Erstens: Welche Möglichkeiten hat der Senat und welche gebraucht er, um die Sicherstellung eines ungeteilten Loyalitätsverhältnisses von Landesbeamten allgemein zu gewährleisten?
Zweitens: Gibt es ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, und wenn ja, hält der Senat dies für gerechtfertigt?
Drittens: Gibt es im Land Bremen Anzeichen dafür, dass insbesondere Mitglieder von Großfamilien, die der Clankriminalität zuzurechnen sind, verstärkt in den Staatsdienst streben, und wenn ja, werden hierin Gefahren gesehen, und welche sind dies?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Einstellung von Beamtinnen und Beamten setzt eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung voraus. Ein Aspekt der Eignung ist die Gewähr der Bewerberin oder des Bewerbers dafür, den in den beamtenrechtlichen Vorschriften benannten Pflichten nachzukommen, unter anderem der allgemeinen Rechts- und Gesetzestreuepflicht.
Um dies zu gewährleisten legen die Einstellungsbehörden der Auswahl in jedem Fall ein aktuelles Führungszeugnis nach Paragraf 32 Bundeszentralregistergesetz zugrunde und machen sich mindestens in einem Einstellungsinterview ein Bild von dem Bewerber oder der Bewerberin. Bei der Einstellung von Polizeibeamtinnen und -beamten wird außerdem eine Sicherheitsüberprüfung veranlasst. Schließlich werden die Beamtinnen und Beamten während der Probezeit hinsichtlich ihrer fachlichen und charakterlichen Eignung beobachtet und beurteilt. Nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehen die Instrumente des Disziplinarrechts zur Verfügung, die die Beschäftigungsbehörden bei Anlass auch nutzen.
Zu Frage zwei: Der Senat verfolgt bei seiner Einstellungspolitik das Ziel, die gesellschaftliche Vielfalt in allen Bereichen der Verwaltung widerzuspiegeln und die produktive Nutzung dieser Viel
falt sicherzustellen. Der Senat hält eine solche Orientierung der Einstellungspolitik an der Vielfalt unter Wahrung des Leistungsprinzips für rechtlich und personalpolitisch geboten.
Zu Frage drei: Zu den in der Fragestellung angesprochenen Sachverhalten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, insbesondere bestehen keine Anzeichen für ein systematisches Vorgehen. - Soweit die Antwort des Senats!
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, teile ich Ihnen mit, dass die Sitzung am Nachmittag mit dem Tagesordnungspunkt 77, Bremen für eine atomwaffenfreie Welt, beginnt. Das ist interfraktionell vereinbart worden. Im Anschluss daran werden wir die gesetzten Tagesordnungspunkte abarbeiten.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe der Begegnungsstätte Aktive Menschen Bremen e. V. in Woltmershausen.
Bevor wir die Tagesordnung fortsetzen, teile ich Ihnen mit, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, bei Tagesordnungspunkt 18, DGEStandards in Schulen in Bremen und Bremerhaven etablieren, auf eine Aussprache zu verzichten.
Bremen für eine atomwaffenfreie Welt! Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 5. Dezember 2017 (Drucksache 19/1436)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 6. August eines Jahres, das wir alle kennen, tat sich nach Berichten von Augenzeugen aus ihrer Sicht das Tor zur Hölle auf, als nämlich die USA über Hiroshima eine Atombombe abwarfen, die sie euphemistisch Little Boy getauft hatten und die über der japanischen Stadt Hiroshima, mit damals 350 000 Einwohnern, abgeworfen wurde.
Die Besatzung der Enola Gay klinkte die drei Meter lange und vier Tonnen schwere Bombe in 9 450 Metern Höhe aus, 600 Meter über dem Stadtzentrum explodierte sie. Es entstand ein Feuerball mit einer Innentemperatur von über einer Million Grad Celsius. Die Hitzewirkung von mindestens 6 000 Grad auf der Erde ließ noch in über 10 Kilometern Entfernung Bäume in Flammen aufgehen. Damals starben 140 000 Menschen, entweder sofort oder kurze Zeit nach dem Atombombenabwurf, an den Folgen der nuklearen Strahlung.
Geschätzte 60 000 weitere Menschen starben in den Folgejahren an Leukämie oder anderen Krebserkrankungen. Ungezählte gaben geschädigtes Erbgut weiter. Von den 76 000 Häusern der Großstadt wurden 70 000 zerstört oder beschädigt. Hiroshima hat sich im wahrsten Sinne des Wortes in die an Tragödien nicht arme Menschheitsgeschichte eingebrannt. Hiroshima ist, und nicht nur in Japan, noch heute allgegenwärtig.
