Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn Sie dabei Folgendes nachliefern könnten: Für Erbbauinteressierte ist es natürlich wichtig, welche Sicherheit sie in der langen Zeit besitzen. Insofern würde ich auch gern wissen, wie viel Sicherheit jemand hat, der das heute angeht und möglicherweise das Risiko eingeht, dass dieser Zinssatz in fünf Jahren wieder nach oben gesetzt wird.

Ja, in Ordnung, das liefern wir und berichten vielleicht sogar im Haushalts-und Finanzausschuss.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Bewerberzahlen an bremischen Hochschulen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grobien, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grobien!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch sind aufgeschlüsselt nach den einzelnen Hochschulen die aktuellen Bewerberzahlen für Bachelor- und Masterstudiengänge?

Zweitens: Inwieweit sind Schwankungen zu den Vorjahren zu erklären?

Drittens: Welche Marketingmaßnahmen führen die bremischen Hochschulen aus, um ein Studium in Bremen zu bewerben?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die aktuellen Bewerberinnen- und Bewerberzahlen für Bachelorstudiengänge liegen bei der Universität Bremen zum Stichtag 15. Juli 2018 bei 20 293 exklusive Nicht-EU-Ausländer, bei der Hochschule für Künste bei 866, bei der Hochschule Bremen zum Stichtag 3. September 2018 bei 10 051, bei der Hochschule Bremerhaven zum Stichtag 31. August 2018 bei 3 014.

Die Zahlen für Masterstudiengänge liegen bei der Universität Bremen zum Stichtag 15. Juli 2018 bei 7 816 exklusive Nicht-EU-Ausländer, bei der Hochschule für Künste bei 708, bei der Hochschule Bremen zum Stichtag 3. September 2018 bei 298, bei der Hochschule Bremerhaven zum Stichtag bei 599. Im Rahmen des Einschreibungsverfahrens, das an einigen Hochschulen noch nicht abgeschlossen ist, wird noch mit neuen Studienplatzanträgen gerechnet, sodass diese Zahlen noch ansteigen können.

Der Senat weist darauf hin, dass die Bewerberinnen- und Bewerberzahlen die Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger regelmäßig deutlich übersteigen. Direkte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Studienanfängerzahlen können aus den Bewerberzahlen nicht abgeleitet werden.

Zu Frage zwei: Schwankungen bedingen sich durch die Studiennachfrage in den studienberechtigten Altersgruppen. Leichte Schwankungen sind normal und kommen bereits durch ein verändertes Studienangebot oder eine veränderte Beteiligungsneigung in den studienberechtigten Altersgruppen zustande. Schwankungen sind auch auf den – gewünschten – Koordinierungseffekt des Dialogorientierten Serviceverfahrens, DoSV, zurückzuführen. Die Bremer Hochschulen nehmen – bis auf die HfK – am DoSV teil. Der Koordinierungseffekt besteht darin, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge der teilnehmenden Hochschulen lediglich an einer Stelle – über die Internetseite bei hochschulstart.de – bewerben können. Dort kann ein Bewerber/eine Bewerberin bis zu zwölf Bewerbungen an unterschiedlichen Hochschulen abgegeben. Bei Annahme eines Studienplatzes durch die Bewerberin/den Bewerber entfallen sämtliche anderen Bewerbungen. Außer der Hochschule, an der die Bewerberin/der Bewerber den Studienplatz annimmt, erfahren die anderen Hochschulen in der Regel gar nicht davon, dass Bewerbungen auch auf ihre Studienplätze erfolgt sind, und können diese nicht in ihre Bewerberstatistik aufnehmen.

Die Wissenschaftsbehörde ist im engen Austausch mit den Hochschulen, um die Entwicklung der Bewerberzahlen zu beobachten und Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung und der Attraktivität der Studienangebote mit den Hochschulen zu erörtern.

Zu Frage drei: Die bremischen Hochschulen sind sehr aktiv bei ihrem Bewerbermanagement und führen zentrale – gesteuert über den Stab der jeweiligen Hochschule – und dezentrale – initiiert durch die Studiengangsverantwortlichen und deren Fakultäten und abgestimmt mit den Stabstellen – Marketingmaßnahmen durch. Zentrale Marketingmaßnahmen finden unter anderem in Form von Studieninformationsmessen, Sonderveranstaltungen an den Hochschulen, zum Beispiel durch zielgruppenorientierte Projekttage, Schnupperstudien, Pressemitteilungen, medienübergreifende Werbekampagnen, Sozial-Media-Beiträgen, Schaltungen von Videoclips, einem zentralen Internetauftritt, Beiträgen auf dem Bremer Wissenschaftsportal,

Hochschul- und Studiengangsbroschüren, Bannern, Postern, Postkarten, Teilnahmen an regionalen Berufsinformationsmessen, Veranstaltungen mit Berufsinformationszentren und bundesweiten Online-Datenbanken zu Studienangeboten statt. Über die Kooperation mit der Kontaktstelle SchuleHochschule bewerben die Hochschulen ihr Studienangebot in den Schulen der Länder Bremen und Niedersachsen und stellen Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Studienberatungen her. Zum Ende der Bewerbungsphase an den Hochschulen verstärkt sich die Werbeintensität mit Hinweisen zu freien Studienplätzen. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grobien, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat Kück, es ist klar, dass die Bewerberzahlen durch Mehrfachbewerbungen immer höher liegen als die Zahlen von denjenigen, die ein Studium dann auch antreten. Ist Ihnen bekannt, dass aber trotzdem die Bewerberzahlen leicht rückläufig sind, vor allen Dingen auch an der Universität Bremen?

