um die Zukunft der GeNo gründlich zu beraten, dann ist es ein Akt von demokratischer Fairness und von aufrechtem Parlamentarismus, dass wir uns als Parlament diese Zeit auch nehmen. Wir stimmen dem Aussetzungsantrag zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe in meinem Beitrag zu verdeutlichen versucht – Herr Röwekamp, ich würde mich freuen, wenn Sie mir zuhören würden. Ich habe in meinem Beitrag zu verdeutlichen versucht, dass wir mitnichten einen Blankoscheck ausstellen.
Ich habe in meinem Beitrag vor allen Dingen eines zu verdeutlichen versucht, was Ihre Fraktion offensichtlich nicht in der Lage ist, zu verstehen.
Jetzt kommt der Oberschlaumeier, Herr vom Bruch. Herr Fecker hat Ihnen eben – –. Herr Eckhoff hat sich bei mir bedankt, dass ich darüber informiert habe, dass nach Vorausrechnungen Ende 2019 der Betriebsmittelkredit erschöpft ist.
Moment, Moment, meine Herren! Herr Röwekamp, jeder weiß, jedenfalls wenn er in dem Haushalts- und Finanzausschuss oder im Controllingausschuss saß, dass bei der GeNo der Betriebsmittelkredit die Grundlage für die Liquidität dieses Klinikverbundes ist. Und jeder, der dort im Haushalts- und Finanzausschuss sitzt, der sollte eigentlich wissen, dass der Klinikverbund gefährdet ist, wenn die Liquidität gefährdet ist.
Wenn Sie das nicht verstehen, dann sollten Sie nicht solche Herren in den Haushalts- und Finanzausschuss setzen.
reden zwei für den Antrag, den Herr Rupp gestellt hat. Und jetzt rede ich. Es reden zwei für den Antrag, den Herr Rupp gestellt hat, und zwei dagegen. Ich bitte, die Sache inhaltlich nicht weiter zu führen und den Antrag zu begründen oder abzulehnen. Bitte.
Abgeordneter Gottschalk: Ich habe darauf hingewiesen, dass dort unsere wesentliche Herausforderung liegt. Jeder, der sich mit diesem Bereich auskennt, weiß, dass auch Fristen von eineinhalb Jahren nicht bis zum Ende ausgesetzt werden können, weil im Vorfeld natürlich Wirtschaftsprüfer Vermerke und dergleichen abgeben müssen. Und deshalb müssen wir handeln und können dies nicht über die Sommerpause verzögern. Wir sind niemand, der PPP-Modellen nachtrauert und alle Zeit dieser Welt hat.
Ich habe jetzt, glaube ich, hinreichend gesagt, warum wir hier das Interesse haben, diese Debatte fortzusetzen.
Was die Jacobs Foundation angeht: Herr Rupp, wir wissen, dass Sie mit der gesamten Angelegenheit nicht einverstanden sind. Wir haben deutlich gemacht, warum es für die wirtschaftliche Entwicklung im Bremer Norden, –
warum es für die Studenten, die dort sind, und warum es auch für die finanziellen Auswirkungen auf den Bremer Haushalt wichtig ist, dass wir dieses Projekt fortsetzen.
Ich bin sofort fertig – dass sich die Jacobs University nach einer erfolgreichen Konsolidierungsphase neu starten will und auf Erweiterung setzt. Dafür braucht die Jacobs University früh Klarheit. Das wird daran geknüpft, dass dieser Kredit von uns übernommen wird. Das wollen wir nicht weiter verzögern. Deshalb bitte ich darum, dass diese Debatte auch fortgesetzt wird. – Danke!
Jetzt hat die Kollegin Vogt das Wort. Wir haben jetzt eine Rede gehabt für Aussetzung und eine gegen Aussetzung. Frau Kollegin Vogt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss leider sagen, dass meine beiden Vorredner nicht zur Sache geredet haben. Wir haben beantragt, den Haushalt Land auszusetzen, weil wir Zweifel daran haben, dass dieser Haushalt, der heute beschlossen werden soll, EU-Recht entspricht. Deswegen möchte ich noch einmal begründen, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Es ist so, Herr Fecker, das hat der Kollege Rupp auch gesagt, dass wir oft kritisch sind, was die EU-Regularien angeht. Wenn wir Hinweise haben, – übrigens nicht zum ersten Mal, wir hatten 2012 auch schon Hinweise, dass damals die Bürgschaft nicht den EU-rechtlichen Vorgaben entsprochen hat – dann müssen wir darauf achten, dass das nicht irgendwann scheitert. Insbesondere, wenn wir über 50 Millionen Euro oder im Zweifelsfall – je nachdem, wie lange die Laufzeit des Kredites ist, den wir ablösen – vielleicht 60 Millionen Euro reden. Deswegen stellen wir heute den Antrag auf Aussetzung dieses Behandlungspunktes, und zwar ausschließlich für das Land.
