(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Dr. vom Bruch [CDU]: Selbstlob als Mittel gegen schlechte Laune!)
Nein, aber deswegen – Sie können ja diese Zahlen nicht wegdiskutieren – wäre mein Rat einfach, etwas herunterzufahren. Es gibt zu viele andere Themen in dieser Stadt. Aber das Thema innere Sicherheit ist nicht das Thema, mit dem Sie noch eine Wahl gewinnen werden, das nur dazu.
Im heutigen Weser-Kurier, Frau Vogt, komme ich auch zu Ihnen. Ich habe gelesen, Sie bereiten sich mit Akribie auf die kommenden Jahre vor.
Ich zitiere, „Ja, wir müssen uns auch als Regierungspartei sehen.“ Dann müssen Sie aber noch viel an sich arbeiten.
Was Sie mir heute geboten haben, diese fundamentale Kritik, erst an Bayern, am Staatstrojaner und dann an alledem, was man so machen kann, nichts gefällt Ihnen, alles halten Sie für überflüssig, von der einfachen Videoüberwachung bis hin zur Fußfessel. Ich glaube, da kommen wir so nicht zusammen. Aber es ist ja noch etwas Zeit. Insofern gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Sie vielleicht im Mai nächsten Jahres die Welt etwas anders sehen. Aber ich komme auch gern einmal zurück zu dem, was eigentlich der Kern unserer heutiger Debatte -.
(Abgeordneter Eckhoff [CDU]: Ich dachte schon, Sie haben eine neue Aufgabe als Pressesprecher von Herrn Theiner jetzt inne!)
Ja, wir haben den vorgestellt, wir haben ihn der Presse präsentiert. Sie wissen, warum wir diesen Entwurf nicht zum Abschluss gebracht haben, warum er heute nicht in der Bürgerschaft vorliegt: Das Thema Videoüberwachung.
Wir haben heute eine Rechtslage, die sehr einfach ist, dass wir überall dort, wo sich sehr viele Straftaten ereignen, Videokameras einsetzen können. Das gilt für den Bereich Bahnhof, Disco-Meile, das ist eigentlich der Bereich, in dem wir das seit vielen Jahrzehnten haben. Wobei ich sagen muss, was wir da haben, ist ja im Grunde genommen sehr wenig.
Es gibt eine einzige Kamera, und wenn man sich einmal anschauen will, wie das heute vernünftig gemacht wird, empfehle ich einfach einmal einen Besuch am Hauptbahnhof. Gehen Sie einmal zur Bundespolizei und schauen sich an, wie notwendig und richtig es ist, diese Kameras dort einzusetzen. Wir haben die Vorstellung, dass wir, wenn wir über Videokameras sprechen, dies nicht damit verbinden, dass einfach Dinge aufgezeichnet werden.
Wir haben gerade in der letzten Woche sehr viel Geld bekommen im Haushaltsausschuss beschlossen von allen, die hier anwesend sind und die heute dagegen teilweise etwas kritisch sind in Sachen Videoüberwachung. Auch die CDU hat diesem Antrag zugestimmt, die FDP war dabei gewesen, und das neue Konzept besteht darin, dass wir acht Mitarbeiter einstellen, die an 365 Tagen vor diesen Monitoren sitzen und sich das gesamte Geschehen anschauen, mit der Maßgabe natürlich, dass dann, wenn sich irgendeine Gruppe vor dem Bahnhof versammelt und erkennbar ist, dass die nichts Gutes vorhaben, dann natürlich Alarm ausgelöst wird.
Das ist doch das Neue, und es ist ein wesentlicher Mosaikstein in diesem Konzept für einen neuen Bahnhof. Darüber werden wir nicht mehr heute diskutieren können, aber es gehört einfach mit dazu, ich darf einfach einmal, weil die Zeit auch schon sehr fortgeschritten ist, meinen Beitrag zu Ende führen. Sie hatten ja sehr viel Zeit gehabt, heute Morgen dieses Thema herauf und herunter zu diskutieren. Wir werden alsbald gemeinsam in dieser Koalition dieses Konzept für den Bahnhof vorlegen, und die Videoüberwachung mit dieser Maßgabe wird ein ganz zentrales Anliegen sein. Das zur Praxis.
Nein. Wie gesagt, das ist die Praxis, und in unserem Gesetzentwurf haben wir bescheidene Veränderungen vorgeschlagen. Sie betrafen solche Dinge, dass wir gesagt haben, es wäre sinnvoll, dass wir auch bei temporären Veranstaltungen wie zum Beispiel beim Freimarkt oder beim Weihnachtsmarkt einmal Kameras aufstellen könnten, um einfach diese Veranstaltungen zu sichern. Wir haben uns überlegt, dass es Einrichtungen in dieser Stadt gibt, die für die Infrastruktur von großer Bedeutung sind: Wasserwerke, Elektrizitätswerke, Umspannwerke. Kann man da ernsthaft dagegen sein, dass man da Videoüberwachung einführt? Und wir haben zuletzt gesagt, es gibt auch einige wichtige Gebäude in dieser Stadt, die symbolträchtig sind. Auch da wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, ob man sie nicht durch Videokameras schützen kann. Von einer flächendeckenden Ausweitung – –.
Wir kommen noch dazu. Das ist das, was ich vorgelegt habe, und ich halte das alles für richtig und notwendig.
