Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Zugehörigkeit zu einer Konfession als Einstellungserfordernis kann unter bestimmten engen Bedingungen gerechtfertigt sein. Die geltenden Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2018. Danach kann die Konfessionszugehörigkeit bei der Besetzung einer Stelle verlangt werden, wenn es sich um eine wesentliche, recht
mäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung für die konkrete Tätigkeit handelt. Entsprechend der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der Europäischen Union sind bei der Beurteilung dieser Fragen der Ethos der Religionsgemeinschaft sowie Art und Umstände der Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des Senats darf die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft in einer Stellenausschreibung ausschließlich dann verlangt werden, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen.
Zu Frage zwei: Ob die Anforderung einer Religionszugehörigkeit in einer Stellenausschreibung einen Rechtsverstoß darstellt, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung und Abwägung im jeweiligen Einzelfall.
Zu Frage drei: Der Senat befindet sich in einem Dialog mit den Religionsgemeinschaften im Land Bremen. In diesen Gesprächen werden auch arbeitsrechtliche Themen erörtert. – So weit die Antwort des Senats!
Die evangelische Kirche hat gesagt, dass sie zukünftig für technisches Personal nicht mehr darauf drängen wird, dass dieses eine Kirchenzugehörigkeit haben muss. Würden Sie im Dialog mit der Kirche darauf drängen, dass das zukünftig umgesetzt wird?
Ich hatte von dem Dialog berichtet und das werden wir sicherlich in diesem Verfahren auch mit einfließen lassen. Wir haben noch keine Kenntnis darüber – es ist ja in diesem Fall noch eine Verfassungsbeschwerde möglich – ob das tatsächlich in der Form erfolgen soll oder nicht. Das werden wir in den Gesprächen klären.
Ist Ihnen bekannt, dass seit mindestens vier Wochen alle Stellenausschreibungen der Bremischen Evangelischen Kirche, und zwar jedweder Art, diesen Anforderungen genügen und dass dieses Kriterium längst herausgenommen worden ist?
Gehen Sie, wie ich, davon aus, dass das Problem sich dann insoweit erledigt hat, wenn diese Formulierung nicht mehr benutzt wird?
Ein neuer Impuls für Bremen. Machbarkeitsstudie für medizinische Fakultät in Auftrag geben Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Mai 2018 (Drucksache 19/1657)
Ein neuer Impuls für Bremen. Machbarkeitsstudie für medizinische Fakultät in Auftrag geben Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 14. Februar 2019 (Drucksache 19/2043)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September vergangenen Jahres überwies die Bürgerschaft (Landtag) den Antrag der Fraktion der CDU aus Mai 2018 mit dem Titel „Ein neuer Impuls – Machbarkeitsstudie für eine medizinische Fakultät in Auftrag geben“ sowie auch den dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und an die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Am 16. Januar dieses Jahres fand dann nach gemeinsamer Abstimmung der Teilnehmer und einzuladenden Gäste eine öffentliche Anhörung zu einer möglichen medizinischen Ausbildung in Bremen statt. Die Anhörung hatte ein straffes Programm, da neun Vertreter der Kliniken, der Universitäten, der Ärztekammer und der Krankenhausgesellschaft geladen waren. Deshalb zunächst auch an dieser Stelle herzlichen Dank an Frau Dr. Gitter, Frau Dernedde, Herrn Dr. Klingelhöfer und Herrn Jarchow, Herrn Prof. Junghans aus Bremerhaven, Herrn Prof. Scholz-Reiter, Herrn Prof. Husmann, Frau Prof. Luckey und auch Herrn Prof. Ritzenhoff.
Gegenstand der Beratung war nach einer Einführung der Senatorin für Wissenschaft und Gesundheit eine Vorlage aus dem Ressort mit dem Titel „Medizinausbildung in Bremen“. Im Anschluss an die Stellungnahmen gab es eine intensive Aussprache zu den Beiträgen der Teilnehmer über die Bedeutung und Beurteilung einer medizinischen Ausbildung für die Gesundheitswissenschaft und Gesundheitswirtschaft in Bremen und Bremerhaven.
