Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Eines bleibt aber, und das haben wir damals nicht gesehen: Wie ist es mit den sozial-emotionalen Besonderheiten und Beeinträchtigungen? Ist es möglich, oder ist es nicht möglich?

Die Idee damals, vor zehn Jahren, war: Es ist möglich. Man hatte eine lange Expertise in Bremen. Die Kindergärten der evangelischen Kirche sind vor 40 Jahren in einer großen Größenordnung angefangen, integrativ zu arbeiten. Es gab die Diskussion, wie man es in die Grundschulen überführt, und natürlich kam nach der Grundschule die Frage, wie es dann in den Haupt- und Realschulen, in den Gesamtschulen und auch in den Gymnasien weitergeht. All diese Fragen sind in dem Sinne beantwortet worden, dass wir versuchen wollen, es dort auch zu machen, und man hat es gemacht und dabei sehr viele Erfahrungen gesammelt. Insoweit ist das auch keine Frage gewesen, als dann die UN-Behindertenrechtskonvention Einzug in die Debatte gefunden hat, und man hat gesagt: Wir wollen Vorreiter sein, diese umzusetzen, als es darum ging, vor zehn Jahren einen Konsens zu finden, wie das Schulsystem ausgestaltet werden kann.

DIE LINKE und die FDP haben den Schulkonsens nicht unterschrieben, aber wir, die FDP, haben gesagt, die Zweigliedrigkeit und den Inklusionsgedanken teilen wir. Das heißt, das ist etwas, was wir auch wollten, und wir wollen auch weiterhin, dass es entsprechend gemacht wird. Aber die Frage ist eben, was die Gelingensbedingungen sind. Wenn die Gelingensbedingungen zeigen, dass man eine Schule wie die an der Fritz-Gansberg-Straße weiterhin braucht,

(Abgeordnete Böschen [SPD]: In der Stadt Bre- men!)

in der Stadt Bremen, weil es anders eben nicht gelingt, dann muss man genau hinschauen und sich fragen: Können wir das dort leisten, müssen wir diese Schule dort weiterhin haben? Dann kann die Antwort eben sein: Ja, wir brauchen sie jetzt, und wir müssen sie entsprechend ausstatten. Für mich heißt das auch, wir müssen uns Gedanken machen, bis hin zur Turnhalle, die dort abgängig ist, dass wir dort eine entsprechende Ausstattung haben.

(Beifall FDP, SPD)

Denn bei sozial-emotionalen Beeinträchtigungen kann es nicht sein, dass es keine Turnhalle gibt, weil Bewegung in den vielen Fällen vielleicht gerade wichtig ist.

Inklusion heißt Heterogenität, und das heißt dann auch: Wie schaffen wir es, dass alle ihren Platz in den Schulen finden? Man muss dann eben auch beantworten, was Inklusion an einem Gymnasium bedeutet. An der Stelle unterscheiden sich vielleicht die Auffassungen hier im Haus: Ein Gymnasium hat eben ein anderes Ziel als eine Oberschule, es bildet zur Allgemeinen Hochschulreife und zur Berufsreife aus, aber eben mit einem Ziel. Da muss man eben schauen, welche Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium Inklusion erfahren können und eben nicht sagen, Inklusion an einem Gymnasium heißt dasselbe wie Inklusion an einer Oberschule. Natürlich haben auch Gymnasien die Pflicht, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen aufzunehmen und zu unterrichten. Insofern, glaube ich, gilt es auch in Horn genau zu schauen, wie dort die Gelingensbedingungen für die Inklusion sind, für die Schülerinnen und Schüler, die die Ziele dieses Gymnasiums auch erreichen können.

Eines ist doch auch klar, es klang eben an einigen Stellen an, welche Beeinträchtigungen manchmal das Lernen behindern, manchmal ist es aber auch so – und das will ich auch ganz deutlich sagen –, dass nicht die Beeinträchtigungen des Kindes oder des Jugendlichen das Lernen behindern, sondern die Umstände.

