Erstens: Wie werden junge Mütter in Bremen und Bremerhaven durch die Jugendberufsagentur, JBA, bisher erreicht und speziell bei der Berufswegeplanung unterstützt?
Zweitens: Wie wurden die Empfehlungen der AG Junge Mütter von April 2015 in die konzeptionelle Ausgestaltung der Arbeit der JBA aufgenommen, und welche Angebote wurden daraus abgeleitet?
Drittens: Welche Kenntnisse liegen der JBA durch ihre Tätigkeit vor, welche Hemmnisse abzubauen sind, um berufstätigen Alleinerziehenden die Inanspruchnahme von ergänzenden Hilfen zu erleichtern?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zur Frage eins: Die Partner der Jugendberufsagentur in Bremen und Bremerhaven haben einen besonderen Fokus auf die Zielgruppe junger Mütter und informieren über besondere Fördermöglichkeiten. Es werden Informationsveranstaltungen angeboten, die sich speziell an junge Mütter richten. Eigene Maßnahmenangebote wie zum Beispiel die Projekte „Berufliche Lebensplanung für junge Mütter“ und das Modellvorhaben VIA, Vermittlung und Integration von Alleinerziehenden in Arbeit, unterstützen junge Mütter beim Zugang zur Berufsbildungsreife oder einer Berufsvorbereitung und stärken sie für die Bewältigung von Ausbildung und Mutterrolle.
Zu Frage zwei: Die AG junge Mütter hat empfohlen, eine zielgruppenorientierte Organisationsstruktur für junge – alleinerziehende – Mütter ressortübergreifend zu etablieren.
Dies ist in dieser Form nicht umsetzbar, da in der Jugendberufsagentur die Leistungen für die jungen Menschen aus den einzelnen Rechtskreisen heraus ausgegeben werden müssen. Allerdings wurde die ressortübergreifende Zusammenarbeit
zwischen den Rechtskreisen verbessert. Die Beratung für junge Menschen erfolgt unter einem Dach. An den Standorten leitet ein gemeinsamer Empfang auch junge Mütter zu den richtigen Ansprechpartnern im Haus. In jedem Rechtskreis stehen Beratungspersonen zur Verfügung, die speziell mit den Besonderheiten der Lebenssituation junger Mütter vertraut sind und einen aktuellen Überblick über Förderangebote auch anderer Partner haben.
Zu Frage drei: Wesentliche Hemmnisse sehen die Partner der Jugendberufsagentur unter anderem in der Erreichbarkeit der Zielgruppe und der Komplexität der verschiedenen Leistungssysteme wie zum Beispiel SGB II, SGB III, BAföG, Kindergeld, Wohngeld, aus denen Alleinerziehende sich finanzieren müssen. Die Folge ist für die jungen Mütter auch ein hoher Zeitbedarf für die Klärung der Anliegen. Oft scheuen die jungen Frauen auch die oft konfliktären langwierigen Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Partner. Junge Mütter sind im Besonderen davon betroffen. – So weit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, wir haben mit BeLeM, das haben Sie ja selbst erwähnt, und auch mit Spagat zwei wirklich hervorragende Projekte in Bremen, die sich der Zielgruppe junge Mütter, vor allem ja auch schulpflichtige Mütter, angenommen haben. Meine Frage ist: Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen diesen Projekten, die ja durch die Art der Projekte einen Zugriff auf die Zielgruppe haben, und der Jugendberufsagentur, insbesondere was besondere und spezifische Förderprogramme zum Übergang von der Schule dann in die Ausbildung angeht?
Das ist ja genau einer der Schwerpunkte, der hier ergriffen werden soll, weil es oftmals gar nicht so einfach ist, die Zielgruppe tatsächlich konkret zu erreichen, manches Mal vielleicht auch den Weg zur Jugendberufsagentur zu finden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir mit den Projekten eine enge Kooperation haben, dass über die Projekte, an die sich hoffentlich die jungen Frauen wenden, oder wir wissen es ja von den Erhebungen, dass sie das auch tun, wir damit überhaupt die Möglichkeit haben, daran zu kommen. Insofern kommt diesen Projekten eine besondere Bedeutung zu.