Der Bedarf und die notwendige Prüfung wurden von allen Seiten getragen. Die Grünen verdeutlichten den Nachholbedarf bei Ärzten und Ärztinnen, aber auch in den Pflege- und Heilberufen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Prüfantrag und durch die Änderungen des CDU-Beschlussvorschlags hatte sich der Antrag erledigt. An dieser Stelle gab es gestern noch einmal kurz Verwirrung, über welchen Antrag wir heute abstimmen, wir stimmen über den geänderten Antrag ab.
Die Fraktion der SPD verdeutlichte in der Diskussion ihre Skepsis gegenüber einer vollklinischen Ausbildung. Vor der Beschlussfassung entsprechend der vom Ressort vorgelegten Beschlussempfehlung kam es dann zu einem Änderungsantrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Änderungsantrag bezog sich auf die Beschränkung der Prüfung, entsprechend der Meilensteinplanung allerdings nur auf die klinische Phase der Medizinerausbildung, also ohne vorklinischen Teil an der Universität.
Mit dieser Änderung kam es dann in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu folgenden, gleichlautenden Beschlüssen: Erstens, einstimmige Kenntnisnahme des Berichts des Ressorts. Zweitens, beide Gremien empfehlen der Bürgerschaft (Land- tag) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und DIE LINKE, den geänderten Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen. Drittens, mit dem identischen Abstimmungsverhalten bittet die Bürgerschaft (Landtag) die Senatorin für Wissenschaft und Gesundheit, die Prüfung eines Konzepts hinsichtlich der klinischen Phase gemäß der vorgelegten Meilensteinprüfung weiter voranzutreiben.
Dies als kurze Darstellung und als Berichterstattung aus der Behandlung des Themas im Rahmen der Anhörung im Januar dieses Jahres. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausgangslage am Medizinermarkt hat sich seit der letzten Beratung hier im Parlament und auch seit der Beratung in dem Ausschuss und der Deputation nicht geändert. Sie sei deswegen noch einmal kurz in Erinnerung gerufen: Wir haben in Deutschland ungefähr 40 000 bis 50 000 junge Menschen, die sich um einen Studienplatz der Medizin bewerben, und wir stellen für diese Bewerbungen in Deutschland insgesamt nur 11 000 Studienplätze zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist deutlich zu wenig. Das führt nicht nur dazu, dass wir vielen Menschen keinen Studienplatz anbieten können, die Interesse an einer nicht ganz einfachen aber anspruchsvollen und vor allen Dingen für uns gesellschaftlich unverzichtbaren Aufgabe zeigen, nämlich als Arzt in unserer Gesellschaft zu arbeiten und Menschen zu helfen. Wir stellen diesen Menschen das Zeugnis aus, dass sie nicht dafür geeignet sind. Ich halte das für völlig unvertretbar, meine Damen und Herren.
Dieses ungleiche Gewicht zwischen Angebot, nämlich 11 000 Studienplätze, zur Nachfrage, nämlich 40 000 oder 50 000, führt dazu, dass sie mit einem Abitur von vielleicht 1,1 im Durchschnitt, in Deutschland wahrscheinlich die Chance haben, einen Studienplatz der Medizin in Greifswald zu bekommen, wie ich von Experten gehört habe, aber an keiner anderen deutschen Universität. Das führt dazu, dass all diese Menschen, die frustriert sind,
aufgeben oder andere Möglichkeiten suchen, nämlich an ausländischen Universitäten zu studieren, meine Damen und Herren. Das finde ich allerdings wissenschaftspolitisch und auch sozial bedenklich, denn dieses Studium an auswärtigen Studienorten kann sich eben nicht jeder begabte junge Mensch leisten. Wir müssen die Medizinerausbildung in Deutschland sicherstellen, das ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Wie wird diese Aufgabe föderal wahrgenommen? Da ist es so, dass viele Bundesländer ihre Fakultäten aufgrund dieses Missverhältnisses in der medizinischen Ausbildung ausbauen. Es werden neue Fakultäten eröffnet, unter anderem in Bielefeld und Augsburg, vor kurzem auch in Oldenburg. Bremen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unverändert das einzige Bundesland, in dem es eine große Nachfrage nach Ärzten und ausgebildeten Medizinern aber kein Angebot gibt und das wollen wir als CDU ändern.
