Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Damit die Kassen auch zahlen dürfen, brauchen sie natürlich eine rechtliche Grundlage, und die Vereinbarung, die die Mobile Reha GmbH, nämlich Heimstiftung und GeNo, geschaffen hat, haben die Kassen als ausreichend angesehen. Die bisherigen

Vereinbarungsentwürfe für die weiteren beiden Schulen haben den Kassen noch nicht ausgereicht. Auch da herrscht bei den Kassen durchaus eine unterschiedliche Sicht auf die Dinge; große Kassen in Bremen würden auch diese beiden rechtlichen Konstruktionen akzeptieren, zumindest die eine, es sind aber die Ersatzkassen, die bei diesem Thema noch Probleme haben, und es findet heute eine Diskussion auf Bundesebene statt, ob das, was bisher an rechtlichen Verabredungen besteht, doch ausreicht. Wir haben nach dem Zeitrahmen gefragt, eventuell haben wir heute mehr Klarheit darüber, ob denn auch die Ersatzkassen das jetzt mitmachen. Sollte das negativ ausgehen, sind beide Einrichtungen dabei, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, ähnlich der, die jetzt von den Kassen akzeptiert worden ist. Das wird aber vermutlich dann eben auch noch bis zum Jahresende dauern.

Frau Kollegin Strunge haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Im Gesundheitsmonitoringbericht, der ja von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde, wird relativ klar prognostiziert, unter anderem auch für den Bereich der Physiotherapie, wie hoch der Fachkräftemangel in Zukunft sein wird, wenn man nicht gegensteuert. Eine mögliche Überlegung ist in diesem Bericht, die Kapazitäten in der Physiotherapie auf 85 Plätze auszubauen. Dann hätte man zwar im Jahr 2020 noch einen Fachkräftemangel, aber bis zum Jahr 2035 könnte man diesen weitgehend abbauen. Gibt es Pläne, in der Physiotherapie die Ausbildungsplätze auszubauen?

Wir sind im Gespräch mit den Trägern. Es ist ja auch immer noch eine Entscheidung der Träger, wie viele Ausbildungsplätze sie anbieten. Ich gehe aber davon aus, wenn wir es schaffen, dass wir wirklich kein Schulgeld mehr erheben müssen, dass dann die Attraktivität der Ausbildung deutlich erhöht wird, es auch deutlich höhere Bewerberzahlen geben wird und auch die Träger dann bereit sind, eine höhere Ausbildungskapazität zu schaffen.

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Vergabe von Erbbaurecht im Land Bremen. Die Anfrage ist

unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Bernhard!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch ist aktuell der Zinssatz bei der Vergabe von Grundstücken in Erbbaurecht im Land Bremen?

Zweitens: Nach welchen Kriterien kann die Höhe des Erbbauzinssatzes im Einzelfall angepasst werden?

Drittens: Wann ist der Zinssatz für Vergabe in Erbbaurecht im Land Bremen zuletzt geändert worden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Zinssätze für die Vergabe von Grundstücken in Erbbaurecht im Land Bremen richten sich nach der Nutzungsart der Flächen. Es gilt der Zinssatz pro Jahr in Höhe von: zwei Prozent für Gemeinbedarfsflächen, fünf Prozent für Wohnbauflächen, sieben Prozent für Gewerbeflächen.

Für Sportflächen gilt die Regelung, dass pro Quadratmeter Fläche 1 Euro pro Jahr Erbbauzins gezahlt wird. Für Flächen im Fischereihafen Bremerhaven gilt ein Erbbauzins von 2,52 Euro bis 3,00 Euro pro Quadratmeter Fläche und Jahr, je nach Lage des Grundstücks.

Zu Frage zwei: Die einzelnen Erbbaurechtsverträge der Stadt Bremen unterliegen zumeist einer Indexierung und werden analog zu Miet- und Pachtverträgen entsprechend regelmäßig an den vereinbarten Index angepasst. Dies geschieht mit Aufforderung durch den Erbbaurechtsgeber, Stadt Bremen.

Grundsätzlich wird der Erbbauzins der Stadt Bremen durch die Fachdeputationen und den Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses, HaFA, festgelegt. Eine Änderung des Erbbauzinssatzes für den Einzelfall ist nur mit Beschluss des HaFA möglich.

Aufgrund des vertraglich vereinbarten Index können Erbbaurechtsverträge im Fischereihafen Bremerhaven alle fünf Jahre, die mit einer 0 oder 5 enden, angepasst werden.