Was will ich damit sagen? Ich bin Vorsitzender des Vereins Autismus Bremen. Diese Menschen haben tief gehende Wahrnehmungsabweichungen, so will ich es einmal nennen. Weil das so ist, brauchen Sie bestimmte Bedingungen, weil sie sonst von der Umgebung beim Lernen behindert werden. Und dann heißt das, diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen, Möglichkeiten zu schaffen, um dann vielleicht diejenigen, die unter den Autisten – das sind nämlich nicht alle – hochbegabt sind, auch zu fördern und zu ihrer bestmöglichen Leistung zu bringen. Auch das ist etwas Wichtiges. Also, Beeinträchtigungen nicht immer als Defizit sehen, sondern auch genau sehen, welche Ressourcen vorhanden sind, und diese Ressourcen der Kinder und Jugendlichen zur Entfaltung bringen!

(Beifall FDP, SPD)

Dann gibt es noch einen weiteren Punkt, der angesprochen worden ist, die Ausstattung! Es ist richtig,

dass wir die Ausbildungskapazitäten an der Universität erhöhen. Es ist aber auch wichtig zu sagen, wir brauchen ausreichend Schulassistentinnen und -assistenten. Ich bin auch im Martinsclub aktiv, und ich kann sagen, es ist gar nicht trivial, diese Menge von Menschen, die gebraucht werden, zu rekrutieren und zu gewinnen.

Wenn es so schwierig ist, diese Menschen zu gewinnen, dann müssen wir uns überlegen, ob die Konzepte, die wir uns ausdenken und diese Ressourcen und diese Menschenmengen erfordern, die richtigen sind. Oder müssen wir uns anschauen, was wir mit den vorhandenen Ressourcen leisten und wie wir es organisieren können, denn eines ist doch auch ein Problem: Es gibt in Bremen Fälle – wenige, aber es gibt sie –, in denen wegen fehlender Schulassistenz keine Beschulung stattfinden kann. Das heißt, es gibt Schülerinnen und Schüler, die wegen fehlender Schulassistenz nicht zur Schule gehen können, und das kann nicht richtig sein! Das muss schnellstmöglich behoben werden, und das geht nur mit entsprechenden Ressourcen. Deswegen liegt es mir so am Herzen, denn diese Schülerinnen und Schüler leiden ja. Sie haben nichts von der Schule, nichts von der Gemeinsamkeit, nichts von der Inklusion, sie sind so exkludiert wie noch nicht einmal in einer Förderschule, und das sind Problemfelder, über die wir uns Gedanken machen müssen.

Wenn wir darüber reden, dass das ein Prozess ist, habe ich dafür sehr viel Verständnis, denn es dauert seine Zeit, bis es greift und funktioniert. Eines ist aber auch wahr: Jede Schülerin und jeder Schüler gehen nur einmal zur Schule, und wir haben als Gesellschaft eine Verantwortung für jeden Einzelnen. Das heißt, wir müssen für jeden Einzelnen eine schnellstmögliche Lösung finden und uns nicht darauf ausruhen – ich sage das bewusst provozierend –, dass es ein komplizierter Prozess ist, sondern wir sind in der Verpflichtung, jedem Einzelnen bestmöglich und schnell zu helfen. Deswegen brauchen wir eben auch Konzepte für diesen Assistenzbereich.

Wir haben vorhin über Erzieherinnen und Erzieher für die Kindergärten gesprochen, die brauchen wir aber nicht nur in den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, wir brauchen sie auch im Assistenzbereich. Wir brauchen dort auch andere Qualifikationen. Wie gewinnen wir genügend Leute, Heilerziehungspfleger und andere, für diese Aufgaben? Wir haben eine gute Idee, aber wir brauchen die Ressourcen, und dafür müssen wir auch entsprechende Ausbildungskapazitäten vorhalten.

Deswegen noch einmal der Appell an alle: Jeder Schüler geht nur einmal zur Schule, jede Schülerin geht nur einmal zur Schule, wir stehen in der Verpflichtung, nicht für das System – –.

(Abgeordnete Böschen [SPD]: Das stimmt nicht! – Zuruf Abgeordnete Vogt [DIE LINKE])

Den Scherz habe ich verstanden, und wie ich es gemeint habe, ist wohl auch klar!

