Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann ich mir nicht erklären. Ich gehe davon aus, dass Bremen und Bremerhaven gleichermaßen für das Lehramt attraktiv sind. Ich habe eben ausgeführt, Attraktivität gelingt insbesondere dann, wenn es einen Bezug zu den Schulen gibt. Insbesondere Bremerhaven ist da sehr aktiv und macht sehr viel, um die Schulen bei den Studierenden bekannt zu machen.

Es liegt eine weitere Zusatzfrage vor. – Bitte sehr!

Abg. Patrick Öztürk: Es kursiert immer dieser Mythos, wonach die Zusagen für eine Stelle aus Bremen im Vergleich zu Stellenzusagen aus Niedersachsen

immer relativ spät kommen. Können Sie das bestätigen?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, das kann ich nicht bestätigen. Ich habe eben dargelegt, dass wir von einem sehr langen Zeitraum sprechen, in dem wir das Verfahren starten und in dem die Bewerbungen eingehen können. Mit dem Nachrückverfahren versuchen wir bis zur letzten Minute, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Referendarinnen und Referendare für Bremen und Bremerhaven zu gewinnen.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Die vierte Anfrage betrifft die „Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Ahrens, Bödeker, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Herr Präsident, die Damen sind erkrankt beziehungsweise gibt es Erkrankungen in der Familie. Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Einrichtung einer „Platzbörse“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Umverteilung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen?

Zweitens: Wie viele Flüchtlinge wurden dort seit Juli 2015 vom Land Bremen angemeldet und tatsächlich umverteilt? Drittens: Wie viele minderjährige Flüchtlinge wurden 2014 und 2015 solidarisch von anderen Bundesländern außerhalb der „Platzbörse“ übernommen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Als Vorgriff auf die geplante gesetzliche Regelung „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und einigen Ländern vorgeschlagen, eine „Platzbörse“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Umverteilung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen einzurichten. Die Voraussetzungen auf Bundesebene, dies zügig umzusetzen, waren jedoch nicht gegeben. Erst Mitte August hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ansprechpartner benannt. Zu Frage zwei: Das Land Bremen konnte keine Jugendlichen zur Umverteilung anmelden und auf die

sem Weg im Bundesgebiet verteilen, da die Verfahren zu unbestimmt waren. Der Senat setzt auf die Gesetzesänderung zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach dem Königsteiner Schlüssel. Diese soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Die damit verbundenen Änderungen und Vorbereitungen im Land Bremen werden mit Hochdruck betrieben.

Zu Frage drei: Es wurden in 2014 und 2015 keine Jugendlichen aus Bremen außerhalb der „Platzbörse“ solidarisch von anderen Ländern übernommen. Vereinzelt wurden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Spezialeinrichtungen der Jugendhilfe oder Psychiatrie in anderen Bundesländern betreut, sie sind aber in der Zuständigkeit Bremens geblieben. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das heißt also, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Senatorin, ist erstens die „Platzbörse“ vom Tisch, und zweitens setzen Sie auf den Königsteiner Schlüssel. Wann könnte dann eine Verteilung gemäß des Königsteiner Schlüssels auch bei minderjährigen Jugendlichen tatsächlich erfolgen, vorausgesetzt, der Gesetzgeber beschließt entsprechend?

Bitte, Frau Senatorin!

Die „Platzbörse“ war eine gute Idee, hat aber nicht funktioniert. Wir setzen jetzt auf die Gesetzesänderung, die am 1. November in Kraft treten soll. Zum 1. Januar soll der Vollzug starten. Wir bereiten uns darauf vor, dass wir ab dem 1. Januar Jugendliche umverteilen, die neu das Bundesland Bremen erreichen. Die anderen Bundesländer bereiten sich jetzt auch auf diese Umverteilungen vor. Das war jetzt auch Thema in der AGJ, der Arbeitsgruppe der Jugendämter. Auch dort wird jetzt an Strukturen gearbeitet. Allein in diesem Jahr haben wir 2 300 Jugendliche aufgenommen. Die werden auch bei uns bleiben. Das Gesetz zielt auf junge Leute, die in der Zukunft zu uns kommen.

