Protokoll der Sitzung vom 07.12.2017

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

In wie vielen Fällen führten die Einigungen im Rechtsmittel zum Erfolg nach der Frage drei?

Die Frage kann ich Ihnen heute nicht mit einer Zahl beantworten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Können Sie uns die Zahlen dann bitte im Rechtsausschuss mitteilen?

Gern!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wie erklären Sie sich eigentlich immer die höhere Zahl der Einstellung der Verfahren, die Sie ja hier in den Zahlen belegt haben?

Absolut ist es eine Steigerung, prozentual ist es so wie in den vergangenen Jahren.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich fragte: Wie erklären Sie es sich, dass immer eine höhere Steigerung die Folge ist?

Entschuldigung! Das Verhalten der Einstellungsbehörde, also der Staatsanwaltschaft, hat sich nicht geändert. Wir haben mehr Ermittlungsverfahren absolut und mehr Einstellungen absolut, aber prozentual ist es genauso. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen - das kann ich sagen -, nach Paragraf 170 StPO wird eingestellt, wenn es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich ist, und nach Paragraf 153, 153 a und 154 StPO aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen. Sonst kann ich nichts darauf antworten.

Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Finden Sie es in der Rechtspflege vertretbar und nachvollziehbar, dass 55 Prozent aller Strafverfahren im Jahr 2016 eingestellt worden sind?

Wenn die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben und die Staatsanwälte das Recht richtig anwenden - was ich jetzt unterstelle -, ist das vertretbar.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwälte das Recht richtig anwenden, oder können hier eher Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Staatsanwaltschaft personell

unterbesetzt ist und dieses Instrument deshalb wählt?

Für die letzte Unterstellung habe ich keine Anhaltspunkte, und ich gehe davon aus, dass die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen das Recht immer richtig anwenden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, haben Sie sich schon einmal Akten von Staatsanwälten vorlegen lassen, die ihre Verfahren eingestellt haben, und überprüft, ob diese Einstellungen auch aus Ihrer Sicht als Dienstaufsichtsbehörde rechtens waren?

Zunächst einmal ist es die Generalstaatsanwaltschaft, die sich um die Staatsanwaltschaft kümmert und die Dienstaufsicht führt, und Sie können davon ausgehen, dass wir in Einzelfällen sehr wohl einmal Akten einfordern, um dies auch besser beurteilen und gegebenenfalls die entsprechenden Schritte einleiten zu können. Wir kontrollieren aber nicht die Akten insgesamt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Das bedeutet also für Sie, Sie haben trotz der hohen Einstellungsquote von 55 Prozent bisher keinen Anlass gesehen, sich einmal einzelne Akten vorlegen zu lassen, um das zu kontrollieren, was sie hier als Unterstellung, wie Sie eben gesagt haben, machen?

Erstens, persönlich habe ich bisher keinen Anlass dazu, und zweitens, noch einmal: Die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft führt die Generalstaatsanwaltschaft, und bisher war das kein Thema; und von Ihnen habe ich nichts gesagt zur Unterstellung, sondern ich habe nur gesagt, wenn Sie meinen, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte das Recht nicht richtig anwenden, dann ist das eine Unterstellung, die ich nicht bestätigen kann.

(Zuruf SPD: Dann soll er Beispiele bringen!)

Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich habe zwei Fragen: Bei den Einstellungen ist es ja nicht nur so, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund eigener Entscheidungen einstellen kann, sondern in den meisten Fällen geht

dies nur mit Zustimmung des Gerichts. Ist Ihnen irgendwo bekannt geworden, dass es dort Differenzen zwischen der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gegeben hat?

Einstellungen nach Paragraf 170 StPO erfolgen durch die Staatsanwaltschaft, das wissen Sie ja, und die Einstellungen nach Paragraf 153 StPO werden - wenn es nicht der gesonderte Fall ist, der ja auch noch möglich ist - im Regelfall nur möglich sein, wenn das Gericht und der jeweilige Beschuldigte oder - -.

