Über den Wolken darf die Ausbeutung nicht grenzenlos sein! Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 1. November 2018 (Drucksache 19/1893)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe doch und gehe davon aus, dass wir in diesem Hause alle davon ausgehen, dass die Mitbestimmung von Beschäftigten, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in Betrieben eine Selbstverständlichkeit ist.
Geregelt wird sie im Betriebsverfassungsgesetz, und umgesetzt wird diese Mitbestimmung durch die Betriebsräte in den einzelnen Betrieben. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet sowohl die Arbeitgeber als auch die Betriebsräte zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, und ich sage es ganz deutlich, das hat sich seit Jahrzehnten bewährt, haben wir doch in der Regel keine Eskalation von betriebsinternen Konflikten. Es hat sich aber nicht nur darin bewährt. Eine Studie aus dem Jahr 2015 weist nach, dass es durchaus eine Steigerung der Produktivität in den Betrieben gibt, die Betriebsräte haben. Wenn die nämlich seit 15 Jahren mitbestimmen können, ist nachzuweisen, dass sich die Produktivität um 25 Prozent erhöht. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass in Betrieben ab fünf Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden. Das ist die Regel, und ich gehe einmal davon aus, Sie kennen alle diese Regel. Aber wie es so oft in Deutschland ist, keine Regel ohne Ausnahme, und ich weiß nicht, ob Ihnen diese Ausnahme bis, sage ich einmal, vor dem Konflikt mit Ryanair bekannt war.
Denn die Ausnahme ist der § 117, der derzeit in vieler Munde ist. Hier geht es um das fliegende Personal, also um Pilotinnen, Piloten, Flugbegleiterinnen
und Flugbegleiter. Sie dürfen einen Betriebsrat nur dann wählen, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Das bedeutet, verweigert der Arbeitgeber hier die Zustimmung, kommt es zu keinem Tarifvertrag, kommt es zu keiner Einigung, gibt es eben keinen Betriebsrat für diese Beschäftigten und damit auch keine Mitbestimmung. Diese Situation, meine Damen und Herren, das wissen Sie alle, haben wir derzeit bei Ryanair. Wir haben hier keine Einigung zwischen den Tarifparteien, und wir haben deshalb auch nicht die von uns eigentlich als selbstverständlich erachtete Mitbestimmung. Die Begründung für diesen § 117 war damals, dass es sich um eine nicht ortsgebundene Tätigkeit des Personals, eine Besonderheit, handelt. Die Erwartung war, dass die Tarifparteien hier dann eine entsprechende Lösung erarbeiten werden. Allerdings wissen wir alle, bei Ryanair ist das kaum vorangekommen. Das Ergebnis war, die Beschäftigten von Ryanair, wir haben 90 hier in Bremen, stehen schutzlos da ohne die aus unserer Sicht selbstverständlichen Arbeitnehmerrechte. Das ist aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten und überhaupt nicht zu akzeptieren.
Deshalb unser Antrag, in dem wir eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Abschaffung des § 117 fordern. Hubertus Heil als Bundesarbeitsminister hat eine diesbezügliche Ankündigung gemacht, das begrüßen wir selbstverständlich sehr. Ich sage einmal, wenn wir über Globalisierung reden, über Flexibilisierung, über Digitalisierung von Beschäftigten, dann ist doch völlig klar, dass das sowohl wirtschaftliche als auch arbeitsorganisatorische und auch arbeitsrechtliche Veränderungen in den Unternehmen mit sich bringt. Dabei brauchen wir die Unterstützung der Betriebsräte.
