Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es schließt ganz gut an die gerade gehörte Debatte an, jetzt dieses Thema aufzurufen, denn die Frage: Rechtsstaat – haben wir einen, haben wir keinen und wie stehen wir zu ihm? Es hat mir sehr gut gefallen, was der Kollege Röwekamp dazu gerade ausgeführt hat, weil wir uns als Partei auch unbedingt als Partei des Grundgesetzes und des Rechtsstaats sehen und das als Handlungsanleitung in sehr, sehr vielen Zweifelsfragen verwenden.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz)

Es geht also um den Fall, über den wir heute reden und ich habe das Gefühl, obwohl wir nicht so viel Zeit haben, dass ich am Anfang für diejenigen, die es nicht miterlebt haben und das sind ja einige unter uns, noch einmal schildern muss, um was es hier eigentlich geht.

Seit 1992 – und dieses Thema habe ich mir ausdrücklich bewusst vorgenommen zu nennen – gibt

es in der Stadt Brechmitteleinsätze. Um es bewusst zu nennen, um auch deutlich zu machen, dass es nicht um eine parteipolitische Schuldzuweisung irgendeiner Art geht – denn 1992, wie sich die Älteren erinnern können, regierte hier eine Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen – und ich finde, es gehört absolut dazu, zu sagen, dass der Startpunkt des Brechmitteleinsatzes in Bremen genau in diese Zeit gefallen ist und dass es gar nicht darum geht, mit Fingern auf andere zu zeigen, sondern dass hier sehr viele über einen langen Zeitraum beteiligt waren.

Man muss sich das so vorstellen, dass zunächst in dieser ganzen Zeit Verdächtige, die in das Polizeigewahrsam mitgenommen wurden, gebeten werden, freiwillig einen Brechmittelsirup, das so genannte Ipecacuana einzunehmen. Eine ganze Zeitlang wurden auch Injektionen eingesetzt, die man dann aber in den 1990er Jahren eingestellt hat. Wenn man sich dagegen gewehrt hat, wurde dieses Brechmittel mittels einer Magensonde dem gefesselten Verdächtigen zwangsweise eingeführt. Dass das schon per se, schon von der Beschreibung her, eine Methode ist, die sowohl die Bremer Ärzteschaft, als auch hinterher – das nehme ich jetzt einmal vorweg, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – als eine Brechmittelfolter, als eine Folterbehandlung und als etwas bezeichnet hat, das ganz klar vom Rechtsstaat aus verboten ist, in dieser Weise mit Verdächtigen umzugehen. Das nehme ich an dieser Stelle vorweg, man kann es sich aber, wenn man die Berichte liest – ich habe sehr viele der Berichte aus dieser Nacht, um die es hier geht gelesen – auch im Detail sehr gut vorstellen.

2001 kam bei einer solchen Praxis in Hamburg ein Mensch namens Achidi John zu Tode. Wir hatten in dieser Bürgerschaft eine sehr, sehr zugespitzte Debatte, weil diese Grüne Fraktion beantragt hatte, nach diesem Tod die Brechmittelpraxis in Bremen einzustellen, was damals von der großen Koalition die regiert hat, in diesem Hause abgelehnt worden ist.

Ende des Jahres 2004 und über den Jahreswechsel 2005 war es dann der Verdächtige Laye-Alama Condé, der in Bremen in den Polizeigewahrsam gebracht und dieser Behandlung unterzogen wurde. Während der Behandlung, gegen die er sich wehrte, fiel er ins Koma, es wurde ein Notarzt hinzugezogen, er wurde in das Krankenhaus eingewiesen und Anfang des Jahres 2005 ist er an den Folgen seiner Verletzungen gestorben.

Erst daraufhin wurde der Brechmitteleinsatz ausgesetzt und nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2006 dann endgültig auch formal eingestellt. Wir werden nachher noch einmal darauf zurückkommen, was dieses Urteil – das ja einerseits einem Kläger aus Deutschland eine Entschädigung für diese erlittene Folter, wie der Gerichtshof es bezeichnet hatte, zugesprochen hat – was das eigentlich bedeutet für die ganzen Fälle, die auch in Bremen bis dahin durchgeführt wurden.

Die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Falles finde ich erwähnenswert. Ich verstehe immer, dass der Senat eine große Zurückhaltung hat, sich zur dritten Gewalt zu äußern. Das hat er auch in der Antwort auf diese Große Anfrage gemacht. Aber man muss zumindest einmal erwähnen, dass zwei Freisprüche eines Bremer Landgerichts vom Bundesgerichtshof mit einer so derben und wirklich ganz fundamentalen Wortwahl zurückgewiesen und wieder nach Bremen zurückgeschickt wurden, dass man doch sagen kann, dass es so etwas sehr selten gegeben hat. Es musste dann ein drittes Verfahren geben, das endete dann mit einer Einstellung des Verfahrens. Dagegen hat der Bundesgerichtshof keine Mittel und deswegen ist es auch dabei geblieben.