Das ist uns bekannt, hat aber auch etwas mit dem zu tun, was ich eben sagte. Die Universität Bremen ist fast die einzige Universität in Deutschland, die alle Bewerbungen über das Verfahren DoSV abwickelt, aber insgesamt haben wir das auch festzustellen, wir sind mit den Hochschulen darüber in der Diskussion, deswegen ja auch dieser Teil der Antwort, und dann auch in der Auseinandersetzung mit diesem Thema.

Frau Kollegin Grobien, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, liegen Ihnen denn Erkenntnisse vor, ob das jetzt an der Bremer Universität quasi isoliert der Fall ist, oder haben Sie auch Kenntnisse aus anderen Bundesländern mit großen Hochschulstandorten, dass die Zahlen insgesamt zurückgehen?

Wir müssen immer zwischen Bewerberzahlen und nachher angenommenen Studienplätzen unterscheiden.

(Abgeordnete Grobien [CDU]: Ja, das meine ich ja!)

Wir haben die Mitteilung, dass das auch in anderen Bundesländern so ist.

Frau Kollegin Grobien, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben sehr eindrucksvoll die gesamten Marketingmaßnahmen der einzelnen und auch vielleicht der gesamten Hochschulen über Portale und Messen dargestellt. Gibt es eine einheitliche, richtige Marketingstrategie für alle Hochschulen, also für den Wissenschaftsstandort und den Hochschulstandort insgesamt, mit der man auch überregional werben kann?

Wir haben einerseits eine gemeinsame Plattform aller Hochschulen, auf die auch die Hochschulen ihre Studienangebote einstellen. Diese ist auch zentral organisiert. Andererseits haben aber natürlich auch die Hochschulen ein Interesse daran, für sich eine eigenständige Werbung vorzunehmen.

Frau Kollegin Grobien, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn Sie eben schon selbst gesagt haben, es ist zu verzeichnen, dass es rückläufige Bewerberzahlen an der Universität gibt, dann muss man ja auch damit rechnen, dass einige Kapazitäten ungenutzt bleiben. Gibt es denn dazu Überlegungen, wie sie damit umgehen?

Ich würde ungern diese Formulierung „Kapazitäten ungenutzt“ wählen. Ich wiederhole noch einmal die Differenzierung zwischen Bewerberzahlen und Annahme des Studienplatzes. Wir werden am 15. Oktober wissen, wie viele Personen einen Studienplatz angetreten haben. Dass wir von der Kapazität her in bestimmten Studienfächern wie zum Beispiel Ingenieurwissenschaften, Chemie oder Physik durchaus auch noch weitere Studienanfänger hätten annehmen können, ist kein Phänomen, das dieses Jahr entsteht und das auch nicht nur in Bremen. Solche Situationen werden wir auch in Zukunft haben.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Prof. Dr. Hilz! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben ja gesagt, die Bewerberzahlen sind bundesweit rückläufig, so habe ich Sie verstanden. Haben Sie Erkenntnisse darüber, um welche Art von Bewerbern es sich handelt? Sind die Abiturientenzahlen rückläufig, oder verzeichnen Sie einen

Rückgang bei den Bewerbern, die vorher eine Ausbildung absolvieren, uns daher nicht mehr an die Universitäten kommen?

Natürlich, angesichts der Größenordnung bezieht sich das überwiegend darauf, dass Zahl der Bewerbungen von Abiturienten zurückgeht.

Herr Abgeordneter Prof. Dr. Hilz, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Heißt das, dass auch die Zahlen der Abiturienten insgesamt bundesweit rückläufig sind?

Nein! Wir werden weiterhin ein sehr, sehr hohes Niveau von Studienberechtigten haben. Es ist natürlich immer eine individuelle Entscheidung, welcher Weg denn gegangen wird. Sie kennen auch die Tatsache, dass wir zum Beispiel auch mit der Handelskammer eine Diskussion darüber haben, ob es denn sinnvoll ist, von vornherein ein Studium aufzunehmen oder ob es nicht sinnvoll ist, vorher eine Ausbildung zu durchlaufen und gegebenenfalls daran ein Studium anzuschließen. Es ist eine individuelle Entscheidung: Gehe ich gleich in ein Studium, oder mache ich vorher eine Ausbildung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Passersatzpapiere“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Passersatzpapiere hat der Senator für Inneres in den Jahren 2017 und 2018, Stichtag: 1. Juli 2018, bei ausländischen Botschaften beantragt?

Zweitens: Wie viele von den beantragten Papieren wurden abgerufen und dann tatsächlich für eine Ausreise genutzt?

Drittens: Welche waren in dieser Zeit die drei Hauptherkunftsländer, bei denen Passersatzpapiere beantragt wurden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.

Die drei Hauptherkunftsstaaten, bei denen in den letzten beiden Jahren Passersatzpapiere beantragt wurden, waren Marokko, Algerien und die Türkei. – So weit die Antwort des Senats!