Also, jede Schülerin und jeder Schüler hat nur eine Chance für diesen Schulbesuch und muss diese bestmöglich ausnutzen können, und das sollen sie können. Insofern noch einmal der Appell: Wir müssen uns anstrengen, damit jeder wirklich individuell bestmöglich gefördert wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Güldner.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns die Debatte fortsetzen! Der Kollege Herr vom Bruch sprach noch einmal den Punkt an, der, wenn wir über die Heterogenität und die Umsetzung der Inklusion sprechen, ganz oft eine große Rolle spielt: Geht es wirklich um Nivellierung, geht es darum, dass gefordert wird, dass in Klassen mit sehr differenten Schülerinnen und Schülern alles gleichgemacht wird?

Ich glaube, dass die Realität darüber schon längst hinweggegangen ist, weil es die Inklusion, wie sie in den Schulen stattfindet, gar nicht abbildet. Dieses Missverständnis ist mir noch einmal deutlich geworden, als bei Radio Bremen eine Lehrerin des Gymnasiums Horn zum Ausdruck brachte, dass sie Angst davor habe, dass Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung ziel- und methodenhomogen zum Abitur geführt werden müssten.

Wenn man das hört, dann wird noch einmal ganz deutlich, welche tief greifenden Missverständnisse und welche Unkenntnis auch noch über die Praxis in anderen Schulen, wo Inklusion seit Jahren gelebt wird, vorliegt, wie sehr dieses System, dass wir zwar eine äußere Homogenität haben in dem alle in die gleiche Schule hineingehen, in dem wir Gemeinschaft stiften, in dem wir die Kinder aufnehmen, aber mit einer inneren Differenzierung in den Klassen, im Unterricht und auch in den Zielen, wie

zum Beispiel des Abiturs, dann vorhanden ist. Heterogenität bedeutet, es gibt eine Einheitlichkeit und eine Gemeinsamkeit, aber es gibt natürlich in der Umsetzung der zieldifferenzierten Förderung eine ganz große Differenz, wie auch mit den Schülerinnen und Schülern umgegangen wird, und es gibt keineswegs die Forderung an irgendwen in diesem Land, so zu verfahren, dass alle gleich zu gleichen Zielen mit gleichen Methoden geführt werden. Das hat mit Behinderung im eigentlichen und engeren Sinne eigentlich gar nichts zu tun, sondern das ist ein Grundprinzip unseres zieldifferenzierten Unterrichts, gerade an den Oberschulen, aber eben auch im Schulsystem insgesamt, und insofern kann es da gar nicht um Nivellierung gehen.

Es geht auch nicht um die sogenannten Inklusionskinder. Dieser Begriff führt vollständig in die Irre, denn wenn man sich deutlich machen will, worum es geht, dann ist jedes Kind ein Inklusionskind.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Jedes Kind, das in die Schule geht, wird mit seinen besonderen Fähigkeiten und seinem besonderen Förderbedarf angesprochen. Inklusionskinder sind also alle Kinder, die in unsere Schulen gehen.

Zur Frage des Umgangs mit den verhaltensauffälligen Kindern mit dem sogenannten sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf! Hier sind wir glaube ich, Gott sei Dank, ein ganzes Stück weiter, weil im Haushalt 2018/2019 Mittel zur Verfügung stehen, um eben auch jenseits der 50 Plätze, die es an der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße gibt und über die schon gesprochen wurde, jenseits der Möglichkeit, einige wenige Kinder an das ReBUZ zu delegieren, im Unterricht als Teil der Schulen und der Klassen auch eine Differenzierung anbieten zu können, sodass Kleingruppen eben auch vorübergehend nach dem Prinzip der temporären Lerngruppen oder der Übergangsklassen unterrichtet werden können.

Ich hoffe, dass sich Schulen auf diesen Weg machen, weil wir aus den Schulen gerade diese Beschwerden hören, dass man nicht nur den Kindern, die selbst Probleme mit ihrem Verhalten haben, nicht gerecht werden kann, sondern dass diese dann auch ganze Klassen und Lehrerkollegien in einer Form stressen, dass kein vernünftiger Unterricht mehr möglich ist, wir dieses Problem endlich angehen wollen und die Möglichkeit bieten, Kleingruppen dann eben auch temporär extra zu be

schulen mit dem Ziel, sie wieder in die Klasse zurückzuführen und dann auch wieder diese Gemeinsamkeit herzustellen. Ich sagte es vorhin, eine konkrete Maßnahme, die diesem Prinzip, dass es Gemeinsamkeit und Differenz eben gibt, dann entspricht! Die Mittel sind jetzt da, Konzepte werden in den Schulen erarbeitet, und das ist gut so, weil es sich um ein sehr dringendes Problem unserer Schulen handelt, das hier aufgegriffen werden muss.