Die Existenz von Betriebsräten ist aber auch Voraussetzung für einen Sozialplan. Nur dann wird es ihn geben. Meine Damen und Herren, von daher ist klar, wie problematisch die Situation zurzeit ist. Ich komme aber nicht umhin, Ihnen auch mitzuteilen, wie vielleicht einige von Ihnen auch dem „FOCUS Online“ entnommen haben, dem Ticker, dass anscheinend jetzt eine Einigung in Aussicht ist. Es gibt eine sogenannte Vorvereinbarung zu einem Tarifvertrag zwischen ver.di und Ryanair. Ver.di wird die Inhalte dieser Vorvertragseinigung mit den Beschäftigten diskutieren. Da besteht durch
aus die Hoffnung, dass man über so etwas wie einen Sozialplan eine Einigung herstellt, das weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht. Was aber hier noch keine Rolle spielt, und da, das sage ich ganz klar, fordern wir nach wie vor, dass ein Betriebsrat gewählt werden kann. Das ist nicht Bestandteil dieser eventuell stattfindenden Einigung, aber aus unserer Sicht absolut erforderlich. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ryanair ist ja inzwischen so etwas wie der Inbegriff von skrupelloser Profitabschöpfung und neoliberaler Ausbeutung geworden. Seit den Tagen des Manchesterkapitalismus im 19. Jahrhundert hat eine gewisse gesellschaftliche Entwicklung stattgefunden. Aber es gibt eine Reihe von international – schwerpunktmäßig im europäischen Raum – operierenden Unternehmen, an denen scheint diese Entwicklung vollständig vorübergegangen zu sein. Die äußerste Zuspitzung war die offene Ansage von Ryanair an die Beschäftigten im September: Wenn ihr hier streikt, schließen wir den Standort. All die Begründungen im Sinne von Kerosinpreisen, entsprechenden Gewinneinbrüchen und so weiter sind etwas, das darüber hinweggetäuscht hat, dass das ganz klar eine Drohung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war. Ich finde, ein solches Vorgehen erfordert auch eine politische Antwort.
Das erwarten die Beschäftigten, und sie erwarten es von denen, die sich im Grunde genommen auf der anderen Seite an diese Spielregeln halten.
Ryanair, das muss man sagen, ist kein einsamer Ausnahmefall. Die Billigflieger von SunExpress zum Beispiel basieren auf einem Joint Venture der Lufthansa mit Turkish Airlines. SunExpress geht gerichtlich gegen seine Beschäftigten vor, die einen Betriebsrat wählen wollen. Das Arbeitsgericht Frankfurt und das Hessische Landesarbeitsgericht haben aufgrund der Tatsache, dass die Gesetzeslage so ist wie sie ist, SunExpress recht gegeben. Die Frachtlinie AeroLogic, eine gemeinsame Tochter von Lufthansa Cargo und DHL, wehrt sich seit 2015 erfolgreich gegen eine Betriebsratsgründung. Das ist momentan die Situation. Das heißt, im Be
reich des Flugverkehrs wird mit beinharten Bandagen gekämpft. Ryanair ist ein hervorstechender Fall, das muss man dazu sagen. Aber Ryanair ist letztendlich die Spitze des Eisbergs, und die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa sind nicht einfach die Guten, sondern sie haben entsprechende Billigtöchter, die das nicht viel anders machen. Ryanair war zunächst ein relativ erfolgloses Unternehmen, das muss man sich noch einmal vor Augen halten. Es wurde 1993 von O’Leary übernommen, der konsequent für sich erkannt hat, wie man so etwas letztendlich profitabel gestaltet. Er hat klar erkannt, dass durch die Deregulierung des EU-Luftverkehrs entsprechende Lücken entstanden sind, die es auszunutzen gilt. Das war die große Chance. Die Kapazitätsbeschränkungen und entsprechenden Preisvorgaben und auch die regionalen zu engen Setzungen wurden abgeschafft, und er konnte sich entsprechend ausbreiten. Man hat den Markt radikal liberalisiert.