Seitdem, und das merkt man auch daran, dass wir heute, im Jahr 2018, diese Große Anfrage debattieren, die auf einem Antrag fußt, den die Fraktion der Grünen im Jahr 2014 beschlossen hatte, um sie als Antrag hier einzubringen und in einem sehr, sehr langen Prozess wurde daraus dann eine Große Anfrage. Das ist den parlamentarischen Gepflogenheiten in einer Koalition geschuldet und im Mai 2018 diskutieren wir jetzt die Antwort. Seitdem haben wir eine intensive Debatte. Es sind heute viele Menschen da, die diese intensive Debatte vor allen Dingen, an erster Stelle mit geführt haben und bei denen wollte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bedanken, dass Sie dieses Gedenken, dass Sie dieses Thema hochgehalten haben. Ich glaube, alle Versuche falsch zu verstehen was diese Initiative damit will und warum sie es tut, sind gescheitert. Das liegt auch daran, dass sie dieses Thema mit großer Sachlichkeit behandeln und dafür noch einmal vielen Dank an dieser Stelle!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Warum habe ich mit dem Gewaltmonopol begonnen? Ich finde, es gibt einen Trend weltweit, man kann ganz klar davon ausgehen, dass in Diktaturen und Gewaltherrschaften ein Gewaltmonopol, das

sich auf rechtsstaatliche Basis bezieht, so nicht funktioniert. Ich finde aber, wenn man sich einmal umschaut in unserer Welt, dann ist es auch in Demokratien immer mehr der Trend, diese Rechtsstaatlichkeit und dieses Gewaltmonopol nicht ganz so ernst zu nehmen. Nur ein kleines Beispiel: Es gibt auf den Philippinen einen demokratisch legitimierten, sauber gewählten Präsidenten, der sich rühmt, Anordnungen für extralegale Erschießungen zu mehreren Tausend in Auftrag zu geben und auch durchführen zu lassen.

(Glocke)

Ich komme in der ersten Runde zum Schluss.

In Meinungsumfragen steht er mit etwa 80 Prozent an der Spitze aller Präsidentschaftskandidaten für die nächste Wahl. Ich glaube, dass das zeigt, dass die Bedrohung für den Rechtsstaat, für Menschenrechte und für den Umgang mit dem Gewaltmonopol auch in Demokratien immer ein Anlass zur Sorge sein muss und dass in diesem Fall, der einen ganz anderen Kontext hat, der nicht vergleichbar ist, wir auch dieses Thema, wie gehen wir mit unserem Gewaltmonopol in diesem Rechtsstaat um, thematisieren müssen.

(Glocke)

Ich würde dann in der zweiten Runde darauf kommen, welche Schlussfolgerungen wir aus der Antwort des Senats und aus unseren Erkenntnissen zu diesem Fall ziehen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Ich begrüße auf der Besuchertribüne recht herzlich heute im Namen der Bürgerschaft, Sie, als Initiative im Gedenken an Laye-Alama Condé.

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Gottschalk.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich im ersten Teil ein paar allgemeinere Worte voranstellen und lassen Sie mich erinnern an ein Diktum von Polizeipräsident Lutz Müller: Niemand darf unter polizeilicher Obhut ums Leben oder nachhaltig zu Schaden kommen. Punkt.

(Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 11. Juli 2006 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit zehn zu sieben Richterstimmen festgestellt, dass die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln, ich zitiere, „eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung ist, die im Widerspruch zu Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht“. Zu diesem Zeitpunkt war die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln in Bremen bereits ausgesetzt – aufgrund des tragischen Todes von Laye-Alama Condé.

Liest man die Beschreibung der Vorgänge, die zu seinem Tod führten, so packt einen heute noch das Entsetzen. Zu Recht wurde daher auch die Frage nach der individuellen strafrechtlichen Verantwortung des beteiligten Arztes gestellt. Darüber hinaus steht aber noch eine andere Frage im Raum. Wie konnte es dazu kommen, dass in Bremen wie in anderen Teilen Deutschlands über einen langen Zeitraum hinweg staatliche Zwangsmaßnahmen durchgeführt wurden, die später als menschenwidrig eingestuft wurden? Die Antwort, so glaube ich, lässt sich nicht lösen von den Zeitumständen, unter denen die Brechmittel eingeführt wurden: dem Ausmaß und der sichtbaren Konzentration von Drogenabhängigen und Drogenhandel, insbesondere im Viertel, der Verunreinigung öffentlicher Räume mit Drogenutensilien, den damit verbundenen oder vermuteten Gefahren für Kinder, der hohen Beschaffungskriminalität und nicht zuletzt der verbreiteten Empörung und dem Frust darüber, dass Polizei und Justiz alle diese Probleme nicht zu lösen vermochten.