Ich kann begründen, warum wir der Meinung sind, dass schon die Bürgschaft nicht dem EU-Recht entsprach. Die maximale Laufzeit einer Bürgschaft darf, wenn sie nicht notifiziert wird, 15 Jahre betragen. Die Tilgung des Kredites muss unter normalen Umständen in dieser Zeit möglich sein. Die Bürgschaft ist 2003 gestellt worden. Wir haben 2018. Das heißt, die Bürgschaft ist unserer Meinung nach rechtswidrig und nicht mit EU-Recht und dem Lissabon-Vertrag vereinbar gewesen. Jetzt übernehmen wir einen Kredit und es gibt zwei widersprechende Gutachten. Eins, das des Senats, der sich ja offensichtlich selber nicht so ganz sicher war, ob das gegen Beihilferecht verstößt, sagt: Ja, weil die
Jacobs University dem staatlichen Hochschulsystem unterliegt. Wir sagen, und das sagt auch unsere gutachterliche Stellungnahme: Nein, das stimmt nicht. Das wurde immer betont. Ich kann mich an die erste Sitzung des Wissenschaftsausschusses 2011 erinnern, an der ich teilgenommen habe und in der die Fraktion der CDU beantragt hat, dass die Jacobs University ständiger Gast in diesem Ausschuss wird. Es wurde damals ganz klar von beiden Regierungsfraktionen und vom Ressort deutlich gemacht: Nein, es ist nicht so. Das Bremische Hochschulgesetz ist nicht zuständig für die Jacobs University. Das ist bis heute nicht anders. Die Jacobs University muss zum Beispiel überhaupt keine Mittel beantragen, sie unterliegt nicht der Rechtsaufsicht. Von daher haben wir große Zweifel daran, dass die Auffassung des Senates an dieser Stelle richtig ist.
Der Grund, warum wir heute sagen, wir möchten diesen Punkt, nur diesen Punkt, auf die nächste Sitzung der Bürgerschaft vertagen, ist der, dass wir uns vorher Sicherheit verschaffen wollen. Wenn es dazu kommen sollte, dass die EU-Kommission eines Tages sagt, nein, das stimmt nicht, dann haben wir ein sehr großes Problem. Dann ist die Bürgschaft nichtig, die Kreditübernahme, dann ist die Jacobs University kurz vor der Insolvenz. Dann wird es für Bremen teuer, weil wir natürlich in dem Fall anteilig die Mittel der Hochschulbauförderung des Bundes zurückzahlen müssen. Dann haben wir das Problem, dass die Jacobs University wirklich verloren ist.
Wir haben mit Sicherheit inhaltlich eine andere Auffassung, weil wir sagen, wir wollen gerne, dass das Gelände der Jacobs University der staatlichen Universität zugeschlagen wird. Das ist völlig klar. Wir sind hier nicht einer Meinung. Aber wir sind der Meinung, dass das, was wir heute beschließen, rechtssicher sein muss. Und wir werden eine Dringlichkeitsanfrage im EU-Parlament durch unsere Abgeordneten stellen. Die ist in drei Wochen beantwortet. Und dann können wir diesen Haushalt verabschieden. Früher meiner Meinung nach nicht. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben, wie immer, recht, Herr Präsident. Ich mache es auch ganz kurz. Frau Kollegin Vogt, Sie haben noch einmal sehr deutlich begründet, dass aus Ihrer Sicht EU-Recht betroffen ist. Ich will das sehr deutlich sagen, ich habe versucht, mich soweit es die Stellungnahme angeht, die Sie beauftragt haben, sehr zurückzuhalten. Aber wenn Sie die prüfen, dann kommt zum Beispiel ihr Gutachter zum Ergebnis, dass die Jacobs University eine klassische Privatuniversität ist. Da hat er auch Recht. Nur, das EU-Recht unterscheidet aufgrund der Breite die es in der Europäischen Union gibt gar nicht zwischen klassischen und privaten Hochschulen.
Wir reden jetzt über EU-Recht, wir können auch ganz viel Birnen, Äpfel und Bananen in einen Topf werfen, das wird ein leckerer Obstsalat, hilft uns nur in der Sache überhaupt nicht.
Wenn Sie das weiterdenken würden, dann hieße das ja auch, dass auch das staatliche Hochschulsystem nicht finanziert werden darf. Insofern halte ich dieses Argument an der Stelle schon für falsch. Es ist, das habe ich vorhin, glaube ich, ausreichend gewürdigt – –.
Nein, wenn Frau Kollegin Vogt mir noch helfen kann, immer gerne. Ich glaube nicht. Insofern ist dieser Punkt der EU-Konformität jetzt auch im Haushalts- und Finanzausschuss, auch in vorherigen Sitzungen – da haben Sie Recht, Sie haben es ja auch immer wieder thematisiert – ausreichend gewürdigt worden. Es liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor. Insofern sehen wir keinen Grund, an dieser Stelle wegen dieses Punktes eine Aussetzung zu beantragen und lehnen sie ab. – Vielen Dank!