Das tun wir nicht aus der hohlen Hand, sondern Bremen verfügt bereits heute über gute Startvoraussetzungen für die Neugründung einer solchen medizinischen Fakultät. Wir haben 14 Kliniken im Land Bremen mit teils hochspezialisierten aber auf jeden Fall anerkannten und im Benchmark auch hoch bewerteten gesundheitlichen Bereichen. Wir haben an der Universität Bremen und den Hochschulen bereits jetzt mehrere medizinnahe Studiengänge: Public Health, Pflegewissenschaften und Therapiewissenschaften in Bremen, Medizintechnik in Bremerhaven.
Meine Damen und Herren, 14 Kliniken, zahlreiche Studiengänge, das heißt Bremen würde nicht von vorn anfangen, sondern würde das, was wir schon haben, bündeln, um auch in Bremen eine vernünftige Medizinerausbildung stattfinden zu lassen. Die Einrichtung einer medizinischen Fakultät ist aber nicht nur für die Versorgung mit Ärzten erforderlich, es ist auch ein Wirtschaftsfaktor für Bremen und Bremerhaven.
In Bremen und Bremerhaven arbeiten bereits heute mehr als 60 000 Menschen in der Gesundheitswirtschaft. Das ist einer der größten Bereiche unserer lokalen Wirtschaft und deswegen ist es auch eine Zukunftsfrage, ob es uns gelingt, Bremen noch stärker als Gesundheitsstandort in der Region im
Norden, aber vielleicht auch bundesweit zu profilieren, Arbeitsplätze zu schaffen, Menschen nach Bremen und Bremerhaven zu holen, die unserer Stadt auch wirtschafts- und finanzkraftstärkende Impulse geben. Deswegen, meine Damen und Herren, sagt die CDU unverändert: Wir brauchen aus gesundheitspolitischen, aus fiskalischen, aus wirtschaftlichen und aus wissenschaftspolitischen Gründen eine medizinische Fakultät.
Unser Vorstoß hat zweierlei Reaktionen ausgelöst, bei Herrn Gottschalk schon beim letzten Mal die Wahrsagerei für die SPD-Fraktion. Herr Gottschalk weiß nämlich jetzt schon, was es kostet, bevor es untersucht wurde.
Das ist sein Alleinstellungsmerkmal, denn die Anhörung in dem Ausschuss und in der Gesundheitsdeputation hat das Gegenteil ergeben. Niemand kann heute zuverlässig vorhersagen, was der Aufbau einer solchen medizinischen Fakultät kostet. Genau deswegen will die CDU nicht schon heute einen Beschluss, dass wir eine solche Fakultät gründen, sondern die CDU möchte, nicht mehr und nicht weniger, dass untersucht wird, welche Chancen wir haben, welche Risiken bestehen und insbesondere welche finanziellen Auswirkungen das haben wird.
SPD und Grüne verweigern allein die Untersuchung dieser Chancen und Risiken und der finanziellen Voraussetzung mit dem Hinweis darauf, dafür sei kein Geld da. Meine Damen und Herren, wir als CDU sagen, es wird ab dem Jahr 2020 mehr Geld in Bremen und Bremerhaven geben. Der Bürgermeister zieht durch die Lande und verteilt dieses Geld lebhaft. Es soll nach seiner Auffassung mehr von allem geben.
Wir sagen: Nein, mehr von allem hilft den Menschen in Bremen und Bremerhaven nicht. Wir brauchen neue Ideen, einen neuen Aufbruch und dazu kann eine solche Fakultät in Bremen ausdrücklich dienen. Wir glauben an dieses Projekt.