Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

Verkürzt geht es um die Frage, ob es sich bei der Jacobs University Bremen um ein Unternehmen handelt oder eben nicht. Da gibt es den Vertrag von Lissabon. Aber, da der auch schon ein bisschen älter ist, gibt es daneben mit der Zeit von der EUKommission, aber auch vom Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Kriterien, die benannt worden sind, anhand derer die Prüfung der von dem Senat beauftragten Kanzlei durchgeführt wurde, und zwar im Detail und in der rechtlichen Würdigung mit den von der Kommission und vom Europäischen Gerichtshof gesetzten Schranken.

Im Ergebnis heißt es in der Stellungnahme, Zitat: „Die Jacobs University erfüllte diese Kriterien“, Zitat Ende. Mit Kriterien ist gemeint, im staatlich überwachten System, Finanzierungsfragen und keine Gewinnerzielungsabsicht und, Zitat, „sodass die Übernahme des Kredits durch die Freie Hansestadt Bremen keine Beihilfe darstellt“. Auf dieser Basis hat der Senat seine Beschlüsse gefasst und der Haushaltsausschuss den Nachtragshaushalt beraten. Es ist Ihr gutes Recht, sich mit einer anderen Rechtsauffassung an die Europäische Union zu wenden. Ich verwahre mich aber sehr deutlich gegen den Eindruck, der hier entstanden ist, wir wären blauäugig über diese sehr komplexe Thematik

hinübergegangen und würden wesentliche Aspekte ausblenden. Das Gegenteil ist der Fall, meine Damen und Herren!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Zusammengefasst: Wir halten die finanzielle Stärkung des städtischen Klinikverbundes Gesundheit Nord für erforderlich, verbinden damit aber auch die klare Erwartung an die Gesundheitssenatorin und die GeNo-Geschäftsführung, für eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses zu sorgen. Im Falle der Jacobs University tragen wir das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Senat und der Jacobs Stiftung mit und verbinden auch hiermit eine klare Erwartung an die Senatorin für Wissenschaft, für eine deutlich bessere Einbindung der privaten Universität in die bestehende Hochschullandschaft Sorge zu tragen. – Herzlichen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erstens den Nachtragshaushalt für die GeNo und den Nachtragshaushalt für die Jacobs University Bremen.

Ich möchte zunächst Stellung nehmen zu der GeNo-Frage und vorwegschicken möchte ich, dass wir ein tatsächlich dichtes Netz von Krankenhäusern und eine ausgezeichnete Gesundheitsversorgung in Bremen haben. Im Zuge von Strategiediskussionen habe ich auch schon einmal gehört, dass in Niedersachsen oder an anderen Orten die Wege zu einem Krankenhaus länger sind als in Bremen. Deswegen könnte man auch darüber nachdenken, dass längere Wege auch in Bremen akzeptabel wären. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Kurze Wege retten Leben. Ich akzeptiere keine Medizinstrategie, die darauf setzt, dass man zugunsten von wirtschaftlichen Erwägungen die Wege zum Krankenhaus länger macht. Das ist falsch, das haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Bürgerinnen und Bürger in Bremen nicht verdient. Deswegen muss Ziel jeder Strategie sein, –

(Zuruf Abgeordnete Dehne [SPD])

die Gesundheitsversorgung, dieses Niveau von Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten, das wir

jetzt haben, auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsbedingungen sich in den letzten Jahren auch nicht gerade verbessert haben, sondern auch unter Druck stehen. Deswegen muss Medizinstrategie die Patientinnen und Patienten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fokus haben.

(Beifall DIE LINKE)

Der Nachtragshaushalt, 205 Millionen Euro für die GeNo, wird im Wesentlichen, ein Grund ist oder ein Ziel dieser Übung ist, die GeNo von den Kosten des Teilersatzneubaus zu befreien, weil man erkannt hat, dass es ein strategischer Fehler war, diese Kosten aus dem laufenden Betrieb des Krankenhauses erwirtschaften zu wollen. Dieser Ansatz ist richtig. Das ist völlig klar, das ist schon länger klar, dass das nicht funktionieren kann, aber jetzt ist es auch eingesehen worden. Die interessante Frage ist, schafft eigentlich der jetzige Beschluss oder erfüllt dieser Beschluss dieses Ziel? Wir haben noch einmal nachgeschaut, die GeNo hat momentan eine Belastung im Kapitaldienst an Zinsen von ungefähr 8,4 Millionen Euro, jedes Jahr. Ein Großteil dessen entspringt der Belastung durch die Finanzierung des Teilersatzneubaus. Was Sie jetzt machen, ist, Sie entlasten die GeNo von 65 Millionen Euro, das bringt ziemlich genau 1,5 Millionen Euro Zinsen. Das empfinde ich nicht als Entlastung, das ist nur ein winziger Schritt in die richtige Richtung, ein richtiger Schritt ist das nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich mache in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf aufmerksam, dass wir immer noch ein Krankenhausfinanzierungsgesetz haben, und ich sage es, bis es durchgedrungen ist, bis in die letzten Köpfe: Wir diskutieren nicht über eine Finanzspritze, sondern wir diskutieren über die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe, nämlich die Übernahme der Investitionskosten für das Gesundheitswesen durch die öffentliche Hand. Das steht im Krankenhausfinanzierungsgesetz.

(Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Gottschalk [SPD]: Das ist auf Landesebene, Herr Rupp, nicht auf Kommunalebene.)

Herr Gottschalk, Sie können sich natürlich irgendwie durch Verlagerung von Verantwortung aus der gesetzlichen Verantwortung stehlen.

(Abgeordneter Gottschalk [SPD]: Das ist auf Lan- desebene!)

Ja, genau und weil man dieser gesetzlichen Verantwortung nicht gerecht werden will, weicht man auf die Kommune aus. Finden Sie, das ist richtige Politik? Das, finde ich, ist Täuschung von Wählerinnen und Wählern.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist Entziehen von Verantwortung.

(Beifall DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Gott- schalk [SPD])

Der Effekt, den Sie erreicht haben, ist, dass Sie durch diesen materiellen Druck auf die GeNo einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass die Schwierigkeiten, die Sie jetzt haben, heute da sind. Dann ist es egal, ob Sie einen Trick gefunden haben, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, oder nicht. Sie haben faktisch der GeNo Investitionen aufgebürdet, für die sie gar nicht bezahlt wird, für die die Krankenkassen überhaupt nicht das Geld zur Verfügung stellen. Das ist die Wahrheit. Und möglicherweise war es formal korrekt, im Sinne des Gesetzes war es auf jeden Fall nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Sie müssen das Eigenkapital erhöhen, weil sonst in 18 Monaten der Betriebsmittelkredit ausläuft. Das ist eine notwendige und nicht zu diskutierende Maßnahme. Es ist unbedingt notwendig, das zu tun. Deswegen haben wir gesagt, wir können zwei Dinge erreichen: Wir können einerseits die aktuelle Liquiditätssituation verbessern und zweitens, wir können Ihrem eigenen, selbst formulierten Ziel, nämlich die GeNo von der Belastung des Teilersatzneubaus zu befreien, einen deutlichen Schritt näher kommen, wenn wir 100 Millionen Euro Schuldverschreibungen, die noch im Raum stehen, ebenfalls übernehmen. Wir haben dazu drei Vorschläge gemacht, abgestuft: einen sehr vernünftigen, einen vernünftigen und einen halbwegs vernünftigen Vorschlag.

Der sehr vernünftige Vorschlag war, zu sagen, die GeNo hat noch Grundstücke, die sie unbedingt verkaufen muss, um überhaupt finanziell langfristig über die Runden zu kommen. Jetzt wird die Frage gestellt: Verkaufen wir diese Grundstücke an den meist bietenden Investor oder sichern wir diese Grundstücke für eine vernünftige und gute Stadtentwicklung? Wir haben gesagt, wir wollen diese Grundstücke sichern für eine vernünftige Stadtentwicklung, deswegen können wir der GeNo diese Grundstücke abkaufen. Dann hat die GeNo

die Mittel, um die Schuldverschreibung in der Zukunft zu übernehmen beziehungsweise die daraus entstehenden Verpflichtungen zu übernehmen. Das entlastet die GeNo um weitere 4,1 Millionen Euro Zinsen, das wäre ein deutlich größerer Schritt in die richtige Richtung. Diesem Beschluss haben Sie nicht zugestimmt.

Wir haben einen vernünftigen Vorschlag gemacht: Wir haben gesagt, zusätzlich zu den 65 Millionen Euro übernehmen wir auch die 100 Millionen Euro Schuldverschreibung, ohne die Grundstücke zu kaufen. Das wären auch 4,1 Millionen Euro gewesen. Diesem vernünftigen Vorschlag haben Sie auch nicht zugestimmt.

