Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden.
Wer dem vierten Spiegelstrich des ersten Teils des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/1194 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Frau Wendland [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem vierten Spiegelstrich des ersten Teils des Antrags der Koalition zu.
Wer dem restlichen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/1194 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Frau Wendland [parteilos])
Wie geht es bei der Bearbeitung von Asylverfahren in Bremen und Bremerhaven voran? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Mai 2017 (Drucksache 19/1054)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Mäurer, dass Sie darauf verzichten wollen, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Flüchtlingswelle in den Jahren 2015 und 2016 hat in Deutschland öffentlich sehr große Reaktionen hervorgerufen. Einerseits gab es eine herausragende Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger bei der Aufnahme der Flüchtlinge in unserem Land, andererseits gab es jedoch auch anhaltende Proteste und Gewalttaten gegen Flüchtlinge sowie Brandanschläge gegen Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland, und ich gehe davon aus, wir alle verurteilen aufs Schärfste, was dort passiert ist.
Mit der Großen Anfrage wollten wir vom Senat wissen, wie der aktuelle Stand der Bearbeitung der Asylverfahren im Land Bremen ist. Zunächst erst einmal herzlichen Dank auch noch einmal an den Herrn Senator, dass diese Fragen, zumindest teilweise, umfangreich beantwortet worden sind! Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass dem Land Bremen in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Mai 2017 insgesamt 13 971 Asylantragsteller - also fast 14 000 - vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, zugewiesen worden sind. Davon sind 2 765 landesintern nach Bremerhaven verteilt worden. Darüber hinaus sind Bremen von Januar bis Oktober 2015 insgesamt 1 971 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sogenannte umF, zugewiesen worden, und Bremerhaven 16.
Seit dem 1. November 2015 werden diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge einem Verteilverfahren unterworfen. Bei insgesamt 494 dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge - also bei etwas weniger als 20 Prozent der Fälle - wurde vom Jugendamt Bremen im Rahmen der Alterseinschätzung eine Volljährigkeit festgestellt, und damit wurde ein Statuswechsel vorgenommen.
Mit den Zahlen, die aus den Antworten hervorgehen, mache ich es kurz, damit ich Sie nicht verwirre, aber Sie kennen ja die Vorlage genauso wie ich. Von den 15 000 Entscheidungen im Berichtszeitraum ist in 66 Fällen Asyl nach dem Asylgesetz erteilt worden. In 8 397 Fällen hat es eine Anerkennung als Flüchtling gegeben, weitere 2 021 erhielten den subsidiären Schutz. In 604 Fällen gab es noch den Status des Abschiebeverbots, aber es gab immerhin auch 3 137 Ablehnungen, und weitere 820 Fälle wurden durch sonstige Verfahren erledigt, darauf will ich jetzt nicht tiefer eingehen.
Aus den Antworten zu Frage fünf bis sieben ergibt sich, dass der Senat keine Auskunft zu Mehrfachidentitäten geben kann, obwohl - und
das wundert uns schon! - nach Angaben des Senats in jedem Fall eine Meldung an die Polizei erfolgt ist. Wenn man das auf der einen Seite anzeigt, dann müsste man auf der anderen Seite ja eigentlich auch wissen, in wie vielen Fällen es diese Mehrfachidentitäten gegeben hat, und uns hätte natürlich auch interessiert, wie man es verhindern will und welche Maßnahmen man an der Stelle ergreift. Keine Angaben heißt aber, der Senat kümmert sich darum offensichtlich nicht.
Aus der Antwort zu Frage acht geht hervor, dass der Senat keine statistischen Auswertungen führt, ich hatte es eben schon gesagt. Das ist natürlich völlig unbefriedigend -
Frage acht! -, denn nur dann kann man natürlich entsprechende Verhinderungsmaßnahmen ergreifen, weil Mehrfachidentitäten in einem Rechtsstaat und auch in Asylverfahren nicht hinzunehmen sind. Genauso wenig ist hinzunehmen, dass hier gefälschte Ausweise vorgelegt werden, das ist auf Bundesebene glücklicherweise in nur 4,6 Prozent aller Fälle durch entsprechende Untersuchungen festgestellt worden. Allerdings muss man dazu wissen, dass in nur circa 40 Prozent der Fälle überhaupt Pässe oder Dokumente vorgelegt werden, die man untersuchen kann.