Der Markt hat diese Chance genutzt. Seit dem Jahr 1999 gibt es Frankfurt – Frankfurt-Hahn war ein ehemaliger Militärflughafen –, und Bremen kam 2007 als Stützpunkt hinzu. Ryanair ist außerordentlich erfolgreich darin, Löhne zu drücken. Bis 2009 waren Ryanair-Piloten noch Angestellte. Dann hat Ryanair seine Piloten gezwungen, ein eigenes Unternehmen in Irland zu gründen, damit sie Sozialabgaben sparen. In keinem Unternehmen ist der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen größer als bei Ryanair. Der Gender Pay Gap liegt bei 67 Prozent. Das ist schon bemerkenswert. Bei easyJet sind es 52 Prozent, und bei British Airways 35 Prozent, aber trotzdem, das liegt natürlich auch daran, wer Pilot wird und wer Flugbegleiterin, ich sage das jetzt ganz betont. Dass es 67 Prozent sind, das ist schon eine Leistung. Die Preise bei Ryanair, easyJet et cetera sind nicht deshalb so niedrig, unter anderem auch, aber nicht nur, weil man im Flugzeug unbequemer sitzt, und alles enger ist und so weiter. Sie sind deshalb so niedrig, weil diese Billigflieger konsequent alles tun, um Tarif- und Arbeitsrecht zu umgehen und letztendlich zu unterlaufen. Sie tun das, um ihre Beschäftigten auszubeuten, und sie gehen mit extremer Härte gegen Betriebsräte und Mitbestimmung vor. Deshalb muss dieses Thema die Politik beschäftigen. Ein solches Vorgehen kann man sich auf keinen Fall bieten lassen.
Unser gemeinsamer Antrag, und ich bin froh, dass es hier einen gemeinsamen Antrag gibt, zielt darauf ab, meine Kollegin Frau Böschen hat es ja
schon gesagt, den § 117 Betriebsverfassungsgesetz ersatzlos zu streichen. Es ist ehrlich gesagt nicht gelungen, herauszufinden, warum der Paragraf überhaupt da hineingeraten ist. Diese Ausnahmeregelung ist ein Anachronismus, und der muss selbstverständlich fallen. Unser Ziel ist nicht, ihn anders auszugestalten, sondern ihn zu streichen, weil es von dem Recht, einen Betriebsrat zu gründen, keine Ausnahme geben kann. Das ist ein unsäglicher Zustand.
Es ist eine Frage von Arbeitnehmerrechten, und nicht nur im Flugverkehr ist es auch eine Frage der öffentlichen Sicherheit. Deswegen muss dieser Paragraf weg. Ich würde gern in einem zweiten Beitrag noch einmal darauf eingehen, dass das nicht der einzige Schritt sein kann. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist ja, dass die Low-Cost-Carrier, auch Billigflieger genannt, wie Ryanair, easyJet oder auch Eurowings in den letzten Jahren den Flugmarkt komplett revolutioniert haben. Auch das gehört ja zur Wahrheit dazu, denn durch das steigende Angebot wurde der Reisemarkt nahezu jedem zu erschwinglichen Preisen zugänglich gemacht, und gerade auch Familien mit einem geringeren Einkommen haben so die Chance, fremde Länder zu besuchen und Kulturen kennenzulernen. Fakt ist aber leider auch, dass Ryanair berühmt-berüchtigt ist für den schlechten Umgang mit seinen Mitarbeitern und eben jedes Schlupfloch ganz bewusst sucht und ausfüllt. Des Weiteren ist es schade, dass dadurch eine ganze Branche in Verruf gerät.
Der letzte Streik der Ryanair-Mitarbeiter ist also durchaus nachvollziehbar, wobei ich hier für mich auch ganz klarstellen möchte, dass ich kein Fan von Streiks im Flugsektor bin, denn leiden müssen nun einmal immer die Familien, die zum Teil Jahre auf Urlaube hingespart haben. Deswegen ist das auf der einen Seite von Fairness in meinen Augen manchmal wirklich weit entfernt, aber das ist ein anderes Thema. Es ist auf der anderen Seite auch die einzige Chance, sich irgendwie gegen die schlechten Arbeitsbedingungen in dem Fall zu wehren und gegen die Arbeitsbedingungen des Unternehmens aufzulehnen. Über den Antrag, der
ja ursprünglich von der Fraktion DIE LINKE initiiert wurde, haben wir in der Fraktion tatsächlich sehr ausführlich diskutiert.
