Erstens: Wie beurteilt der Senat die sich teils widersprechenden Auffassungen über die Verbreitung von Nilgänsen, Rabenkrähen und Elstern im Land Bremen mit Blick auf die Auswirkungen, insbesondere für andere Arten und für die Landwirtschaft?
Zweitens: Welche Maßnahmen werden bisher ergriffen, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern, und sieht der Senat hier zusätzlichen Handlungsbedarf?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit einer Aufnahme obiger Arten ins Jagdrecht, gegebenenfalls mit an Niedersachsen angepassten Jagdzeiten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat lässt sich in seiner Beurteilung von wissenschaftlich untermauerten Bestandserfassungen der Verbreitung und Häufigkeit von Arten sowie Berichten direkt Betroffener leiten. Von daher stellt sich der Sachverhalt für die drei genannten Arten wie folgt dar:
Die Nilgans hat in den letzten Jahren zwar im Bestand zugenommen, stellt aber in der Freien Hansestadt Bremen keine grundsätzliche Belastung für öffentliche Grünanlagen, Badeseen, die Landwirtschaft und andere wild lebende Tierarten dar. Im Feuchtgrünlandring Bremens, der Geeste- und Rohrniederung sowie der Luneplate, aber auch in
innerstädtischen Grünanlagen Bremens und Bremerhavens brüten Nilgänse nur in geringer Dichte. Gelegentlich kommt es zu Revierstreitigkeiten, insbesondere um Weißstorchhorste.
Rabenkrähen und Elstern haben nach langjährigen Erfassungen in den letzten Jahren im Bestand abgenommen. Gelegentliche Übergriffe auf Singvogelnester werden natürlicherweise durch die hohe Reproduktion der Singvögel kompensiert. Für die Wiesenvögel stellen Rabenkrähen oder Elstern, im Gegensatz zu anderen Prädatoren wie insbesondere Füchse, keine nennenswerte Bedrohung dar.
Zu Frage zwei: Lediglich Rabenkrähen haben bisher Schäden an Silofolien angerichtet. Daher haben einige Jäger Abschussgenehmigungen für Rabenkrähen bekommen. Der Senat sieht für Krähen und Elstern keine weiteren Handlungsnotwendigkeiten.
Die Nilgans wurde im August 2016 von der EUKommission in die Liste der invasiven Arten europäischer Bedeutung aufgenommen. Daher ist auch die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet, für diese Art Managementmaßnahmen zur Verringerung der weiteren Ausbreitung vorzusehen. Das entsprechende Maßnahmenblatt liegt im Entwurf vor und wird ab Mitte September öffentlich ausgelegt.
Zu Frage drei: Für die Nilgans ist wegen des Status als invasive Art europäischer Bedeutung die Übernahme in das Jagdrecht vorgesehen. Jagdzeiten werden derzeit noch diskutiert. Für Rabenkrähe und Elster sieht der Senat keine fachliche Notwendigkeit für eine Übernahme. – So weit die Antwort des Senats!
Ich hatte ja unter anderem gefragt, inwieweit bei diesen Aufnahmen ins Jagdrecht zum Beispiel eine Abstimmung mit Niedersachsen erfolgt. Ich meine, wir reden immer davon, dass wir sehr mit dem Umland verbunden sind; ich glaube, für diese Tierarten gilt es umso mehr. Deswegen ist für mich interessant, inwieweit sich unsere Jagdbehörde bei diesen Fragen auch mit der Jagdbehörde in Niedersachsen abstimmt.
Es gibt bezüglich dieser Fragen auch bundesweite Abstimmungsprozesse. In jedem Fall muss so etwas grenzüberschreitend stattfinden, und auch die Maßnahmenblätter sind abgestimmt. Insofern gehe ich davon aus, dass
Herr Staatsrat, Sie sprechen in ihrer Antwort davon, dass die Nilgänse, weil sie eine invasive Art sind, auf der EUListe für die invasiven Arten stehen, in ihrem Bestand verringert werden müssen. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass das eine unglückliche Formulierung ist, weil das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beispielsweise nicht von Verringerung, sondern von einer Bekämpfungspflicht jener Arten spricht, die auf dieser Liste stehen. Also, es geht um Bekämpfung und nicht um Verringerung. Sind wir uns da einig?
Also die Formulierungen, die ich dazu kenne, sind wie folgt: Wenn es auf dieser Liste steht, die entsprechende Art, diese Nilgans, dann geht man in Deutschland bei dieser Art schon davon aus, dass sie sich bereits so weit verbreitet hat, dass man sie nicht mehr gänzlich – –. Also, sie wird nie wieder verschwinden aus Deutschland. Bei der Nilgans geht man davon aus, und insofern ist es erst einmal die Pflicht, einen Managementplan aufzustellen, um darüber die Population einzudämmen. So lautet der mir bekannte Wortlaut, und das ist hier das Ziel um darüber dann auch negative Auswirkungen durch die Nilgans auf die Umwelt zu verringern. Diese Begriffe sind mir in diesem Zusammenhang geläufig.
Herr Staatsrat, direkt dazu! Sind Sie dann einverstanden, dass wir uns in der Deputation für Bau, Umwelt, Verkehr, Stadtentwicklung und Landwirtschaft besprechen – in der wir schon mehrfach über die invasive Artenliste diskutiert haben, aber bislang war mir persönlich nicht klar, dass es da offenbar unterschiedliche Paradigmen gibt; das Bundesministerium für Umwelt sagt, es geht um Bekämpfung, das ist sozusagen eine wesentliche stärkere Intention, als wenn man nur von Verringerung spricht –, dass wir das Thema eventuell auch noch einmal mit den unterschiedlichen Semantiken in der Umweltdeputation aufrufen?