Es ist in beiden Anträgen der LINKEN und der CDU von Ressourcen die Rede, und in dem Bericht der Deputation, den Sie kritisiert haben, wird erst einmal aufgezählt, was tatsächlich an Stellen in den ZuP und ReBUZ, in der Regelbeschulung, was an Studiengängen in der Universität, in der Weiterbildung, Studiengang inklusive Pädagogik und all diesen Dingen, die Sie ansprechen, an Aufstockung der Schulsozialarbeiterstellen, tatsächlich gemacht worden ist und gemacht wird. Im Haushalt 2018/2019 gibt es einen ganz deutlichen Schwerpunkt der Verstärkung dieser Mittel, dieser Personalstellen, und jetzt können Sie berechtigterweise sagen, dass es aus ihrer Sicht nicht genug sei.

Ich finde aber, die Aufzählung ist außerordentlich imposant, und aus ihr geht hervor, dass die Koalition ganz bewusst, ganz ausdrücklich und auch in einer nach wie vor schwierigen Haushaltssituation, die wir auf jeden Fall mindestens bis zum Jahr 2019 haben, dann ein Zeichen setzt und diese Stellen, die Sie teilweise – das haben Sie ja gesagt – schon länger eingefordert haben, jetzt auch in diesem Haushalt abzubilden, diese Ausbildungsgänge auf den Weg zu bringen und auch die räumlichen Sanierungsbedarfe und so weiter ganz deutlich aufzugreifen. Aus meiner Sicht muss in der weiteren Entwicklung dessen, was jetzt in den Beschlüssen der Koalition zum Haushalt 2018/2019 zur Verfügung gestellt wird, im Schulkonsens die Möglichkeit ergriffen werden, in einem möglichst großen Konsens der politischen Parteien und Fraktionen in diesem Hause die weitere Verpflichtung für die weitere Ressourcenausstattung dieser Bereiche in den nächsten Jahren dann über die jetzt gültigen Haushalte hinweg Einfluss zu nehmen.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! Die Ressourcenausstattung muss nach Meinung der Grünen Teil des Bildungskonsenses werden. Das war sie auch schon im letzten, auch da wurde die Frage angesprochen, das heißt, wir müssen uns auch im Bildungskonsens mit den materiellen Grundlagen der Beschlüsse, die wir pädagogisch, didaktisch

und bildungspolitisch dort hineinschreiben, befassen und uns auch zu der Ausstattung mit den entsprechenden Ressourcen bekennen. Das muss dann in den kommenden Haushalten umgesetzt werden, aber eine solche Erwähnung gehört zu den Punkten, die wir Grünen in diesem Papier ganz besonders wichtig finden. – Vielen Dank!

Als nächster Redner das Wort der Abgeordnete Remkes.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Besucher! Die Antwort des Senats auf die Frage der Grünen offenbart einmal mehr die massiven Probleme, die die Umsetzung der Inklusion im Land Bremen mit sich bringt. Der nicht von vernunftorientierter Politik, sondern von ideologischer Überzeugung geleitete Inklusionsprozess, den der rotgrüne Senat als selbst ernannter Vorreiter in Deutschland verbissen vorantreibt, stellt Bremens Schulen vor immer größere Herausforderungen. Das liegt nicht nur am grundsätzlich falschen Konzept der Einheitsschule, auf dem die Inklusion fußt, sondern auch am Fehlen von Personal- und Haushaltsmitteln. Die ehrgeizigen Ambitionen der Landesregierung werden sich so nicht verwirklichen können.

Bremens Schüler sind im nationalen Leistungsvergleich beharrlich auf den letzten Plätzen. Längst hat Bremen bildungspolitisch den Anschluss selbst an das Mittelmaß in Deutschland verloren. Bereits die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen hat Bremens Schulen an die Grenzen des Machbaren geführt. Mit der politisch gewollten inklusiven Beschulung sind diese Grenzen des Zumutbaren für Lehrer und Regelschüler erreicht.