Eine besondere Problematik, Sie haben es auch dargestellt, ist die Organisation der Beratungsstruktur nach Rechtskreisen. Das kennen wir ja auch aus anderen Einrichtungen, dass das eine an die Biografie angelehnte korrekte Beratung der aufsuchenden Personen eine große Hürde ist. Sieht der Senat Möglichkeiten, dass da mit irgendeiner Methode umorganisiert werden kann, die dann zielgruppenspezifisch schneller an die jungen Menschen herankommt, als jetzt über die Rechtskreisorganisation?
Das ist ja genau das Handicap, mit dem wir da so schwer zu tun haben, dass eben die Rechtskreise so unterschiedlich sind und dass sie über die Rechtskreise eben auch ganz unterschiedliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben.
Ich glaube, eine ganz wichtige Funktion ist zunächst einmal, dass diese Jugendberufsagenturen grundsätzlich die Politik der offenen Türen haben. Das heißt, jeder, der dahin kommt, ist in jeder Tür willkommen. Die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen sind so geschult, dass sie schnell erkennen können, was denn richtig ist, und es gibt vor allen Dingen – das ist aus meiner Sicht etwas Zentrales – die Fallkonferenzen, auf denen eben alle rechtskreisübergreifend zusammenkommen, um den jeweiligen Einzelfall im Zweifel auch noch einmal anschauen zu können und genau zu eruieren, was das richtige Hilfsangebot für die jeweilige Person, für die junge Frau darstellt.
Das ist zunächst einmal der Kern, dass es uns gelingt, rechtskreisübergreifend zu erreichen – ich hatte ja ein paar Beispiele genannt: SGB II, SGB III, BAföG und so weiter –, dass am Ende alles auf eine einzelne Person zuzuschneiden. Dass wir die Bundesgesetzgebung so beeinflussen, ich glaube, da würden wir uns übernehmen. Deswegen ist es aus meiner Sicht umso wichtiger, dass wir Beratungsangebote durchführen, die so gut sind, dass auf Anhieb das richtige Angebot für die jeweilige Frau erkannt wird und umgesetzt werden kann.
meiner Sicht funktioniert die Zusammenarbeit der Jugendberufsagentur mit den Trägern der Maßnahmen vor Ort ausgezeichnet. Dazu gehört natürlich, dass die Jugendberufsagentur, das Personal dort, auch weiß, was in dem Bereich, in dem die Beschäftigten tätig sind, überhaupt existiert. Ist denn sichergestellt, dass in den Jugendberufsagenturen Nord und Stadt das Personal tatsächlich, sage ich einmal, über Fortbildungen, über Anschauungen vor Ort Kenntnis von diesen sehr unterschiedlichen und zahlreichen in Bremen bestehenden Angeboten haben?
Nach meinem Eindruck ist genau das der Fall. Ich habe selbst in verschiedenen Jugendberufsagenturen hospitiert, um das tatsächlich auch noch einmal kennenzulernen. Meine Nachfrage dort zielt genau in die Richtung: Wie erfahrt ihr denn eigentlich von den unterschiedlichen Trägern, von den Maßnahmen? Seid ihr mit denen in Kontakt? Mir wird unisono immer geschildert, ja, es gibt einen engen Austausch, sowohl aus dem Interesse der Träger heraus, die sich an die Jugendberufsagenturen wenden und melden, wir sind auch da, denkt bitte an uns; ebenfalls auch umgekehrt, dass die Jugendberufsagenturen genau schauen, welche Maßnahmen es gibt, und wo wir welche Vernetzung herstellen können. Nach meiner Kenntnis funktioniert das ganz gut.
Die vierte Anfrage betrifft Schulgeldfreiheit in den Therapieberufen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Strunge, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie viele junge Erwachsene haben sich im Ausbildungsjahr 2018/2019 in Bremen entschieden, eine Ausbildung in der Ergo- und Physiotherapie sowie in der Logopädie zu beginnen, und wie viele Plätze bleiben an bremischen Fachschulen unbesetzt?