Wie gesagt, es war in der Umweltdeputation in einer ausführlichen Vorlage Thema, ich glaube, in der letzten Sitzung.
Insofern haben wir es dort schon diskutiert. Wenn es dazu Rückfragen und weiteren Diskussionsbedarf gibt, stehen wir dafür selbstverständlich zur Verfügung.
Herr Staatsrat, gehen wir also davon aus, dass es um Verringerung einer Art geht, die sich derart ausbreitet, wie es die Nilgänse tun, die auch ein hohes aggressives Potenzial gegenüber anderen Vögeln hat, erfahrungsgemäß sogar auch gegenüber Kindern. Da sie häufig an Badestränden in einer gewissen Nischenkonkurrenz zu planschenden Kindern sind, haben wir da in vielen Bundesländern, in vielen Städten – schauen Sie einmal beispielsweise in die Presse nach Frankfurt und Nürnberg – schon heftige Kontroversen gehabt. Gehen Sie also mit mir konform, und so lese ich ja auch die Anfrage, dass eine Stellung unter das Jagdrecht die sinnvollste Maßnahme wäre? Alle anderen Maßnahmen sind bei einer derart aggressiven Art eigentlich vergeblich. Verglichen also mit einer Graugans ist das Verscheuchen und Vergrämen von Nilgänsen deutlich anspruchsvoller. Stimmen Sie mir da zu?
Ich verweise auf die Antwort zu Frage drei. Die Übernahme in das Jagdrecht ist vorgesehen, und über die Details wird dann noch zu sprechen sein.
Zu den Rabenkrähen! In der Antwort des Senats lese ich, der Senat geht davon aus, dass der Bestand in Bremen abgenommen hat. Dazu würde mich zum einen interessieren, von wann die Zahlen sind, und zum anderen höre ich aus Niedersachsen, dass man dort insbesondere mit Junggesellenschwärmen von Rabenkrähen immense Probleme hat.
Also der Begriff Junggesellenschwärme – –. Kann das im Sinne dessen, was auch Frau Kollegin Grotheer angeregt hat, auch auf die Agenda einer Abstimmung mit Niedersachsen kommen, ob man da unterschiedliche Wahrnehmungen hat und ob möglicherweise auch die Datengrundlage, mit der der Senat geantwortet hat, nicht mehr ganz aktuell ist?
Ich kann an dieser Stelle nicht beantworten, von wann die Zahlen waren, das können wir gern aufklären. Mir persönlich sind derartige Themen, Problemfelder aus Bremen nicht bekannt. Jedoch auch hier steht, sage ich einmal, einer Abstimmung mit den Nachbarn in Niedersachsen nichts entgegen.
Ich habe eine abschließende Frage zu den Nebelkrähen! Die Antwort des Senats besagt, es gibt gelegentliche Probleme mit Singvögeln, aber das können sie im Bestand ausgleichen.
Wenn ich mir dann aber anschaue, wie insgesamt die Population der Singvögel, was man so bundesweit liest und hört, wo es denn einmal nachgezählt wurde, sinkt, und dass Nebelkrähen insbesondere, wie wir wissen, für Wiesenbrüter – jetzt können wir gleich noch einmal über Wiesenbrüter diskutieren – ein Problem sind! Können wir da vielleicht auch noch einmal die genauen Zahlen miteinander diskutieren und schauen, ob sich da nicht möglicherweise auch in den letzten Jahren an der ein oder anderen Stelle bei den Vogelbeständen etwas verschlechtert hat, ohne dass es nachgezählt wurde?
Herr Staatsrat Deutschendorf, ich stelle doch eine erhebliche Unruhe hier in Plenarsaal fest. Ich bitte doch, dem Fragesteller und ebenfalls dem Staatsrat bei der Antwort zuzuhören! – Bitte, Herr Staatsrat!
Herr Staatsrat, Sie haben von wissenschaftlichen Erhebungen gesprochen. Meine erste Frage ist, woraus sich die Zahlen begründen. Wer hat diese Erhebungen durchgeführt? Waren es die Umweltverbände, oder haben Sie selbst ein Monitoring über die Tierbestände vorgenommen, oder greifen Sie auf Zahlen der Landwirtschaftskammer oder der Jägerschaft zurück? Meine zweite Frage lautet, es gibt ja jetzt schon nicht nur die Nilgans in Bremen, sondern die Gänse insgesamt nehmen ja in Bremen zu. Sind Ihnen Fraßschäden bekannt, die vonseiten der Landwirtschaftskammer oder des Landwirtschaftsverbandes gemeldet worden sind?
Solche Schäden sind mir jetzt nicht bekannt. Die Nennung der Quellen, die wir in der Abteilung nutzen, müsste ich nachreichen.
In der Tat haben wir letzte Woche Donnerstag einen sehr ausführlichen Bericht zu Nilgänsen und anderen endemischen Arten bekommen und in der Deputation auch lange darüber diskutiert. Gleichwohl will ich einmal nachfragen, weil Herr Kollege Jens Crueger gefragt hat, bedeuten Rabenkrähen nicht ein Problem für Singvögel, gerade für Jungvögel. Sind Sie nicht einer Meinung mit mir, dass intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden, das Insektensterben, somit der Wegfall von Futter, einen viel schlimmeren Einfluss auf das Vogelsterben haben als Rabenkrähen?
Ich glaube durchaus, dass die Dinge, die sich auf eine solche Population auswirken, sehr vielschichtig sind. Ich bin des Weiteren der Ansicht, dass es da größere Probleme gibt als die Rabenkrähe. Auch die Art, wie wir Landwirtschaft betreiben, muss man sich in diesem Zusammenhang sicherlich sehr genau anschauen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wie berücksichtigt die Jugendberufsagentur die Zielgruppe junge Mütter?“. Die Anfrage ist unterschrieben von