Protokoll der Sitzung vom 07.12.2017

Wir hoffen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Beginn des nächsten Jahres. Wir halten diese Einschätzung für realistisch. Wir können jedoch nicht mit abschließender Sicherheit einen Termin nennen. Von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist es dann letztlich abhängig, ob es zu einer Verfahrensfortsetzung kommt.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat das Wort der Abgeordnete Zenner! - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie im Hause des Innensenators juristisch gut aufgestellt sind, gerade auch im Hinblick auf die Bescheiderteilung!

Davon gehe ich auch aus, den Bescheid erteilt aber im Übrigen die Polizei Bremen!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Meine zweite Frage ist: Warum wird nicht für die ersten beiden Instanzen - Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht - die Prozessvertretung aus dem Hause vorgenommen? Das ist eigentlich in Bremen die übliche Praxis in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es entstehen dann keine weiteren Kosten. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, wenn Sie im Hause gut aufgestellt sind und wenn Sie die Bescheide gut vorbereitet haben?

Herr Zenner, Sie wissen, dass dieses Verfahren bundesweite Beachtung findet. Es gibt keine einschlägige, insbesondere verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu diesem Vorgang. Die verfassungsrechtlichen Fragen sind von uns intensiv geprüft worden. Wir haben eine Haltung zum Sachverhalt. Für die Interessen der Freien Hansestadt Bremen ist das ein ganz besonders bedeutsamer Fall. Es sind zum Teil komplizierte Verfassungsfragen zu beantworten.

Ich halte es für absolut angemessen, dass man sich bei einem solchen wichtigen und grundsätzlichen Sachverhalt jenseits der Frage, ob wir Leute haben, die gute Bescheide schreiben können, einen verfassungsrechtlichen Profi engagiert, der die Prozessvertretung wahrnimmt. Im Übrigen ist es auch nicht ungewöhnlich, dass man sich, wenn Verfahren über den normalen Anwendungsfall eines Bescheides, der mehrere 100 Male erstellt wird, hinausgehen, gesonderten juristischen Rat holt.

Die Spitze der DFL besteht auch aus Juristen, die sich nicht selbst vertreten, sondern sie haben eine Anwaltskanzlei beauftragt. Nebenbei gesagt, es geht auch um sehr viel Geld, und insofern ist es angemessen, dass sich beide Seiten vernünftig aufstellen.

(Beifall SPD)

Herr Zenner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Dann halten Sie es auch für vertretbar, weit über die Gebühren, die das Rechtsanwalts- und Vergütungsgesetz vorsieht, durch die getroffene Honorarvereinbarung hinauszugehen? Es wären ansonsten anwaltlicherseits geringere Kosten entstanden.

Das ist richtig! Wir sind der Auffassung, dass hier derart herausragende verfassungsrechtliche Fragestellungen zu behandeln sind, dass wir gezielt einen Hochschullehrer als Rechtsvertreter engagiert haben, aber keine normale verwaltungsrechtliche Anwaltskanzlei beauftragt haben. Bei diesem Verfahren ist ein erheblicher juristischer Rechercheaufwand in der juristischen Literatur zu betreiben, weil eben nicht einmal ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zitiert und gesagt werden kann, es sei bereits alles entschieden, und es sei unerklärlich, aus welchen Gründen es noch zu einer Gegenwehr komme. In diesem Fall kommt es einfach zu höheren Kosten, und das ist einfach so.

Im Augenblick besteht ein Prozesskostenrisiko in Höhe von knapp über 100 000 Euro. In Anbetracht der Tatsache, dass bisher Forderungen in Höhe von zwei Millionen Euro aufgelaufen sind, halten wir das Prozesskostenrisiko im Verhältnis zu den entstandenen Forderungen für angemessen.

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Unbearbeitete Aktenberge bei der Polizei Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Hinners,

Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie viele unbearbeitete Akten gibt es gegenwärtig bei der Polizei Bremen, und um welche Straftaten handelt es sich dabei?

Aus welchem Zeitraum stammen die angezeigten Straftaten, und inwieweit erhalten die Anzeigenden Hinweise über den Verfahrensstand?

Wie ist die Verfahrensweise mit diesen Akten bei der Polizei und Staatsanwaltschaft, und wann werden die Akten voraussichtlich bearbeitet werden können?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Fragen eins und zwei werden zusammen beantwortet. Die Polizei Bremen bearbeitet jedes Jahr circa 70 000 bis 80 000 Vorgänge. Jeder Vorgang wird nach dem Eingang dahingehend geprüft, ob unaufschiebbare Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Im Bedarfsfall erfolgt eine priorisierte Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer von Vorgängen ohne unaufschiebbare Sofortmaßnahmen beträgt - abhängig vom Deliktsbereich und dem Ermittlungsumfang - in der Regel einige Wochen.

In Deliktsbereichen der Schwerstkriminalität, wie beispielsweise bei Kapitalverbrechen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Organisierte Kriminalität und Staatsschutz liegen keine unbearbeiteten Akten vor.

In allen weiteren Deliktsbereichen, wie zum Beispiel der Betäubungsmittelkriminalität, Betrugskriminalität, Vermögenskriminalität oder der Massenkriminalität mit einfachem Diebstahl oder einfacher Körperverletzung, befanden sich zum Abschluss des dritten Quartals 2017 innerhalb der Direktion Kriminalpolizei/Landeskriminalamt insgesamt etwa 10 000 Vorgänge in Bearbeitung. Die überwiegende Zahl dieser Vorgänge datiert aus dem Jahr 2017 und ist nicht älter als sechs Monate.

