Ich möchte nur auf Staatsrat Siering und Frau Rosenkötter eingehen und sagen, ja, es wurden zu Recht hier Handlungsoptionen aufgezeigt, aber Handlungsoptionen müssen auch ergriffen werden. Um sicherzustellen, dass sie ergriffen werden, haben die Freien Demokraten gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE diesen Antrag gestellt, damit auch klar ist, in welche Richtung es gehen soll und nicht nur Handlungsoptionen hier in dem Bericht bleiben. – Herzlichen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der FDP und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1674 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordnete Wendland [fraktionslos])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1543, Kenntnis.
Mittelweserausbau, Beendigung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und Bremen Mitteilung des Senats vom 27. Februar 2018 (Drucksache 19/1550)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich, dachte ich, melden Sie von der CDU sich zuerst, weil Sie unbedingt in der interfraktionellen Besprechung darauf bestanden haben, zu diesem Tagesordnungspunkt zu reden, aber es ist egal, ich fange auch gern an!
Die Anpassung der Mittelweser war ja in der Tat nun schon öfter hier Thema für eine Debatte. Lassen Sie mich so beginnen: Ich habe beim letzten Mal deutlich Kritik geäußert, dass ich die Verhandlungen in den Achtzigerjahren damals nicht glücklich fand, in denen sich Bremen nämlich verpflichtet hatte, sich finanziell an den Anpassungen der Mittelweser zu beteiligen, denn es handelt sich bei der Weser – das wissen wir alle – um eine Bundeswasserstraße, und für deren Unterhaltung und damit auch für den Ausbau oder die Anpassung ist der Bund zuständig.
In Artikel 89 Grundgesetz steht nämlich, dass der Ausbau und die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen in die Verantwortung des Bundes fallen, und das kann man auch der Mitteilung des Senats entnehmen. Für alles, was Hafen und Kaje betrifft, sind die Länder zuständig, für alles, was Bundeswasserstraßen betrifft, ist der Bund zuständig.
Abweichend von dieser grundsätzlichen Zuständigkeit wurde aber damals zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen ein Verwaltungsabkommen zur Anpassung der Mittelweser geschlossen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, ich stehe nach wie vor zu meiner Kritik an diesen damaligen Verhandlungen, und es ist mir auch egal, ob der Vorsitzende des Weserbundes sich daran stört und mir erneut einen Brief schreibt. Er hat ja damals die Verhandlungen geführt.
Ich finde, dass die damaligen Verhandlungen für Bremen nicht gut waren. Warum? In diesem Verhandlungsabkommen wurde vereinbart, dass es ein Verhältnis der Kostenübernahme von zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von Bremen geben soll. Das heißt, wenn man das alles zusammenrechnet, beliefen sich die Kosten für Bremen auf 22,5 Millionen Euro. Ich finde, das ist eine sehr hohe Summe für ein Haushaltsnotlageland. Die Kosten wurden im Jahr 2014 beglichen, aber die Preissteigerungen, die aufgrund von Zeitverzögerungen, von Auflagen und so weiter auf Bremen dann auch zukommen, eben nicht.
Das ist nämlich auch ein Kritikpunkt an den Verhandlungen: Bremen hatte sich nicht nur generell verpflichtet, sich an den finanziellen Auflagen zu beteiligen, sondern anstatt einer fixen Summe wurde ein prozentualer Anteil verhandelt. Das bedeutet natürlich, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen, dann erhöht sich auch der Beitrag für Bremen, und das war hier der Fall.
Jetzt ist die Mittelweser für Großmotorgüterschiffe freigegeben, darüber haben wir auch schon öfter diskutiert. Das Ministerium für Verkehr hat im letzten Jahr eine Probefahrt gemacht. Ergebnis war – und das konnte man auch einer Mitteilung des Senats entnehmen –, dass die Anpassung und die Verlängerung von Schleusenöffnungszeiten sehr viel mehr bringen würden als die Anpassung weiterer Uferabschnitte.
Doch, das steht darin! Das können Sie bezweifeln, darüber haben wir auch schon beim letzten Mal gestritten, wir machen es dann heute vielleicht wieder, aber so steht es erst einmal darin. Das ist das Ergebnis der Probefahrt. Wichtig ist aber, dass mit dieser Freigabe das Verwaltungsabkommen erfüllt ist.