Das ist Ihr Antrag? Ich dachte, der kam ursprünglich einmal von der Fraktion DIE LINKE. Gut, also von Frau Böschen initiiert. Sehr gut, ich bin lernfähig.
Darüber haben wir tatsächlich lange diskutiert, und zwar habe ich mir auch aufgrund dessen die verschiedenen Argumentationen angehört, die ja bereits im Bundestag ausgetauscht wurden. Uns Freien Demokraten ist in diesem Zusammenhang wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir durchaus eine funktionierende soziale Marktwirtschaft haben und dies eben das Fundament auch unseres langfristigen wirtschaftlichen Friedens und Erfolgs ist, den wir hier erleben. Dazu tragen maßgeblich Tarifpartnerschaften bei. In den Branchen haben sich deutschlandweit gute Beziehungen zwischen den Tarifpartnern entwickelt, die mit Augenmaß verhandeln und dabei immer das Wohl der Mitarbeiter im Blick haben. Es ist aber heute wichtiger denn je, gerade auch in Zeiten von Fachkräftemangel, sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern.
Der Markt ist groß, und es gibt immer Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu wechseln. Deswegen fand ich das, was Frau Böschen gesagt hat, ehrlich gesagt, sehr gut. Bei Ihnen gerade, Frau Bernhard, fiel es mir schwer zuzustimmen, denn es klang so, als wäre es jetzt die größte Sklavenarbeit. Ich meine, es muss da niemand arbeiten. Dafür ist der Markt groß genug, da kann man auch, wenn es nicht anders geht, tatsächlich den Arbeitgeber wechseln. Natürlich ist es immer mit Mut verbunden, aber ich denke, wir sollten Menschen ermutigen, auch solch einen Schritt zu gehen, wenn man sich in der Arbeit nicht wertgeschätzt und vor allem dann auch schlecht behandelt fühlt.
Wie schon erwähnt, haben wir über diesen Antrag in der Fraktion diskutiert, und wir sehen die Idee tatsächlich auch als positiv an, die wir hier heute diskutieren. Es erschließt sich uns zumindest aus
logischen Gründen kaum, warum das fliegende Personal nun die einzige Gruppe Angestellter ist, die hier nicht selbst einen Betriebsrat gründen kann. Trotzdem möchten wir nicht das Vertrauen in die Tarifpartner in Zweifel ziehen. Wir sehen ja auch in der Luftbranche zum Beispiel bei der Lufthansa, dass es nun einmal auch gut funktionierende Beispiele gibt. Der Grund, warum wir heute nicht zustimmen, sondern uns enthalten werden, liegt aber auch darin, dass wir ja noch im Dezember das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu erwarten haben, ob nun der § 117 mit EU-Recht überhaupt vereinbar ist. Wir glauben, ehrlich gesagt, dass es deshalb noch ein bisschen zu früh ist, ohne das Urteil zu kennen, heute schon so zu handeln und den Antrag dann so durchzuwinken oder zu verabschieden.
Wir glauben, dass wir auf die Tarifpartner, die ja immer zu gleichen Teilen besetzt sind und damit auch fair von der Interessenlage her für alle zusammengestellt sind, vertrauen sollten. Wir sehen übrigens auch die Gefahr, dass die Abschaffung des § 117 tatsächlich nicht dazu führen würde, dass es für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ryanair besser wird. Warum? Ryanair agiert nach irischem Recht, und dadurch ist es ja so, dass sie nicht nach deutschen Arbeitsgesetzen handeln müssen. Das müssen sie einfach nicht. Im Zweifel werden Flüge nachher von den ausländischen Flughäfen bedient.