Jetzt schaue ich auf Bremen! In Frage elf ging es um Straftaten, die von diesen Asylantragstellern in den Jahren 2015 und 2016 in Bremen oder Bremerhaven begangen worden sind.
Aus der Antwort geht hervor, im Jahr 2015 gab es in Bremen 1 513 und in Bremerhaven 202 Tatverdächtige, im Jahr 2016 in Bremen 2 322 und in Bremerhaven 304 Tatverdächtige. Ich finde, das ist ein nicht ganz unerheblicher Anteil an der Gesamtkriminalität.
Der Senat antwortet auf Frage zwölf, dass 25 Strafgefangene in diesem Zeitraum regelmäßig in der Justizvollzugsanstalt Bremerhaven gesessen haben, davon 17 in Untersuchungshaft und 16 im Jugendvollzug. Ich komme irgendwann auch zum Schluss, Herr Präsident!
und zwar des gesamten Asylverfahrens, die Ausreisepflicht auch durchgesetzt wird. Das kann auf freiwilliger Basis passieren - das ist, wie der Senat antwortet, auch hier in Bremen umfangreich passiert -, aber letztendlich muss das auch durch Abschiebungen passieren, und da wundert man sich schon, und das ist jetzt, Herr Präsident, mein letzter Satz, dass in Bremen nur elf Personen in diesem Zeitraum abgeschoben worden sind, im Übrigen alles verurteilte Straftäter, Bremerhaven aber bei einem sehr viel geringeren Anteil immerhin 100 Personen abgeschoben hat. Zu dieser Differenz würde ich vom Senator für Inneres doch gern eine Begründung hören. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bunter Strauß Fragen, den die Kollegen der CDU eingereicht haben. Ich will jetzt auf einige Antworten im Besonderen eingehen, die der Kollege Hinners teilweise auch schon angesprochen hat.
In der Frage eins geht es um die Altersfeststellung. Es ist tatsächlich so, dass für jede vierte Person, die ab dem 1. Januar 2015 bei der Einreise angegeben hat, minderjährig zu sein, bei der Alterseinschätzung Volljährigkeit festgestellt wird. Wir haben daraus für uns den Schluss gezogen, dass die Mär, die es hier gibt, dass die Altersfeststellung nicht funktioniert, eben eine Mär ist. Wir sind sicher, dass die gewählten Methoden zur Altersfeststellung dann auch zu einem Erfolg führen, meine Damen und Herren!
Zu Frage zwei fällt ja schon auf, dass der Anstieg der Zahl subsidiär Schutzberechtigter ab 2016 signifikant steigt. Das liegt natürlich auch an der klaren Aussage, syrische Flüchtlinge nur noch mit subsidiärem Schutzstatus zu versehen, ebenfalls mit der Konsequenz, dass ein Familiennachzug nicht mehr möglich ist. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu kritisieren, weil Sie genau wissen, dass Menschen, die aus Syrien nach Deutschland kommen und dann hier sind, ihre Familien nicht nachholen können. Wir halten das für das falsche politische Signal und werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass es einen vernünftig geregelten Familiennachzug für Menschen aus Bürgerkriegsländern nach Deutschland geben muss.
Dann gibt es die Fragen fünf bis sieben, das ist der Themenkomplex, in dem es um die erkennungsdienstlichen Behandlungen geht, darauf
sind Sie eben schon einmal eingegangen. Ich komme, wie so oft, nicht ganz zu Ihrem Schluss, Herr Hinners, weil Sie ja feststellen, dass das Ganze seit April 2016 zuverlässig funktioniert, weil auch schon ab dem ersten Werktag nach Ankunft in der ZASt eine sogenannte ID-Behandlung erfolgt. Die Frage der Mehrfachidentitäten bezieht sich vor allem auf die Fälle vor dem genannten April 2016. Die Frage, die sich natürlich schon stellt, ist, warum diese Fälle eigentlich nicht zur Anzeige gebracht werden. Ich glaube aber, Herr Kollege Hinners, darüber, wo die Verantwortung hierfür eigentlich liegt, müsste man sich noch einmal unterhalten.