Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle haben ein Recht auf Information. So sieht es schon Artikel 20 des Grundgesetzes vor. Deshalb hat sich Bremen früh auf den Weg gemacht, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen. Das war 2006. In 2015 wurde es auf grün-rote Initiative novelliert. Ziel war es, die Praxis der Veröffentlichung deutlich zu verbessern und auszuweiten.
Damit erhält unser Gesetz bundesweit neben Hamburg und Schleswig-Holstein viel Beachtung. Insbesondere durch das Transparenzportal ist es gelungen, jeder Bürgerin und jedem Bürger freien Zugang zu amtlichen Informationen und Einsicht in die Verwaltungsvorgänge zu gewähren. Dies alles ist nachzulesen im aktuellen IFG-Bericht des Senats. Diesen Erfolg möchte ich vorwegschicken, meine Damen und Herren.
Nun zum Antrag der CDU! Um öffentliches Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar zu machen, braucht es technische und personelle Voraussetzungen. Genau das haben wir bereits im März dieses Jahres in der Sozialdeputation erörtert. Die Veröffentlichung der Entgelte sozialer Einrichtungen ist ein Großprojekt. Es handelt sich dabei um über 1 000 Einrichtungen, deren Entgeltvereinbarungen total unterschiedlich sind. Sie ergeben sich aus verschiedenen Rechtskreisen. Ihnen liegen verschiedene Leistungstypen und Strukturen sowie unterschiedliche Tagessätze, Monats- und Fallpauschalen zugrunde.
Um diese Vielfalt an Entgelten so umzuwandeln, dass sie lesbar, übersichtlich und leicht auffindbar sind, bedarf es zunächst der internen Erfassung, das heißt: automatische Erfassung, Systematisierung und listenmäßige Aufbereitung. Dies alles haben wir bereits in der Sozialdeputation besprochen. Hier wird bereits gehandelt.
Ziel ist es, die Verträge und Entgelte so aufzuarbeiten, dass die Aktualisierung auf Knopfdruck erfolgen kann, ohne jeweils einen neuen Gesamtdatentransfer durchführen zu müssen, denn ganz ehrlich: Wenn etwas veröffentlicht wird, dann sollte es auch aktuell und nicht veraltet sein. Das Sozialressort arbeitet an der Umsetzung. Aber innerhalb von sechs Monaten alles zu veröffentlichen, ist angesichts der knappen personellen und personellen Ressourcen kaum möglich. Auch die Sozialverbände, die
grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Entgeltvereinbarung einverstanden sind, geben zu bedenken, dass bei dem knappen Personal die Entgeltvereinbarungen Priorität haben.
Außerdem ist zu erwähnen, dass auch die Praxis mit dem Vertragspartner angepasst wurde. Bereits vor Abschluss eines Vertrages wird schriftlich darauf hingewiesen, dass der Vertrag der Veröffentlichungspflicht unterliegen wird. Damit wird frühzeitig die Frage über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geklärt - eine einfache, aber effektive Lösung. Dies alles ist im IFG-Bericht nachzulesen, wie auch die kontinuierliche Steigerung der veröffentlichten Dokumente und Verträge, je nach Senatsressort.
Den Beschlusspunkt 2 des CDU-Antrags lehnen wir strikt ab. Wir brauchen eine Entlastung für die Verwaltungsmitarbeiter und kein extra Beschäftigungsprogramm.
Es gibt das Transparenzportal, auf dem die Entgelte erscheinen müssen und werden. Eine inhaltliche Bewertung in Berichtsform, ob festgelegte Ziele erreicht wurden, sehen ohnehin die einschlägigen Sozialgesetzbücher vor. Dies hat nichts mit Informationsfreiheit zu tun, meine Damen und Herren. Daher lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat eigentlich all das, was man dazu sagen muss, sorgfältig ausgearbeitet und vorgetragen. Ich kann mich dem also nur vollends anschließen.
Was ich aber zurückweisen will, Frau Grönert, ist, wenn Sie so tun, als könne man darüber, dass man die Leistungsentgelte veröffentlicht, irgendwelche Rechtsverstöße oder etwas in der Art aufklären, dass jemand zu viel oder zu wenig Geld bekommt. Das ist mit der Leistungsvereinbarungsveröffentlichung nicht möglich. Das sind nämlich nur die Verträge, die man abschließt. Die Träger bieten Leistungen an, und die Sozialbehörde handelt mit dem Träger die Bezahlung der Leistung aus.