Da ist es zumindest so, dass wir sagen, einmal sehen, wie sich das entwickeln wird. Wie gesagt, wir sind dem gegenüber an sich positiv aufgeschlossen, wir wollen nur nicht, dass damit potenzielle Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen. Die Luftfahrt ist eine sehr mobile und flexible Branche, und wir müssen bei unseren nationalen Regelungen einfach aufpassen, dass wir wettbewerbsfähig bleiben. Wie man ja auch bei der deutschen Flagge in der Schifffahrt sehen kann, das haben wir uns auch noch einmal dezidiert angeschaut, können übertriebene Regelungen nun einmal dazu führen, dass wir als Standort uninteressant werden, denn kaum noch deutsche Reeder lassen ihre Schiffe unter deutscher Flagge fahren. Auch das gehört leider zur Wahrheit dazu. In der Luftfahrt betrifft das nicht nur die Personalausgaben, sondern auch die einseitige Belastung wie die Luftverkehrssteuer, und zu fairem Wettbewerb gehört aber auch auf jeden Fall faire Mitbestimmung.
Trotz allem sind wir dafür, jetzt noch das Urteil im Dezember abzuwarten, und hoffen, dass Ryanair, und ich glaube, da sind wir alle aufgefordert, zumindest von den Kunden unter Druck gesetzt wird, aus eigener Motivation bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Denn ich sage einmal so, solange wir für 50 Euro quer durch Europa fliegen wollen, ist es schwierig, da auch wirklich das zu gewährleisten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kann sich jemand von Ihnen noch an die Air Berlin erinnern oder vielleicht, noch länger zurück, die LTU? Die gibt es nicht mehr. Wenn Sie heute in Düsseldorf auf den Flughafen gehen, dann sehen Sie Etihad Airways und Emirates, aber nicht mehr LTU und Air Berlin. Woran liegt das? Luftfahrt ist ein internationales Geschäft, sie können das von jedem beliebigen Heimatflughafen aus betreiben, und unsere Sozialabgaben, unsere Betriebsräte und unsere Steuern sind nur bei uns so, wie sie sind, und nirgendwo sonst auf der Welt. Deswegen können Sie eine solche Fluggesellschaft von anderer Stelle aus günstiger betreiben und haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Unternehmen. Sie können das als nationaler Carrier mit einem Hochqualitätsangebot wie beispielsweise die Lufthansa vielleicht auffangen, aber in dem Bereich der Billigflüge, der Charterflüge sicherlich nicht.
Jetzt kann man natürlich über Billigflüge geteilter Ansicht sein. Es gibt negative Aspekte der Billigflüge. Wenn wir uns die Zunahme des Flugverkehrs anschauen, ich weiß nicht, wer sich von Ihnen solche Websites anschaut wie Flightradar24, auf der Sie sehen, was da gerade über uns in der Luft ist: Es ist immens! Man kann das aus ökologischen Gründen ablehnen und sagen, das ist viel zu viel Flugverkehr, aber es bedeutet auch, dass unsere jungen Leute Europa und die Welt kennenlernen, weil sie über das Wochenende nach London oder nach Mailand reisen können und es bezahlbar ist. Das bedeutet auch für Städte wie Bremen, dass wir Besucher aus dem Ausland haben. Wenn wir wollen, dass Billigflüge in dieser Form nicht durchgeführt werden, weil wir möchten, dass unsere Ideen von Arbeitnehmermitbestimmung, von Sozialabgaben und von Besteuerung vollumfänglich durchgesetzt werden, dann bedeutet das, dass unsere jungen Leute nicht die Gelegenheit haben und
dass wir auf diese Besucher verzichten müssen. Es bedeutet, dass solche Unternehmen wie Ryanair im Zweifelsfall sagen, dann haben wir eben in Bremen keine Basis mehr. Dann haben wir statt schlecht bezahlter Arbeitsplätze gar keine Arbeitsplätze mehr. Das ist die Alternative. Kein junger Mensch wird für 500 Euro ein Wochenende nach London fliegen, das kann er sich schlicht und ergreifend nicht leisten.