Zum Vergleich: Wir nehmen bisher deutlich mehr Jugendliche auf als nach dem Königsteiner Schlüssel, nämlich ungefähr sechsmal so viele. Ich glaube, in diesem Jahr sind es sieben- bis achtmal so viele.

Frau Senatorin, es liegt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Leonidakis vor. – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, stimmen Sie mir zu, dass die Verteilung bisher rechtlich gar nicht zulässig war, weil die Regelung des Paragrafen 42 im SGB VIII die sofortige Inobhutnahme auch für geflüchtete Jugendliche vorschrieb?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, das stimmt. Die Idee war eine Platzverteilung nach solidarischem Vorbild. Ich glaube, einige Jugendliche hätten das sehr gern angenommen, wenn man sich anschaut, wie die Bedingungen bei uns mittlerweile sind. Wenn ein Wohnplatz und ein Schulplatz vorhanden sind, ist es für Jugendliche attraktiv, Bremen zu verlassen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, sehr!

Frau Senatorin, das war im Vorgriff der jetzt beabsichtigten Änderung, auch Minderjährige ab dem 1. November auf die Bundesländer zu verteilen, wie ich gelesen habe. Es gibt dennoch Vorgaben aus der Kinder- und Jugendhilfe. Ist die Verteilung in Begleitung von Sozialpädagogen beabsichtigt? Die Jugendlichen müssen begleitet werden. Man kann nicht einfach einen Minderjährigen in den Zug stecken. Wie soll das angesichts der Personalsituation in Bremen bewältigt werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Das werden wir organisieren.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, sehr!

Ich bin gespannt, wie Sie das organisieren, weil Sie immer den Fachkräftemangel organisieren. Haben Sie schon Antworten, wie Sie das bewerkstelligen wollen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben 300 Stellen mit dem dritten Senatsofortprogramm ausgeschrieben. Das werden wir auch im Interesse der Kinder und Jugendlichen hinbekommen müssen, weil ich die jetzige Situation in Bremen für Jugendliche für nicht zumutbar halte.

(Beifall SPD)

Es ist geboten, dass wir diese Instrumente nutzen, die wir uns auch nach langer Diskussion, angestoßen durch Jens Böhrnsen, erarbeitet haben. Im Augenblick sind wir in einer kniffligen Situation. Wir wollen den Jugendlichen möglichst schnell Wohn- und Schulplätze anbieten. Es ist im Augenblick aber eine Improvisation. Ich wundere mich manchmal, wie gut es uns gelingt. Wenn die Möglichkeit besteht, in Oldenburg oder anderen Städten eine Wohnung und einen Schulplatz sowie pädagogische Träger zu finden, dann sollten wir das nutzen. Das ist besser für die Jugendlichen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt steigende Bedarfe. Insofern sind die zusätzlichen Stellen für diese Bedarfe erforderlich. Sehen Sie die Gefahr, dass durch diese Regelung der begleiteten Verteilung die zusätzlichen Kapazitäten in Zügen aufgefressen werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein. Wir leben in einem wachsenden Prozess. Das dritte Programm ist eine Momentaufnahme. Wir werden uns zu gegebener Zeit wieder im Senat damit befassen müssen, welche Weichenstellungen wir vornehmen. Da werden wir natürlich auch schildern, wie es arbeitsmäßig bei uns abläuft und ob es Sonderbelastungen gibt. Das gehört für uns zum Alltagsgeschäft.

Unser Ziel ist es jetzt, gemeinsam mit den anderen Ländern eine funktionsfähige Lösung auf die Beine zu stellen, und dass die anderen Länder mit der Aufnahme ernst machen. Wenn wir ein solches Gesetz durchgesetzt haben, kann ich es nicht akzeptieren, dass sich andere Länder drücken.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Das werden wir nicht hinnehmen.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt die Überschrift „Gebärdensprache an Bremer Schulen als Wahlpflichtfach ermöglichen?“ Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Hamburger Initiative, Schulen die Möglichkeit zu geben, Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtfach anbieten zu können?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat grundsätzlich, dass inklusive Schulen in Bremen und Bremerhaven Gebärdensprache als Wahlpflichtfach anbieten können?

Drittens: Welche Voraussetzungen und Bedingungen müssten aus Sicht des Senats erfüllt sein, dass Schulen das Wahlpflichtfach Gebärdensprache als Wahlpflichtfach anbieten können?