Es war dieser Hintergrund, aus dem die Überzeugung und der Antrieb erwuchsen, mehr polizeiliche Präsenz zu zeigen, konsequenter gegen den Drogenhandel vorzugehen und dabei insbesondere die Sicherstellung von Beweisen für die rechtliche Ahndung zu verbessern.

Doch es bleibt die Frage, wie konnten Staat und Politik so weit gehen, das Mittel der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln zu wählen? Dazu, so sieht es rückblickend aus, haben vor allem zwei Sichtweisen beigetragen. Die eine Linie sprach sich mehr oder weniger offen für ein härteres physisches Vorgehen aus. Ihre Grundposition war, dass Schwerstkriminelle, und als solche wurden von ihnen auch die Drogenhändler auf der Straße angesehen, eben auch mit deutlicher Härte rechnen müssten. Die andere Linie setzte darauf, dass die Zwangsmaßnahmen in der Praxis mit einem geregelten transparenten Verfahren vorgenommen

würden, mit ausreichendem medizinischen Schutz und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit des physischen Zwangs. Beide Sichtweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen, so stellt es sich heute im Nachgang dar, waren nicht richtig.

Der tragische Tod von Laye-Alama Condé war daher ein Weckruf für alle politisch, polizeilich und auch medizinisch Handelnden. Er hat erschüttert und tut dies auch heute noch. Mit hohem Aufwand wurden damals die genauen Umstände seines Todes untersucht. Mehrere Gerichtsverfahren vor dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof beschäftigten sich mit der Aufklärung.

(Präsident Weber übernimmt den Vorsitz)

Jahrelang beschäftigten sich die Politik, die Justiz, die Polizei und die Menschen in Bremen mit dem Tod von Laye-Alama Condé. Diese umfangreiche Aufklärungsarbeit und Diskussion war keineswegs unverhältnismäßig, sie war zwingend notwendig und unerlässlich. Auch unabhängig von der gerichtlichen Aufklärung wurde der Tod von Herrn Condé öffentlich und transparent aufgearbeitet. Beispielhaft zu nennen ist dabei die Broschüre, die der Polizeipräsident gemeinsam mit dem Innensenator herausgegeben hat.

Auch wenn der Fall aufgeklärt und abgeschlossen ist, die tragischen und beklemmenden Ereignisse, die zum Tod von Laye-Alama Condé geführt haben, sind bis heute ein mahnendes Beispiel in der Aus- und Fortbildung der Polizei. Das Schicksal von Laye-Alama Condé ist auch eine Verpflichtung.

Die Richtschnur für uns alle bleibt dabei das, was Polizeipräsident Lutz Müller in nur einem Satz, aber mit aller Deutlichkeit zusammengefasst hat: Niemand darf unter polizeilicher Obhut ums Leben oder nachhaltig zu Schaden kommen. Punkt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuallererst einmal ganz ausdrücklich bei Dr. Matthias Güldner für die Große Anfrage bedanken. Wir sind nicht immer einer Meinung hier in diesem Haus, aber bei der Aufarbeitung der Brechmittelvergabe habe ich viel Anerkennung für

die jahrelangen Initiativen, die von Ihnen ausgingen und von Ihrer Fraktion und möchte mich dafür ausdrücklich noch einmal bedanken.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte trotzdem im ersten Teil zwei, drei Sachen noch einmal zum Thema sagen. Sie haben eben gesagt, seit 1992 seien es 13 lange Jahre gewesen, in denen Tatverdächtigen in Bremen auch gegen ihren Willen Brechmittel verabreicht worden sei und das unter Zwang. Fachleute schätzen, dass zwischen 80 bis 160 Personen von diesen Maßnahmen betroffen waren. Es ist ein großes Problem, dass es darüber auch überhaupt keine Dokumentation bei der Polizei gab, dass das nie aufgezeichnet worden ist. Es gibt daher auch höhere Schätzungen, die von Anwälten angestellt worden sind. Tatsächlich ist das eines der Probleme auch der fehlenden Rechtsstaatlichkeit, dass diese Brechmittelvergaben nie systematisch dokumentiert worden sind, obwohl sie ganz offensichtlich gefährlich waren.