Im Fachbereich Betäubungsmittelkriminalität/Chemie, BtM-Untersuchungen, kam es jedoch insbesondere aufgrund von Rückständen bei der chemisch-kriminaltechnischen Untersuchung zu einzelnen besonderen Verfahrensverzögerungen. Aus 2012 sind daher noch fünf Vorgänge von 1 084, 0,46 Prozent, aus 2013 noch 71 von 2 235 , 3,18 Prozent, und aus 2014 noch 279 von 2 860 Vorgängen, 9,76 Prozent, nicht abgeschlossen.

Hierauf hat die Polizei Bremen reagiert, und durch die Einstellung neuen Personals und Veränderungen in den Verfahren ist mit einem spürbaren Rückgang der Bearbeitungsdauer zu rechnen. Zur

weiteren Entlastung der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle wird die externe Vergabe von Untersuchungsaufträgen geprüft.

Zur Bewältigung standarisiert abzuarbeitender Fälle wurden in verschiedenen Kommissariaten Personen als Ermittlungsunterstützung im Nichtvollzug eingestellt. In der Regel erhalten Verfahrensbeteiligte durch die Polizei Bremen nur auf Nachfrage eine Mitteilung über den Verfahrensstand. Im Bereich der Sexualdelikte wird Opfern im Bedarfsfall Kenntnis bezüglich einer Ermittlungsverzögerung oder zum Verfahrensstand gegeben.

Zu Frage drei: Polizei und Staatsanwaltschaft erörtern stets problematische Einzelfälle verzögert bearbeiteter Strafverfahren und unternehmen gemeinsame Anstrengungen, um einen zügigen Abschluss der Ermittlungen zu erreichen.

Ein konkretes Bearbeitungsdatum zu einem Vorgang lässt sich nicht voraussagen. - Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, welche Risiken oder Probleme sind damit verbunden, dass ein Teil der Akten - Sie haben eben von 10 000 gesprochen - offensichtlich unbearbeitet über einen bestimmten Zeitraum liegen bleiben?

Das hängt ja davon ab, über welchen Zeitraum wir sprechen. Eine Verfahrensverzögerung von einigen Wochen ist sicherlich ärgerlich, sie birgt in der Regel aber noch keine größeren Risiken für den weiteren Verfahrensgang, insbesondere deshalb, weil der Sachverhalt, bevor die Akte für die weitere Bearbeitung sortiert wird, geprüft wird, ob Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Ich räume allerdings ein, dass insbesondere Verfahrensverzögerungen über mehrere Jahre hinweg durchaus zu einer Gefährdung des Strafverfahrens führen können. Deshalb haben wir im Bereich der KTU und im Bereich der Chemie, in denen es zu Engpässen gekommen ist, entsprechend reagiert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr, Herr Hinners!

Herr Staatsrat, ist die Information richtig, dass in der KTU - Kriminaltechni

sche Untersuchungsstelle - teilweise bis zu 48 Monate, also vier Jahre, unbearbeitete Untersuchungsaufträge liegen?

Herr Hinners, ich habe in der Antwort des Senats vorgetragen, dass noch fünf Vorgänge aus dem Jahr 2012, also 0,4 Prozent der Vorgänge, unbearbeitet sind. Ich habe mir anlässlich Ihrer Anfrage noch einmal mitteilen lassen, um welchen Sachverhalt es sich bei den fünf Fällen handelt. Die fünf Verfahren sind abgeschlossen, jedenfalls im Rahmen der polizeilichen Bearbeitung. Die Staatsanwaltschaft hat drei Verfahren eingestellt, und zwei Verfahren sind inzwischen zur Anklage gebracht worden. Insofern müssen wir uns den Datenbestand dort noch einmal etwas genauer anschauen.

In der Antwort des Senats ist darauf hingewiesen worden, dass im Bereich der BtM-Untersuchungen/KTU erhebliche Rückstände vorhanden gewesen sind. Es ist darauf reagiert worden, indem zusätzliches Personal eingestellt worden ist. Die Verfahrensbearbeitung ist noch einmal mit dem Ziel geprüft worden, die Verfahren zu beschleunigen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich bitte Sie, im nächsten Jahr, es muss nicht gleich im Januar sein, sondern im März oder April, in der Innendeputation über den Sachstand des Problems zu berichten. Ist das möglich?

Das sage ich gern zu. Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung der Innendeputation stand meiner Erinnerung nach ein Bericht zur Situation in der KTU. Der Tagesordnungspunkt ist allerdings ausgesetzt worden. Das Thema steht insofern also in einer der kommenden Sitzungen der Innendeputation sowieso auf der Tagesordnung. Wir können dann auch noch einmal gezielt über den Stand der Altverfahren und über den Stand der angekündigten Bemühungen berichten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Regeln für die Einstellung von Landesbeamten“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Tassis (AfD).

Herr Tassis, Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat:

Erstens: Welche Möglichkeiten hat der Senat und welche gebraucht er, um die Sicherstellung eines ungeteilten Loyalitätsverhältnisses von Landesbeamten allgemein zu gewährleisten?