Der Bereich der Zuwendung hingegen ist im Übrigen datengeschützt und viel sensibler. Bei den Veröffentlichungen der Leistungsentgelte spricht nichts dagegen, dies zu tun, außer, dass es eine sehr aufwendige und arbeitsintensive Arbeit ist. Auch aus meiner sozialpolitischen
Sicht würde ich die derzeitigen Prioritäten nicht zuerst darauf legen, sondern hätte ganz andere Bedürfnisse, wo man vielleicht das eine oder andere etwas nachbessern muss. Gleichwohl soll das Ressort dies umsetzen. Aber die von Ihnen gewünschte Frist ist überhaupt nicht einhaltbar. Dafür müssten wir neue Mitarbeiter einstellen. Das finde ich aber für diesen Part sozialpolitisch verantwortungslos.
Ja, wir arbeiten daran! Die Ansage ist ja nicht, es wird nicht gemacht, sondern dass wir mit den Kräften, die wir haben, so gut und schnell es geht, genau dies tun. Das hat das Ressort zugesagt. Die Ablehnung begründet sich im Kern daraus, dass Sie das gern in einer so kurzen Frist hätten. Das können wir so nicht mitmachen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
(Beifall SPD - Zuruf CDU: Wann machen Sie es denn mit? - Abg. Röwekamp [CDU]: Ich finde schon, Gesetze sollten eingehalten werden, auch von der Sozialsenatorin!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass hier diskutiert wird, ob und was veröffentlicht wird. Das Problem ist aber: Wenn man in die Abteilung schaut, sieht man, dass es dort einige Leistungsvereinbarungen gibt, die jahrzehntealt und nicht angepackt worden sind und bei denen man nicht hinterherkommt, sie erneut anzupacken. Es gibt einige Träger, die das an der einen oder anderen Stelle wünschen und auch gern einmal darüber sprechen würden, aber man kommt nicht hinterher.
Ich kann Ihnen das erzählen! Diese Dinge gibt es. Es gibt die Situation, dass es solche Altverträge gibt, und diese kann man nicht so ohne Weiteres veröffentlichen. Wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben, dass sie veröffentlicht werden und welche Bestandteile veröffentlicht werden, dann kann man das sicher tun. Die große Hoffnung, dass dann alles vergleichbar ist und am besten noch dazu führt, dass es bei den Preisen einen Wettbewerb nach unten gibt, hege ich hingegen nicht. Ich glaube auch nicht, dass man dann untereinander diskutiert, was in der Leistungsvereinbarung unterschiedlich ist und wo der Vor- und Nachteil liegt. Ich denke, es wird am Ende alles viel einheitlicher, bürokratischer und systematischer werden. Dass
Ich sehe auch nicht die große Idee dahinter, dass es notwendig ist, die Entgelte zu veröffentlichen. Ich finde es gut, wenn Leistungsvereinbarungen veröffentlicht werden, auch in dem Sinn, dass man weiß, wer in dieser Stadt was tut, sodass man sehen kann: Wer ist dafür verantwortlich? Wer ist mit dieser oder jener Leistungserbringung beauftragt? Insofern ist das eine Geschichte, die bearbeitet werden muss und wo nach unserer Auffassung genau hingeschaut werden muss: Was ist ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis? Was ist zu veröffentlichen? Denn wir dürfen nicht so tun, als sei die Sozialwirtschaft ein Bereich, in dem es keinen Wettbewerb und keine Konkurrenz gibt. Diese gibt es, und wir müssen uns dem stellen und genau überlegen, was zu veröffentlichen sinnvoll ist; denn dass die Stadt es sich leisten kann, dass es einen Wir-passen-alle-Entgeltenach-oben-an-Wettbewerb unter den Anbietern von Leistungen gibt, halte ich nicht für sinnvoll. Insofern sollten wir dort sehr genau hinschauen.