Jetzt steht noch an, sechs weitere Uferrückverlegungen umzusetzen, und das ist im Prinzip wieder mit höheren Kosten verbunden. Aus ökologischer Sicht möchte ich einmal sagen – das wird Sie nicht verwundern –, dass wir die weiteren Uferrückverlegungen infrage stellen, zumal selbst das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im letzten Jahr nach der Probefahrt verkündete, dass die weitere Anpassung der Mittelweser kaum einen positiven Effekt auf den Begegnungsverkehr
hätte, sondern eben die Schleusenöffnungszeiten der entscheidende Faktor seien. Aber sei es darum, mit dieser Freigabe ist klar, dass der Bund dann auch in der alleinigen finanziellen Verpflichtung ist, und ich finde es richtig, dass Bremen jetzt auch finanziell aus der Angelegenheit ausscheidet und die Verwaltungsvereinbarung hiermit für Bremen erfüllt ist.
Ich finde im Übrigen auch – und das gehört ebenfalls zu der Debatte –, dass hier jetzt keine unüberlegten Deals eingegangen werden, zum Beispiel, Bremen steigt aus der Vereinbarung aus und muss keine weiteren Kosten für weitere Maßnahmen bei der Anpassung der Mittelweser tragen, aber könnte ja zukünftig zum Beispiel die Unterhaltung von Nebenflüssen übernehmen. Nicht nur, dass diese Nebenflüsse alle in einem schlechten ökologischen Zustand sind und nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden müssen – das kostet eine hohe Summe, das sind Millionenbeträge –, sondern dazu gehört eben auch die Unterhaltung von Brücken und Schleusenbauwerken, und das ist ein nicht zu kalkulierendes finanzielles Risiko.
Deswegen finden wir, man darf die Katze hier nicht im Sack kaufen, wenn wir nicht wissen, mit welchen unabsehbaren Folgekosten wir uns damit belasten. Daher mein Fazit: Es ist richtig, dass Bremen der Vereinbarung zugestimmt hat, dass das Verwaltungsabkommen als erfüllt angesehen wird und Bremen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen damit eingeht. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte jetzt auch gedacht, dass Frau Grobien sich eher gemeldet hat als ich, aber trotzdem ergreife ich kurz das Wort.
So viel Neues zu dem, was ich beim letzten Mal erzählt hatte, gibt es eigentlich auch nicht zu sagen. Sechs Uferrückverlegungen, wir sind dafür, wir freuen uns, dass sich auch insbesondere aufgrund der Initiative der Niedersachsen – da gab es einen großen, breiten Konsens für die Uferrückverlegun
gen und für den planfestgestellten Ausbau der Mittelweser – der Bund bewegt hat, und daraufhin wurde jetzt hier eine Lösung gefunden.
Drei Uferrückverlegungen wären noch möglich im Rahmen des planfestgestellten Beschlusses. Wir hätten uns dafür ausgesprochen, aber so kommen wir trotzdem zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation bei der Mittelweser. Insofern ist noch mehr möglich, aber wir hoffen jetzt, dass es mit diesen sechs zusätzlichen Uferrückverlegungen dann auch tatsächlich angenommen wird.
Frau Dr. Schaefer, das ist es ja: Es geht ja nicht darum, was möglich ist und ob das dann okay wäre und in der Simulation funktioniert, sondern es geht darum, dass die Reeder der Binnenschiffe die Schiffe dort dann auch fahren lassen. Das ist doch der entscheidende Punkt, und solange das nicht passiert, haben wir etwas falsch gemacht. Wir müssen alles dafür tun, damit die Schiffe auf der Mittelweser fahren, letzten Endes die Großmotorgüterschiffe, und ich glaube, mit den sechs Uferrückverlegungen sind wir einen ganzen Schritt weitergekommen.