Zu Frage drei: Der Erbbauzins für Sportflächen in Höhe von 1 Euro pro Quadratmeter und Jahr wurde am 7. Dezember 2012 beschlossen. Die Höhe des Erbbauzinses für Flächen im Fischereihafen Bremerhaven von 2,52 Euro bis 3,00 Euro pro Quadratmeter und Jahr wurde im Jahr 2015 festgelegt. Die aktuellen Erbbauzinsen in Bremen in Höhe von zwei Prozent, fünf Prozent und sieben Prozent für Gemeinbedarf, Wohnen und Gewerbe wurden letztmalig im Jahr 1996 festgeschrieben. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Bernhard, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, zum einen sind ja fünf Prozent für Wohnbauflächen und sieben Prozent für Gewerbeflächen relativ hoch. Gehen Sie davon aus, dass man dies in relativer Kürze wieder senken könnte, zumal es ja über den Haushalts- und Finanzausschuss sowie die zuständigen Deputationen offensichtlich unkompliziert möglich wäre?

Es ist natürlich so, dass gerade die fünf Prozent für Wohnbau nicht attraktiv sind, das muss man sagen, weil die Zinsen im Moment natürlich eine ganz andere Situation darstellen und auch wahrscheinlich in der nächsten Woche nicht steigen werden. Das heißt, man sollte darüber nachdenken, und das machen wir auch, das können wir vielleicht auch gemeinsam beraten.

Ich will an dieser Stelle erstens vielleicht nur sagen, gerade bei den Gewerbeflächen ist es ein wenig anders, weil sie steuerlich absetzbar und als Betriebsausgaben ja auch darstellbar sind. Zweitens will ich anmerken, die Vorstellung, dass man durch Erbpacht sozusagen die Wohnungssituation drastisch verbessern kann, ist, glaube ich, ein bisschen zu weit gegriffen, denn unsere Wohnbauförderprogramme, die 25 Prozent Quote der Sozialbindung, helfen aus meiner Sicht in einem größeren Maße als die Frage Erbpacht.

Frau Bernhard, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, trotzdem ist das ja letztendlich auch ein Bau

stein, der im Grunde genommen dazugehört, darüber nachzudenken, wie wir in Zukunft mit Flächen umgehen. Deswegen wüsste ich gern noch einmal, nachdem ja nicht viele Erbbauverträge anstehen, ob dieses Instrument nicht doch ausgeweitet werden sollte, und ob Sie da schon entsprechende Objekte ins Auge gefasst haben.

Ich glaube, wir sollten den Versuch starten, in dem Bereich auch noch Verbesserungen zu erzielen. Es gibt die Idee beispielsweise auch bei der Frage Scharnhorst-Kaserne, wo wir mit der BImA im Gespräch sind, das Grundstück auch anzukaufen. Was wir wollen! Des Weiteren dort auch Maßnahmen vorzuschlagen, und das wird jetzt auch mit der Deputation für Bau, Umwelt, Verkehr, Stadtentwicklung und Landwirtschaft erörtert. Ich denke, an dem Punkt kann man zum Beispiel weiterarbeiten. Wir werden das über Erbpacht und Vergabefragen auch bei der Frage Jakobushaus vorschlagen. Auch ist eine Idee, über die man dabei vielleicht auch einmal etwas lernen kann, ob der Markt das auch wirklich hergibt.

Frau Bernhard, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Direkt dazu! Wenn das Thema Scharnhorst-Kaserne ansteht, käme dafür jetzt schon eine Änderung des Zinssatzes infrage?

Wir haben da, glaube ich, noch ein bisschen Zeit, aber das müsste man dann wohl bedenken, ja! Es ginge dann zunächst zur Befassung in die Deputation und würde dann endgültig im Haushalts-und Finanzausschuss beschlossen werden.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Zenner! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich möchte noch einmal auf die grundsätzliche Behandlung des Erbbaurechtes zurückkommen. Teilweise wurde es angefragt, Sie hatten auch den Sport erwähnt. Meine Erfahrung ist die, dass sich die Stadt immer sehr schwertut, für Sportflächen und Sportvereine, die das Grundstück nicht ankaufen können, aber zum Beispiel dort eine Halle errichten wollen, dass man dort mit der Vergabe des Erbbaurechtes sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar ablehnend ist. Ich kann kein Beispiel nennen, wo das einmal durchgegangen ist. Wie beurteilen Sie das?