Der Einsatz gegen solche Waffen, die derartigen Folgen haben, ist deswegen international so anerkannt, dass das schwedische Nobelpreiskomitee in diesem Jahr der Organisation ICAN, International Campaign to Abolish Nuclear Weapons, mit dem Friedensnobelpreis auszeichnen wird. Die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ist ein breites Bündnis internationaler Nichtregierungsorganisationen, das sich seit 2007 für ein
Verbot von Atomwaffen einsetzt. Durch sein Engagement war ICAN maßgeblich am Zustandekommen des aktuellen UN-Vertrags über das Verbot von Kernwaffen, UN-Atomwaffenverbotsvertrag genannt, beteiligt.
Die Verleihung dieses Friedensnobelpreises reicht in diesem Jahr sogar bis nach Bremen. Der Bremer Lars Pohlmeier ist als Vorsitzender der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, IPPNW, einer der maßgeblichen Köpfe hinter ICAN. Er ist heute nicht hier, weil er an der Verleihung in Stockholm teilnehmen wird.
Der Vertrag, für dessen Zustandekommen ICAN mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wird, verbietet unter anderem die Entwicklung und Produktion, den Test, Erwerb und die Lagerung sowie den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen, und er verbietet ebenfalls die Drohung mit ihnen. Er wurde von den Vereinten Nationen im Juli dieses Jahres mit 122 Stimmen verabschiedet. Auf der UN-Generalversammlung im September 2017 unterzeichneten zunächst 53 Staaten, darunter Österreich, den Vertrag. Deutschland hat den UN-Atomwaffenverbotsvertrag bisher genauso wenig unterzeichnet, wie die bestehenden Atommächte oder Deutschlands Partner in der NATO.
Bremen wiederum hat eine lange Geschichte im Engagement gegen den Einsatz von Atomwaffen. Seit vielen Jahren ist Bremen Mitglied des Bündnisses Mayors for Peace, das sich seit 1982 auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima insbesondere der atomaren Abrüstung verschrieben hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als sozialdemokratische Fraktion genauso wie hoffentlich gleich die Grünen und DIE LINKEN, die mit uns gemeinsam diesen Antrag gestellt haben, die Verleihung des Friedensnobelpreises an die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen, und wir teilen mit ICAN das gemeinsame Ziel einer Welt ohne Atomwaffen.
Deshalb wollen wir den Senat mit diesem Antrag auffordern, sich für eine deutsche Unterzeichnung des aktuellen Atomwaffenverbotsvertrags einzusetzen und hoffen, die andere Seite des Saales ebenfalls dafür gewinnen zu können. - Vielen herzlichen Dank!
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe des Bahnwerks Sebaldsbrück begrüßen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt offensichtlich doch noch, ich bin versucht zu sagen, Gott sei Dank, Politikfelder, in denen wir uns unterscheiden.
Die Sicherheits- und Bündnispolitik ist so ein Bereich, und das wird auch in diesem Antrag und in dieser Debatte deutlich werden. Das ist eigentlich gleichwohl bedauerlich, weil wir insbesondere hier einen Grundkonsens brauchen und dies, weil es kaum einen zweiten Bereich gibt, in dem immer wieder wohlfeiles politisches Wunschdenken erzeugt und genährt wird, wo eigentlich ausgewogener Realismus angezeigt ist. Das ist, zugegeben, nicht so geschmeidig, aber parteipolitische Verantwortung, wie wir sie verstehen, meine Damen und Herren.
Ein Blick in die jüngere Geschichte konkretisiert, was ich meine. In der Zwischenetage unter uns hängt das Bildnis von Helmut Schmidt, der als Bundeskanzler in den Siebziger- und Achtzigerjahren schon damals gegen viele Widerstände, übrigens nicht zuletzt aus seiner eigenen Partei, den NATODoppelbeschluss und die sogenannte Nachrüstung durchgesetzt hat. Er hat betont, dass eine angemessene Verteidigungsfähigkeit auf allen Gebieten die Voraussetzung dafür ist, eigene Freiheit und Unabhängigkeit zu behaupten.
Er hat deshalb betont, wie jüngst übrigens auch sinngemäß Marie-Luise Beck, dass Bewaffnung für uns Deutsche insbesondere Befreiung und Schutz und eben nicht Aggression bedeutet.