Reden wir doch einmal Tacheles! Was uns hier vom Senat euphemistisch als „Schülerinnen und Schüler mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen“ verkauft wird, sind vielfach Jugendliche, die man zu meiner Schulzeit noch politisch unkorrekt als „Rabauken“ bezeichnet hat, Schüler also, die den Unterricht massiv störten, ihre Mitschüler drangsalierten und teilweise sogar die Lehrkräfte tätlich angriffen. Solche Jugendlichen waren es, die in ihren Klassen und mitunter an der ganzen Schule durch ihr aggressives Auftreten ein Klima der Einschüchterung und der Angst verbreiteten.

Die meisten Lehrer in Bremen waren froh, wenn diese Problemfälle nach langem Hin und Her end

lich an eine sonderpädagogische Einrichtung verwiesen wurden. Doch im Zuge der totalen Inklusion werden auch diese Jugendlichen wieder an die Regelschulen zurückgeholt, obwohl es dort am pädagogischen Fachpersonal fehlt, um deren störungsfreie Reintegration in den Klassenverband zu gewährleisten.

Einmal mehr betreibt Rot-Grün ideologisch determinierte Interessenpolitik für eine kleine Minderheit, die zulasten der großen Mehrheit verhaltensunauffälliger Schülerinnen und Schüler geht, die nur eines wollen: In Ruhe lernen, um Bildung zu erwerben und sich so eine Basis für die Zukunft zu schaffen!

Der politischen Linken geht es um Gleichmacherei, koste es, was es wolle! Bremens Schulen sind von SPD und Grünen zum Experimentierfeld gemacht worden und damit teurer als das bewährte gegliederte Schulsystem. Wenn der Senat in seiner Antwort den Eindruck erweckt, die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen in den Inklusionsprozess sei durch die UN-Behindertenkonvention vorgegeben, so ist das juristisch mehr als zweifelhaft. In der UNBehindertenkonvention ist von Menschen mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen an keiner Stelle die Rede, deshalb auch der – allerdings untaugliche – Versuch des Senats, verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in seelisch Behinderte umzudeuten, um sie in das definitorische Schema des Vertragswerks zu pressen.

Im Übrigen beschreibt Artikel 1 der Konvention Behinderte als Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen, die sie an der wirksamen gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen sind üblicherweise nicht langfristiger Natur, sondern eine vorübergehende Erscheinung, die besonders auch bei Jungen in der Pubertät auftritt.

Wie gesagt, der Hinweis auf die UN-Behindertenkonvention kann die Inklusionsplätze des Senats nicht legitimieren. Ja, es ist unter Juristen sogar umstritten, ob die Konvention im einschlägigen Artikel 24 überhaupt die generelle gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen an Regelschulen vorschreibt oder ob es nicht vielmehr darum geht, im Rahmen der nationalen Bildungssysteme adäquate Angebote zur Verfügung zu stellen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. So

steht es wirklich in § 24 Absatz 2 der UN-Behindertenkonvention. Unter Hinweis auf diese Bestimmung rechtfertigt sogar Großbritannien, ebenfalls Unterzeichnerstaat der Konvention, den Fortbestand von sogenannten Sonderschulen. Sie seien in bestimmten Fällen eben erforderlich, um den spezifischen Anforderungen von behinderten Menschen gerecht werden zu können, so die Argumentation. Eine vernünftige Sichtweise!

Dass die totale Inklusion als Ideal grüner, linker Bildungspolitik nicht einmal im ach so fortschrittlichen Bremen funktioniert, hat mittlerweile auch der Senat einsehen müssen. Die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße, das Förderzentrum für Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden sozialemotionalen Verhaltensdefiziten in Bremen, sollte im Zuge der Inklusion eigentlich schon vor Jahren geschlossen werden. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend eingestehen, dass man auf diese Kompetenz der Einrichtung weiter angewiesen ist, wie wir auch vorhin hörten, zumindest einmal bis 2025, weshalb die Fortführung der Schule geboten sei, und das neun Jahre nach dem Start der inklusiven Beschulung in Bremen.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss!

Wir sagen voraus, dass uns die Schule an der FritzGansberg-Straße noch einige Zeit erhalten bleibt, und das ist auch gut so. Vor diesem Hintergrund mutet es geradezu wie eine Durchhalteparole aus dem bildungspolitischen Ressort an, wenn es in der Antwort des Senats heißt, ein Zurück in der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems gebe es nicht.