Wir haben einen halbwegs vernünftigen Vorschlag gemacht, nämlich zu sagen, lasst uns wenigstens für fünf Jahre die Zinsen, die aus diesen 100 Millionen Euro Schuldverschreibungen entstehen, übernehmen. Das haben Sie auch nicht gemacht. Also haben Sie keinen vernünftigen Vorschlag angenommen. Deswegen werden wir uns bei der Frage Nachtragshaushalt GeNo enthalten, weil eben in einer Situation, wo eine gute Lösung möglich gewesen wäre, jetzt nur eine Notlösung auf dem Tisch liegt. Wir werden dem nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sage jetzt noch etwas zu der Jacobs University Bremen und ich fange einmal an – der Kollege Fecker hat natürlich mit Recht gesagt, dass wir sehr skeptisch gegenüber vielen EU-Regelungen sind. Er hat mit Recht angemerkt, dass diese Regelungen oftmals vernünftigen Lösungen bei der Finanzierung auch von staatlichen oder landeseigenen Unternehmen im Wege stehen. Ja. Das entbindet doch aber dieses Haus nicht von der Pflicht, geltendes Gesetz bei dem Beschluss von Nachtragshaushalten zu beachten.

(Abgeordneter Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, genau das haben wir ja getan. – Beifall DIE LINKE)

Wir haben uns lange bemüht, das entsprechende Gutachten, wo die EU-Konformität beschieden wird, zu bekommen. Wir haben telefoniert, wir wollten Akteneinsicht, wir mussten einiges auf die Beine stellen. Letztendlich lag es für die letzte Sitzung dann vor. Deswegen hatten wir Schwierigkeiten, erstens zu prüfen, ob es eigentlich okay ist, was darin steht, und zweitens haben wir uns erlaubt, jemanden anderes zu fragen, ob das wirklich stichhaltig ist. Dieser jemand anderes hat gesagt: Nein.

Das ist nicht irgendjemand, den wir auf der Straße gefragt haben, wir haben eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei bemüht, die sich in EU-Recht auskennt und die sagt, das, was Ihr Gutachter sagt, stimmt nicht, diese Maßnahme ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht EU-konform, entspricht nicht dem Beihilferecht und ist möglicherweise somit angreifbar. Wir finden, dieses Parlament hat das Recht, auf der Basis einer gesicherten rechtlichen Beurteilung Entscheidungen zu fällen. Deswegen haben wir gesagt, unserer Meinung nach ist das nicht EU-fest.

(Beifall DIE LINKE)

Unabhängig von dieser Frage wird hier der Eindruck erweckt, würde man jetzt diese 45,7 Millionen Euro Schulden nicht übernehmen – das ist eine Belastung von mindestens 52 Millionen Euro im Haushalt in den nächsten Jahren, was in den Vorlagen immer nicht erwähnt wird, – dann hätte die Jacobs University keine Zukunft. Da wird immer ein Bild gemalt von einem desaströsen Bremen Nord ohne Jacobs University. Jetzt hatten wir ein großes Interesse daran, herauszufinden, wie ist eigentlich die aktuelle wirtschaftliche Lage der Jacobs University? Zur letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung, man höre und staune, stellt sich heraus, die letzte Vereinbarung, der trilaterale Vertrag und die daraus resultierenden Maßnahmen haben dazu geführt, dass nach heutigen Erkenntnissen die Jacobs University in diesem Jahr schwarze Zahlen schreibt, ohne öffentlichen Zuschuss, inklusive der Zinsen, die sie für ihren Kredit bezahlen müssen. Ja, inklusive der Zuschüsse durch die Jacobs University. Sie haben einen Businessplan vorgelegt, laut dem sie in den nächsten Jahren Mal um Mal höhere schwarze Zahlen schreiben. Der Businessplan ist inklusive der Zinsen für den Kredit, den wir jetzt übernehmen. Es ist eine Tatsache, dass, zumindest laut Jacobs University, etwas eingetreten ist, von dem wir bezweifelt haben, dass es klappt. Sie haben es geschafft. Dafür gebührt insbesondere wahrscheinlich der Frau Präsidentin Windt, der ehemaligen, Respekt, dass sie die Universität so auf die Beine gestellt hat, dass sie wirtschaftlich ohne öffentliche Zuschüsse auskommt. Deswegen sagen wir, es gibt jetzt auch gar keine unmittelbare wirtschaftliche Notwendigkeit, das zu beschließen. Wozu?

(Beifall DIE LINKE)

Im Gegensatz zur GeNo gibt es keine Liquiditätsprobleme, es gibt keine perspektivischen Prob

leme, sie haben ihr strukturelles Defizit weitgehend abgebaut, das Einzige, was sie brauchen, sind die neun Millionen von der Jacobs Foundation, und die stehen offensichtlich infrage.

(Abgeordneter Gottschalk [SPD]: Ja!)