Dazu kann ich jetzt nichts sagen, das kenne ich so nicht. Das müsste ich mir selbst noch einmal anschauen. Es gibt tatsächlich ja auch Verträge mit Sportvereinen.

(Abgeordneter Zenner [FDP]: Ja, Nutzungsver- träge! Das ist dann kein Erbbaurecht! Ein Erbbau- recht kann man dann für die Aufnahme von Kredi- ten nutzen, für die Belastung des Erbbaurechtes! Das kann man bei Nutzungsmöglichkeiten nicht!)

Mir ist das als Thema nicht bekannt. Sie haben mich jetzt darauf hingewiesen, und ich kümmere mich darum. Also, ich schaue mir das noch einmal an. Dazu kann ich jetzt nichts sagen.

Herr Abgeordneter Zenner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In meiner beruflichen Praxis habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele Erbbauberechtigte zwischenzeitlich auch die Grundstücke ankaufen können. Mich interessiert, ob es dort bestimmte Kriterien gibt, nach denen dieser Ankauf vergeben wird. Müssen sich die Erbbauberechtigten an die Stadt wenden, wenn sie Interesse haben, oder gibt es ein Programm, wenn Sie so wollen, dass sie aus der Erbbauzinsregelung herauswollen und sagen, wir verkaufen lieber den Grund und Boden, und dann sind wir aus der ganzen Situation für die Zukunft heraus, und dann hat die Stadt auch auf einen Schlag entsprechend Geld zur Verfügung? Gibt es da irgendwie ein Konzept?

Man muss vielleicht noch einmal sagen, dass es aktuell, glaube ich, im Land Bremen etwa 500 Erbbaurechtsverträge gibt. Das sind dann immer Einzelverträge mit einzelnen Inhaberinnen und Inhabern oder Verwaltern von Grundstücken. Es gibt natürlich ständig Fragen, ob man das Grundstück kaufen kann, und das ist auch völlig berechtigt und gut für uns. Das machen wir auch im Kern, wenn solche Fragen aufkommen. Wir gehen jetzt nicht aktiv auf die Menschen zu, aber wenn die Fragen gestellt werden, werden diese auch ordentlich abgearbeitet. Wenn es Einzelteile, einzelne Grundstücke betrifft, dann verkaufen wir auch.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Gottschalk! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wenn ein privater Immobilienerwerber gegenwärtig finanziert, erhält er selbst bei einer sehr langen

Zinsfestschreibung von 30 Jahren einen Zinssatz von zweieinhalb Prozent. Insofern ist der Erbbauzins für Wohnen in der Tat doppelt so hoch wie bei einer langfristigen Sicherung. Mich wundert jetzt ein bisschen, dass in der Antwort steht, dass diese Zinssätze der Indexierung angepasst werden. Dieser Zinssatz von fünf Prozent besteht aber schon seit dem Jahr 1996. Heißt das, hier gibt es keine Indexierung?

Ich verstehe es so, dass der Grundstückswert natürlich indexiert ist und dadurch die Steigerung alle fünf oder acht Jahre kommt.

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, die Sache ist so, dieser Erbbauzins wird auf den Wert der Immobilie bezahlt, der einmal anfänglich festgestellt wird.

(Staatsrat Strehl: Das stimmt!)

Wenn sie demnach einen Grundstückspreis von 100 000 Euro haben, dann bezahlen sie im Moment 5 000 Euro, und die Wertentwicklung des Erbbaurechts hat darauf eigentlich keinen Einfluss, sondern die Änderung käme daher, dass man diesen Erbpachtzins ändert würde, aber der ist seit dem Jahr 1996 nicht geändert worden.

Das sind ja jetzt Fragen in Bezug auf Verträge. Ich kann das noch einmal genau heraussuchen. Es ist ja klar, wenn man solch einen Vertrag 99 Jahre hat, die Prozentzahl nicht geändert wurde, der Grundstückswert auch nicht angepasst wird, kann man aber ja gleichzeitig die Rate, die gezahlt wird, durch eine Indexierung anpassen, das geht ja! Also, fünf Prozent werden einmal festgelegt auf 100 000 Euro, und nach 20 Jahren wird die Rate, die man zahlt aufgrund dieser Berechnung, durch einen Index erhöht. So wird es wahrscheinlich sein, aber das liefere ich nach.

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!