(Abg. Zenner [FDP]: Genau! Das meinte ich!)

Den Fall meinen Sie! Ich habe keine Kenntnisse darüber, dass es zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht irgendwie Unstimmigkeiten gegeben hat. Es ist der normale Gang der Dinge, wenn ein Gericht meint, dass sich der Fall nicht für eine Einstellung nach Paragraf 153 oder 153 a StPO eignet, dann wird es die Zustimmung dazu eben nicht geben, und dann muss der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin nun einmal damit leben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie hatten ja viel Zahlenmaterial genannt. Mich würde interessieren, ob Ihnen bekannt ist, wenn der Antragsteller selbst betroffen ist, wie viele Klageerzwingungsverfahren es gegeben hat, weil er mit der Einstellung nicht einverstanden war.

Da muss ich leider auch passen, da kann ich Ihnen die Zahlen nicht nennen, aber wenn Sie es wünschen, kann ich es Ihnen nachliefern.

(Abg. Zenner [FDP]: Ja, vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Obdachlose im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Leidreiter, Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Kollege Leidreiter!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Obdachlose gibt es gegenwärtig im Land Bremen, wie hat sich deren Zahl seit dem

Jahr 2012 entwickelt, und wie viele Obdachlose sind in den letzten zehn Jahren erfroren? Bitte die Zahlen getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!

Zweitens: Wie viele Obdachlose aus Ost- und Südosteuropa gibt es derzeit im Land Bremen, wie hat sich deren Zahl seit 2012 entwickelt, und welche Maßnahmen beziehungsweise Hilfen werden angeboten, um diese Menschen zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu bewegen? Bitte die Zahl dieser Obdachlosen nach Bremen und Bremerhaven nennen!

Drittens: Was tut der Senat, um die Obdachlosen angesichts des herannahenden Winters vor Kälteschäden zu schützen, und wie viele sowohl stationäre als auch mobile Übernachtungsplätze stehen für diese Zielgruppe in den Wintermonaten zur Verfügung? Bitte die Zahlen differenziert nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Zahl der obdachlosen Menschen im Land Bremen kann nur geschätzt werden. Es gibt keine statistische Erfassung. Aus den Schätzungen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die Angebote für obdachlose Menschen vorhalten, ergibt sich für die Stadt Bremen eine Zahl von circa 500 Menschen, die auf der Straße leben. In Bremerhaven wird davon ausgegangen, dass es sich dort um wenige Einzelfälle handelt.

Eine Zeitreihe jährlicher Schätzungen wird nicht geführt. Nach Einschätzung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege besteht allerdings die Vermutung, dass die Zahl der obdachlosen Menschen seit 2012 angestiegen ist.

Die Zahl der Kältetoten bundesweit hat sich im Jahr 2015 auf 20 belaufen. Aus den entsprechenden Daten des Bundesamtes für Statistik ist nicht zu erkennen, wie groß daran der Anteil an Obdachlosen war. Dem Senat und auch den Organisationen der Wohlfahrthilfe ist nicht bekannt, dass in den vergangenen Jahren Obdachlose in Bremen erfroren aufgefunden wurden. Gleiches gilt für Bremerhaven.

Zu Frage zwei: Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege schätzen, dass in Bremen circa 150 Menschen aus Ost- und Südeuropa auf der Straße leben. Für Bremerhaven liegt keine Schätzung vor. Über die zahlenmäßige Entwicklung in den vergangenen Jahren liegen keine konkreten Zahlen vor.

Rückkehrwilligen EU-Ausländern werden in Bremen und Bremerhaven gemäß Paragraf 23 Sozialgesetzbuch XII die Kosten für eine Rückreise in ihr Heimatland finanziert. Spezielle Rückführungsprogramme für EU-Ausländer sind dem Senat nicht bekannt.