gut und einvernehmlich in den Änderungsanträgen und in den gemeinsamen Änderungsanträgen enthalten sind.

Dass wir über die Frage der Anwesenheitspflicht noch einmal debattieren, das muss ich zur Kenntnis nehmen. Nur noch einmal einen Hinweis zur Anwesenheitspflicht: In den jeweiligen Hochschulen ist die Anwesenheitspflicht geregelt, und zwar durch Regelungen, die die jeweiligen Direktorate oder Direktoren veranlasst haben. Es geht im Kern darum, ob die bestehende Praxis der Hochschulen in das Gesetz aufgenommen werden soll. Wir haben uns dafür entschieden, dass wir eine gesetzliche Regelung für sinnvoll erachten, und das ist der Grund, aus dem dieser Paragraf in den Gesetzentwurf aufgenommen worden ist.

Ich glaube, dass wir mit der Regelung, die jetzt getroffen worden ist, gut umgehen können. Ich kann noch einmal sagen, nach einer Novelle ist vor der nächsten Novelle. Wir werden sicherlich in dieser Legislaturperiode versuchen, Ihnen eine weitere gesetzliche Regelung vorzuschlagen. Ich gehe davon aus, dass in dieser Regelung dann auch Aspekte zur weiteren Stärkung der Autonomie der Hochschulen enthalten sind, nämlich das, was jetzt auch zum Teil von der FDP beantragt worden ist.

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Nur noch einmal einen Hinweis: Manche Hochschulen sind ganz froh darüber, dass sie zum Teil Berufungsverhandlungen zusammen mit der senatorischen Behörde durchführen können, wenn es nämlich um große Investitionen geht. Insofern ist es nicht pauschal richtig, dass man sagt, die senatorische Behörde habe damit gar nichts mehr zu tun, es gibt schon Situationen, in denen es auch gewünscht ist.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Wir haben nicht verbo- ten, dass Wissenschaft tätig werden kann!)

Ich bedanke mich für die Debatte und hoffe jetzt auf eine positive Beschlussfassung. - Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.

Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/1100, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1100 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!