Zweitens: Wie hoch ist das Schulgeld, das die Auszubildenden in den Therapieberufen ab Herbst 2018 zahlen müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: In den bremischen Schulen der genannten therapeutischen Fachberufe beginnen die entsprechenden Ausbildungsgänge erst im Oktober dieses Jahres. Daher kann keine sichere Aussage getroffen werden, wie viele Menschen eine Ausbildung beginnen werden. Die aktuelle Meldung der Schulen zeigt, dass 56 Menschen in der Physiotherapie, 18 in der Logopädie und 20 in der Ergotherapie ihren Ausbildungsbeginn für 2018 planen. Damit sind die von den Schulen vorgehaltenen Plätze voll ausgelastet, und es bleiben nach aktuellem Stand keine Schulplätze frei.
Zu Frage zwei: Ab Oktober 2018 erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zum zu zahlenden Schulgeld über eine Zuwendung des Landes an die Schulen. Bei der Zuwendung wird die sehr unterschiedliche Höhe der Schulgelder rechnerisch berücksichtigt. Daher ist das verbleibende Schulgeld je nach bisher erhobenem Schulgeld unterschiedlich und bewegt sich zwischen 200 und 274 Euro.
Zu Frage drei: Für die Physio- und Ergotherapieschule der Mobilen Reha Bremen GmbH wird die vollständige Schulgeldfreiheit zum 1. Januar 2019 realisiert. Für die Schülerinnen und Schüler der Logopädieschule der WISOAK und die der privaten Physiotherapieschule ist das noch nicht sichergestellt, seitens der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz wird weiter daran gearbeitet, einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche zwischen Schulen, Krankenkassen und senatorischer Behörde zu erreichen. – So weit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat Kück, Sie haben gesagt, dass jetzt für den Herbst 2018 das Schulgeld zwischen 200 und 274 Euro liegen wird. Können Sie noch einmal sagen, wie hoch der Betrag für die Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie dann genau ist?
(Abgeordnete Strunge [DIE LINKE]: Genau! Physi- otherapie: 460 Euro, Logopädie: 560 Euro, Ergothe- rapie: 350 Euro. So lauteten die Beträge in der Ver- gangenheit! Wie sind sie aktuell?)
Mit dem Geld, das wir zur Verfügung stellen, wird das dann anteilig reduziert auf die genannte Spanne in Höhe von 200 Euro bis 274 Euro.
(Abgeordnete Strunge [DIE LINKE]: In Ordnung! Also die maximale Summe an Schulgeld ist derzeit, ab Oktober 2018, 274 Euro?)
Ja! Was ja, wenn ich das ergänzen darf, schon ein Erfolg ist gegenüber dem, was wir bisher an Situationen hatten.
Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, dass es eben in unterschiedlichen Bereichen, jetzt noch nicht, aber zum 1. Januar 2019 zur vollständigen Schulgeldfreiheit kommen wird, dass es da aber derzeit Verhandlungen gibt. Können Sie eine Prognose abgeben, ab wann auch die anderen Bereiche mit einer vollständigen Schulgeldfreiheit rechnen können?
Also das Erste ist, auch da kann man sagen, es ist erreicht worden, dass wir in einem sehr, sehr großen Bereich ab dem 1. Januar 2019 eine Schulgeldfreiheit haben werden. Das ist durchaus bundesrepublikanisch nicht üblich, und es ist ein großes Entgegenkommen und ein Verhandlungsergebnis mit den bremischen Krankenkassen, die nämlich diese Mehrkosten tragen.
Sie als Haushaltsgesetzgeber haben ja für den Haushalt 2018/2019 entsprechende Mittel für einen Einstieg in die Schulgeldfreiheit zur Verfügung gestellt. Mit diesem Einstieg haben wir es erreicht, dass wir ungefähr 25 Prozent des Schulgeldes in diesem von mir eben angesprochenen Bereich tragen, und die Kassen werden 75 Prozent übernehmen.
Damit die Kassen auch zahlen dürfen, brauchen sie natürlich eine rechtliche Grundlage, und die Vereinbarung, die die Mobile Reha GmbH, nämlich Heimstiftung und GeNo, geschaffen hat, haben die Kassen als ausreichend angesehen. Die bisherigen