Natürlich gibt es unser Informationsfreiheitsgesetz, das es einzuhalten gilt. Zugleich muss man aber auch die Überlegung anstellen, was prioritär und sinnvoll ist. Wir hinken in diesem Bereich sicherlich hinterher. Aber wenn ich mich entscheiden muss, womit ich eher leben kann - mit Entgelten, die noch überarbeitet werden müssen, und einem überlasteten Referat oder mit dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit -, dann entscheide ich ähnlich, wie Klaus-Dieter Möhle es eben gesagt hat. - Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Leistungsentgelte sozialer Einrichtungen veröffentlichen“ - das fordert die CDU in diesem Antrag. Sie sagt darin aber gleichzeitig selbst, dass die Veröffentlichungspflicht eigentlich unstrittig ist.
Ja, das mag ja sein, aber mittlerweile ist das so! Daher kann man sich die Frage stellen: Was soll der Antrag? Aber ich kann schon verstehen, dass man sagt, man möchte auf jeden Fall, dass die Veröffentlichung in einem angemessenen Zeitraum erfolgt. Deshalb beantragen wir als LINKE getrennte Abstimmung. Wir stimmen dem Beschlusstext unter 1 a) zu und lehnen den Rest ab.
Warum lehnen wir den Rest ab? Auch dazu möchte ich Position beziehen. Ich glaube natürlich, dass dem Informationsfreiheitsgesetz Genüge getan werden muss. Wir sind als LINKE ebenfalls dafür. Ich finde allerdings, das ist bei dem Antrag der CDU aus der Sicht der LINKEN viel zu offensichtlich, wenn Sie unter 2 c) im Forderungstext sagen, der „Vergleich der im Land Bremen gezahlten Leistungsentgelte, bezogen auf andere Gebietskörperschaften, vergleichbarer Größe bei den gleichen erbrachten Leistungen“ solle mitgeliefert werden.
Ich denke, dabei muss man leider das Gefühl haben - Herr Dr. Buhlert sagte, vielleicht gebe es ja einige Altverträge, die man anpassen müsse -, der CDU geht es hierbei tatsächlich um einen Wettbewerb nach unten. Dieser ist mit uns als LINKE nicht zu machen. Deshalb werden wir der getrennten Abstimmung 1 a) zustimmen und den Rest ablehnen. - Danke!
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich kann die CDUFraktion beruhigen: Wir halten uns an Recht und Gesetz! Wir veröffentlichen im Transparenzportal - wie alle anderen Ressorts - unsere Daten. Im Augenblick muss man einfach anerkennen, dass es sehr große Probleme gibt, nicht nur auf der informationstechnischen Seite, weil es kein vorprogrammiertes Verfahren der Datenübermittlung und -darstellung gibt.
Gemeinsam mit den Experten aus dem Finanzressort und aus dem Bereich der Umsetzung des Transparenzportals wird nach einem einfachen Weg gesucht, die Quelldatei, die Entgelttabellen so umzuwandeln, dass sie an das Transparenzportal übertragen werden und dort wieder in eine lesbare Form zurückverwandelt werden können. Auch muss die Frage technisch gelöst werden, wie die fortlaufenden Veränderungen von Entgelten einzeln eingearbeitet werden können, ohne jedes Mal mit einem hohen Aufwand einen neuen Gesamtdatentransfer durchführen zu müssen.
Wir haben dieses Thema in der Deputation ausführlich erörtert. Dabei ist auch das zuständige Referat zu Wort gekommen. Der Arbeitsaufwand, der zu leisten wäre, wenn man dem CDU-Antrag folgen würde, ist erörtert worden. Auch die Wohlfahrtsverbände sind zu Wort gekommen. Es wurde auch sehr kritisch darüber gesprochen, wie es ist, wenn einzelne Träger von Vertragsverhandlungen des anderen erfahren. Das ist kein Selbstläufer. Frau Grünert hat
Das Land Bremen geht zusammen mit Schleswig-Holstein den Weg der weitgehendsten Transparenz, und dieser erfordert einen hohen Arbeitsaufwand. Wir werden dies in Schritten erledigen können, aber auf keinen Fall bis zum 31. Dezember 2017. Ich traue mir heute auch nicht zu, eine Frist zu nennen. Klar ist: Die Gesetze der Bremischen Bürgerschaft werden an dieser Stelle umgesetzt. - Danke für die Aufmerksamkeit!
Wer der Ziffer 1 a) des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1053 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür CDU, DIE LINKE, BIW, Abg. Schäfer [LKR], Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Frau Wendland [parteilos])