Zweites Kapitel: die Aufenthaltsüberwachung. Frau Vogt, wir haben nie gesagt, dass man mit dieser Aufenthaltsüberwachung alle Probleme des Terrorismus lösen kann. Aber es ist einfach ein sehr adäquates Mittel, um zum Beispiel auch zu verhindern, dass jemand, der angekündigt hat, dass er sich dem IS anschließen will, ausreist. Dass es da Pannen geben kann, auch in der Praxis, schließe ich nicht aus, aber mit dieser Fußfessel kann ich sicherstellen, dass Personen bestimmte Bereiche nicht betreten dürfen. Ich kann damit sicherstellen,
Alles dies sind kleine Maßnahmen, die uns insgesamt helfen, besser vorbereitet zu sein, immer natürlich mit dem Ziel, dass man im Ergebnis mit einer Vielzahl von Maßnahmen auch dazu beiträgt, Anschläge zu verhindern.
Das ist das, was wir erreichen wollen, und deswegen werben wir auch dafür, dass wir – –. Wir sehen uns ja mit Sicherheit auch im nächsten Jahr wieder.
Insofern ist das Thema heute ja nicht erledigt, sondern ich werbe dafür, dass wir diese Dinge dann auch in dieser Bürgerschaft irgendwann zum Abschluss bringen.
Dann haben wir noch das Thema Telekommunikation. Wir haben in der Tat eine absolute Ausnahmesituation: In Bremen kann der Verfassungsschutz Telefongespräche mithören, die Staatsanwaltschaft kann das im Rahmen der Strafprozessordnung, nur die Polizei kann das nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr, und deswegen muss diese Lücke geschlossen werden. Das ist zwingend und hat erst einmal gar nichts mit dem Thema QuellenTKÜ zu tun, sondern es ist schlichtweg die Möglichkeit, dass man im Vorfeld einer Straftat in der Tat auch Telefonkommunikation abhören kann. Das geht heute nicht, dieses Recht gibt es im Polizeirecht nicht. Das ist ein Fehler, und ein Blick auch in alle anderen Bundesländer zeigt uns, mit rotgrüner Beteiligung ist das inzwischen geregelt.
Dann bleibt das komplexe Thema der QuellenTKÜ. Da fragt man sich natürlich auch: Wie kommt man überhaupt darauf? Warum ist das notwendig? Es war doch immer so einfach, Kommunikation abzuhören. Es gab Festnetze, es gab Handys, kein Problem eigentlich! Wir haben aber seit vielen Jahren eine Entwicklung, die dazu führt, dass diese Kommunikation verschlüsselt ist. Das heißt, wenn Sie heute per WhatsApp telefonieren oder andere Dienste in Anspruch nehmen, dann ist niemand in der Lage, das abzugreifen, was Sie da senden. Das gilt natürlich auch für Kriminelle, und es war immer eine Grundposition aller Sicherheitsdienste zu sagen, ein Staat, der nicht in der Lage ist, eine Kommunikation überhaupt noch mitzuhören, wird hilflos. Deswegen muss man sich darüber Gedanken machen, wie man diese Sicherheitslücke schließen kann. Das geht in der Tat nur so, dass
man eine Botschaft abgreifen können muss, bevor jemand sie verschlüsselt hinausschickt. Das geht in der Regel durch eine App, die in der Lage ist, diese Kommunikation dann auch ungefiltert weiterzugeben. Deshalb sind wir da auf dem Weg.
Wir haben das schon lange im Rahmen der Strafprozessordnung geregelt, nichts anderes würden wir dann auch hier für den polizeilichen Bereich übernehmen.
Das sind komplexe Fragen, die ich auch gern mit vielen diskutieren möchte, aber meines Erachtens führt langfristig kein Weg daran vorbei, dass wir dies machen müssen, es sei denn, wir verzichten generell darauf, noch in der Vorbereitung von Straftaten irgendwelche Kommunikation abzuhören. Wer das will, hat ein Problem.
Deswegen bin ich überzeugt davon, dass diese Debatte heute hier nicht zu Ende ist, sondern dass wir sie fortsetzen und die Zeit bis dahin nutzen, indem wir in der Praxis die notwendigen Schritte ergreifen, um die Sicherheit weiter auszubauen, und ich denke, dass wir auch mit dieser Koalition in der Lage sind, diesen Prozess zu Ende zu bringen. – Schönen Dank!
(Abgeordneter Tschöpe [SPD]: Wenn Sie Ihre Mehrheitsfähigkeit steigern wollen, dann machen Sie es kurz!)
Ich mache es auch kurz! Ich habe noch eine Frage, die ich eigentlich an den Senator stellen wollte. Sie haben ja auch ein bisschen die Altersweisheit von Herrn Tschöpe übernommen, so hatte ich eben den Eindruck.
(Abgeordneter Dr. vom Bruch [CDU]: Die vorgebli- che Altersweisheit! – Abgeordneter Tschöpe [SPD]: Milde! – Zurufe – Glocke)
Hätten Sie es nicht begrüßt, wenn das von Ihnen vorgelegte Polizeigesetz noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gekommen wäre, und worin lagen eigentlich die Widersprüche zwischen Ihnen und der Fraktion der Grünen? Das ist das eine.
Zweitens: Wenn jemand behauptet, wir hätten keinen Bedarf, das Polizeigesetz zu novellieren und hier sei ein Überwachungsstaat auf den Weg gebracht worden, dann muss ich dazu sagen, dann nimmt er die Aufgabe als Parlamentarier für die Gesellschaft und für die Bürger nicht ernst. Es kommt einfach darauf an, jeweils im Einzelfall abzuwägen, was ist Sicherheit, und was ist an Bürgerrechten unverzichtbar. – Danke!