Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

Drittens: Welche Voraussetzungen und Bedingungen müssten aus Sicht des Senats erfüllt sein, dass Schulen das Wahlpflichtfach Gebärdensprache als Wahlpflichtfach anbieten können?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Die Hamburger Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im Juni 2015 den Senat aufgefordert, an allen Schwerpunktschulen, die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Hören unterrichten, auf Antrag der Schule das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ einzurichten. Der Unterricht soll in Anlehnung an den von Hamburg, Berlin und Brandenburg erstellten Rahmenlehrplan erfolgen. Da in Bremen neben dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Hören „Schule an der Marcusallee“, welches die Gebärdensprache bereits im Unterricht anbietet, keine Schwerpunktschulen für den Förderschwerpunkt Hören bestehen, ist die Hamburger Initiative nur bedingt auf Bremen übertragbar.

Zu Frage zwei: Mit Blick auf eine inklusive Beschulung aller Schülerinnen und Schüler wäre es wünschenswert für die sozialen Kontakte, wenn sich Schülerinnen und Schüler einer Schule auch mit gehörlosen Mitschülerinnen und Mitschülern über Gebärden verständigen könnten.

Der Wahlpflichtunterricht ist neben dem Pflicht- und dem Wahlunterricht eines der drei Unterrichtsangebote, die in den Bremer Verordnungen über die Sekundarstufen I der Oberschule und des Gymnasiums definiert werden. Den Schulen stehen Stundenkontingente zur Ausgestaltung dieser Unterrichtsangebote zur Verfügung. Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, die Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtangebot zu gestalten.

Zu Frage drei: Die Oberschulverordnung schreibt vor, dass Kurse im Wahlpflichtunterricht „mindestens zwei Wochenstunden“ umfassen und „für mindestens zwei Schuljahre belegt“ werden müssen. Für den Wahlpflichtunterricht müsste zudem eine Lehrkraft zur Verfügung stehen, die über eine entsprechende Lehrbefähigung verfügt. Auch wäre ein entsprechender Bildungsplan zu erstellen, der auch eine Bewertung des Faches ermöglicht. Bezogen auf einzelne infrage kommende Standorte müsste darüber hinaus die Voraussetzung erfüllt sein, dass eine ausreichend große Anzahl an Schülerinnen und Schülern das Wahlpflichtangebot wahrnehmen möchte. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Ahrens, Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Einführung einer Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe?

Wie viele angehende Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten sind vom Schulgeld derzeit in welcher Höhe betroffen, und wer soll die bei Wegfall des Schulgeldes entstehenden Kosten gegebenenfalls übernehmen?

Bis wann wird der Senat den zugesagten runden Tisch zur Einführung der Schulgeldfreiheit in Bremen einsetzen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thema der Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist seit Jahren Schwerpunkt des Bremer Senats. Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt nicht nur die Zahl älterer Menschen, sondern es verringert sich ebenso die Zahl der jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen entscheiden. Ausbildungsberufe, die unter anderem ein hohes monatliches Schulgeld verlangen, verzeichnen im Wettbewerb um die Schulabgängerinnen und Schulabgänger einen Rückgang in der Nachfrage. Der Senat sieht, dass die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den Therapieberufen eine wichtige Maßnahme zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist.

Zu Frage 2: In Bremen werden Ausbildungen in drei therapeutischen Gesundheitsfachberufen angeboten. In der Logopädie sind 54 Plätze mit einem monatlichen Schulgeld von 610 Euro, in der Ergotherapie 40 Plätze mit einem monatlichen Schulgeld von 300 Euro und in der Physiotherapie 182 Plätze mit einem monatlichen Schulgeld von 450 Euro vorhanden. Eine Lösung, wer bei Wegfall des Schulgeldes die entstehenden Kosten übernehmen kann, wird zurzeit geprüft.

Zu Frage 3: Der Senat hat veranlasst, dass der Krankenhausplanungsausschuss in seiner letzten Sitzung im September 2015 die Gründung einer Unterarbeitsgruppe vorgenommen hat, die die Situation der Ausbildungen in den Therapieberufen prüfen und eine Lösung der Ausbildungsfinanzierung herbeiführen soll. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der Bremen Krankenhausgesellschaft, der Krankenkassen der Kassenärztlichen Vereinigung, KV, der Therapieschulen und des Gesundheitsressorts. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, können Sie das Ganze auch ein bisschen mit Daten belegen? Gibt es