Dank sei an dieser Stelle noch einmal den Kollegen aus dem Niedersächsischen Landtag gesagt, die sich fraktionsübergreifend dafür eingesetzt haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Drucksache 19/1550 sollen wir Abgeordneten heute Kenntnis von einer Vereinbarung des Senats zwischen Bremen und dem Bundesverkehrsministerium zur Beendigung eines 30 Jahre alten Verwaltungsabkommens nehmen. Dieses Verwaltungsabkommen regelte unter anderem die Kostenaufteilung zwischen dem Land Bremen und dem Bund beim weiteren Ausbau der Mittelweser, einem Ausbau, den Bremen zur besseren Hinterlandanbindung der Seehäfen damals genau wie heute dringend benötigt. Nun war es im letzten Jahr endlich so weit: Mit der Inbetriebnahme der neuen Weserschleuse in Minden im August letzten Jahres schienen die Probleme eben nur scheinbar gelöst, denn nach wie vor gibt es Begegnungsverkehre auf der Weser, und es sind eben nicht nur die verbesserten Schleusenzeiten, sondern es müssten eigentlich
noch mindestens sechs, besser noch neun Uferrückverlegungen erfolgen, um auch Großmotorgüterschiffen einen reibungslosen Verkehr im Gegenverkehr zu ermöglichen.
In dem Verwaltungsabkommen war eine Kostenübernahme zwischen dem Bund und Bremen von zwei Dritteln zu einem Drittel vereinbart worden. Von den seinerzeit 1993 veranschlagten Gesamtkosten von 67,5 Millionen – damals natürlich noch D-Mark, umgerechnet, Entschuldigung! – hatte das Land Bremen umgerechnet 22,5 Millionen zu übernehmen. Die letzte Rate dieses bremischen Anteils von 22,5 Millionen wurde im Jahr 2014 vollständig bezahlt. Aber natürlich – und das haben Sie schon erwähnt –, wie bei so vielen Bauwerken liegen die tatsächlichen Kosten weit höher als 1993 veranschlagt, und Bremen ist immer mit einem Drittel dabei. Dieser zusätzliche Kostenanteil beläuft sich nun auf ungefähr 25 Millionen Euro, für die nach wie vor eine Lösung gefunden werden muss.
Wie sich das erledigen lässt, darüber haben wir hier schon mehrfach im Laufe des letzten Jahres diskutiert: Entweder zahlt Bremen zehn Jahre lang jedes Jahr 2,5 Millionen Euro, oder Bremen übernimmt die Bewirtschaftung der fünf Nebenflüsse der Weser. Für diese Bewirtschaftung liegt aber nach wie vor keine Kostenschätzung vor, wir haben lediglich eine Ahnung, dass die Kosten ganz beträchtlich sein können. Wir wissen einfach nicht, ob das ein gutes Geschäft für Bremen ist, und dieses Unwissen haben nicht nur wir Abgeordneten, nein, auch das verantwortliche Ressort scheint nicht zu wissen, wie es an der Stelle weitergeht.
Natürlich liegt es im bremischen Interesse, das Verwaltungsabkommen, das unter Umständen zu weiteren Kostenbeteiligungen bei Uferrückverlegungen geführt hätte, für Bremen zu beenden. Aus heiterem Himmel kam dann aber im letzten Jahr diese Zusage, überhaupt sechs bis neun erforderliche Uferrückverlegungen zeitnah umzusetzen. Diese in Aussicht gestellten Uferrückverlegungen des Bundes sind allerdings an Bedingungen geknüpft, nämlich an diese Beendigung des Verwaltungsabkommens und an eine Regelung, wie die Disparität von 25 Millionen Euro, die noch offen ist, getilgt wird. Also: Gibst du mir etwas, gebe ich dir etwas. Dass das Ganze kurz vor der Bundestagswahl war, lasse ich hier jetzt einmal beiseite.
Nun zum aktuellen Stand! Es ist ja schön, dass wir den Wortlaut zur Beendigung des Verwaltungsabkommens zur Kenntnis bekommen, und es ist schön, dass wir hiermit verabreden, an weiteren
Ausbaumaßnahmen der Mittelweser nicht mehr finanziell beteiligt zu werden. Doch wie können wir eine Finanzierungsvereinbarung als erfüllt ansehen, wenn es nach wie vor keine Lösung für die ausstehenden 25 Millionen Euro gibt?