Da gibt es offensichtlich ein Sonderkündigungsrecht, was wir zugegebenermaßen auch ein Stück weit übersehen haben, als wir uns mit dem trilateralen Vertrag beschäftigt haben. Damals dachten wir, es gibt eine Vereinbarung, wir geben noch einmal fünf Jahre drei Millionen Euro und ihr macht den Rest. Diese Vereinbarung war offensichtlich nicht wasserdicht. Da gibt es offensichtlich ein Schlupfloch. Das Schließen dieses Schlupfloches, das sagt, wenn die Jacobs University zwei Jahre hintereinander Minus macht, dann hat die Jacobs Foundation ein Sonderkündigungsrecht, kostet uns jetzt ungefähr 52 Millionen Euro mindestens. Es ist aber auch noch nicht klar, es gibt noch keine vertragliche Vereinbarung mit der Jacobs University, dass das auch wirklich eingehalten wird. Vor dem Hintergrund dessen, dass Sie im trilateralen Vertrag auch schon den Eindruck erweckt haben, dass Sie die 100 Millionen Euro nach Auslaufen der öffentlichen Unterstützung weiter bezahlen, würde ich sagen, ist ein weiterer Grund dafür, einmal zu warten, wie sieht eigentlich dieser Vertrag aus.

Also erstens, es gibt keine wirtschaftliche Notwendigkeit, zweitens, die EU-Konformität ist zumindest anzweifelbar und drittens, es gibt keinen Zeitdruck und viertens, es gibt noch keine vernünftige Vereinbarung mit der Jacobs University. Das sind für mich vier Gründe, dass wir diesen Beschluss heute nicht fällen, deswegen beantrage ich die Vertagung dieses Beschlusses. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Rupp hat den Antrag auf Vertagung und Aussetzung gestellt. Das finden wir wieder in Paragraf 39 unserer Geschäftsordnung, Absatz 2: Anträge auf Vertagung oder Schluss der Beratung sind jederzeit und sofort zur Verhandlung zu stellen. Das mache ich jetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist nach Paragraf 39 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sofort zur Verhandlung zu stellen. Zu diesem Antrag erhalten nicht mehr als zwei Rednerinnen und Redner dafür und dagegen das Wort.

Das Wort hat der Abgeordnete Röwekamp als Dafür-Redner.

Ich weiß nicht, ob es der Regierung helfen würde, wenn ich Sie verteidigen würde, Herr Präsident.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU hat bereits im Haushalts- und Finanzausschuss dafür geworben, dass wir die Beratungen über diesen Tagesordnungspunkt aussetzen. Der Kollege Rupp hat den Aussetzungsantrag im Wesentlichen damit begründet, dass im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung der Beihilfevorschriften vor der Entscheidung zur Jacobs University noch Beratungsbedarf besteht. Aus Sicht der Fraktion der CDU besteht noch besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Tragfähigkeit der Vorlagen zur GeNo. Der Kollege Eckhoff hat sowohl in seiner Rede als Berichterstatter als auch für die Fraktion der CDU darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht bis heute unerklärlich ist, warum das Parlament diesen Nachtragshaushalt übereilt beschließen soll, der Aufsichtsrat der GeNo hingegen gar nicht so sehr Eile hat, das medizinische Zukunftskonzept, zu dem dieser Nachtragshaushalt einen Beitrag leisten soll, zu beraten oder zu verabschieden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, wir reden über nicht wenig Geld. Wir reden über eine Summe bei der GeNo von immerhin 205 Millionen Euro. Erinnern Sie sich noch, wie wir in den Haushaltsberatungen um sechsstellige Beträge gerungen haben? Darum gerungen haben, welche Schwerpunkte wir bei Kita, Bildung, aber auch bei den Fragen der inneren Sicherheit setzen? Und wie Sie am Ende als Koalition mit Änderungsanträgen mit viel Mühe einen Haushalt auf die Beine gestellt haben, von dem Sie geglaubt haben, dass er die richtigen Antworten auf die aktuellen politischen Herausforderungen in Bremen und Bremerhaven hat. Ist es dann fair, der GeNo unabhängig davon, was Ende Juni, im Aufsichtsrat zur zukünftigen Strategie der GeNo beschlossen wird, ist es klug, ohne zu wissen, welche finanziellen Auswirkungen dieses Zukunftskonzept auf der Einnahmenseite, aber auch auf der Investitionsseite auslösen wird, ist es dann klug, schon heute als Parlament einen solchen Blankoscheck für die GeNo auszustellen? Ich sage: Nein.

(Beifall CDU, FDP)