Schon in den Neunzigerjahren hatten Anwälte, einzelne Ärzte-Initiativen und einzelne Gruppen immer wieder gegen die Brechmittelvergabe protestiert. Staatsanwaltschaft, Polizeiführung, Ärztekammer, Innen- und Justizressort und eine Mehrheit hier im Parlament wollte allerdings auf die Brechmittelvergabe als Mittel der Beweissicherung oder im Beweissicherungsalltag, wie es Henning Scherf damals ausgedrückt hat, nicht verzichten. Dr. Matthias Güldner hat es schon gesagt, im Dezember 2001 ist in Hamburg Achidi John an der Brechmittelvergabe in Obhut der Polizei gestorben und die Grünen haben damals beantragt, die Brechmittelvergabe hier zu stoppen, das ist leider nicht erfolgt. Stattdessen wurden seit dem Jahr 2001, also seit diesem Zeitpunkt noch einmal rund 300 Brechmittelvergaben zwangsweise durchgeführt.

Im Januar 2005, drei Jahre später, starb LayeAlama Condé an der zwangsweisen Brechmittelvergabe im Bremer Polizeigewahrsam und ich möchte hier doch noch einmal sagen, was damals stattgefunden hat. Über die Dauer von zweieinhalb Stunden wurden ihm große Mengen Brechmittel und Wasser über eine Magensonde verabreicht. Er war gefesselt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs starb Condé, weil Wasser und Erbrochenes in seine Lungen eingedrungen sind, was zu einem Sauerstoffmangel und einer tödlichen Hirnschädigung führte. Man stellte fest, dass es sich um den Tod durch innerliches Ertrinken gehandelt hat. Ich

beschreibe das hier deswegen so ausführlich, weil nur dadurch eigentlich das ganze Ausmaß und auch im Grunde die Skrupellosigkeit dieser Maßnahme deutlich wird.

Die Brechmittelvergabe wurde nach dem Tod von Condé nur vorübergehend ausgesetzt. Sie wurde nicht grundsätzlich abgeschafft, das geht aus den Plenarprotokollen hervor. Erst ein Jahr später, 2006, stufte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln als Verstoß gegen das Folterverbot ein. Das Gericht stellte fest, dass die Brechmittelvergabe eine, ich zitiere, „unmenschliche und erniedrigende Behandlung ist und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt“. Erst danach wurde die zwangsweise Brechmittelvergabe in Bremen komplett abgeschafft.

Die strafrechtlichen Ermittlungen, das ist hier schon erwähnt worden, gegen den durchführenden Arzt sind nach drei Freisprüchen und zwei erfolgreichen Revisionen zum Bundesgerichtshof vom Landgericht dann doch endgültig eingestellt worden. Den zweiten Freispruch des Landgerichts Bremen, das hat uns hier auch schon in meiner Zeit als Abgeordnete beschäftigt, hat der BGH als, Zitat, „fast grotesk falsch“ bezeichnet und hat eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist seit dem Jahr 2013 abgeschlossen, wie ich finde nicht zufriedenstellend. Der Arzt musste letztlich 20 000 Euro an die Mutter von Laye-Alama Condé zahlen. Die anderen Betroffenen der Brechmittelvergabe wurden im Übrigen nie entschädigt und das finde ich falsch.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Erst ab diesem Zeitpunkt, also ab 2013, beginnt in Bremen die politische Aufarbeitung durch Behörden und Regierungsvertreter in der Öffentlichkeit. Das ist reichlich spät, aber ich hoffe, dass wir nun insgesamt doch einen Schritt weiterkommen. Als erster Vertreter entschuldigte sich Polizeipräsident Lutz Müller im Jahre 2014 im Rahmen einer umfangreichen Broschüre öffentlich bei der Familie. Er hat auch ein Bild des Verstorbenen in seinem Büro, wie ich sehen konnte. Ich zitiere das jetzt nicht noch einmal, denn das hat schon Herr Gottschalk gesagt, aber ich finde die Aussage hat eine solche Wirkung für die Zukunft, nämlich dass sich das nie wiederholen darf, dass jemand, der sich in staatlicher Obhut befindet, egal ob freiwillig oder zwangsweise, durch staatliche Mittel zu Tode kommen kann.

Diese Aussage von Lutz Müller ist eine derartig zukunftsweisende Aussage, an der wir uns auch hier im Parlament messen müssen. Was ich richtig gut finde, ist, dass die Broschüre, die Herr Müller und der Innensenator herausgegeben haben, bei der Aus- und Fortbildung der Polizei in Bremen verwendet wird. Wir begrüßen das ausdrücklich. Ich kann an dieser Stelle sogar sagen, dass von allen Beteiligten die Polizei diese Zwangsmaßnahmen am gründlichsten aufgearbeitet hat. Ich finde, damit ist die Polizei Bremen durchaus auch bundesweit ein leuchtendes Vorbild. Das muss man in dieser Deutlichkeit hier auch einmal sagen.

(Glocke)

Ich werde in der zweiten Runde gleich noch einmal etwas dazu sagen, was ich mir wünsche, was aus dieser Aufarbeitung eigentlich für die Zukunft erfolgt. – Danke schön!