eine Zielzahl? Hat der runde Tisch oder die Unterarbeitsgruppe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu tagen und ein Ergebnis vorzulegen, oder ist es erst einmal nur ein runder Tisch ohne feste Zielvorgaben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die feste Zielvorgabe ist, dass wir eine Lösung benötigen, damit die Ausbildungsgebühren nicht mehr erhoben werden. Es ist natürlich, das werden Sie verstehen, auch keine ganz einfache Lösung möglich, da man gegebenenfalls unterschiedliche Finanzierungsträger heranziehen muss, und selbstverständlich ist auch der Bedarf eine Seite, die geprüft werden muss. Sie haben der Antwort des Senats entnehmen können, dass wir insgesamt davon ausgehen, dass sich die Bedarfssituation noch verschärfen wird und vor dem Hintergrund auch dringend eine Lösung geschaffen werden muss.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Zusätzliche Präventionsangebote im Bereich Salafismus schaffen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Tuncel!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welchen Umsetzungsstand hat das bei der Senatorin für Soziales angesiedelte „Präventionskonzept gegen religiös begründeten Extremismus und Islamfeindlichkeit“?

Zweitens: Bis wann wird mit der Umsetzung des Präventionskonzeptes gerechnet?

Drittens: Welche zusätzlichen Mittel sollen in den Eckwerten des kommenden Doppelhaushaltes für das Projekt veranschlagt werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Auf Einladung des Senators für Inneres haben im Januar 2015 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bremer Behörden, der muslimischen Verbände und des Vereins VAJA e. V. den Entwurf des Präventionskonzepts erörtert. Im Anschluss haben die beteiligten Behörden Arbeitskreise eingerichtet, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren die Vorschläge konkretisiert und Empfehlungen zur Umsetzung entwickelt.

Auf Grundlage der Berichte und Beschlüsse aus diesen Gremien wurde am 28. März 2015 ein „ressortübergreifendes Präventionskonzept gegen religiös begrün

deten Extremismus und Islamfeindlichkeit“ erstellt. Federführung hatte die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, die Geschäftsführung hatte der Senator für Inneres.

Das Konzept wurde bereits in Teilen umgesetzt. So sind in den jeweiligen Ressorts zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt und miteinander vernetzt, außerdem sind Meldewege vereinbart worden. Ebenso werden weiterhin regelmäßig Multiplikatorenschulungen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kitab, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei durchgeführt.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Bundesprogramm – „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sind zudem mehrere Projekte erfolgreich beantragt worden, darunter das Projekt „JAMIL“ des Vereins VAJA e. V. Mittels aufsuchender Jugendarbeit werden pädagogische Handlungsstrategien und attraktive und überzeugende Gegenangebote für Jugendliche entwickelt, die mit extremen Interpretationen des Islam sympathisieren. Zudem wird aus diesen Mitteln die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Prävention religiös begründeter Radikalisierung“ vorangetrieben, angesiedelt bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, im Land Bremen.

Die Finanzierung weiterer Projekte kann erst mit den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 geklärt werden. Dazu gehören die Beratungsstelle „kitab“ für Eltern, Angehörige und Betroffene, die Teamerinnen- und Teamerworkshops und zwei Angebote im Bereich des Justizvollzuges

Zu Frage 3: Für das Gesamtkonzept ist eine ressortübergreifende finanzielle Absicherung im Doppelhaushalt 2016/2017 erforderlich. Das betrifft die Haushalte der Senatorin für Kinder und Bildung, des Senators für Inneres, des Senators für Justiz und Verfassung und der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Tuncel, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Hamburg hat ja 1,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

(Abg. Senkal [SPD]: Wir sind aber nicht Hamburg!)

Nein, das sind wir nicht.

(Senatorin Stahmann: Nehme ich auch!)

Sie haben jetzt alle Ressorts erwähnt. Gibt es eine Summe, die angedacht wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir gehen ja jetzt erst in die Haushaltsberatungen, beziehungsweise steigt die Bürgerschaft mit ein. Wir haben noch nichts festgelegt, Herr Tuncel, das entscheiden wir und das Parlament gemeinsam in den Haushaltsberatungen. Wir werden uns die Eckwerte anschauen und sehen, was diese für die einzelnen Haushaltsstellen hergeben.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben auch die islamischen Verbände erwähnt. Wie ist dort die Zusammenarbeit? In Hamburg geschieht sie ganz eng mit den muslimischen Verbänden und alevitischen Gemeinden, ist das in Bremen auch so?

Bitte, Frau Senatorin!